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922_1994 AT

922. Kundmachung: Aufhebung des zweiten Satzes in § 8 Abs. 3 Z 2 und des § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 durch den Verfassungsgerichtshof

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BGBlPdf 922. Kundmachung: Aufhebung des zweiten Satzes in § 8 Abs. 3 Z 2 und des § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 1994, G 252/93-14, dem Bundeskanzler zugestellt am 27 Oktober 1994, den zweiten Satz in § 8 Abs. 3 Z 2 und § 13 des Körperschaftsteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 401, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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