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91_1991 AT

91. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 91. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

Auf Grund des § 14 Abs. 6 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/1975, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 337/1981, 570/1981, 115/1984 und 312/1987

wird verordnet

Die Anlage zu § 5 der Verordnung des

Bundesministers für Finanzen zur Durchführung

des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 509/1979, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. Nr. 404/1989, wird mit 1. März

1991 wie folgt geändert

1. In Abschnitt B der Anlage wird nach dem

Zollamt Suben eingefügt

„Wullowitz Summerau Abfertigung im Eisenbahnverkehr"

2. In Abschnitt E der Anlage wird nach dem

Zollamt Villach, Zweigstelle Frachtenbahnhof,

eingefügt

„Bahnhof Villach Süd Abfertigung im Eisenbahnverkehr"

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