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91_1984 AT

91. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 91. Verordnung: Änderung der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung

Auf Grund der §§ 24 Abs. 1 bis 3 und 33 Abs. 1,

2 und 4 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl.

Nr. 234/1972, wird, soweit es sich um der Gewerbeordnung

1973, BGBl. Nr. 50/§ 1974, unterliegende

Betriebe handelt, im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie

und soweit es sich um Betriebe handelt, die dem

Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz, BGBl. Nr. 99/

1952, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 80/1957, BGBl. Nr. 234/1972 und BGBl.

Nr. 174/1981 unterliegen, im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Verkehr verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 11. März 1983, BGBl. Nr. 218,

über allgemeine Vorschriften zum Schutz des

Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der

Arbeitnehmer wird wie folgt geändert

Artikel I

1. In § 38 Abs. 1 ist das Zitat „2. Durchführungsverordnung

(1981) zum Elektrotechnikgesetz,

BGBl. Nr. 325/1981" durch „Elektrotechnikverordnung

1984, BGBl. Nr. 90" zu

ersetzen.

2. In § 50 Abs. 1 ist das Zitat „2. Durchführungsverordnung

(1981) zum Elektrotechnikgesetz"

durch „Elektrotechnikverordnung

1984" zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. März 1984 in

Kraft.

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