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91_1986 AT

91. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 91. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke von Staatenlosen und Flüchtlingen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der

UNESCO haben die Niederlande und Peru ihre

Beitritts- bzw. Annahmeurkunde zum Zusatzprotokoll

1 zum Welturheberrechtsabkommen in der am

24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die

Anwendung dieses Abkommens auf Werke von

Staatenlosen und Flüchtlingen (BGBl. Nr. 293/

1982) am 30. August 1985 bzw. 22. April 1985 hinterlegt.

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