91_1986
AT
91. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 91. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen
1986_91_0 91. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen
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Nach Mitteilung des Generaldirektors der
UNESCO haben die Niederlande und Peru ihre
Beitritts- bzw. Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll
1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am
24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die
Anwendung dieses Abkommens auf Werke von
Staatenlosen und Flüchtlingen (BGBl. Nr. 293/
1982) am 30. August 1985 bzw. 22. April 1985 hinterlegt.