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91_1979 AT

91. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der geänderten Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

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BGBlPdf 91. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der geänderten Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6,

10 und 16, wird verordnet

ARTIKEL I

Die Verordnung dea Bundesministers für Unterricht

vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit

welcher die Lehrpläne der Volksschule, der

Hauptschule und der Sonderschulen erfassen werden,

in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 21/1965, 102/1968, 172/1969, 79/1972, 325/

1972, 366/1972, 62/1974, 349/1975, 457/1976 und

14/1977 wird wie folgt geändert

1. Im Art. I § 4 Abs. 1 haben die lit. b und

c zu lauten

„b) hinsichtlich der im Lehrplan der Volksschuloberstufe

vorgesehenen Freigegenstände

und unverbindlichen Übungen haben

sie das Wochenstundenausmaß in den einzelnen

Schulstufen zu bestimmen und die

Aufteilung des im Lehrplan angegebenen

Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

vorzunehmen;

c) für die im Rahmen der geteilten einklassigen

Volksschule geführte Volksschuloberstufe

(Ausbauvolksschule) haben sie unter

Bedachtnahme auf Z. 6 der Bemerkungen

zur Stundentafel der Volksschuloberstufe

das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände

festzusetzen;"

2. Dem Art. I § 4 ist folgender Abs. 3 anzufügen

„(3) Die Schulkonferenz der Volksschule hat

unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten

mit Zustimmung der Schulbehörde erster

Instanz für die Grundschule die Stundentafel 1

oder die Stundentafel 2 zu wählen. Ein Wechsel

darf nur für die erste oder dritte Schulstufe erfolgen;

die zweite bzw. vierte Schulstufe ist jeweils

nach der für die vorhergehende Schulstufe

gewählten Stundentafel zu unterrichten."

3. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)

bat mit Ausnahme des Vierten Teils (Lehrpläne

für den Religionsunterricht an Voksschulen) jeweils

an die Stelle der Wendung „Lehrplan-

Unterstufe" die Wendung „Grundstufe I" und

an die Stelle der Wendung „Lehrplan-Mittelstufe"

die Wendung „Grundstufe II" zu treten.

4. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule),

Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische

Grundsätze) hat der Abschnitt A (Allgemeine

Bestimmungen) zu lauten

„A. Allgemeine Bestimmungen

1. Art und Gliederung des Lehrplanes

Der Lehrplan der Volksschule ist ein Lehrplan

mit Rahmencharakter, der unterrichtliche

Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung

und Realisation von Lernprozessen angibt.

Seine Gliederung in

Allgemeine Bestimmungen und didaktische

Grundsätze (Erster Teil),

Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände

(Dritter Teil) und

Aufteilung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände

auf die einzelnen Schulstufen (Fünfter

Teil)

setzt die Inhalte der Jahresarbeit in direkten Bezug

zu den Zielsetzungen der österreichischen

Schule im allgemeinen, zu den Aufgaben der

Volksschule im besonderen sowie zu den Zielen

der einzelnen Unterrichtsgegenstände und fachübergreifenden

Lernbereiche (in Lernbereichen

werden auf Grund von sachstrukturellen oder

didaktischen Überlegungen Lehraufgaben und Inhalte

zusammengefaßt, die entweder Teil eines

Unterrichtsgegenstandes sind oder fachübergreifenden

Charakter haben). Diese Zielorientiertheit

des Lehrplanes weist den Lehrer auf die

enge Wechselwirkung von Zielebene und Stoffebene

hin. Sie sichert den Bildungsauftrag der

Schule, ermöglicht und begrenzt zugleich die

Flexibilität und Elastizität des Lehrplanes und

bietet Gesichtspunkte zur Orientierung über die

Unterrichtsarbeit.

2. Zusammenfassung der Schulstufen zu Lehrplan-

Hauptstufen

Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen

werden im Lehrplan der Volksschule zu

drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefaßt, und

zwar so, daß sich die Grundstufe I über die erste

und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die

dritte und vierte und die Volksschuloberstufe

über die fünfte bis achte Schulstufe erstreckt.

Die Lehrplan-Hauptstufen Grundstufe I und

Grundstufe II bilden die Grundschule. Jede dieser

Lehrplan-Hauptstufen hat ihre eigenen didaktischen

Aufgaben, die durch die Funktion der

Hauptstufen im Ganzen der Schulorganisation

und der ihnen zugeordneten Bildungsinhalte bestimmt

sind.

Innerhalb jeder der drei Lehrplan-Hauptstufen

sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele

als Richtmaß anzusehen. Wenn vor allem auf

Grund unabwendbarer Ereignisse oder Vorgänge

diese Lehraufgaben und Inhalte nicht hinreichend

erreicht werden können, hat der Lehrer der betreffenden

Klasse für eine besondere Lernplanung

derart Sorge zu tragen, daß vor allem die Lernziele

der aufbauenden Unterrichtsgegenstände am

Beginn der nächsten Schulstufe nachgeholt werden;

diese besondere Lernplanung ist vom Schulleiter

im Hinblick auf die Situation der Schule

zu prüfen und der Schulbehörde erster Instanz

zur Genehmigung vorzulegen.

3. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen

(§§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes) ist

der Lehrstoff der Volksschule im Lehrplan nach

Unterrichtsgegentständen gegliedert. Im Unterricht

auf den ersten vier Schulstufen (Grundschule)

ist jedoch von einer strengen Scheidung

des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen Abstand

zu nehmen (siehe auch Z. 6 des Abschnittes

B, Didaktische Grundsätze).

Der Unterricht in der Grundschule geht von

den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen

der Lernenden aus oder bezieht sie zumindest

mit ein. Die Lernanlässe dieses Unterrichts sind

in der Regel fachübergreifend, werden von der

Situation der Schüler und deren Interessen bestimmt

und stehen exemplarisch für Lebens- und

Kulturbereiche der Gesellschaft. Neben der situationsorientierten

Auswahl und Organisation der

Bildungsinhalte (die auch projektähnliche Formen

miteinschließen kann) hat auch — auf der

Grundstufe II in größerem Ausmaß — ein, den

Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche angepaßter,

stärker fachlich ausgerichteter Unterricht

seinen Platz. Dieser Unterricht orientert

sich zwar im wesentlichen an fachstrukturellen

Eigengesetzlichkeiten, immer aber auch an der

Erlebnis- und Erfahrungswelt der Kinder.

Teile der Bildungsaufgaben der Grundschule

können auch als Epochalunterricht organisiert

werden.

Um die jeweils notwendigen Voraussetzungen

für die unterschiedlichen Formen der Lernorganisation

zu schaffen, können auch Stundenblockungen

sowie gelegentlich, bei entsprechenden

Anlässen, Massenübergreifende Veranstaltungen

vorgesehen werden.

4. Besondere Bildungsaufgaben und fachübergreifende

Lernbereiche („Unterrichtsprinzipien")

Aus dem Bemühen der Schule, den Erfordernissen

der Gegenwart und der voraussehbaren

Zukunft gerecht zu werden, erwächst dem Lehrplan

die Aufgabe, bestimmte, aktuelle Bildungsziele

und Inhalte besonders zu akzentuieren. Da

diese Ziele und Inhalte keine eigenständigen Unterrichtsgegenstände

sind, sondern meist nur Teilaspekte

einzelner Fächer darstellen, müssen sie

alls fachübergreifende Lernbereiche im gesamten

Unterricht der Volksschule wirksam werden. Es

handelt sich hier primär um den Aufbau bestimmter

Einstellungen und Verhaltensweisen, die

durch Wissensvermittlung allein nicht erreicht

werden können (Erziehungsauftrag der Schule).

Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Entscheidungs-

und Handlungsfähigkeit des Kindes durch

dauernde Einwirkung in den nachfolgenden Bereichen

zu fördern

Gesundheitserziehung ;

Medienerziehung ;

Musische Erziehung;

Politische Bildung;

Sexualerziehung ;

Erziehung zum Umweltschutz;

Verkehrserziehung ;

Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung

und Konsumentenerziehung).

Die Umsetzung dieser Bildungsaufgaben im

Schulalltag erfordert die gelegentliche Heranziehung

außerschulischer Fachleute und den Einsatz

geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel.

S. Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan

Der Rahmencharakter des österreichischen

Lehrplanes äußert sich in der allgemeinen Festlegung

der Lehrstoffe (mittlerer Abstraktionsgrad)

sowie in den Entscheidungsfreiräumen, die dem

Lehrer hinsichtlich Auswahl und zeitlicher Verteilung

des Lehrstoffes sowie Festlegung eines

bestimmten Lehrvorganges überlassen werden.

Die Arbeit mit dem Lehrplan schließt daher sowohl

die Tätigkeit des Konkretisierens und

Strukturierens ab auch des Gewichtens, Austauschens

und Auswählens nach didaktisch-methodischen

Gesichtspunkten mit ein. Diese Entscheidungen,

aus denen sich Entscheidungsfreiheit wie

auch die Verantwortung des Lehrers ergibt, sind

insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten zu

treffen

Beachtung der grundsätzlichen Gleichgewichtigkeit

der Lern- und Erziehungsbereiche bzw. der

Stoffgebiete innerhalb der einzelnen Gegenstände;

emotionale, intellektuelle und soziale Entwicklung

stehen in engem Zusammenhang und sind

daher gleichermaßen zu berücksichtigen;

Vermeidung von Überlastungen bzw. Überforderungen

des Grundschülers durch zu umfangreiche,

verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen,

die sowohl der notwendigen Verinnerlichung

und Vertiefung von Lern- und Bildungsprozessen

als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung

hinderlich sind;

Sicherstellung einer flexiblen Unterrichtsplanung,

die auf die aktuellen Bedürfnisse der Schüler

einzugehen vermag und ihnen ein dem Alter

und der Entwicklung entsprechendes Maß an

Mitbestimmung ermöglichen soll.

6. Die Jahresplanung

Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen

Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die

eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige

Schulstufe und Schulsituation bezogen auf

eia Unterrichtsjahr darstellt. Bei der Erstellung

dieser Jahresplanung sind die folgenden Grundsätze

zu beachten

Berücksichtigung der geographischen, sozialen,

wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen

einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche

Gegebenheiten;

Gliederung der Lernbereiche nach Grundanforderungen

und Erweiterungsstoffen unter Angabe

von Zeitrichtwerten (z. B. Schulwochen);

Einplanung von Lernzeiten, die dem Schüler

ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung

und Einübung sichern und die Berücksichtigung

grundschuladäquater Differenzierungsformen erlauben.

Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes

ist die Jahresplanung Ausdruck der eigenständigen

und verantwortlichen Unterrichts- und

Erziehungsarbeit des Lehrers. Die Arbeit mit

dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.

Angebotene regionale Jahrespläne dienen dem

Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.

7. Volksschuloberstufe

Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung

der Schülerjahrgänge der ersten bis vierten

Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule

nicht mehr gegeben. Der Übertritt von

Schülern in Hauptschulen und in allgemeinbildende

höhere Schulen bedingt sehr veränderte

Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang

mit den verschiedenen Organisationsformen

der wenig gegliederten Schulen. Diese reichen

von leistungsstarken Volksschuloberstufen abgelegener

Schulorte bis zu Volksschuloberstufen im

Pflichtsprengel zweizügig geführter Hauptschulen.

Aus diesen Gründen ist für die Oberstufe der

Volksschule nur der Lehrstoff der fünften Schulstufe

gesondert angeführt, während er für die

sechste bis achte Schulstufe gemeinsam dargestellt

ist. Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen

Schulstufen entsprechend den örtlichen

Erfordernissen wird den Landesschulräten übertragen.

In Klassen, die mehrere Schulstufen in sich

vereinigen, ist der Lehrstoff soweit als möglich

in gleichgewichtigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen.

Auf diese Weise soll ein Zersplittern

des Unterrichts vermieden werden. Das

Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, daß die jeweils

neu hinzutretende Schülergruppe den Anschluß

an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge

ohne Schwierigkeiten finden kann.

Die Landesschulräte werden außerdem ermächtigt,

wenn es notwendig ist, für die ein- und

zweiklassigen Volksschulen Stoffgruppen des

Sachunterrichts von der vierten Schulstufe auf

die fünfte beziehungsweise von der fünften

Schulstufe auf die sechste zu verlegen.

Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können

zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten

alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefaßt

werden.

In ähnlicher Weise ist auf der achten Schulstufe

für die Förderung begabter Schüler, besonders

im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende

Schulen, zu sorgen.

8. Erteilung des Unterrichts in Werkerziehung in

der Grundschule

Auf der Grundstufe I ist der Unterricht in

Werkerziehung (Schwerpunkt At Produktgestaltung

im textilen Bereich und Schwerpunkt B

Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung)

von der Arbeitslehrerin zu erteilen. Auf der

Grundstufe II ist der Unterricht in Werkerzie-

hung, soweit dieser den Schwerpunkt A (Produktgestaltung

im textilen Bereich) umfaßt, von

der Arbeitslehrerin und soweit der Unterricht

den Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik,

Produktgestaltung) umfaßt, vom Klassenlehrer

zu erteilen."

5. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)

hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und

Stundenausmaß der Pflichtgegenstände) zu lauten

Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule

1. In Klassen, in denen die 1. Schulstufe mit

einer oder mehreren weiteren Schulstufen zusammen

unterrichtet wird, kann die Schulbehörde

erster Instanz über Antrag des Schulleiters

einen gesondert zu führenden Unterricht für

die Schüler der 1. Schulstufe aus den Pflichtgegenständen

„Deutsch, Lesen, Schreiben" und „Mathematik"

im ersten Semester im Ausmaß bis zu

insgesamt 11 Wochenstunden (7 Stunden

„Deutsch, Lesen, Schreiben", 4 Stunden „Mathematik")

bewilligen.

2. Unterrichtsgegenstände mit 1 Wochenstunde

können mit 2 Stunden in jeder zweiten Woche

b) Stundentafel der Volksschuloberstufe

während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt

werden.

3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist

als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je

Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten.

Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit

durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 des

Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche

Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts sowie

der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung

bezieht („Deutsch, Lesen, Schreiben" bzw.

„Deutsch, Lesen" und/oder „Mathematik"), anzugeben.

Bemerkungen zur Stundentafel der Volksschuloberstufe

1. Die Schulbehörde erster Instanz kann auf

Antrag des Schulleiters bewilligen, daß der Unterricht

in Hauswirtschaft statt mit 2 Wochenstunden

mit 4 Wochenstunden in jeder zweiten

Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres zu

führen ist.

2. Mädchen, die die allgemeine Schulpflicht in

der 5., 6. oder 7. Schulstufe vollenden, haben

zusätzlich zur Geisamtwochenstundenzahl den

Unterricht in Hauswirtschaft im Ausmaß von

2 Wochenstunden in der 5. bzw. in der 5. und

6. bzw. in der 6. Schulstufe zu besuchen.

3. Knaben können sowohl im Sinne der Bestimmungen

der Z. 2 als auch in der 7. und

8. Schulstufe den Unterrichtsgegenstand Hauswirtschaft

als Freigagenstand im Rahmen des obligatorischen

Hauswirtschaftsunterrichts für Mädchen

besuchen.

4. Die unverbindliche Übung Berufskundliche

Information ist nur für Schüler, die sich im

9. oder freiwilligen 10. Jahr der allgemeinen

Schulpflicht befinden, vorgesehen.

5. Unterrichtsgegenstände mit 1 Wochenstunde

können mit 2 Stunden in jeder zweiten Woche

während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt

werden.

6. Für die geteilt geführte einklassige Volksschule

gilt die vorstehende Stundentafel nicht. Für

sie ist das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände

von den Landesschulräten zu

bestimmen. Die Gesamtwochenstundenzahl für

beide Gruppen (Untergruppe und Obengruppe)

hat zusammen (ohne Religion, Werkerziehung

für Mädchen und Hauswirtschaft) 30 zu betragen;

für Religion, Werkerziehung für Mädchen

und Hauswirtschaft gelten die in der oben angeführten

Stundentafel enthaltenen Stundenausmaße.

Das Ausmaß für Mathematik darf 3 Wochenstunden

auf der ersten bis vierten Schulstufe

und 4 Wochenstunden auf der fünften his

achten Schulstufe nicht unterschreiten. Das Stundenausmaß

für Deutsch hat auf jeder Schulstufe

mindestens 5 Wochenstunden zu betragen.

7. Das Stundenausmaß für Religion in der geteilt

geführten einklassigen Volksschule beträgt

für die Untergruppe und für die Obergruppe

je 2 Wochenstunden. In gleicher Weise ist die

ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht

in zwei Gruppen mit je 2 Wochenstunden

zu teilen.

8. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe

ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung

je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf

anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit

durch den Lehrer gemäß § 12

Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche

Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts

sowie der Unterrichtsgegenstand, auf

den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen"

und/oder „Mathematik") anzugeben.

6. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)

hat im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel,

Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

an die Stelle der Unterrichtsgeigenstände

Werkerziehung für Knaben und

Werkerziehung für Mädchen der Unterrichtsgagenstand

„Werkerziehung" zu treten:"

Werkerziehung

Durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff

und Werkzeug sollen elementare Einrichten

in den Bereichen Bauen — Wohnen, Technik

und Produktgestaltung (einschließlich textiler

Produktgestaltung) gewonnen werden, die den

Schüler befähigen, neue Situationen in diesen

Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes

und kritisches Verhalten zu den Gegenständen

seiner Umwelt zu entwickeln. Dabei sind

— auch im Zusammenhang mit dem Sachunterricht

— erste Einsichten in die wechselseitigen

Bedingtheiten von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft

anzubahnen. Das entdeckende und forschende

Lernen soll die Ausbildung des produktiv-

schöpferischen Denkens fördern.

Der Unterricht soll das Einordnen in die Gemeinschaft

unterstützen, den sorgfältigen Umgang

mit Werkstoff und Werkzeug fördern sowie

zur Ordnung am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung

erziehen."

7. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)

hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes

der Pflichtgagenstände auf die einzelnen Schul

stufen), Lehrplan der Grundschule, Grundstufe I

(1. und 2. Schulstufe) an die Stelle des Unterrichtsgegenstandes

Werkerziehung für Mädchen

der Unterrichtsgegenstand „Werkerziehung" zu

treten

„Werkerziehung

a) Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen

Bereich

Die Verhaltensweisen und Erfahrungen, die

das Kind im Vorschulalter erworben hat, sind

durch den Umgang mit geeigneten, vornehmlich

textilen Werkstoffen und durch die Einführung

in die grundlegenden Herstellungsverfahren weiterzuentwickeln.

Auf den Zusammenhang zwischen

Zweck, Form, Farbe und Herstellungsverfahren

ist besonderer Wert zu legen. Beim Reißen,

Schneiden, Falten, Flechten, Auffädeln, Biegen,

Wickeln, Knoten, Applizieren u. a. sollen

Struktur, Form, Oberfläche und Funktion von

Gebrauchsgegenständen bewußt gemacht und

eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt

werden. Einfache Grundstiche sollen erlernt

werden, um der textilen Werkgestaltung im Hinblick

auf Befestigen, Verbinden und Schmücken

Variationsmöglichkeiten zu geben. Grundlegende

einfache Maschenbildungen zur Herstellung und

Gestaltung kleiner Werkstücke sollen erlernt werden.

b) Schwerpunkt B: Bauen — Wohnen, Technik,

Produktgestaltung

aa) Bauen — Wohnen

In diesem Bereich soll das Kind durch Spielen,

Experimentieren und Konstruieren mit Bausteinen

und anderen Bauelementen einfache Bauerfahrungen

(Materialerprobung, Materialverfestigung;

Standsicherheit und Gleichgewicht, Überbrücken

u. a.) gewinnen. Beim Gestalten und

Erleben von Spielräumen und Arbeitsplätzen

können Raumerfahrungen gesammelt werden, die

auch erste Einsichten in den Zusammenhang

von Raumgröße, Raumform und Benützbarkeit

anbahnen.

bb) Technik

Im Bereich Technik soll der Schüler an die für

ihn bedeutsame technische Umwelt herangeführt

werden. Durch Verbinden von Bauelementen wie

z. B. Achse, Welle, Rad, Kurbel, Hebel, usw.

sollen deren Grundfunkitionen und Wirkungsweisen

verständlich werden.

cc) Produktgeststaltung

Im Bereich Produktgestaltung sollen einfache

Gebrauchsgegenstände (einschließlich Werkzeuge)

aus der Umwelt des Kindes erprobt, betrachtet

und selbst hergestellt werden. Dabei sollen Einsichten

in den Zusammenhang von Verwendungszweck

und Größe, Form, Farbwirkung, Werkstoff

und Art der Herstellung gewonnen werden.

Zu a und b

Der Unterricht im Schwerpunkt A (Produktgestaltung

im textilen Bereich) und im Schwerpunkt

B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung)

ist, sofern auf Grund der landesausführungsgesetzlichen

Bestimmungen eine Teilung

in Schülergruppen vorgesehen ist, in koedukativ

zu führenden Schülergruppen zu erteilen,

wobei eine Schülergruppe mit dem Schwerpunkt

A, die andere Schülergruppe mit dem

Schwerpunkt B au führen ist und am Beginn des

zweiten Semesters ein Wechsel zu erfolgen hat."

8. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)

hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes

der Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen),

Lehrplan der Grundschule, Grundstufe II

(3. und 4. Schulstufe) an die Stelle des Unterrichtsgegenstandes

Werkerziehung für Mädchen

der Unterrichtegegenstand „Werkerziehung" zu

treten

„Werkerziehung

a) Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen

Bereich

Durch erweiterte Übungsarbeiten soll sich das

Kind wachsende Fertigkeiten in den verschiedenen

Techniken aneignen und kleinere Werkstücke

aus dem Bereich Spiel, Kleidung und Wohnen

planen und ausführen können.

Die erlernten Stiche sollen durch den Saumstich

erweitert werden. Einfache Naht und Saum

sind an einem textilen Werkstück auszuführen.

Das Stoffdruckverfahren mit selbsthergestellten

oder fertigen Stempelformen soll zur farbigen

Gestaltung von textilen Flächen angewendet

werden.

Bei der Anwendung der Arbeitsverfahren

Häkeln, Stricken, Flechten, Knüpfen, Weben soll

eine persönliche Schwerpunktbildung ermöglicht

werden. Dabei sind auch nach einfachen Schnittformen,

die durch selbständiges Planen, Messen,

Zeichnen und Schneiden entstehen, Werkstücke

anzufertigen.

b) Schwerpunkt B: Bauen — Wohnen, Technik,

Produktgestaltung

aa) Bauen — Wohnen

Die Bewältigung einfacher Werkaufgaben, wie

z. B. Fachwerk, Zelt, Überbrückung, dient dem

Finden und Erproben von Verbindungs- und

Stabilisierungsmöglichkeiten leicht formbarer

Bauelemente.

Durch Planen, Herstellen und Anordnen einfacher

Raummodelle sollen Einsichten in Nutzung,

Ausgestaltung und in sinnvolles Aneinanderreihen

von Innenräumen (Einzelraum,

Wohnung u. a.) bzw. Außenräumen (Haus,

Wohnhausanlage u. a.) gewonnen werden.

cc) Technik

Neben dem Planen, Herstellen und Erproben

gewinnt zunehmend auch analysierendes Betrachten

und Beurteilen an Bedeutung. Dadurch soll

ein Verständnis für die Abhängigkeit zwischen

Mensch und Maschine und für das Verhältnis

zwischen Handarbeit, Maschinenarbeit und industrieller

Fertigung angebahnt werden.

Einige für den Schüler durchschaubare Maschinen

(Windräder, Wasserräder; Seilwinden,

Kräne, Fahrzeuge u. a.) sollen in ihrer Funktion

am selbsthergestellten oder vorgefertigten Modell

(Technikspielzeug) kennengelernt und erprobt

werden. Durch Bauen einfacher Schwimm- und

Flugkörper (Floß, Boot, Flugpfeil, Fluggleiter

u. a.) sind elementare Erfahrungen in den Bereichen

Schwimmen und Fliegen zu gewinnen. Durch

probierendes und konstruierendes Tun sollen einfache

Stromkreise hergestellt werden.

Produktgestaltung

Im Bereich Produktgestaltung werden Gebrauchsgegenstände

aus verschiedenen Werkstoffen

und in verschiedenen Herstellungsverfahren

angefertigt. Zum Beurteilen und Vergleichen mit

industriellen Konsumgütern sind Kenntnisse über

Zweck, Form- und Funktionszusammenhänge sowie

Art des Herstellungsverfahren (handwerklich,

industriell) erforderlich. Gründe für das

Erwerben eines Produktes (Werbung u. a.) sowie

verschiedene Erwartungen von Herstellern und

Käufern sollen erwogen werden.

Zu a und b

Der Unterricht im Schwerpunkt A (Produktgestaltung

im textilen Bereich) und im Schwerpunkt

B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung)

ist, sofern auf Grund der landesausführungsgesetzlichen

Bestimmungen eine Teilung

in Schülergruppen vorgesehen ist, in koedukativ

zu führenden Schülergruppen zu erteilen, wobei

eine Schülergruppe mit dem Schwerpunkt A,

die andere Schülergruppe mit dem Schwerpunkt

B zu führen ist und am Beginn des zweiten

Semesters ein Wechsel zu erfolgen hat."

9. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)

Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und

didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Allgemeine

Bestimmungen)

a) ist nach der Z. 3 folgende neue Z. 4 einzufügen

„4. Unterrichtsprinzipien

Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben

gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand

oder wenigen Unterrichtsgegenständen

zugeordnet werden können, sondern nur

fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler

oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen

sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und

Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer

Weise die Grundsätze der Lebensnähe des Unterrichts

und der Konzentration der Bildung berücksichtigen;

kennzeichnend für sie ist ferner,

daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben

werden können, sondern als Kombination

stofflicher, methodischer und erzieherischer

Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich,

daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären

Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen

oder Teilen von Unterrichtsgegenständen

einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.

Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben,

die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden,

sind aufzufassen

Gesundheitserziehung mit dem Schwerpunkt

in Biologie und in Leibesübungen;

Leseerziehung mit dem Schwerpunkt in

Deutsch;

Medienerziehung mit dem Schwerpunkt in

Bildnerischer Erziehung und in Deutsch;

Musische Erziehung mit dem Schwerpunkt in

Musikerziehung, in Bildnerischer Erziehung und

in Werkerziehung sowie in Deutsch;

Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerlicher

Erziehung) mit dem Schwerpunkt in Geschichte

und Sozialkunde und in Wirtschaftskunde;

Sexualerziehung mit dem Schwerpunkt in Biologie;

Sprecherziehung mit dem Schwerpunkt in

Deutsch, in den lebenden Fremdsprachen und in

Musikerziehung;

Umwelterziehung mit dem Schwerpunkt in

Biologie und Umweltkunde;

Verkehrserziehung mit nach Schulstufen wechselnden

Schwerpunkten;

Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung

und Konsumentenerziehung) mit dem

Schwerpunkt in Wirtschaftskunde und in Werkerziehung.

Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im

Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination

der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung

ihrer Querverbindungen, die gelegentliche Heranziehung

außerschulischer Fachleute und den Einsatz

geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die

Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine

Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern

zu einer besseren Durchdringung und überlegteren

Auswahl des im Lehrplan beschriebenen

Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben

auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten

Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände

geführt werden.";

b) erhalten die bisherigen Z. 4 und 5 die

Bezeichnung „5" und „6";

c) hat die bisherige Z. 6 zu entfallen;

10. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)

hat im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen

und didaktische Grundsätze)

a) der Abschnitt B (Didaktische Grundsätze)

zu lauten

„B. Allgemeine didaktische Grundsätze";

b) hat im Abschnitt B (Allgemeine didaktische

Grundsätze) die Z. 8 zu entfallen.

11. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)

hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl

und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände)

zu lauten

e) Bemerkungen zur Stundentafel

1. In der 3. und 4. Klasse können Mädchen

zwischen Geometrischem Zeichnen und Hauswirtschaft

als alternativen Pflichtgegenständen wählen.

2. In der 4. Klasse, Zweiter Klassenzug, können

Knaben und Mädchen zwischen Kurzschrift und

Werkerziehung als alternativen Pflichtgegenständen

wählen.

3. Für Schüler des Ersten Klassenzuges, die

Latein als Freigegenstand wählen, entfällt der

Unterricht im Geometrischen Zeichnen und in

Werkerziehung für Knaben (bei Knaben) beziehungsweise

in Bildnerischer Erziehung und Werkerziehung

für Mädchen (bei Mädchen).

4. Für Schüler des Zweiten Klassenzuges, die

eine lebende Fremdsprache als Freigegenstand

wählen, hat der Landesschulrat eine entsprechende

Kürzung des Stundenausmaßes in Deutsch,

Mathematik und Werkerziehung für Knaben beziehungsweise

für Mädchen in der 1., 2. und

3. Klasse sowie in Deutsch und in Mathematik

in der 4. Klasse zu verfügen.

5. Der Unterricht in Hauswirtschaft ist in der

3. und 4. Klasse statt mit 2 Wochenstunden

mit 4 Wochenstunden in jeder zweiten Woche

während des ganzen Unterrichtsjahres zu führen.

6. Der Landesschulrat kann nach den örtlichen

Erfordernissen verfügen, daß Entlassungsschülerinnen,

die die allgemeine Schulpflicht in der

2. oder 3. Hauptschulklasse vollenden, den Unterricht

in Hauswirtschaft in der 1. und 2. bzw.

in der 2. Klasse zusätzlich zur Gesamtwochenstundenzahl

als Freigegenstand besuchen können.

7. Von den Unterrichtsstunden für Leibesübungen

ist eine in der Regel nachmittags zu

halten und bei günstigem Wetter zu einem

zweistündigen Freiluftnachmittag zu erweitern.

8. Der Förderunterricht kann bei Bedarf

je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt

dreimal für eine Kursdauer von jeweils

höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Der

Schüler kann jedoch den Förderunterricht

je Unterrichtsjahr nur in höchstens zwei Unterrichtsgegenständen

besuchen, wobei für jeden

Schüler lediglich der Besuch von höchstens zwei

Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes zulässig

ist.

9. Knaben und Mädchen, die den Freigegenstand

Hauswirtschaft gewählt haben, können

sowohl im Sinne der Bestimmungen der Z. 6

als auch in der 3. und 4. Klasse den Unterrichtsgegenstand

Hauswirtschaft als Freigegenstand

unter Beachtimg der vorgeschriebenen Gruppengröße

im Rahmen des obligatorischen Hauswirtschaftsunterrichts

für Mädchen besuchen. Für Bildungs-

und Lehraufgaben sowie Lehrstoff gelten

die Bestimmungen des Pflichtgegenstandes Hauswirtschaft."

12. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)

hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel,

Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände) zu lauten

„DRITTER TEIL

Allgemeines Bildungsziel

Die Hauptschule hat — wie alle österreichischen

Schulen — im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes,

die Aufgabe, an der Entwicklung

der Anlagen der Jugend nach den

sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie

nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen

durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem

Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.

Sie hat die Jugend mit dem für das

Leben und den zukünftigen Beruf erforderlichen

Wissen und Können auszustatten und zum selbständigen

Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen,

pflichttreuen und verantwortungsbewußten

Gliedern der Gesellschaft und

Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen

Republik Österreich herangebildet werden.

Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem

Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen

Denken anderer aufgeschlossen sowie

befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben

Österreichs, und der Welt Anteil zu

nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an

den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

Im Sinne des § 15 des Schulorganisationsgesetzes

hat die Hauptschule im besonderen die Aufgabe,

den Schülern eine über das Lehrziel der

Volksschule hinausreichende Allgemeinbildung

zu vermitteln und sie für das praktische Leben

und für den Eintritt in berufsbildende Schulen

zu befähigen. Überdies soll sie geeigneten Schülern

den Übertritt in allgemeinbildende höhere

Schulen ermöglichen."

13. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)

hat im Fünften Teil (Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen)

a) die Überschrift zu lauten

„BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN PFLICHTGEGENSTÄNDE,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE".

b) der Abschnitt A (Erster Klassenzug) zu

lauten

„A. Erster Klassenzug

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen dazu geführt werden, ihre

Gedanken mündlich und schriftlich in einer ihrer

Entwicklungsstufe entsprechenden, dem guten Gemeindeutsch

möglichst nahekommenden und dem

Sprecherlaß angepaßten Sprache auszudrücken,

sich dieser Sprache gern und sicher zu bedienen

und sich im Gespräch richtig zu verhalten. Niederschriften

sollen frei von Verstößen gegen

Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung sein. Hiezu

ist auch die Kenntnis der Grundzüge der Sprachlehre

notwendig. Die Schüler sollen lernen, Gehörtes

zu verstehen, entwicklungsgemäßes Lesegut

zu erfassen und dazu sachlich Stellung zu

nehmen. Der Lesestoff ist so auszuwählen und

der Leseunterricht so zu gestalten, daß die Schüler

das Buch als Quelle der Lebensfreude und der

Lebenshilfe und als Helfer zur Formung des

Weltbildes erleben können.

Die Arbeitsthemen sind dem gesamten Erlebens-

und Erfahrungskreis der Schüler zu entnehmen,

sodaß im Deutschunterricht das Wissen

und Können, daß die Schüler in den verschiedenen

Unterrichtsgegenständen und außerhalb

der Schule erworben haben, in lebendige Beziehung

gebracht werden kann.

Lehrstoff

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Sprechen

Die Sprechübungen bezwecken wie auf der

Lehrplan-Mittelstufe der Grundschule, daß sich

die Schüler der gepflegten Umgangssprache ohne

wesentliche Anklänge an die Mundart gern, ohne

Scheu und mit zunehmender Gewandtheit be-

dienen. Dabei wird immer noch eine Laut- und

Ausspracheschulung notwendig sein. Bei Schwierigkeiten

im Finden des treffenden Ausdrucks

soll gelegentlich auf die Mundart zurückgegriffen

und von ihr aus die passende gemeinsprachliche

Redewendung gesucht werden. Die Übungen

haben vornehmlich die Form von Berichten und

Gesprächen. Zum Gegenstand haben sie neben

persönlichen Erlebnissen und Beobachtungen, den

Veranstaltungen der Klassengemeinschaft und den

Sachinhalten des Unterrichtes Themen aus dem

Leben der Umwelt, das Brauchtum, profane und

kirchliche Feste, die Jahreszeiten, den Tierschutz,

den Verkehr, die Sparerziehung, gelegentlich auch

Eindrücke aus der Lektüre, aus Film, Rundfunk

und Fernsehen.

Zu beachten ist das Festhalten am Thema,

zu üben das richtige Zuhören und die kritische

Stellungnahme zum Gehörten. Geeignete Texte

in Vers und Prosa werden auswendig gelernt

und vorgetragen oder gespielt, gelegentlich auch

als Stegreifspiel.

Aufsatz

Sprech- und Aufsatzunterricht sollen in engem

Zusammenhang stehen. In der Regel sind Einzelaufsätze

selbständig abzufassen. Besonders soll

noch immer der Erlebnisaufsatz gepflegt werden;

daneben sind der Bericht, der Beobachtungsaufsatz,

die Nacherzählung, der Brief und allenfalls,

auch der Phantasieaufsatz zu üben. Gemeinsame

Aufsätze sollen nur noch abgefaßt werden, wenn

es darauf ankommt, beispielhafte Anregungen

für Einzelaufsätze zu geben oder Mängel in

Einzelaufsätzen deutlich zu machen. Solche Aufsatzübungen

dienen vor allem der Richtigstellung

unzutreffender Redewendungen und der

Bereicherung des Vorrates an treffenden Ausdrücken.

Ferner erstrecken sich die Übungen auf die

Auswahl der Themen durch die Schüler innerhalb

eines gegebenen Rahmens, auf die Bereicherung

des Aufsatzes durch Einzelheiten entsprechend

ihrer Bedeutung für das Thema, auf die

Möglichkeiten bildhafter Darstellung und auf die

stilistischen Unterschiede zwischen den verschiedenen

Aufsatzarten.

In gemeinsamer Arbeit sind auch Postkarten

zu verschiedenen Anlässen und ähnliche formelhafte

Niederschriften abzufassen. Das Anlegen

einer Mustermappe, die in den folgenden Jahren

weitergeführt wird, ist empfehlenswert.

Rechtschreiben

Die Rechtschreibsicherheit im bereich des aktiven

Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen

zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben.

Die Übungen sollen die Fehlerhäufigkeit in den

Aufsätzen und Niederschriften berücksichtigen.

Wegen der starken Ausweitung des Wortschatzes

— besonders durch den Sachunterricht —

sind Übungen, im sorgfältigen Abschreiben mit

anschließendem Niederschreiben aus dem Gedächtnis

in kurzen, frei gewählten Wortgruppen

oder Sätzen wichtig. Daneben darf für Schüler

mit Rechtschreibschwächen die Automatisierung

des richtigen Schreibens des alltäglichen Wortschatzes

nicht zu kurz kommen.

Aus der Zusammenstellung gleichartiger Formen

ergeben sich Anhaltspunkte für die Schreibung

weiterer Beispiele. Wichtige Rechtschreibregeln

sind zu erarbeiten. Die Schüler sollen

dazu erzogen werden, in Zweifelsfällen ein für

den Unterrichtsgebrauch approbiertes Wörterbuch

zu verwenden.

Lesen

Beim Vorlesen sind etwa noch vorhandene

störende Lesegewohnheiten zu bekämpfen. Es

ist aber auch das Vorlesen von Texten in gehobener

Sprache oder mit reicher gegliederten Sätzen

(nach vorherigem orientierendem Stillesen) zu

üben.

Daneben ist das Stillesen neuer Lesestoffe zu

pflegen. Zur Sicherstellung der Sinnerfassung

dient unter anderem die Aussprache über das

Tatsächliche im Text, die abschnittweise Wiedergabe

in ausführlicher oder verkürzter Form und

das Finden von Überschriften zu einzelnen Textabschnitten.

Als Lesestoff (Lesebuch, Ganzschriften, Zeitschriften)

eignen sich: Gedichte, auch solche erzählenden

Inhalts; Volks- und Dichtermärchen ;

Volkssagen; Fabeln, Schwänke, Geschichten über

Tiere und Pflanzen; Umwelterzählungen von

erzieherischem Gehalt, Erzählungen aus vergangenen

Tagen, aus der Arbeitswelt wie auch zu

Einkehr und Besinnung; einfache Volksspiele.

Neben Texten, die sich in den Händen aller

Schüler befinden, ist die Schul- oder Klassenbücherei

als Quelle von Lesestoff für einzelne Schüler

oder kleine Schülergruppen heranzuziehen.

Dabei ist auch auf die Verwertbarkeit in anderen

Unterrichtsgegeständen Bedacht zu nehmen.

Hauptsächlich aber soll durch die Lektüre altersgemäßer

Jugendbücher der gute Geschmack geschult

werden, sodaß das Lesen guter Bücher

zur Gewohnheit wird. Allenfalls können Gesichtspunkte

zur bewußten Unterscheidung guter

und minderwertiger Lesestoffe erarbeitet werden.

Sprachlehre und Stilerziehung

Der Satz als Sinneinheit im Zusammenhang

der Rede

Satzarten, Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz.

Die Satzglieder als Bauelemente des

Satzes (Verschiebe- und allenfalls Ersatzprobe),

unvollständige Sätze.

Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes.

Das Prädikat ab Darstellung von Geschehen

und Sein.

Einteilige und mehrteilige Zeitformen. Personalform,

aussagendes Verb, Verbzusatz. Die

verbale Klammer. Beobachtungen zur Stellung

der Personalform. Erkennen von Leistungen des

Präsens, des Imperfekts, des Perfekts und des

1. Futurs. Das Subjekt als Träger des Geschehens

bzw. Seins im unabhängigen Nominativ. Hinweise

auf Ergänzungen (Ergänzung im 3. und

4. Fall und Umstandsergänzung) als notwendige

Satzglieder (allenfalls Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren).

Erkennen der Wortarten in

ihrer wichtigsten Funktion. Betrachtung auffälliger

Unterschiede zwischen Mundart und Hochsprache.

Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch

richtiger Formen, im besonderen des reinen und

präpositionalen Dativs und Akkusativs und des

Genus, der Beifügung im 2. Fall, starker Verbformen

(Präsens, Imperfekt, 2. Partizip und Imperativ)

und der unregelmäßigen Vergleichsformen

des Eigenschaftswortes. Einfache Übungen

zur Wortbildung und Wortdeutung und zur

Erweiterung des Wortschatzes.

Schularbeiten

Sechs Schularbeiten im Schuljahr.

Zweite Klasse (5 Wochenstunden)

Sprechen

Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch

der guten Gemeinsprache gesichert werden soll,

werden fortgesetzt.

Dabei ist auf das richtige Verhalten in sachlichen

Auseinandersetzungen zu achten (kritische

Einstellung zu eigener und fremder Meinung).

Kurze mündliche Berichte einzelner Schüler aus

ihrem Lebensbereich nach einem Entwurf.

Beim Vortrag von Gedichten und im darstellenden

Spiel sollen die Schüler lernen, wie die

Wirkung des Wortes durch Veränderung der

Lautstärke, der Betonung und des Sprechtempos

und durch Pausen gesteigert werden kann.

Aufsatz

An die Stelle des Erlebnisaufsatzes tritt mehr

und mehr der Beobachtungsaufsatz, allenfalls der

Phantasieaufsatz. Zur Schulung des Gedächtnisses

ist das Nacherzählen unter Beachtung einer möglichst

getreuen Wiedergabe weiter zu pflegen.

Anleitung zu einfachen Inhaltsangaben.

Die gemeinsamen Übungen zum Aufsatz (siehe

erste Klasse) sind fortzusetzen. Besondere Sorgfalt

ist den Übungen im klaren, anschaulichen

Ausdruck zu widmen.

Briefe und Postkarten zu verschiedenen Anlässen

sind in gemeinsamer Arbeit abzufassen

und in Mustermappen zu sammeln.

Rechtschreiben

Außer den Übungen, die für die erste Klasse

genannt wurden, sind nun häufiger — je nach

der Art der öfters auftretenden Schwierigkeiten

— Wörter gleichartiger Schreibung in

Gruppen zu ordnen. Einige weitere Regeln zur

Rechtschreibung. Übungen zur Zeichensetzung,

namentlich bei der direkten Rede.

Lesen

Das ausdrucksvolle Lesen ist weiter zu üben.

Dafür sind Lesesituationen zu schaffen, in denen

Kinder ihren Mitschülern Texte vorlesen, die

den Zuhörern noch nicht bekannt sind. Gelegentliches

Lesen von Proben aus der heimatlichen

Mundartdichtung.

Gruppen- und Einzellektüre in Verbindung

mit Klassen- und Eigenbücherei sind unter Beachtung

der individuellen Leseneigunigen weiter zu

pflegen.

Übungen im Erfassen und in der knappen

Wiedergabe des Inhaltes von Abschnitten aus

Sachbüchern und Nachschlagewerken.

Schrifttum

Lyrik und Balladen; Schwänke und einfache

dramatische Spiele.

Erzählungen aus dem Leben bedeutender Menschen

der Heimat; Geschichten von Tieren und

Pflanzen; Volkserzählungen, Götter- und Heldensagen

und andere Erzählungen in Verbindung

mit dem Unterricht in Geschichte und Sozialkunde;

lebensvolle Schilderungen im Anschluß

an Geographie und Wirtschaftskunde; Lesestoffe

naturkundlichen Inhalts.

Sprachlehre und Stilerziehung

Wiederholung der Satzarten. Formen der

Fragesätze.

Der Aufbau des Satzes aus mehreren Geschehens-

bzw. Seinseinheiten (Gesamtsatz und Teilsätze).

Erkennen von Hauptsatzreihe und Satzgefüge

(mit eingeleiteten Gliedsätzen). Funktion der Bindewörter.

Der Beistrich zwischen Sätzen.

Die Stellung der Personalform im eingeleiteten

Gliedsatz.

Erkennen folgender Satzglieder: Gleichsetzungsglied

im 1. Fall, Ergänzung im 4. Fall,

Ergänzung im 3. Fall und Umstandsergänzungen.

Erkennen umfangreicher Satzglieder; verschiedene

Formen der Beifügung.

Festigung im Erkennen der Wortarten.

Wiederholen der Zeitformen und ihrer Leistung;

die Vorvergangenheit; die Form des

2. Futurs als Ausdruck einer Vermutung. Aktiv

und Passav. Ständige Übungen im Gebrauch

grammatisch richtiger Formen, im besonderen

der starken und schwachen Formen des Eigenschaftswortes

und der richtigen Vorwörter mit

bestimmten Zeitwörtern im Satzzusammenhang.

Übungen zur Beugung der Zahl- und Fürwörter.

Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,

Wortfeldern und Sachkreisen.

Hinweise auf den anschaulichen Gehalt von

Wörtern und Wendungen; eigentliche und übertragene

Bedeutung von Substantiven, Verben

und Adjektiven; bildliche Ausdrucksweise.

Schularbeiten

Sechs Schularbeiten im Schuljahr.

Dritte Klasse (4 Wochenstunden)

Sprechen

Zu Berichten und Aussprachen, die unter denselben

Gesichtspunkten wie in der zweiten Klasse

geübt werden, treten kurze Redeübungen zu

besonderen Anlasen im Klassenleben und das

Vortragen von Gedienten größeren Umfanges.

Themen für die Gespräche ergeben sich ferner

aus der Leseerziehung und gelegentlich auch aus

der Film-, der Verkehrs- und der Sparerziehung.

Bei den Berichten und Redeübungen soll sich

die schriftliche Ausarbeitung — wenn sie überhaupt

benützt wird — auf schlagwortartige

Notizen beschränken.

Aufsatz

Zu den bisher geübten Aufsatzgattungen kommen

Beschreibungen aus lebensnahen Anlässen,

Beobachtungen am Gehaben von Menschen und

Tieren, ferner Sachberichte und Inhaltsangaben.

Durch diese soll die Fähigkeit zur Unterscheidung

des Wesentlichen vom Nebensächlichen

entwickelt werden.

Gemeinsame Aufsatzübungen betreffen nunmehr

vor allem den bewußten Einsatz von Stilmitteln

(Wortfolge im Satz, Verwendung der

Zeitformen des Zeitwortes) und das Vermeiden

von Stilfehlern (Häufung abstrakter Hauptwörter

und funktionsloser Eigenschaftswörter; Gebrauch

von Modewörtern und Phrasen). An

Hand von Leseproben zeit- und entwicklungsgemäßer

Literatur sollen die Schüler einige Merkmale

guten Stils erkennen. An gut gelungenen

Aufsätzen über das gleiche Thema sollen die

Schüler Einsicht in den Aufbau guter Aufsätze

gewinnen und dabei ihre Arbeiten nach einer

vorher aufgestellten Gliederung abfassen lernen.

Zur Übung des lebenspraktischen Schriftverkehrs

werden in gemeinsamer Arbeit Muster

für folgende Schriftstücke abgefaßt und in einer

Mappe gesammelt: Briefe zu verschiedenen Anlässen;

Bestellungen; Anfragen; Antworten auf

Anfragen; Telegramme. Vordrucke für den Zahlungsverkehr

(Post und Sparkasse) und für den

Verkehr mit Behörden im Rahmen des Erfahrungskreises

der Schüler.

Rechtschreiben

Die Sicherheit im Rechtschreiben ist durch

regelmäßige Übungen zu festigen und gelegentlich

an Hand von Diktaten zu erproben.

Zu sichern sind vor allem: die Schreibung

gleich- und ähnlichklingender Wörter, Dehnung

und Schärfung, S-Schreibung, Silbentrennung,

Groß- und Kleinschreibung (besonders die Großschreibung

hauptwörtlich gebrauchter Zeit- und

Eigenschaftswörter); die häufigsten Vor- und

Nachsilben. Biegungs- und Wortbildungsendungen-,

im Zusammenhang mit der Satzlehre die

Unterscheidung von „das" und „daß" und die

Zeichensetzung, besonders die Beistrichsetzung

(unter Ausschaltung schwieriger Fälle).

Lesen und Literaturerziehung

Die Schulung des ausdrucksvollen Vorlesens

in möglichst natürlichen Lesesituationen bleibt

weiterhin eine der Aufgaben der Leseerziehung.

In der häuslichen Lektüre wird das Stillesen von

Büchern überwiegen. Der Schule obliege es, zum

Erwerb von Büchern zu ermuntern und zur

Benützung öffentlicher Büchereien anzuleiten.

Empfehlenswert ist die Führung eines Lesetagebuches.

Hinweise auf gebundene und ungebundene

Rede, Vers, Reim und Strophe, Rhythmus und

Melodie der Sprache.

Schrifttum

Lyrische Gedichte, anspruchsvolle Balladen;

Abenteuergeschichten, handlungsreiche Reiseschilderungen

und Berichte über Entdeckungsfahrten;

Erzählungen, auch größeren Umfangs, aus dem

Arbeitsleben, aus der Technik und dem Verkehr;

Lebensbilder bedeutender Männer und Frauen

Österreichs und der übrigen Welt; Erzählungen

zur Einkehr und Besinnung; Sagen und Fabeln;

einfache dramatische Werke, auch in gekürzter

Form. Im Anschluß an den Lesestoff kurze Lebensbilder

von Dichtem. Dem Bericht der Schüler

(einzeln oder in Gruppen) über ihre häusliche

Lektüre kommt steigende Bedeutung zu. Das

Gespräch über Lesestoffe kann vor allem Recht

oder Unrecht der handelnden Personen, die Beweggründe

und die näheren Umstände des Verhaltens

dieser Menschen und ähnliches zum Gegenstand

haben. Auch weiterhin ist das Lesen

zur sachlichen Information als Vorstufe zum

selbständigen Bildungserwerb zu pflegen.

Sprachlehre und Stilerziehung

Hinweise auf die Arten der Hauptsatzreihe.

Erkennen und Leistung des Subjekt-, Objekt-,

Adverbial- und Attributsatzes; der satzwertigen

Nennform- und Mittelwortgruppen (Umformungsübungen).

Wiederholung der Satzglieder; Ergänzung im

2. Fall, Gleichsetzungsglied im 4. Fall.

Direkte und indirekte Rede. Formen und

Ausdruckswerte des 1. und 2. Konjunktivs.

Interpunktion, Im besonderen die Beistrichsetzung.

Die Leistung der modifizierenden Verben bei

der Darstellung von Geschehen und Sein.

Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch

richtiger Formen, im besonderen der Anredeformen.

Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,

Wortfeldern und Sachkreisen.

Sprachliche Ausdrucksmittel wie: Häufung,

Steigerung, Gegensatz, Übertreibung, Abschwächung,

Beschönigung.

Grundzüge der Wortbildung.

Schularbeiten

Sechs Schularbeiten im Schuljahr.

Vierte Klasse (4 Wochenstunden)

Sprechen

Fortsetzung der Sprechübungen der dritten

Klasse.

Aufsatz

Aufsatzformen (einschließlich Charakteristiken

und Bilddeutungen) und Übungen im lebenspraktischen

Schriftverkehr wie in der dritten

Klasse, nun mit erhöhten Anforderungen. Dazu

treten Gesuche, Lebenslauf, Protokolle und Inserate.

Ausfüllen weiterer Formulare. Außerdem

haben sich die schriftlichen Übungen auf stichwortartige

Zusammenfassungen gehörter wie

auch gelesener Darstellungen und auf das Ausarbeiten

einer Gliederung zu erstrecken, wobei

vor allem an die Verwertung beim Lernen und

beim selbständigen Bildungserwerb zu denken

ist.

Neue Formen der schriftlichen Darstellung sind

durch gemeinsame Übungen zu entwickeln.

Rechtschreiben

Festigung des in der dritten Klasse erworbenen

Könnens. Übungen im Schreiben der gebräuchlichsten

Fremdwörter aus dem Wortschatz des

Alltages.

Einführung in den Gebrauch der „Regeln und

Bemerkungen" im Österreichischen Wörterbuch.

Lesen und Literaturerziehung

Die Übungen im Lesen vom Blatt und im

gepflegten Vorlesen sind fortzusetzen. Dem Bericht

der Schüler (einzeln oder in Gruppen) über

ihre häusliche Lektüre kommt weiterhin Bedeutung

zu. In der Aussprache über Gelesenes tritt

neben die Beurteilung der handelnden Personen

fallweise auch die Frage nach den Absichten des

Dichters. Textstellen, die wegen ihres Inhaltes

oder ihrer sprachlichen Form besonders ansprechend

sind, sollen von den Schülern erkannt

und hervorgehoben werden. Die Schüler tollen

zum Erwerb eigener Bücher und zur Benützung

öffentlicher Büchereien — auch nach der Hauptschulzeit

— angeregt werden.

Schrifttum

Lyrische Gedichte, ältere und moderne Balladen;

Proben aus der Heldendichtung; Berichte

und Schilderungen aus dem Leben unter besonderer

Berücksichtigung des Arbeits- und Berufslebens

und der österreichischen Zeitgeschichte;

Novellen und Erzählungen mit altersgemäßer

Thematik; die wichtigsten Gattungen der dichterischen

Prosa; lebensbezogene nichtdichterische

Prosa; Lebensbilder bedeutender Männer und

Frauen; einfache dramatische Werke aus dem

neueren Schrifttum. Einige charakteristische Entwicklungsabschnitte

aus dem deutschsprachigen

Schrifttum, vornehmlich seit der Klassik, mit

besonderer Rücksicht auf Österreich und mit

Ausblicken auf die Weltliteratur.

Sprachlehre und Stilerziehung

Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen

des Satzes, für grammatisch notwendige

Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung

der Redeabsicht (Weglaßprobe beziehungsweise

Abstrichverfahren). Der mehrfach

zusammengesetzte Satz. Übungen im Überblicken

umfangreicher Satzgefüge (graphische Darstellungen).

Wiederholung und Vervollständigung der

Gliedsatzarten: die wichtigsten Arten der Adverbialsätze;

Gliedsateklammer und Ausklammerung.

Gliedsätze ohne Einleitewort.

Umformungsübungen.

Unterscheidung von Vorwortergänzung und

Umstandsergänzung an eindeutigen Beispielen.

Die Umstandsergänzung im 2. und 4. Fall.

Verbaler und substantivischer Stil. Stilistische

Wirkung verschiedener Formen der Beifügung.

Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung

von Begriffen;

Anleitung zu sachgemäßer Verwendung von

Fachausdrücken und Fremdwörtern. Formelhafte

Wendungen und Sprachklischees (Modeausdrücke

und -wendungen).

Das sprachliche Bild (Metapher). Einfache Beispiele

für begriffliche und bildhafte Ausdrucksweise.

Stilistische Wirkung der Zeitformen, des 1.

und 2. Konjunktivs und der Formen des Passiv*

(Wiederholung und Vertiefung).

Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit.

Hochsprache und Mundart; gehobene Sprache,

Verkehrs- und Umgangssprache (Niveauunterschiede);

Sondersprachen. Beispiele zum Bedeutungswandel

(mit kulturhistorischen Einblicken)

und zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von

Wortfeldern und syntaktischen Wendungen).

Lehn- und Fremdwort.

Erklärung von Eigennamen.

Schularbeiten!

Sechs Schularbeiten im Schuljahr.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Kroatisch,

Slowenisch oder Ungarisch)

Bildungs- und Lehraufgabe

Angemessene mündliche und schriftliche Beherrschung

der Fremdsprache durch planmäßigen

Aufbau eines Wort- und Phrasenschatzes.

Kenntnis der Formen- und Satzlehre, soweit sie

zur Erfüllung der praktischen Bildungsaufgaben

erforderlich ist.

Wecken des Verständnisses für die Eigenart

fremder Menschen und Völker, besonders derer,

die die betreffende Sprache sprechen, und Erkennen

des allen Menschen Gemeinsamen. Erschließen

formaler Bildungswerte durch Erziehung

zum bewußten Gebrauch der Sprache —

auch der Muttersprache —, zum erarbeitenden

Lernen und zum ordnenden Denken.

Lehrstoff

ENGLISCH

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Schulung des Gehörs der Sprechorgane durch

Vor- und Nachsprechen unter Beachtung des

th, w und des Unterschiedes zwischen stimmhaften

und stimmlosen Mitlauten. Übungen in

der Lautbildung, vor allem innerhalb des Wort-

und Satzganzen. Verwendung der internationalen

Lautschrift als Merkhilfe.

Wortschatz und Sprechübungen

Erwerbung und Festigung eines grundlegenden,

der Umwelt und dem täglichen Leben des

Schülers entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes

(etwa: Schule, Familie, Wohnung, Haus, Zeit,

Uhr, Datum, Wochentagsnamen, Monatsnamen,

Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Frage

und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche;

Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben;

Wiedergabe des Inhaltes gelesener Stücke in enger

Anlehnung an den Text; Dramatisieren geeigneter

Lesestücke; Auswendiglernen kurzer Gedichte

und einfacher Prosastücke; Singen englischer

Lieder; Umformungsübungen (Wechsel von

Person, Zahl und Zeit).

Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie

möglich in der Fremdsprache zu führen.

Sprachlehre

Bestimmter und unbestimmter Artikel; das s

in der Mehrzahl des Hauptwortes und in der

dritten Person Einzahl Gegenwart des Zeitwortes;

einige wichtige unregelmäßige Mehrzahlformen;

die persönlichen, hinweisenden und besitzanzeigenden

Fürwörter; einige Fragewörter; die

unbestimmten Fürwörter some, any und all; die

gebräuchlichsten Zeitwörter im present, future und

past tense (hauptsächlich regelmäßige, nur einige

unregelmäßige Formen); die Dauerform des present

tense; die Hilfszeitwörter to be und to have

(ohne Dauerform); die regelmäßige Steigerung

des Eigenschaftswortes; die wichtigsten Vorwörter;

Grund- und Ordnungszahlwörter. Der Bau

des einfachen Satzes; Frage und Verneinung mit

und ohne to do. Das Alphabet, soweit es benötigt

wird.

Lesestoff

Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren

Erlebniskreis des Schülers; kurze

handlungsreiche Erzählungen, gelegentlich auch

im Zusammenhang mit dem Stoff der Sachfächer;

leichtverständliche Gedichte, Sprüche, Rätsel und

Scherzfragen, Briefe.

Schriftliche Arbeiten

Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,

auch zur Festigung der Rechtschreibung; kurze

Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter

Texte; Beantwortung von Fragen; erste Versuche

im Briefschreiben.

Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht

vor Anfang Dezember.

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen und Vorerzählen von Lesestücken

bei geschlossenen Büchern. Fortsetzung der Ausspracheübungen

unter Beachtung von Wort- und

Satzton sowie Satzmelodie. Allenfalls Einsatz

audiovisueller Lehrmittel.

Wortschatz und Sprechübungen

Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und

Festigung des in der ersten Klasse erworbenen

Sprachsatzes. Planmäßige Erweiterung des Wort-

und Phrasenschatzes innerhalb der neuen Sachgebiete

(etwa: Einblick in das Leben englischer

Altersgenossen; Ferien, Wetter, Jahreszeiten;

Festtage; Krankheit, Körperpflege; Stadt und

Land; Haushalt und Einkauf; das englische Geld;

Spiele und Sport).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen

von Prosastücken und Gedichten;

Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen kurzer

Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen

geeigneter Lesestücke in Fragen; kurze Nacherzählungen;

erste Versuche im Berichten über Erlebtes.

Lieder im Zusammenhang mit Sachgebieten.

Sprachlehre

Wiederholung, Festigung und etwa notwendige

Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse

Unregelmäßige Mehrzahlformen; der sächsische

Genitiv; die unregelmäßige Steigerung des

Eigenschaftswortes; die bezüglichen und die rückbezüglichen

Fürwörter; die Stammformen wichtiger

unregelmäßiger Zeitwörter; einige modal

verbs; Gebrauch des past perfect in Verbindung

mit dem past tense die Form des present

perfect; die Leideform im present und im past

tense; Bildung des Umstandswortes mit der Silbe

-ly; die wichtigsten Vor- und Bindewörter. Die

gebräuchlichsten Arten der Nebensätze; schwierige

Fälle von Frage und Verneinung.

Lesestoff

Längere und schwierigere Texte, auch solche,

die Einblick in das Alltagsleben des Engländers

gewähren.

Schriftliche Arbeiten

Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,

auch zur Festigung der Rechtschreibung;

kurze, durch Sprechübungen vorbereitete Aufsätze;

Versuche im Briefschreiben; Diktate mit

größerer Variation des Wort- und Phrasenschatzes.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Dritte Klasse (3 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher

Geschichten mit bekanntem Wortschatz;

nachher Wiedergabe des Inhalts. Die Aussprache

der Selbstlaute (offene und geschlossene Silben).

Unterschiede in Aussprache und Schreibung von

Hauptwort (Eigenschaftswort) und Zeitwort.

Wortschatz und Sprechübungen

Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen

Jahren erworbenen Wort- und Phrasenschatzes;

planmäßige Erweiterung innerhalb

der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post [Brief],

Telephon; Film, Rundfunk, Fernsehen; einiges

über Land und Leute in Großbritannien im Vergleich

mit den österreichischen Verhältnissen).

Englisch für den Fremdenverkehr.

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte

und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes;

Darstellen von Szenen aus dem täglichen

Leben; Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Übungen

im Erteilen von Auskünften über den Heimatort

und seine Umgebung.

Sprachlehre

Wiederholung, Festigung und etwa notwendige

Ergänzung des Stoffes der vorangegangenen

Jahre.

Der Gebrauch (und das Weglassen) des Artikels;

das Gerundium; die Leideform in allen

Zeiten; der Unterschied zwischen past tense und

present perfect; das future perfect; das conditional;

Einführung in den Gebrauch der Nebensätze

und ihrer Ersatzformen (Infinitive, Participle

und Gerund) und in den Gebrauch der

Bedingungssätze; direkte und indirekte Rede;

modal verbs und ihre Ersatzformen; die Steigerung

des Umstandswortes (mit und ohne -ly);

wichtige Vor- und Bindewörter.

Lesestoff

Lebendige Darstellungen aus den genannten

Sachgebieten, Geschichtsbilder, Lebensbilder,

historische Anekdoten; Lesestücke in dramatischer

Form; Märchen; Gedichte; allenfalls eine

längere Erzählung.

Übungen im Gebrauch zweisprachiger, allenfalls

auch einsprachiger Wörterbücher.

Schriftliche Arbeiten

Außer Arbeiten der bisherigen Art auch

Wiedergabe längerer, gut durchgearbeiteter

Stücke; Briefe (allenfalls im Schülerbriefwechsel);

einfache Übersetzungen ins Englische (Rückübersetzungen)

als Klassenübungen.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Vierte Klasse (3 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen unbekannter Stücke und Wiedergabe

des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten der englischen

Aussprache (unbetonte Silben, Wechsel

der Aussprache innerhalb einer Wortfamilie,

ebene Betonung, Satzmelodie; stimmlose und

stimmhafte Mitlaute). Auffallende Eigenheiten

der amerikanischen Aussprache.

Wortschatz und Sprechübungen

Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen

Jahren erworbenen Wort- und

Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von

Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage

treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die

neuen Sachgebiete (etwa: das Commonwealth

und die USA, vor allem nach Wirtschaft, Technik,

Fremdenverkehr, Kulturleben; internationale

Zusammenarbeit, Hilfsgemeinschaften; Berufe im

In- und Ausland, die die Kenntnis des Englischen

voraussetzen). Englisch für den Fremdenverkehr.

Sammeln idiomatischer Wendungen. Die wichtigsten

Amerikanismen des Wortschatzes. Modellsätze

aus dem Lesestoff. Übungen im Erteilen

von Auskünften über das Heimatland.

Sprachlehre

Zusammenfassender Überblick über die Formen-

und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom

Sprech-, Schreib- und Lesestoff auszugehen ist.

Ausfüllen von Wissenslücken und Festigung der

noch nicht ausreichend beherrschten Wort- und

Satzformen.

Lesestoff

Lebendige Darstellungen des Lebens im Commonwealth

und in den USA: Reiseschilderungen;

Geschichtsbilder, Lebensbilder; erzählende und

lyrische Gedichte; eine längere Erzählung; Ausschnitte

aus einem leichten dramatischen Werk.

Schriftliche Arbeiten

Aufsätze im Zusammenhang mit den durchgenommenen

Sach- und Lesestoffen; Briefe (auch

einfache Geschäftsbriefe), Schülerbriefwechsel;

Gesuche, Berichte und Beschreibungen. Übersetzungen

Ton praktischem Wert aus dem Englischen

ins Deutsche (Gebrauchsanweisungen,

Kochrezepte, Briefe und dergleichen) unter Zuhilfenahme

der Wörterbücher. Auffallende Eigenheiten

der amerikanischen Rechtschreibung.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

FRANZÖSISCH

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Schulung des Gehörs und der Sprechorgane

durch Vor- und Nachsprechen unter Beachtung

des Wort- und Satztones und der Satzmelodie.

Übungen in der Lautbildung, vor allem innerhalb

des Wort- und Satzganzen.

Wortschatz und Sprechübungen

Erwerbung und Festigung eines grundlegenden,

der Umwelt und dem täglichen Leben des

Schülers entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes

(etwa: Schule, Familie, Wohnung, Haus,

Zeit, Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten).

Geeignete Übungsformen sind vor allem

Frage und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche;

Darstellen von Szenen aus dem täglichen

Leben; Auswendiglernen kurzer Gedichte

und einfacher Prosastücke; Singen französischer

Lieder; Umformungsübungen (Wechsel von Person,

Zahl und Zeit; Verneinung usw.).

Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie

möglich in der Fremdsprache zu führen.

Sprachlehre

Bestimmter und unbestimmter Artikel; die

Mehrzahl des Hauptwortes auf s und x, les

adjectifs possesifs et les adjectifs demonstratifs;

die Verneinung; avoir, être und die regelmäßigen

Zeitwörter auf -er; aller, faire und prendre im

présent und passé composé; die weibliche Form

und die regelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes;

Grund- und Ordnungszahlwörter.

Lesestoff

Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren

Erlebniskreis des Schülers; kurze,

handlungsreiche Erzählungen, gelegentlich im Zusammenhang

mit den Stoffen des Sachunterrichtes

leichtverständliche Gedichte, Sprüche,

Rätsel und Scherzfragen.

Schriftliche Arbeiten

Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,

auch zur Festigung der Rechtschreibung;

kurze Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter

Texte; Beantworten von Fragen.

Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht

vor Anfang Dezember.

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen und Vorerzählen von Lesestücken

bei geschlossenen Büchern. Fortsetzung der Ausspracheübungen

unter besonderer Beachtung des

Unterschiedes zwischen stimmhaften und stimmlosen

Lauten.

Wortschatz und Sprechübungen

Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und

Festigung des Sprachschatzes der ersten Klasse.

Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes

durch Sprech- und Wortschatzübungen

innerhalb der Sachgebiete der Klasse (etwa: Einblick

in das Leben französischer Altersgenossen;

Ferien; Wetter, Jahreszeiten; Festtage; Krankheit;

Stadt und Land; Haushalt und Einkauf;

Spiele und Sport; französisches Geld).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen

von Prosastücken und Gedichten;

Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen

kurzer Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen

geeigneter Lesestücke in Fragen; Lieder im

Zusammenhang mit den Sachgebieten.

Sprachlehre

Wiederholung, Festigung und etwa notwendige

Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse.

Frage und Verneinung; unregelmäßige Mehrzahlformen;

unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes;

Bildung des Umstandswortes; der

Teilungsartikel; die regelmäßigen Zeitwörter auf

-ir, -re und -oir; wichtige unregelmäßige Zeitwörter;

avoir und être auch im futur, imparfait

und conditionnel.

Lesestoff

Längere und schwierigere Texte, auch solche,

die Einblick in das Alltagsleben des Franzosen

gewähren.

Schriftliche Arbeiten

Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen;

Diktate mit größerer Variation des Wort-

und Phrasenschatzes. Fragen und Antworten über

den Lesestoff.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Dritte Klasse (3 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen kurzer, handlungsreicher Geschichten,

Nacherzählen durch die Schüler.

Wortschatz und Sprechübungen

Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen

Jahren erworbenen Wort- und

Phrasenschatzes. Planmäßige Erweiterung innerhalb

der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post

[Brief], Telephon; Film, Funk, Fernsehen; einiges

über Land und Leute in Frankreich).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte

und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes.

Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben.

Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Französisch für

den Fremdenverkehr (Übungen im Erteilen von

Auskünften über den Heimatort und seine Umgebung).

Sprachlehre

Wiederholung, Festigung und etwa notwendige

Ergänzung des bisher gelernten Stoffes.

Übersicht über die wichtigsten unregelmäßigen

Zeitwörter. Die Fürwörter. Participe present;

gérondif; l'irréel; die Leideform.

Lesestoff

Lebendige Darstellungen aus den oben genannten

Sachgebieten. Erzählungen; spannende,

lustige, witzige Geschichten; Rätsel, Scherzfragen.

Übungen im Gebrauch zweisprachiger Wörterbücher.

Schriftliche Arbeiten

Außer Arbeiten der bisher geübten Art auch

einfache Übersetzungen ins Französische (Rückübersetzungen)

als Klassenübungen.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Vierte Klasse (3 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen und Vorerzählen unbekannter Stücke;

nachfolgende Wiedergabe des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten

der französischen Aussprache

(stimmlose und stimmhafte Mitlaute).

Wortschatz und Sprechübungen

Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen

Jahren erworbenen Wort- und

Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von

Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage

treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die

neuen Sachgebiete (etwa: Frankreich; Wirtschaft,

französisches Geld; Technik, Fremdenverkehr,

Kulturleben; internationale Zusammenarbeit; Zusammenschluß

der Jugend, internationale Hilfsgemeinschaften).

Französisch für den Fremdenverkehr.

Gespräche über Themen des täglichen Lebens

innerhalb der Sachgebiete. Übungen im Erteilen

von Auskünften über das Heimatland.

Sprachlehre

Zusammenfassender Überblick über die französische

Grammatik. Übereinstimmung des participe

passé, Zeitenfolge; besondere Verbalkonstruktionen

l'infinitif sans préposition; Umschreibung

deutscher Umstandswörter; Vorwörter;

la mise en relief (Idiomatik).

Lesestoff

Lebendige Darstellungen über Frankreich!

Reiseschilderungen, geschichtliche Erzählungen;

aus dem Kulturleben des französischen Volkes;

Ausschnitte aus einem leichten dramatischen

Werk.

Schriftliche Arbeiten

Freie Diktate; Wiedergabe gelesener Erzählungen;

Fragen und Antworten; Übersetzungen ins

Französische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen.

Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger

Wörterbücher. Briefe (Schülerbriefwechsel).

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

ITALIENISCH

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Schulung des Gehörs und der Sprechorgane

durch Vor- und Nachsprechen. Planmäßige Lautbildungsübungen,

ausgehend vom Satz als Sinneinheit.

Vergleichen der Laute des Italienischen

mit denen des Deutschen.

Wortschatz und Sprechübungen

Erwerbung und Festigung eines grundlegenden,

der Umwelt und dem Erlebniskreis des

Schülers angemessenen Wort- und Phrasenschatzes

(etwa: Schule, Familie, Wohnung; Haus, Zeit,

Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten).

Geeignete Übungsformen sind vor allem

Frage- und Antwort; Auswendiglernen kurzer

Gedichte und einfacher Prosastücke; Singen

italienischer Kinderlieder; Zwiegespräche über

das Schulleben und das Leben in der Familie;

einfache Umformungsübungen (Wechsel von

Person und Zahl, Verneinung); Führung eines

Vokabelheftes; Sammeln gebräuchlicher Redewendungen.

Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie

möglich in der Fremdsprache zu führen.

Sprachlehre

Die Grundzüge der Formen- und der Satzlehre,

soweit sie zum Verstehen der Übungsstücke

nötig sind. Das Hauptwort mit dem bestimmten

und unbestimmten Artikel. Das Eigenschaftswort.

Die Mehrzahlbildung des Haupt-

und des Eigenschaftswortes. Die mit dem Artikel

verschmelzbaren Vorwörter (di, a, da, in, su). Das

persönliche, das besitzanzeigende und das hinweisende

Fürwort im Rahmen des Übungsstoffes.

Grund- und Ordnungszahlwörter. Die Gegenwart

der Hilfszeitwörter essere und avere, der

regelmäßigen Zeitwörter aller drei Konjugationen

und der unregelmäßigen Zeitwörter andare, stare,

fare, dare, dire und venire. Die Verneinung im

Satz.

Lesestoff

Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren

Erleben des Schülers; kurze, handlungsreiche

Erzählungen; leichtverständliche Gedichte,

Sprüche, Anekdoten, Rätsel und Scherzfragen.

Schriftliche Arbeiten

Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,

auch zur Festigung der Rechtschreibung;

kurze Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter

Texte; Stellen und Beantworten von

Fragen.

Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht

vor Anfang Dezember.

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen und Nacherzählen leichter Texte.

Wortschatz und Sprechübungen

Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und

Festigung des in der ersten Klasse erworbenen

Sprachschatzes. Planmäßige Erweiterung des

Wort- und Phrasenschatzes durch Sprech- und

Wortschatzübungen innerhalb der Sachgebiete

der Klasse (etwa: Einblick in das Leben italienischer

Altersgenossen; der Herbst, das Wetter; der

Arbeitstag; Ein- und Verkauf [italienische Waren,

italienisches Geld]; Stadt und Land [Haustiere];

gesunde und kranke Menschen).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: einfache

Dialoge; Auswendiglernen von Prosastücken

und Gedichten; Gespräche an Hand von Bildern,

Darstellen kurzer Szenen aus dem täglichen

Leben; Auflösen geeigneter einfacher Texte in

Fragen und Antworten. Kurze Nacherzählungen;

Lieder im Zusammenhang mit den Sachgebieten.

Sprachlehre

Wiederholung, Festigung und etwa notwendige

Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse. Die

regelmäßige Steigerung der Eigenschaftswörter,

dazu die der unregelmäßigen Wörter buono und

cattivo. Die Fälle der Hauptwörter innerhalb

des Satzganzen. Die Bildung des Umstandswortes.

Die Zeiten passato prossimo, imperfetto, futuro,

imperativo (ausgenommen dritte Person). Avere

und essere in den vier Zeiten; die gebräuchlichsten

unregelmäßigen und rückbezüglichen Zeitwörter

(beschränkt auf den Übungsstoff).

Lesestoff

Längere und schwierigere Texte, auch solche,

die Einblick in das Alltagsleben des Italieners

gewähren.

Schriftliche Arbeiten

Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,

auch zur Festigung der Rechtschreibung;

kurze, durch Sprechübungen vorbereitete Aufsätze

(auch in Briefform); längere Diktate mit

größerer Variation des Wort- und Phrasenschatzes.

Fragen und Antworten über den Lesestoff.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Dritte Klasse (3 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher

Texte; Wiederholen und Nacherzählen

durch die Schüler.

Wortschatz und Sprechübungen

Wiederholung und Festigung des bisher gelernten

Wort- und Phrasenschatzes. Planmäßige

Erweiterung des Wortschatzes innerhalb der

neuen Sachgebiete (etwa: der Herbst, das Wetter;

der Arbeitstag; Einkauf und Verkauf [italienische

Waren, italienisches Geld]; Stadt und Land [Haustiere];

gesunde und kranke Menschen).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte

und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes.

Darstellen von Szenen aus dem täglichen

Leben, Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Lieder

und Gedichte im Zusammenhang mit den Sachgebieten.

Sprachlehre

Wiederholung, Festigung und etwa notwendige

Ergänzung des bisher gelernten Stoffes.

Die unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes.

Die betonten und die unbetonten Formen

der persönlichen Fürwörter. Gebrauch der

Höflichkeitsformen (dritte Person Ein- und

Mehrzahl), Passato remoto (nur regelmäßige Formen);

im Rahmen des Übungsstoffes auch die

Form des condizionals. Das Relativpronomen,

Lesestoff

Außer Lesestücken der bisherigen Art auch

erzählende und schildernde Stücke, die in lebendiger

Darstellung das Wissen über Italien und

über das italienische Volk erweitern. Lebensbilder

berühmter Italiener; Anekdoten. Anleitung zum

Gebrauch zweisprachiger Wörterbücher.

Schriftliche Arbeiten

Außer Arbeiten der bisher geübten Art und

Wiedergabe gut durchgearbeiteter längerer Stücke;

Briefe und Gespräche; einfache Übersetzungen

ins Italienische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Vierte Klasse (3 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen und Vorerzählen bekannter und unbekannter

Texte mit nachfolgender Erklärung

und Wiedergabe des Inhalts (Vorbereitung durch

Fragen und Antworten).

Wortschatz und Sprechübungen

Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen

Jahren erworbenen Wort- und

Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von

Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage

treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die

neuen Sachgebiete (etwa: Ferien; vom Reisen;

wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen

Italien und Österreich. Was Rom der Welt

bedeutet). Modellsätze aus dem Sprech- und

Lesestoff. Gedichte und Lieder im Zusammenhang

mit den Sachgebieten.

Sprachlehre

Zusammenfassender Überblick über die Formen-

und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom

Sprech-, Schreib- und Lesestoff auszugehen ist.

Ausfüllen von Wissenslücken und Festigung

der noch nicht ausreichend beherrschten Wort-

und Satzformen. Gebrauch des Konditionals und

des Konjunktivs. Leideform. Passivform des Zeitwortes.

Gerundium. Die zwei unbetonten Fürwörter

(affissi). Gebrauch der Zeiten; Zeitenfolge.

Gebrauch der Nennform und Mittelwörter.

Grundregeln der Zeichensetzung.

Lesestoff

Lebendige Darstellungen über Italien und das

italienische Volk; Reiseschilderungen, geschichtliche

Erzählungen, Lebensbilder. Erzählende und

lyrische Gedichte, eine längere Erzählung; Ausschnitte

aus einem leichten dramatischen Werk.

Schriftliche Arbeiten

Einfache Aufsätze aus den durchgenommenen

Sach- und Lesestoffen; Fragen und Antworten.

Einfache Berichte und Beschreibungen. Briefe.

Übersetzungen unter Beachtung ihres praktischen

Wertes.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

RUSSISCH

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Schulung des Gehörs und der Sprechorgane

durch Vor- und Nachsprechen unter besonderer

Beachtung der russischen Lautbildung (Palatalisierung

der Verschlußlaute; Reduzierung der

Vokale in unbetonter Stellung; stimmhafte und

stimmlose Laute). Nach ausreichenden Sprech-

und Hörübungen Verknüpfung des Lautbildes

mit dem Schriftbild.

Wortschatz und Sprechübungen

Erwerbung und Festigung eines grundlegenden,

der Umwelt und dem täglichen Leben des Kindes

entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes

etwas Schule, Familie, Wohnung, Haus, Zeit,

Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Frage

und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche;

Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben;

Wiedergabe des Inhaltes gelesener Stücke in enger

Anlehnung an den Text; Dramatisieren geeigneter

Lesestoffe; Auswendiglernen kurzer Gedichte

und einfacher Prosastücke; Singen russischer

Lieder. Umformungsübungen (Wechsel von

Person, Zahl und Zeit).

Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie

möglich in der Fremdsprache zu führen.

Sprachlehre

Das Wichtigste aus der Formen- und Satzlehre,

soweit es zum Verstehen der Sprechübungen und

des Lesestoffes nötig ist. Das Weglassen des Artikels

und des Satzbandes in der Gegenwart. Behauptungs-

und Fragesatz (Verwendung des Fragewortes

und der Partikel „li"). Die einfache

Verneinung. Das deutsche „haben" im Russischen

und seine Verneinung. Das Hilfszeitwort „sein",

die A- und O-Deklination in ihren regelmäßigen

Formen ohne Abweichungen. Die Geschlechtsregeln.

Das Eigenschaftswort. Präsens, Imperfekt

und Futurum der regelmäßigen Konjugation. Die

wichtigsten Fragewörter. Das persönliche Fürwort

im ersten und zweiten Fall. Die wichtigsten

Präpositionen mit ihrem Kasus. Die Grund- und

Ordnungszahlwörter bis 40.

Lesestoff

Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren

Erlebniskreis des Kindes; kurze

handlungsreiche Erzählungen, besonders über die

Sachgebiete der Klasse, auch in Briefform; leichtverständliche

Gedichte, Sprüche, Rätsel und

Scherzfragen.

Schriftliche Arbeiten

Erarbeiten der zyrillischen Schrift aus dem

Sprech- und Lesestoff unter besonderer Beachtung

der Buchstaben, die den deutschen ähnlich,

aber nicht gleich sind. Aktive Beherrschung der

Schreibschrift, Lesen der Druckschrift. Abschreibübüngen,

kurze Diktate; Niederschreiben kurzer,

auswendig gelernter Texte. Fragen und Antworten

über den Lese- und Sachstoff. Abschreib-,

Einsetz- und Umformungsübungen. Das zyrillische

Alphabet.

Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht .

vor Anfang Dezember.

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Fortsetzung der planmäßigen Ausspracheübungen,

Vorlesen und Vorerzählen leichtfaßlicher

Stücke.

Wortschatz und Sprechübungen

Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und

Festigung des in der ersten Klasse erworbenen

Sprachschatzes. Planmäßige Erweiterung des

Wort- und Phrasenschatzes durch Sprech- und

Wortschatzübungen innerhalb der neuen Sachgebiete

(etwa: Einblick in das Leben russischer

Altersgenossen; Ferien, Wetter, Jahreszeiten;

Festtage; Krankheit; Stadt und Land; Haushalt

und Einkauf; Spiele und Sport; russisches Geld).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen

von Prosastücken und Gedichten;

Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen kurzer

Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen

geeigneter Lesestücke in Fragen; kurze Nacherzählungen;

erste Versuche in Berichten über

Erlebtes. Lieder im Zusammenhang mit den Sachgebieten.

Sprachlehre

Wiederholung, Festigung und etwa notwendige

Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse.

Die doppelte Verneinung; die Ausdrücke für

„brauchen", „müssen" und „können"; die I-Deklination;

Unregelmäßigkeiten der Deklinations- und

Konjugationsformen; der Gebrauch der

Aktionsarten; das rückbezügliche Zeitwort; die

Biegung des Eigenschaftswortes, der persönlichen,

besitzanzeigenden und hinweisenden Fürwörter;

die Grundzahlwörter bis zu einer Million, die

Ordnungszahlwörter bis Hundert. Übungen im

Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter.

Lesestoff

Längere und schwierigere Texte, auch solche,

die Einblick in das Alltagsleben des Russen gewähren.

Schriftliche Arbeiten

Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen;

kurze Diktate; Niederschreiben auswendig

gelernter Texte; Beantworten von Fragen.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Dritte Klasse (3 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Fortsetzung der Ausspracheübungen. Vorlesen

und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher Geschichten;

Nacherzählen durch die Schüler.

Wortschatz und Sprechübungen

Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen

Jahren erworbenen Wort- und

Phrasenschatzes. Planmäßige Erweiterung innerhalb

der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post

[Brief], Telephon; Film, Funk, Fernsehen; Land

und Leute in Rußland).

Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte

und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes.

Darstellen von Szenen aus dem täglichen

Leben. Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Gedichte

und Lieder.

Sprachlehre

Wiederholung, Festigung und etwa notwendige

Ergänzung des Stoffes der vorangegangenen

Jahre. Steigerung des Eigenschaftswortes; Deklination

und Konjugation (Zusammenfassung);

Aktiv und Passiv; Bedingungssatz; Wiedergabe

der Mittelwortformen im Deutschen.

Lesestoff

Lebendige Darstellungen aus den oben genannten

Sachgebieten; einfache Texte, die den Schüler

mit einigen bedeutenden russischen Dichtern bekannt

machen. Übungen im Gebrauch des Wörterbuches.

Schriftliche Arbeiten

Diktate (einfache unbekannte Texte). Niederschrift

von Gesprächen. Briefe (Muster). Einfache

Übersetzungen ins Russische (Rückübersetzungen)

als Klassenübungen. Übersetzungen

ins Deutsche.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Vierte Klasse (3 Wochenstunden)

Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache

Vorlesen bekannter und unbekannter russischer

Texte, Wiedergabe des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten

der russischen Aussprache.

Wortschatz und Sprechübungen

Gründliche Wiederholung und Festigung des

in den vorangegangenen Jahren erworbenen

Wort- und Phrasenschatzes nach Sachgebieten.

Ausfüllen von Lücken, die bei diesen Wiederholungen

zutage treten. Erweiterung des Wortschatzes

auf die neuen Sachgebiete (Bilder aus

dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben der

Sowjetvölker). Sammeln idiomatischer Wendungen.

Sprechübungen der bisherigen Art, aber

Steigerung des Schwierigkeitsgrades. Modellsätze

aus dem Sprech- und Lesestoff. Gespräche über

Themen des täglichen Lebens innerhalb der

Sachgebiete.

Sprachlehre

Zusammenfassender Überblick über die Formen-

und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom

Sprech- und Lesestoff auszugehen ist. Ausfüllen

von Wissenslücken und Festigung der noch nicht

ausreichend beherrschten Wort- und Satzformen.

Lesestoff

Lebendige Darstellungen, die Einblick in das

Leben der Völker der Sowjetunion gewähren.

Reiseschilderungen, geschichtliche Erzählungen,

Lebensbilder. Erzählende und lyrische Gedichte,

eine längere Erzählung, Ausschnitte aus einem

leichten dramatischen Werk.

Schriftliche Arbeiten

Aufsätze im Zusammenhang mit den durchgenommenen

Sach- und Lesestoffen; Briefe (auch

einfache Geschäftsbriefe), Gesuche, Berichte und

Beschreibungen; Übersetzungen.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

KROATISCH

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)

Die unter Umständen schon in der Volksschule

begonnenen Sprech- und Sprachübungen

werden fortgesetzt und stofflich erweitert, wobei

der Schwierigkeitsgrad gesteigert wird. Die nach

Sachgebieten geordneten Übungsstoffe sind der

Umwelt der Schüler, dem Alltagsleben und dem

Lesestoff zu entnehmen. Die Sprachpflege umfaßt

Übungen im Erzählen und Berichten über Erlebnisse

und Beobachtungen, leichte Bildbesprechungen,

das Vortragen kurzer Prosastücke und leichtverständlicher

Gedichte und das Singen von Liedern.

Die Schüler sind an richtige Lautbildung

zu gewöhnen. Mundartfreies Sprechen ist anzustreben,

fehlerhaftes Sprechen nach den Buchstaben

zu bekämpfen. Besondere Beachtung verdient

akzentrichtige und diphtongfreie Aussprache

der Vokale, des vom Konsonanten 1

abgeleiteten o am Ende der Silben und Wörter,

des vokalen r, der Konsonanten z und s, ž

und š, č und ć, dž und d, j, lj und h. Dabei

ist die Hörbereitschaft zu wecken und konsequent

zu pflegen. Die Aufsätze sind durch wiederholte

mündliche Darstellung und Besprechung

der Form (Anordnung des Stoffes, Satzbau und

Rechtschreibung) vorzubereiten. Als Aufsatzarten

kommen besonders der einfache Bericht und die

Beschreibung in Betracht.

Schrifttum und Lesern

Das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle

Lesen ist an Hand von Märchen, Volkssagen,

Fabeln, Tiergeschichten, Erzählungen aus

dem Menschenleben und aus dem Volksleben

der Heimat wie auch an erzählenden und einfachen

lyrischen Gedichten zu üben. Fehler in der

Aussprache (Diphthongierung) und in der Betonung

sind zu verbessern.

Stil- und Denkübungen

Das Hauptgewicht ist auf die planmäßige Bereicherung

und Festigung des Wortschatzes bei

genauer Beachtung der Bedeutungsunterschiede

zum Zwecke der Steigerung der Beobachtungs-

und Ausdrucksfähigkeit — vor allem durch die

Lektüre — zu legen. Die in den kroatischen

Mundarten des Burgenlandes gebräuchlichen Germanismen

sind durch schriftkroatische Ausdrücke

zu ersetzen. Diese schriftkroatischen Ausdrücke

sind durch Sprech- und Sprachübungen im

Sprachgebrauch zu festigen. Einfache, schlichte

und klare Ausdrucksweise ist anzustreben.

Sprachlehre

Aus der Satzlehre werden die Grundzüge des

Satzbaues (das aussagende Zeitwort als Kern des

Satzes) behandelt, aus der Wortlehre das Hauptwort

(Geschlecht, Zahl und Deklination), das

Eigenschaftswort (bestimmte und unbestimmte

Form, Deklination und Steigerung), das persönliche

und das rückbezüglich-besitzanzeigende Fürwort,

das Zeitwort (Konjugation der Gegenwart,

Vergangenheit und Zukunft; Nenn-, Befehls-

und Konditionalform) und das Vorwort. Hinweise

auf Wortverwandtschaften und Wortfamilien

sollen den Wortschatz bereichern.

Rechtschreibung

Die allenfalls schon in der Volksschule erworbenen

Kenntnisse sind durch entsprechende

Übungen zu erweitern und zu festigen. Eingehend

ist die Silbentrennung zu behandeln. Die

Verschiedenheit zwischen Schrift- und Klangbild

ist besonders zu beachten. Auf die richtige Konsonantenangleichung

(b — p, d — t, g — k, z — s,

ž — š, d — ć und dz — č) ist großer Wert

zu legen. Die Schüler sind an den Gebrauch des

Wörterbuches zu gewöhnen.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht

vor Anfang Dezember.

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)

Sprech- und Sprachübungen wie in der ersten

Klasse bei Steigerung der Anforderungen hinsichtlich

der Vermeidung mundartlicher Sprechweise

in Lautgebung und Wortwahl. Auf richtige

Aussprache ist besonderer Wert zu legen. Betonte

und unbetonte, kurze und lange Vokale sind

zu beachten und Fehler in der Aussprache (Diphthongierung)

zu verbessern.

Von den Aufsatzarten ist besonders der Beobachtungaufsatz

zu pflegen; er soll in geringerem

Umfang vorbereitet werden als in der

ersten Klasse.

Schrifttum und Lesen

Lesestoffe der schon in der ersten Klasse verwendeten

Art, aber höhere Anforderungen an

das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle

Lesen. Außerdem: Lebens- und Charakterbilder

bedeutender Männer und Frauen des kroatischen

Volkes, Österreichs, der Nachbarstaaten und des

übrigen Europa; kroatische Volkssagen, Stoffe

aus der kroatischen Geschichte und Kultur;

lebensvolle Erzählungen und Schilderungen aus

dem erdkundlichen und naturkundlichen Lehrstoff.

Stil- und Denkübungen

Übungen zur Bereicherung und Festigung des

Wortschatzes sind planmäßig fortzusetzen, wobei

auf den Erwerb der kroatischen Termini aus

allen Disziplinenn besonderer Wert zu legen ist.

Sprachlehret

Die Besonderheiten der Deklination des Hauptwortes

(nepostojano a, Dual, Übergang des 1 zu

o, Umlaut, Palatalisation, Assimilation), die Deklination

der Fürwörter, vor allem der Gebrauch

des rückbezüglich-besitzanzeigenden. Fürwortes,

das Zahlwort (besonders in Verbindung mit dem

Haupt- und Zeitwort), die passive Form und

die Konjugation der Zeitwörter (Gegenwart, Vergangenheit

und Zukunft) sind gründlich zu behandeln.

Rechtsdireiben

Die in der ersten Klasse erworbenen Kenntnisse

sind zu festigen und durch Behandlung

der Konsonantenangleichung, der Großschreibung,

der Zeichensetzung und der Schreibung

gebräuchlicher Fremdwörter zu erweitern.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Dritte Klasse (3 Wochenstunden)

Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)

Übungen im freien Sprechen mit Vorbereitung,

Vortrag von Gedichten und geeigneten

Prosastücken. Auf richtige Betonung und diphthongfreie

Aussprache ist besonderer Wert zu

legen. Aufsätze aller Arten (Erlebnis- und Beobachtungsaufsatz,

Bildbeschreibung, Inhaltsangabe,

Nacherzählung, Bericht); Abfassen einfacher Geschäftsbriefe.

Schrifttum und Lesen

Zu den Lesestoffen der schon in der zweiten

Klasse verwendeten Art treten Darstellungen

aus dem Wirtschaftsleben, der Technik und dem

Verkehr in Österreich und in den benachbarten

Ländern unter besonderer Berücksichtigung des

kroatischen Volkes; Bilder aus der Geschichte

dieses Volkes, Erzählungen und Bruchstücke größeren

Umfanges aus dem kroatischen Schrifttum,

einfache lyrische Gedichte und Bruchstücke aus

leichteren dramatischen Werken. Im Anschluß an

die Lesestoffe sind bedeutende kroatische Dichter

und Schriftsteller zu behandeln.

Stil- und Denkübungen

Der Ausbau und die Vertiefung des Wortschatzes

sind planmäßig fortzusetzen. An Hand des

Lesestoffes sind die kroatischen Termini aus dem

Wirtschaftsleben zu erarbeiten und zu festigen.

Die Germanismen in der kroatischen Sprache

sind auszumerzen und die Besonderheiten des

kroatischen Satzbaues eingehend zu behandeln.

Sprachlehre

Aus der Satzlehre: Die Nebensätze. Aus der

Wortlehre: die perfektiven und imperfektiven

Zeitwörter (Erkennen der vier Vergangenheitszeiten

an Hand der Lektüre) die Mittelwörter,

die satz- und wortverbindenen Wörter; der

Vokal ě, die Um- und Ablaute, die Doppelvokale,

die Verschmelzung des j und der Konsonantenausfall.

Rechtschreiben

In Verbindung mit der Behandlung des zusammengesetzten

Satzes ist die Zeichensetzung

eingehend zu erläutern. Ferner sind die Konsonanten

l, j, č, ć, d, dž und der Vokal ě eingehend

zu behandeln.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Vierte Klasse (3 Wochenstunden)

Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)

Die Übungen im freien Sprechen sind unter

allmählicher Steigerung der Anforderungen planmäßig

fortzusetzen. Dabei ist auf die richtige Betonung

und die diphthongfreie Aussprache der

Vokale besonders zu achten. Zu den bisherigen

Aufsatzarten treten Berichte über Vorgänge aus

dem Menschen- und Naturleben. Ferner ist das

Abfassen von Gesuchen, Eingaben u. dgl. zu

üben.

Schrifttum und Lesen

Zu den Erzählungen und Abhandlungen über

das Arbeits- und Berufsleben kommen umfangreichere

erzählende Dichtungen (beziehungsweise

Teile daraus), lyrische Gedichte, einfache dramatische

Werke. Bilder aus der Geschichte und

Kultur des kroatischen Volkes. Einblick in die

wichtigsten Entwicklungsabschnitte des kroatischen

Schrifttums; bedeutende kroatische Dichter

und Schriftsteller aus dem neueren Schrifttum.

Stilkunde und Denkübungen

Ergänzung und Festigung des Wortschatzes.

Besondere Beachtung ist dem Erwerb kroatischer

Bezeichnungen aus dem Arbeits-, Berufs- und

Kulturleben zu widmen.

Sprachlehre

Die erworbenen Kenntnisse aus der Laut-,

Wort- und Satzlehre sind zusammenzufassen. Die

Deklination des Hauptwortes (Genitiv, Dativ,

Akkusativ, Lokativ und Instrumentalis mit und

ohne Vorwort), die Konjugation der unregelmäßigen

Zeitwörter; die wörtliche und die abhängige

Rede sind eingehend zu behandeln und

zu üben.

Rechtschreiben

Übungen und zusammenfassende Belehrungen

mit Berücksichtigung der häufigsten Fehler.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

SLOWENISCH

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Sprechübungen

Einführung in die slowenische Lautbildung

durcj Sprechübungen. Sorgfältiges Einprägen der

dowenisdven Laute č, š, ž, des Unterschiedes zwischen

p und b, t und d, v und f, s und z. Richtiges

Lesen des 1.

Lesestoff

Kurze Lesestücke, auch Zwiegespräche, die

Lehreinheiten aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich

des Schülers betreffen, zur systematischen

Aneignung und Erweiterung des Wortschatzes.

Wortschatzübungen nach den Sachgebieten

Schule, Haus, Wohnung, Familie, Körper, Kleidung,

Nahrung, Zeit, Uhr, Auswendiglernen von

Prosatexten und leichten Gedichten (Stritar,

Prešeren, Župančič, Murn, Jenko usw.).

Sprachlehre

Haupt- und Eigenschaftswort (Einzahl, Zweizahl,

Mehrzahl); persönliches und besitzanzeigendes

Fürwort; Fragewort; Vorwörter, die am

häufigsten gebraucht werden. Zeitwort und

Hilfszeitwort in den drei Hauptzeiten.

Arten des einfachen Satzes.

Schriftliche Arbeiten

Diktate, Sprachübungen und Aufsätze.

Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht

vor Anfang Dezember.

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

Sprechübungen

Regelmäßige Wiederholung der Ausspracheübungen.

Planmäßige Erweiterung und Festigung

des Wortschatzes unter Berücksichtigung der

Sachgebiete: Wohnung, Kleidung, Lebensmittel,

Geschäft, Stadt, Verkehr und Sport.

Lesestoff

Lesestoff aus den Sachgebieten der Klasse.

Sprachlehre

Biegung des Haupt- und des Eigenschaftswortes

mit Ausnahme der Sonderfälle.

Zeitwort: Erzähl-, Wunsch-, Befehls- und Bedingungsform.

Fürwörter und ihre Deklination, soweit nicht

schon in der ersten Klasse durchgenommen.

Steigerung des Eigenschaftswortes; Grund- und

Ordnungszahlwörter. Der bejahende und der

verneinende Satz. Satzglieder.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Dritte Klasse (3 Wochenstunden)

Sprechübungen

Wie in der ersten Klasse. Erweiterung des

Wortschatzes in den Sachgebieten: Gesundheit

und Krankheit, Fremdenverkehr, Verkehrsmittel,

Bilder aus dem Erwerbs- und Berufsleben.

Konversationsübungen.

Lesestoff

Lesen längerer und schwierigerer Texte.

Sprachlehre

Überblick über das Zeitwort und seine Formen;

die Aktionsarten; die wichtigsten Mittelwörter

und die Absichtsformen (Supinum). Wortbildung

und Wortfamilien. Der zusammengesetzte

Satz: Nebenordnung, Unterordnung.

Schriftliche Arbeiten

Nacherzählungen, Übersetzungen und freie

Aufsätze als Schul- und Hausübungen.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Vierte Klasse (3 Wochenstunden)

Sprechübungen

Vervollkommnung der Aussprache durch

Weiterführung der Sprech- und Konversationsübungen.

Erweiterung des Wortschatzes durch

zeitgemäße Sachgebiete.

Lesestoff

Leichtere Texte slowenischer Dichter und

Schriftsteller. Pflege der Hauslektüre.

Sprachlehre

Zusammenfassende Wiederholung und Festigung

des Stoffes.

Schriftliche Arbeiten

Wie bisher, aber mit höheren Anforderungen.

Festigung der Rechtschreibung durch entsprechende

Übungen. Freiere Diktate. Wiedergabe

gelesener Erzählungen, längere Berichte (auch in

Briefform) über Erlebtes und Gelesenes; Stellen

und Beantworten von Fragen; Übersetzungen ins

Slowenische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen;

Zeitungsanzeigen; Wiedergabe leichter

Zeitungsartikel. Einfache Geschäftsbriefe.

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

UNGARISCH

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)

Die allenfalls bereits in der Volksschule begonnenen

Sprech- und Sprachübungen sind fortzusetzen

und stofflich zu erweitern.

Die Übungsstoffe sind dem Alltagsleben und

der Umwelt der Schüler zu entnehmen. Die

Sprachpflege umfaßt Übungen im Erzählen und

Berichten über Erlebnisse und Beobachtungen,

das Vortragen kurzer Prosastücke und leicht verständlicher

Gedichte sowie das Singen von Volksliedern.

Die Schüler sind an richtige Lautbildung zu gewöhnen.

Auf genaue Unterscheidung der kurzen

und langen Vokale: i — dotlessiacute, u — ú, ü — u, ö — o,

o — ó, der stimmlosen und stimmhaften Konsonanten

p — b, t — d, k — g sowie auf die

richtige Aussprache der Doppelbuchstaben sz, zs,

ly = j, cs, ty, gy und. ny ist zu achten. Als Auf-

satzarten sind einfache Berichte und Beschreibungen

zu pflegen.

Schrifttum und Lesen

Lautrichtiges und ausdrucksvolles Lesen ist anzustreben,

wobei der Wortschatz systematisch

zu erweitern ist.

Themenkreise: Volksmärchen, Volkslieder,

Sagen und Fabeln, Erzählungen über Menschen,

Tiere und Pflanzen, einfache lyrische Gedichte.

Sprachlehre

Aus der Satzlehre sind die Grundzüge des Satzbaues

zu behandeln, aus der Wortlehre der bestimmte

Artikel, das Hauptwort, die Mehrzahlbildung

und die wichtigsten Suffixe des Hauptwortes,

die hinweisenden, persönlichen und fragenden

Fürwörter, das Eigenschaftswort, Zeitwort

in den drei Hauptzeiten.

Rechtschreiben

Das allenfalls in der Volksschule Gelernte ist

durch Übungen zu erweitern und zu festigen,

vor allem die Grundregeln der ungarischen Rechtschreibung,

wie die lauttreue Schreibung, Schreibung

der ly-Wörter und richtiges Schreiben nach

der Wortzusammensetzung, Abweichungen des

Schriftbildes von der Aussprache bei der Konsonantenangleichung,

Verschmelzung der Konsonanten

und Verkürzung langer Konsonanten.

Die Silbentrennung ist ausführlich zu behandeln.

Einführung in das Wörterbuch.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht

vor Anfang Dezember.

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)

Sprech- und Sprachübungen wie in der ersten

Klasse mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich

der Vermeidung mundartlicher Sprechweise

in Lautgebung und Wortwahl. Auf richtige Aussprache

ist besonderer Wert zu legen. Geeignete

Texte in Vers und Prosa sind fallweise auswendig

zu lernen und gut betont vorzutragen. Ferner

ist das Gesetz der Vokalharmonie zu behandeln.

Die Sprachpflege umfaßt neben dem Berichten

und Erzählen über Erlebtes und Beobachtungen,

Bildbesprechungen und Bildbeschreibungen. Als

Aufsatzarten sind Erlebnis- und Beobachtungsaufsätze

zu pflegen.

Schrifttum und Lesen

Lautrichtiges und ausdrucksvolles Lesen mit

gesteigerten Anforderungen.

Themenkreise: Bedeutende österreichische und

ungarische Persönlichkeiten, ungarische Volkssagen.

Märchen, ausgewählte Stoffe und Gedichte

aus Geschichte und Kultur sowie Naturgeschichte

und Geographie und Wirtschaftskunde.

Sprachlehre

Aus der Satzlehre ist der einfache und einfach

erweiterte Satz zu behandeln. Die Bezeichnungen

Satzgegenstand, Satzaussage, Ergänzung, Beifügung

und Umstandswort sind sowohl ungarisch

als auch lateinisch zu verwenden. Beim Zeitwort

ist die Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft

der Wirklichkeitsform sowohl bei der subjektiven

als auch bei der objektiven Abwandlung zu behandeln.

Die Abwandlung der ik-Zeitwörter ist

gründlich durchzunehmen. Gebrauch der Möglichkeitsform

nur im Zusammenhang mit einfachen

Beispielen. Die Befehlsform. Zusammengesetzte

Hauptwörter. Die wichtigsten Besitzerformen

an Hand von Beispielen. Ferner sind zu

behandeln das Zahlwort, das Bindewort, das unbestimmte

und besitzanzeigende Fürwort.

Rechtschreibung

Der Rechtschreibunterricht knüpft an die

Erlebnis- und Beobachtungsaufsätze der Schüler

an, wobei die in der ersten Klasse erworbenen

Kenntnisse neben der Festigung planmäßig zu

erweitern sind.

Zu behandeln sind: Großschreibung der meisten

Eigennamen, richtige Schreibung der subjektiven

und objektiven Abwandlungsformen

sowie die Zeichensetzung.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Dritte Klasse (3 Wochenstunden)

Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)

Zu den Berichten und freien Aussprachen treten

Übungen im freien Sprechen mit Vorbereitung.

Auf richtige Betonung und guten Vortrag

ist zu achten. Zu den Erlebnis- und Beobachtungsaufsätzen

kommen Sachberichte und Inhaltsangaben.

Schrifttum und Lesen

Anleitung zum häuslichen Stillesen.

Themenkreis: Aus Technik und Wirtschaft

Österreichs und der angrenzenden Nachbarländer.

Auszüge aus der ungarischen Literatur,

auch aus leichteren dramatischen Werken.

Sprachlehre

Aus der Satzlehre ist der zusammengesetzte

Satz zu behandeln, Satzgefüge und Satzverbindung.

Beim Zeitwort ist die Gegenwart und

Vergangenheit der Möglichkeitsform sowohl bei

der subjektiven als auch bei der objektiven Abwandlung

zu behandeln. Abweichungen der Aussprache

von der Schreibung beim Zusammentreffen

von Vokalen. Die vollkommene Vokalangleichung.

Wortbildung und Wortbedeutung.

Rechtschreiben

Bei den zusammengesetzten Sätzen ist die Zeichensetzung

eingehend zu behandeln. Zu sichern

ist vor allem: die richtige Schreibung der subjektiven

und objektiven Abwandlungsform, der

Befehlsformen und der Möglichkeitsformen.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

Vierte Klasse (3 Wochenstunden)

Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)

Übungen im freien Sprechen sind mit gesteigerten

Anforderungen fortzusetzen. Zu den bisherigen

Aufsatzarten treten Berichte über Vorgänge

aus dem Menschen- und Naturleben.

Lebenspraktischer Schriftverkehr.

Schrifttum und Lesen;

Lyrische Gedichte. Proben aus der Heldendichtung.

Berichte und Schilderungen aus dem

Arbeits- und Berufsleben sowie der Zeitgeschichte.

Bilder aus der Geschichte und Kultur des ungarischen

Volkes. Übersicht über die wichtigsten

Entwicklungsabschnitte des ungarischen Schrifttums.

Sprachlehre

Übungen zur Bekämpfung von Verstößen

gegen die Sprachrichtigkeit. Zusammenfassende

Übersicht über die Laut-, Wort- und Satzlehre.

Direkte und indirekte Rede.

Rechtschreibung

Richtige Schreibung einiger im Alltagsleben gebräuchlicher

Abkürzungen und Fremdwörter.

Übungen und zusammenfassende Belehrungen

unter Berücksichtigung der häufigsten Fehler.

Schriftliche Arbeiten

Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll in den Ablauf des Weltgeschehens

einführen, Einsicht in historische Zusammenhänge

eröffnen, Verständnis für das Zeitgeschehen

anbahnen, Achtung für die großen

Leistungen einzelner Menschen und ganzer Völker

erwecken und mit den Einrichtungen des öffentlichen

Lebens vertraut machen.

Die Schüler sollen, ihrem Alter entsprechend,

zu selbständigem Denken und eigener Stellungnahme,

zu positiver Kritik und objektiver Geisteshaltung

befähigt werden.

Auf Grund der gewonnenen Einsichten sollen

die Schüler zu einem den Mitmenschen und der

Gemeinschaft gegenüber verantwortungsbewußten

Handeln gelangen.

Auf die Erziehung zu demokratischer Gesinnung

und zu österreichischem Staatsbewußtsein

ist besonderer Wert zu legen.

Lehrstoff

Erste Klasse (1 Wochenstunde)

Die in der Grundschule gewonnenen ersten

Eindrücke von einst und jetzt sind durch einzelne

Erzählungen über bedeutende Ereignisse aus der

Geschichte des Bundeslandes und Österreichs zu

ergänzen und zu vertiefen. Diese Erzählungen

sollen die Abwehr von Bedrohungen des Landes,

die Überwindung wirtschaftlicher, sozialer und

anderer Notstände, den Wandel der sozialen und

kulturellen Einrichtungen und bedeutende kulturelle

Taten zum Inhalt haben. So ist eine einprägsame

Reihe zu ordnen, die von der Gegenwart

bis in die Römerzeit zurückreicht und mit

Daten aus der engeren Heimat verknüpft wird.

Allenfalls sollen die Schüler mit den Tatsachen

und Umständen des Zusammenschlusses der

Teile des Bundesgebietes vertraut gemacht werden.

Die in der Grundschule gewonnenen sozialkundlichen

Einblicke in Gemeinde, Bezirk und

Bundesland sind durch Hinweise auf die obersten

Organe des Bundes und auf einzelne Verwaltungsaufgaben

des Bundes, der Länder, der

Bezirke und der Gemeinden zu ergänzen.

In den letzten drei Schulmonaten beginnt die

Einführung in den Ablauf der Geschichte in zeitlicher

Ordnung, und zwar mit Bildern aus der

Urgeschichte Österreichs (ältere und jüngere

Steinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit, besonders Hallstattkultur).

Die anschauliche Schilderung, auch mit Hilfe

einschlägiger Jugendbücher, bezweckt ein Hineindenken

in die grundlegenden Formen der Lebensbewältigung

durch Eingriffe in die Natur, durch

den Gebrauch von Werkzeug und Gerät und

durch eine geordnete Gemeinschaft.

Zweite Klasse (2 Wochenstunden)

Bilder aus der Geschichte des Orients, der

Griechen und der Römer und des Mittelalters

bis zum Zwischenreich.

Der Wegfall des einen oder des anderen Bildes

kann durch die vertiefte Behandlung eines

anderen ausgeglichen werden. Der wichtigste Ertrag

des Unterrichtes ist im Bekanntwerden mit

den Leistungen und Gedanken zu erblicken, die

aus der Vergangenheit in die Gegenwart nachwirken.

Aus der Geschichte des Morgenlandes

Ägypten, Babylon, Phönizier, Israeliten.

Die Griechen und ihre Kultur

Lebensraum, Lebensart und Religion der Griechen;

die Ordnung des öffentlichen Lebens;

Olympische Spiele und religiöse Weihestätten;

Griechenland verteidigt seine Freiheit (Perserkriege);

Höhepunkt der griechischen Kultur

(Perikles); politischer Niedergang; Weltgeltung

des Griechentums (Hellenismus).

Das Werden und der Untergang des römischen

Weltreiches

Die Römer — ein Bauernvolk; die Ständekämpfe,

Sklaverei; Roms Herrschaft im Mittelmeer,

wirtschaftliche, soziale und politische Folgen;

von der Republik zum Kaiserreich (Cäsar

und Augustus); das römische Weltreich (die

Römer auf dem Boden unserer Heimat); das

Christentum im Römerreich (Konstantin); germanische

Völker auf Wanderung (Severin, Odoaker,

Theoderich).

Aus der früh- und hochmittelakerlichen Geschichte

Christianisierung Europas, das Frankenreich;

das Reich Karls des Großen, Erneuerung des

römischen Kaisertums, gesellschaftliche, wirtschaftliche

und kulturelle Zustände; der Fortbestand

des römischen Kaisertums in Byzanz; der

Islam; Kaisertum und Papsttum (Investiturstreit);

früh- und hochmittelalterliche Kultur (Lehenswesen,

Klosterleben, Romanik); das Rittertum;

die Kreuzzüge, eine europäische Bewegung.

Aus der Geschichte unserer Heimat bis ins

Hochmittelalter.

Dritte Klasse (2 Wochenstunden)

Bilder aus der Geschichte Europas vom Zwischenreich

bis zum Wiener Kongreß (mit Beziehung

auf die engere Heimat). Sie dienen

hauptsächlich dem Zweck, das Verständnis für

die gesellschaftlichen, politischen, religiösen und

kulturellen Wandlungen, die für das Erfassen

der Gegenwart wichtig sind, zu wecken und

einige sozialkundliche Modellvorstellungen zu

gewinnen.

Unter diesem Gesichtspunkt sind etwa die

folgenden Themen teils in breiterer, teils in

knapper Darstellung zu behandeln.

Europa im Spätmittelalter

Grundherren und Bauern; Städte und Bürger;

Staatenbildung (Hausmachtpolitik, Entwicklung

der Nationalstaaten); europäisches Handelsleben;

die Gotik; die Hussiten.

Vom Mittelalter zur Neuzeit

Die Erfindungen und Entdeckungen und ihre

Folgen; Humanismus und Renaissance; Maximilian

und Karl V.; das wirtschaftliche und

soziale Leben (Geldwirtschaft, Bauernkriege);

die Glaubensspaltung in Europa; die Gegenreformation

und der Dreißigjährige Krieg.

Absolutismus und Aufklärung

Der Absolutismus und sein Wirtschaftssystem;

Österreich im Zeitalter der Türkenkriege;

Barockkultur; England auf dem Weg zur Demokratie;

die Aufklärung; der aufgeklärte Absolutismus

in Österreich (Maria Theresia und

Joseph IL); der Einfluß der Aufklärung in Rußland;

die Gründung der Vereinigten Staaten von

Amerika.

Die Französische Revolution und das Zeitalter

Napoleons. Die Französische Revolution und

ihre Folgen; Napoleon und die Befreiungskriege;

der Wiener Kongreß.

Vierte Klasse (2 Wochenstunden)

Bilder aus der Geschichte seit dem Wiener

Kongreß bis zur Gegenwart. Sie dienen der Einführung

in das Werden der modernen Demokratie

und den Einrichtungen des Rechts- und

Wohlfahrtsstaates. Die sozialkundlichen Modellvorstellungen

sind zu ergänzen, namentlich durch

die Grundbegriffe des Arbeits- und Sozialrechtes,

des Geldwesens und der Wirtschaftsführung. Der

Einblick in die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts

soll die Schüler befähigen, entsprechend

ihrer Reifungsstufe wichtige Vorgänge im öffentlichen

Leben Österreichs und in der Weltpolitik

mit einigem Verständnis, mit Interesse und in

möglichst objektiver Geisteshaltung zu verfolgen.

Dem Geschichtsunterricht in dieser Klasse kommt

daher besondere Bedeutung für die staatsbürgerlichen

Aufgaben der österreichischen Schule zu.

Gegen Ende des Schuljahres sind die Schüler

auf die Bestimmungen über Jugendschutz und

Jugendstrafrecht sowie auf die Straßenverkehrsordnung

hinzuweisen.

Der Lehrstoff soll etwa nach folgenden geschichtlichen

Leitthemen gegliedert werden

Konservative und liberale Kräfte in der ersten

Hälfte des 19. Jahrhunderts

Die Politik der europäischen Mächte unter

dem Einfluß Metternichs. — Die Biedermeierzeit

in Österreich. — Neue Entwicklungen der Naturwissenschaften.

— Die erste industrielle Revolution

und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. —

Die Revolutionen in Europa von 1830 bis 1848.

Nationalismus, Sozialismus und Imperialismus

Die nationalen Einigungsbewegungen in

Deutschland und Italien. — Neue Entwicklungen

in der Wirtschaft und Gesellschaft (Arbeiterbewegung,

Großstadt, Parlamentarismus, politische

Parteien, moderne rechtsstaatliche Verwaltung).

— Der Vielvölkerstaat Österreich. Der

Erste Weltkrieg und seine politischen, sozialen

und wirtschaftlichen Folgen.

Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem Ersten

Weltkrieg

Neue Demokratien: Völkerbund, die europäische

Staatenwelt, Kommunismus, Faschismus.

Weltwirtschaftskrise. Die Erste Republik Österreich.

Der Nationalsozialismus und die Entfesselung

des Zweiten Weltkrieges. Der Zweite Weltkrieg

und seine politischen, sozialen und wirtschaftlichen

Folgen.

Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem

Zweiten Weltkrieg

Die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen.

— Der Wiederaufbau Europas. —

Die Verselbständigung der ehemaligen Kolonien.

— Die „zweite industrielle Revolution". —

Die Veränderungen in der gesellschaftlichen

Struktur, besonders in der ländlich-bäuerlichen

Welt. — Die führenden Weltmächte. — Wirtschaftliche

und militärische Zusammenschlüsse in

Europa und in der Welt.

Die Zweite Republik Österreich

Wiedereinrichtung des demokratischen Lebens,

Wiederaufbau. — Der Staatsvertrag von 1955

und die Neutralitätserklärung.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Kenntnis Österreichs und seiner Nachbarländer

in erdkundlicher Hinsicht. Anbahnung des Verständnisses

für das Wirtschaftsleben und die Wirtschaftsstruktur

Österreichs. Einblick in die wirtschaftlichen

Möglichkeiten dieses Landes auf dem

europäischen und auf dem Weltmarkt.

Geographische Zusammenschau Europas als

eines wichtigen Kultur- und Wirtschaftsraumes.

Überblickartige Kenntnis der Erde mit Berücksichtigung

der weltgeschichtlichen und weltwirtschaftlichen

Bedeutung der einzelnen Länder,

besonders auch der Entwicklungsländer. Die Erde

im Sonnensystem und im Weltall.

Wecken des Heimat- und Weltverständnisses

und des Bewußtseins, daß der Schüler zugleich

Österreich, Europa und der Welt angehört. Anbahnung

des Verständnisses für die Zusammenhänge

zwischen Landschaft, Klima, Wirtschaft,

Besiedlung und Kultur (Natur- und Kulturlandschaft).

Einsicht in die wirtschaftlichen Bedingungen

von Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel

und Verkehr. Einfache Einführung in die

Probleme des Wirtschaftsablaufes und der Wirtschaftsordnung.

Verständnis für die Bedeutung

volkswirtschaftlich richtigen Verhaltens des einzelnen

und der Gesamtheit.

Entwicklung des Raum- und Orientierungssinnes;

Kenntnis der Landkarte und ihrer Benützung.

Lehrstoff

Erste Klasse (2 Wochenstunden)

Das in der Grundschule erworbene Wissen über

das heimatliche Bundesland 1st sowohl hinsichtlich

der wichtigsten Einzeltatsachen als auch des

erd- und wirtschaftskundlichen Begriffsschatzes

zu festigen. Diese Kenntnisse sind auf die Republik

Österreich auszuweiten, und zwar auf das

Bundesgebiet als Ganzes und auf die Besonderheiten

der einzelnen Bundesländer.

Als Unterrichtsertrag ist zu sichern: Lage und

Bedeutung der Landeshauptstädte und anderer

größerer Orte; Hauptverkehrswege und die von

ihnen benützten Täler und Pässe; Verkehrsknotenpunkte;

die Hauptgebirgszüge, bedeutende

Gipfel und wichtige Gewässer; Bodenschätze;

Zentren der großen Wirtschaftszweige; Orte, in

denen wichtige Industrie- und Exportgüter hergestellt

werden; beachtenswerte Gebiete und

Stätten des Fremdenverkehrs. — Sachgerechte

Ausdrucksweise in Gesprächen über charakteristische

Erscheinungen der Natur- und Kulturlandschaft

Österreichs.

Das Lesen von Atlas- und Wandkarten ist zu

üben. Besonders sind die Schüler anzuleiten, die

Wirkung verschiedener Kartenmaßstäbe auf die

Wiedergabe der Einzelheiten zu beachten. Die

Schüler vergleichen Flugaufnahmen und Landschaftsbilder

mit der Karte. Sie fertigen einfache

Lageskizzen an, wobei zunächst auf Treue der

Proportionen weniger Gewicht gelegt wird.

Der Unterricht soll auch bleibende Eindrücke

von den landschaftlichen Schönheiten Österreichs

vermitteln und zusammen mit dem Deutschunterricht

das Brauchtum und die Siedlungsweise

in verschiedenen Teilen des Vaterlandes, namentlich

auch im ländlichen Siedlungsgebiet, darstellen.

Auf bedeutende Stätten österreichischer Geschichte

ist hinzuweisen.

Bei Lehrausgängen sind in der Umgebung des

Schulortes Plätze aufzusuchen, an denen die

Naturlandschaft und die durch Menschenwerk

umgeformte Landschaft bedeutsame Erscheinungen

aufweisen oder an denen ein wichtiger Ausschnitt

aus der wirtschaftlichen Arbeit zu beobachten

ist (Betriebe).

An Wander- oder Straßenkarten ist das Vergleichen

von Karte und Wirklichkeit zu üben.

Zweite Klasse (2 Wochenstunden)

Länderkundliche Behandlung der Nachbarländer

Österreichs; exemplarische Behandlung des

übrigen Europa einschließlich der Länder um

das Mittelmeer und des asiatischen Anteiles der

Sowjetunion.

Gewinnung wirtschaftlicher Kenntnisse über

Europa (auch dessen wichtigste wirtschaftliche

Organisationen).

Die Gestalt der Erde und ihre Darstellung

durch den Globus. Das Gradnetz. Ortszeit und

Zonenzeit. Die wichtigsten europäischen Klimabereiche.

Verwendung von Karten großen Maßstabes;

weitere Übung im Lesen der Haupt- und Nebenkarten

und im Zeichnen von Skizzen.

Dritte Klasse (2 Wochenstunden)

Länderkundliche Behandlung der außereuropäischen

Erdteile in exemplarischer Auswahl.

Einiges über Entdeckungsreisen. Auswertung einschlägiger

Jugendbücher. Wecken des Verständnisses

für die wirtschaftlichen Verhältnisse in den

außereuropäischen Ländern; Einblick in deren

wirtschaftliche Beziehungen zu Österreich und

zu den anderen europäischen Ländern. Im Zusammenhang

damit Klärung wirtschaftskundlicher

Grundbegriffe (wie Agrar-, Industrie- und

Handelsstaat, Autarkie, Welthandel, Bedeutung

der Arbeitsleistung und der Investitionen, Import

und Export).

Die scheinbare Sonnenbahn in verschiedenen

geographischen Breiten. Die Abhängigkeit des

Klimas vom Sonnenstand und von anderen Bedingungen.

Die Bedeutung des Klimas für Menschen,

Tiere und Pflanzen. Übungen im Lesen

verschiedener Karten (Wander- und Straßenkarten)

und im Zeichnen von Skizzen und Profilen.

Einführung in das Lesen statistischer Darstellungen.

Vierte Klasse (2 Wochenstunden)

Die Erde als Planet. Die Lichtgestalten des

Mondes; Sonnen- und Mondesfinsternisse. Die

Entstehung der Jahreszeiten; Kalender. Das

Sonnensystem und das Milchstraßensystem im

Weltall.

Überblick über die Erdteile und Weltmeere.

Österreichs politische und wirtschaftliche Stellung

in Europa und in der Welt.

Probleme der europäischen Wirtschaft und der

Weltwirtschaft, soweit sie (etwa auch durch Erörterungen

in der Presse, im Rundfunk und

Fernsehen) in den Gesichtskreis der Schüler treten.

Besprechen von Statistiken und deren graphischer

Darstellung. Übungen im Gebrauch von

Nachschlagewerken.

Zusammenfassung und Festigung volkswirtschaftlicher

Grundbegriffe hinsichtlich der Formen

und Bedingungen der industiellen und landwirtschaftlichen

Produktion, des Handels und

Verkehrs; Wirtschaftswachstum und Lebensstandard.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vertrautmachen mit einigen grundlegenden

mathematischen Denkweisen.

Erkennen funktionaler Zusammenhänge.

Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.

Wissen um dem systematischen Aufbau der

Zahlenbereiche und die in ihren geltenden Gesetzmäßigkeiten.

Sicherheit und Geläufigkeit im Rechnen mit

Zahlen und im Umformen algebraischer Ausdrücke.

Beherrschung grundlegender Kenntnise und

Fertigkeiten aus der ebenen und räumlichen Geometrie.

Anwendung der erworbenen Kenntnisse bei der

Lösung lebenspraktischer Aufgaben.

Lehrstoff

Erste Klasse (5 Wochenstunden)

Einführungsaufgaben, beschränkt auf den Lehrstoff

der 4. Schulstufe.

Weiterbildung der Raumanschauung mit Hilfe

von Quader und Würfel: Erarbeitung der Grundbegriffe

Punkt, Strecke, Ebene, Fläche, Körper.

Wiederholung und Vertiefung der in der Grundschule

gewonnenen Grundbegriffe der Mengenlehre

unter Verwendung von Diagrammen und

in Verbindung mit der Einführung der entsprechenden

Symbole

Einführung in Grundbegriffe der Geometrie

mit Hilfe des Mengenbegriffes und unter gründlicher

Schulung im Gebrauch der Zeichengeräte

Gerade, Strahl, Strecke; Ebene, Halbebene; Lagebeziehungen

zwischen Geraden, zwischen Ebenen,

zwischen Gerader und Ebene, insbesondere auch

die Begriffe „parallel", „schneidend", „windschief",

„normal"; Parallelstreifen, Winkelfeld,

Winkel.

Die Menge der natürlichen Zahlen (N), die

Menge der natürlichen Zahlen und der Zahl 0

(N0): graphische Darstellung, dekadisches Zahlensystem,

die vier Grundrechnungsarten; Verwendung

von Klammern; Kommutativgesetze,

Assoziativgesetze, Distributivgesetz; Rangordnung

der vier Grundrechnungsarten.

Die Relationsbegriffe „gleich" (=), „ungleich"

( ), „kleiner als" (<), „größer als" (>), „kleiner

oder gleich" ( ), „größer oder gleich" ( )

unter Verwendung der entsprechenden Symbole;

in Verbindung damit auch Bestimmen der Lösungsmenge

einfacher Ungleichungen und Gleichungen

durch Einsetzen der Zahlen einer endlichen

Grundmenge unter Verwendung von

„Platzhaltern" (z. B. „Platzhaltern" (z. B □, Δ, Ο, a, x).

Bruchrechnen: die Bruchfamilien Ganze —

Halbe — Viertel — Achtel und Ganze — Zehntel

— Hundertstel.

Dezimalzahlen: Einführung; die vier Grundrechnungsarten;

Mittelwerte; Runden von Zahlen.

Metrische Maße: Längenmaße, Gewichtsmaße;

Maßeinheit und Maßzahl; Umwandlung von

Maßen unter Beschränkung auf lebenspraktische

Maßbeziehungen.

Funktion als Zuordnung: Messen von Strecken;

Umfang und Flächeninhalt des Rechtecks

und Quadrats (einschließlich der Flächenmaße

und des Zeichnens dieser Figuren), Oberfläche

und Rauminhalt des Quaders und Würfels (einschließlich

der Raummaße und des Anfertigens

von Modellen); maßstäbliches Zeichnen.

Der Kreis: Kreislinie, Kreisfläche (abgeschlossen

und offen) und ihre Teile; Lagebeziehungen

zwischen Punkt und Kreis, zwischen Gerader

und Kreis, zwischen zwei Kreisen.

Rechnen mit Zeitmaßen.

Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und

des Schätzens.

Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische

Aufgaben.

Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;

sechs Schularbeiten.

Zweite Klasse (4 Wochenstunden)

Wiederholen des Rechnens mit Dezimalzahlen.

Funktion (Abbildung) als Zuordnung: die Kongruenzabbildungen,

Geradenspiegelung, Schiebung

(Vektor), Drehung — angewandt auf Punkt,

Pfeil, Dreieck und Viereck} Übertragung von

Winkeln; Winkelmaß (Rechnen mit Winkelmaßen,

Komplementär- und Supplementärwinkel).

Eigenschaften und Anwendung der Kongruenzabbildungen

Längentreue, Winkeltreue, Flächentreue;

Kongruenz ebener Figuren; Strecken

symmetrale, Winkelsymmetrale; Scheitel- und

Nebenwinkel, Parallel- und Normalwinkel.

Erweiterung der Kenntnisse über die Menge

N: Teilbarkeit, Teilbarkeitsregeln, Primzahl und

zusammengesetzte Zahl, Zerlegung in Primfaktoren;

größter gemeinsamer Teiler und kleinstes

gemeinsames Vielfaches in Verbindung mit Begriffen

der Mengenlehre; Verwendung der Zeichen

Λ,V.

Bruchzahlen: Einführung, graphische Darstellung,

Erweitern und Kürzen, die vier Grundrechnungsarten;

Bestimmen der Lösungsmenge

einfacher Ungleichungen und Gleichungen durch

Einsetzen der Zahlen einer endlichen Grundmenge

unter Verwendung von Platzhaltern,

allenfalls nach Durchführung von Äquivalenzumformungen;

Umwandlung von Brüchen in Dezimalzahlen

und von endlichen Dezimalzahlen

in Brüche.

Eigenschaften des Dreiecks: Beziehungen zwischen

den Seiten, zwischen den Winkeln und

zwischen Seiten und Winkeln; einfache Konstruktionsaufgaben,

die vier merkwürdigen

Punkte; besondere Dreiecke (einschließlich Konstruktion

besonderer Winkel, Satz von Thales).

Viereck und Vieleck: Zerlegung in Dreiecke;

Eigenschaften des Vierecks, besondere Vierecke

(einschließlich einfacher Konstruktionsaufgaben);

regelmäßiges Sechs- und Achteck.

Funktion als Zuordnung: einfache Schlußrechnung

im direkten und indirekten Verhältnis,

Grundbegriffe der Prozent- und Zinsenrechnung;

einfache statistische Auswertung von Messungen

und Beobachtungen (Häufigkeitsverteilung, Staffelbild).

Anschuliche Behandlung von Prisma, Drehzylinder,

Pyramide, Drehkegel und Kugel; Netze

von geraden Prismen und Pyramiden.

Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und

des Schätzens.

Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische

Aufgaben.

Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;

sechs Schularbeiten.

Dritte Klasse (4 Wochenstunden)

Kongruenzabbildungen: Wiederholung. Zusammensetzung

von Spiegelungen, Schiebungen, Drehungen;

Schubspiegelung; Abbildungseigenschaften.

Die Menge der ganzen Zahlen (Z): Einführung

als Erweiterung der Menge No, graphische

Darstellung (Punkte der Zahlengeraden, Vektoren);

die vier Grundrechnungsarten (Veranschaulichung

der Addition und der Subtraktion

mit Hilfe von Vektoren), Abgeschlossenheit gegenüber

Addition, Subtraktion, Multiplikation.

Die Menge der rationalen Zahlen (Q): Einführung

als Erweiterung der Menge der ganzen

Zahlen, graphische Darstellung; die vier Grundrechnungsarten,

Abgeschlossenheit gegenüber den

vier Grundrechnungsarten mit Ausnahme der

Division durch Null; Einführung in den Gebrauch

des Rechenstabes oder des Taschenrechners;

einfache statistische Auswertung von Messungen

und Beobachtungen (Häufigkeitsverteilung,

Staffelbild, Mittelwert).

Variable und Terme: Begriff der Variablen;

Terme; einfache lineare Gleichungen und Ungleichungen

mit einer Variablen, Grundmenge

und Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen.

Funktion als Zuordnung: Festlegung von

Punkten der Ebene durch Koordinaten eines

rechtwinkeligen Koordinationssystems (Eckpunkte

ebener Figuren); einfache Flächenverwandlungen

zur Herleitung der Flächeninhaltsformeln

für Viereck und Dreieck; Flächeninhalte und Umfang

besonderer Vierecke und des Dreiecks; Umfang

und Flächeninhalt des Kreises, des Kreissektors

und des Kreisringes ; Verwendung des

Rechenstabes oder des Taschenrechners.

Umformungen von Termen: Addition, Subtraktion,

Multiplikation unter Verwendung des

Kommutativ-, Assoziativ- und Distributivgesetzes;

Proben durch Belegen der Variablen mit

Zahlen; Wiederholung des dekadischen Zahlensystems.

Quadrieren: Quadrieren von einfachen Binomen

(einschließlich des Quadrierens zweistelliger

Zahlen und des Quadratwurzelziehens); Gebrauch

mathematischer Tafeln, Verwendung des

Rechenstabes oder des Taschenrechners.

Lehrsatz des Pythagoras mit einfachen Anwendungen,

beschränkt auf ebene Figuren.

Irrationale Zahlen: Beispiele; graphische Darstellung;

rationale Zahlen als Näherungswerte.

Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische

Aufgaben.

Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;

sechs Schularbeiten.

Vierte Klasse (4 Wochenstunden)

Variable und Terme: Zerlegung einfacher algebraischer

Ausdrücke in Faktoren. Umformen von

Bruchtermen, Anwendung bei linearen Gleichungen

und Ungleichungen mit einer Variablen,

Textgleichungen aus lebensnahen Sachgebieten;

Verhältnisse und Proportionen.

Ähnlichkeitsabbildungen: Strahlensatz (Teilung

von Strecken); zentrische Streckung (Vergrößern

und Verkleinern); ähnliche Figuren (einschließlich

der Ähnlichkeit im rechtwinkeligen

Dreieck); Satzgruppe des Pythagoras.

Funktion als Zuordnung: Beispiele von bisher

behandelten Funktionen, Funktionsbegriff; Zuordnungsdiagramm,

Werttabelle, Graph; lineare

Funktion, lineare Gleichung mit zwei Variablen;

Systeme von zwei linearen Gleichungen mit zwei

Variablen; Oberfläche und Rauminhalt des geraden

Prismas, des Drehzylinders, der geraden

Pyramide, des Drehkegels und der Kugel; Schrägrißdarstellungen

einfacher ebenflächig begrenzter

Körper.

Weitere Verwendung mathematischer Tafeln;

weitere Verwendung des Rechenstabes oder des

Taschenrechners.

Ortslinien als Mengen von Punkten: Gerade,

Geradenpaar, Kreis, Kreisbogenpaar; Ellipse, Hyperbel,

Parabel (Konstruktion nur auf Grund

der Brennpunktdefinition).

Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische

Aufgaben. Einblick in das Steuer-, Versicherung-,

Sparkassen- und Kreditwesen unter

Verwendung einschlägiger Tafeln.

Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;

sechs Schularbeiten.

Didaktische Grundsätze

Im Mathematikunterricht ist von Anfang an

auf sorgfältiges Arbeiten und auf präzisen sprachlichen

Ausdruck der Schüler zu dringen.

Der Übergang von anschaulichen, induktiven

Betrachtungsweisen zu abstrakten, deduktiven

Denkprozessen darf nur allmählich und der jeweiligen

Altersstufe angepaßt erfolgen. Alle verfügbaren

Mittel der Veranschaulichung sind, besonders

zur Förderung des räumlichen Vorstellungsvermögens,

heranzuziehen.

Die Abfolge der einzelnen Stoffgebiete, wie

sie der Lehrplan durch die Reihenfolge der Stoffangaben

aufzeigt, ist für die unterrichtliche Behandlung

des Lehrstoffes einer Klasse nicht bindend.

Der Übergang vom Unterricht in der Grundschule

zu jenem in der Hauptschule muß behutsam

erfolgen.

Bei der Behandlung des „Winkelfeldes" und

des „Winkels" wird auf die entsprechenden Lehrstoffangaben

der 2. Klasse verwiesen.

Die vier Grundrechnungsarten mit natürlichen

Zahlen und der Zahl Null sind bis zur Einführung

der Dezimalzahlen nur so weit zu behandeln,

als sie nicht aus diesem Bereich hinausführen.

Hinweise auf die Notwendigkeit der

Erweiterung dieses Bereiches sind bei der Subtraktion

und der Divsion zu geben.

Die Einsicht in die im Lehrplan angeführten

Rechengesetze soll an Hand von Zahlenbeispielen

erarbeitet werden.

Das Bruchrechnen ist nur auf das anschauliche

Rechnen — ohne formale Regeln — im Rahmen

der angegebenen Bruchfamilien zu beschränken.

Die Einführung der Dezimalzahlen kann mit

Hilfe der dem Schüler bereits bekannten metrischen

Maße oder als Erweiterung des dekadischen

Zahlensystems erfolgen.

Der Funktionsbegriff wird in Form von eindeutigen

Zuordnungen vorbereitet: einer Strecke

wird ihre Länge eindeutig zugeordnet, einem

Rechteck (Quadrat) sein Umfang bzw. sein Flächeninhalt,

einem Quader (Würfel) seine Oberfläche

bzw. sein Volumen.

Die Behandlung lebenspraktischer Aufgaben

hat auch einfache Schlußrechnungen zu beinhalten.

Die systematische Behandlung der einfachen

Schlußrechnungen darf jedoch erst in der zweiten

Klasse erfolgen.

Der Begriff „Vektor" ist an Hand der Schiebung

zu erarbeiten und nur bei dieser Abbildung

zu verwenden.

Dreiecke sind nur aus Seiten und Winkeln zu

konstruieren.

Die Zinsenrechnung ist im allgemeinen auf

die Berechnung der Zinsen zu beschränken.

Nach Einführung in den Gebrauch des Rechenstabes

oder Taschenrechners ist für eine ständige

Verwendung und ausreichende Übung zu sorgen.

Bei der Berechnung des Umfanges und des

Flächeninhaltes ebener Figuren ist besonders da-

rauf hinzuweisen, daß jede Messung eine unvollständige

Zahl liefert.

Der Flächeninhalt einiger allgemeiner Vielecke

kann durch Zerlegung in Dreiecke und Trapeze

bestimmt werden.

Die Quadrate von mehr als zweistelligen Zahlen

sind nicht zu berechnen, sondern mathematischen

Tafeln zu entnehmen; ebenso die Quadratwurzeln,

die auf mehr als zweistellige Ergebnisse

führen. Die lineare Interpolation ist mit

Hilfe der Schlußrechnung durchzuführen.

Es ist zu erläutern, daß 2 keine rationale

Zahl ist und daß daher die Quadratwurzel aus

2 eine unendliche nicht periodische Dezimalzahl

ergibt. Auch n ist als irrationale Zahl zu erläutern.

Die Gerade tritt als Ortslinie in Form der

Strecken- und Winkelsymmetrale und der Mittelparallelen

eines parallelen Geradenpaares auf.

Ebenso sind das Geradenpaar, das einen Parallelstreifen

begrenzt, und das Geradenpaar, das von

den beiden Symmetralen eines Winkels und des

zugehörigen Nebenwinkels gebildet wird, Ortslinien.

Auch die beiden Kreisbogen, die die

Menge aller Punkte sind, von denen aus eine

gegebene Strecke unter dem gleichen Winkel gesehen

wird, bilden als Kreisbogenpaar eine Ortslinie.

Die Lehre von den Verhältnissen und Proportionen

ist auf das Wichtigste zu beschränken.

Bei der Behandlung der Ähnlichkeit sind keine

Ähnlichkeitssätze anzugeben. Mittels der Ähnlichkeit

im rechtwinkeligen Dreieck sind der

Höhensatz und der Kathetensatz abzuleiten.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Fertigkeit im Gebrauch der

Zeichengeräte und im Anfertigen sauberer und

genauer Zeichnungen erlangen.

Durch Vertrautmachen mit einfachen Projektionsverfahren

ist seine Raumanschauung auszubilden.

Lehrstoff

Dritte Klasse (2 Wochenstunden)

Erlernen der Normschrift.

Schulung der Fertigkeit im Gebrauch zeitgemäßer

Zeichengeräte. Konstruieren im Heft und

auf dem Reißbrett bzw. der Zeichenplatte; Anfertigen

von Bleistift- bzw. Tuschezeichnungen

in Verbindung mit dem Geometrieunterricht,

besonders mit der Abbildungsgeometrie. Anschauungsgemäßes

Zeichnen von Grund-, Auf- und

Schrägriß der im Unterricht behandelten ebenflächig

begrenzten Körper in einfachster Lage

zu den Bildebenen.

Grund- und Aufriß des Drehzylinders und

des Drehkegels in einfacher Lage zu den Bildebenen.

Einführung in das räumliche Koordinatensystem

unter Verwendung ausschließlich

positiver Koordinaten.

Vierte Klasse (2 Wochenstunden)

Fortsetzung der Konstruktionsübungen auf

dem Reißbrett bzw. der Zeichenplatte in Verbindung

mit dem Geometrieunterricht. Zeichnen

der Kegelschnitte.

Zeichnen von Normal- und Schrägrissen einfacher

ebenflächig begrenzter Körper, des Drehzylinders

und des Drehkegels in einfacher Lage

zu den Rißebenen. Seitenriß.

Ermitteln der wahren Größe von Polygonen,

die in projizierenden Ebenen liegen. Netze gerader

Prismen und regelmäßiger Pyramiden.

Werkzeichnen, wenn möglich in Zusammenhang

mit Werkerziehung.

Didaktische Grundsätze

Alle Arbeiten einschließlich der Anfertigung

geometrischer Zeichnungen auf dem Reißbrett

bzw. der Zeichenplatte sind vollständig in der

Schule (ohne häusliche Arbeit) auszuführen.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgaben

Die Schüler der ersten und der zweiten Klasse

sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen Organismus

als Voraussetzung für die Bejahung

einer gesunden Lebensführung erfassen und in

das Werden und Reifen des Menschen Einsicht

gewinnen sowie seine Eingliederung in das Naturganze

und die aus seiner Sonderstellung erwachsende

Verantwortung erkennen. Den Schülern

der ersten und zweiten Klasse sind ausreichende

Kenntnise über charakteristische Vertreter

der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches,

insbesondere der Heimat und unter Beachtung

jener, die für den Menschen Bedeutung

haben, zu vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge

zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt

möglichst auf Grund der unmittelbaren

Beobachtung zu berücksichtigen. Das Verständnis

für die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im

Tier- und Pflanzenreich und für die darauf

beruhende Einordnung in systematische Gruppen

ist zu wecken. Ein Einblick in die wechselseitigen

Beziehungen zwischen den Organismen

und ihrer Umwelt ist zu geben.

Während in der ersten und zweiten Klasse biologische

und ökologische Einsichten im Zuge

der exemplarischen Behandlung von Tieren und

Pflanzen gewonnen werden, stehen diese in der

dritten und vierten Klasse auf Grund der altersgemäßen

Fähigkeit der Schüler dieser Schulstufen,

stärker abstrahieren zu können, im Vordergrund.

Die Erziehung zum Verantwortungsbewußten

Verhalten wird nun in zunehmendem Maß zur

zentralen Aufgabe eines auf den Menschen bezogenen

Unterrichtes.

Einfache Kenntnisse über Entstehung und Aufbau

der Erde, in die Kräfte, die die Erdkruste

verändern, in den geologischen Aufbau Österreichs

sowie einiger für die Wirtschaft und Technik

wichtiger Mineralien und Gesteine unseres

Landes sind zu vermitteln. Verständnis für die

Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte

ist anzubahnen.

Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge

in der belebten und unbelebten Natur

und aus dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung

soll ein Umweltbewußtsein entwickelt werden,

das auf die Ehrfurcht vor der Natur gegründet

ist und sich praktisch in der Bereitschaft

zum Umweltschutz und im Streben nach Erforschung

der Natur äußert.

Lehrstoff

Erste Klasse (2 Wochenstunden)

Der Mensch

Körperbau: Organe und deren Zusammenspiel

in einfachen Grundzügen. Hinweise auf gesunde

Lebensführung (Körperpflege, richtige Ernährung).

Häufige umweltbedingte Störungen (Lärm,

Umweltverschmutzung ...). Unfallverhütung.

Einige Maßnahmen der Ersten Hilfe.

Geschlechtsorgane und ihre Funktionen in einfachen

Grundzügen — Vorbereitung auf die

Pubertät.

Säugetiere und Vögel

Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung

und im Vergleich zum Menschen; einige einheimische

und ausländische Verwandte. Vertreter

der wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung oder

besonderen Anpassung an ihren Lebensraum und

wegen ihrer Lebensweise bedeutsamen Gruppen

in Auswahl: Nagetiere, Insektenfresser, Flattertiere,

Robben, Wale, Rüsseltiere, Affen, Beuteltiere,

Kloakentiere, Singvögel, Spechte, Greifvögel,

Eulenvögel, Kuckucksvögel, Sumpfvögel,

Watvögel, Möwenvögel, Ruderfüßer, Taucher,

Papageien, Pinguine, Strauße.

Bedrohte Tierarten.

Blütenpflanzen

Am Beispiel einiger Frühblüher: Bau und

Funktion von Wurzel, Stamm; Laubblatt und

Blüte, Bestäubung und Befeuchtung. Zusammenhang

zwischen Blütenbau und Insektenbesuch.

Same und Frucht. Anpassung an die besonderen

Lebensbedingungen. Obstbäume: Züchtung und

Pflege.

Im Rahmen der Pflanzenkunde sind einige

kennzeichnende bzw. wirtschaftlich bedeutsame

Vertreter aus folgenden Familien zu besprechen

Liliengewächse, Primelgewächse, Hahnenfußgewächse,

Schmetterlingsblütler.

Einige Zierpflanzen und Unkräuter.

Kenntnis geschützter Pflanzen.

Zweite Klasse (2 Wochenstunden)

Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung

des Zusammenhanges zwischen

Körperbau, Lebensweise und Lebensraum Vertreter

folgender Gruppen zu besprechen (Tiere aus

heimischen Lebensräumen und solche mit Bedeutung

für den Menschen sind zu bevorzugen).

Kriechtiere

Kennzeichnende in- und ausländische Vertreter

der Eidechsen, Schlangen, Schildkröten und Krokodile.

Verhalten bei der Begegnung mit Schlangen.

Lurche

Frosch- und Schwanzlurche, Übergang vom

Wasser- zum Landleben, Verwandlung. Die

Rolle der Kriechtiere und Lurche bei der biologischen

Schädlingsbekämpfung. Naturschutz.

Fische

Einrichtungen für den Lebensraum Wasser.

Einige wichtige heimische Fischarten und ihre

wirtschaftliche Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen;

Gefahren der Wasserverschmutzung,

Kläranlagen. Für die Welternährung wichtige

Meerfische. Fischfang, Ursachen des Rückgangs

der Erträge. Sonderanpassungen (z. B. Bodenfische,

Tiefseefische, Korallenfische u. a.). Zierfische.

Weichtiere

Schnecken, Muscheln, Kopffüßer. Ausschöpfen

der Nahrungsquellen durch Verschiedenartigkeit

der Nahrung (Raspier, Filtrierer, Jäger); wirtschaftliche

Bedeutung, Gesteinsbildung.

Stachelhäuter

Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration.

Krebse

Außenskelett — Gliederung — Häutung, wirtschaftliche

Bedeutung.

Hohltiere

Polypen und Quallen, Vermehrung durch Knospung

und Tierstöcke. Korallen als Riffbildner.

Schwämme

Stockbildung — wirtschaftliche Nutzung.

Blütenpflanzen

Korbblütler, Doldengewächse.

Weitere Vertreter der Lilienartigen und der

Hahnenfußgewächse: Rosengewächse, Lippenblütler,

Nachtschattengewächse.

Im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Menschen

und unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen

ihres Standortes.

Pilze

Speisepilze, ungenießbare und giftige Pilze.

Richtiges Pilzesammeln, Pilzvergiftungen und

Gegenmaßnahmen. Biologische Bedeutung.

Der Jahresablauf in der Natur

Blattformen; Aufgaben des Blattes, Laubfall,

Fruchttypen; Verbreitung der Früchte und

Samen.

Überwinterung von Pflanzen und Tieren.

Erkennen der wichtigsten Bäume und Sträucher

im Winter.

Laubausbruch und Frühblüher, Langtag- und

Kurztagpflanzen.

Wind- und Insektenbestäubung.

Lebensraum Wald

Unterschied Wald — Forst. Laub-, Misch- und

Nadelwald.

Die wichtigsten bestandbildenden Arten, Stockwerkbau,

Tiere im Wald (Überhänge); einfache

Nahrungsketten. Waldnutzung (Rohstoffquelle,

Erholungsraum, Schutzfunktion, Gefahren der

Entwaldung); Klimafaktor. Richtiges Verhalten

im Wald. Naturschutz.

Dritte Klasse (2 Wochenstunden)

Spinnentiere

Fangeinrichtungen; Außenverdauung. Ökologische

Bedeutung. Tausendfüßer und Regenwürmer

als wichtige Bodentiere.

Schmarotzende Würmer

Außen- und Innenschmarotzer.

Insekten

Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen

Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener

und ohne Verwandlung. Einblick in

Formenfülle.

Staatenbildung. Nutz- und Schadinsekten.

Zucht und Bekämpfung. Die Zelle als Baustein

der Lebewesen.

Einzeller

Arbeitsteilung in der Zelle, Ökologische Bedeutung.

Krankheitserreger.

Gesteinsbildner.

Lagerpflanzen

Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten.

Pilze. Schimmelpilze. Penicillin. Hefe. Pflanzenkrankheiten.

Flechten, Symbiose und Pionierpflanzen.

Bakterien: Verwesung, Fäulnis, Gärung. Bedeutung

für die Bodenbildung. Konservierung;

Krankheitserreger, Impfung. Desinfektion. Verhütung

von Infektionskrankheiten.

Moose und Farnpflanzen

Bedeutung für den Wasserhaushalt der Natur.

Torf, Braunkohle, Steinkohle.

Bau und Leben der Blütenpflanzen

Keimung und Keimungsbedingungen, Wachstum,

Ernährung, Wasserhaushalt; vegetative Vermehrung.

Lebensräume

Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner

und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere,

Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner

und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten,

Holz- und Textilverzehrer, Parasiten,

Krankheitserreger und Krankheitsüberträger).

Hinweis auf lebensfreundliche Gestaltung

des Wohnbereiches.

Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen,

Zierblumen, Gartenarbeiten (Rasenpflege)

u. a. Düngungsprobleme. Obstbäume und

Beerensträucher. Erwünschte und unerwünschte

Kulturfolgen. Einfache Nahrungsketten. Verantwortungsbewußte

Schädlingsbekämpfung. Ökologisch

sinnvolle Gestaltung des Gartens.

Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen;

Arbeiten.

Acker und Feld: Getreidearten als Vertreter

der Gräser. Die wichtigsten bei uns angebauten

Getreidesorten. Hackfrüchte, Öl-, Faser- und

Futerpflanzen. Verwertung. Feldarbeiten. Probleme

der Monokulturen und Kulturrassen. Unerwünschte

Feldbewohner (Unkräuter, Pilze,

Tiere) und deren sinnvolle Bekämpfunng (Wuchs-

und Blühhormone, Saatgutbeizung, Sprühgifte).

Überdüngung. Ansammlung und Verlagerung

von Schadstoffen. Umweltschutz.

Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche

natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern

und als Windschutzgürtel. Unterschlupf für

Schädlingsvertilger und Bodensorganismen.

Moor: Funktion als Wasserspeicher. Verlandung.

Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen

und Wiesentiere, deren Anpassung

an Mahd und Beweidung. Geschützte Wiesenpflanzen.

Orchideen.

Das Meer, der größte Lebensraum: Sandstrand

und Felsenküste; Schelf, Hoch- und Tiefsee. Bedeutung

für die Ernährung der Menschheit und

für die Sauerstoffproduktion. Gefahren der

Meeresverschmutzung.

Mineralische Bodenschätze

Abbau und wirtschaftliche Bedeutung einiger

in Österreich vorkommender Bodenschätze, Entstehung,

Fundorte. Eigenschaften der Minerale.

Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung

Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten.

Veränderungen durch den Menschen: Düngung,

Bewässerung; Raubbau.

Welternährungsprobleme.

Vierte Klasse (2 Wochenstunden)

Geologie

Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die

die Erdkruste verändern: innere Kräfte — Erstarrungsgesteine,

äußere Kräfte — Absatzgesteine,

Gebirgsbildung — Umwandlungsgesteine.

Geologische Übersicht von Österreich.

Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der

Erdgeschichte

Erdzeitalter, Fossilien und deren Entstehung.

Leitfossilien-Durchläufer, Stammesgeschichte des

Menschen.

Der Mensch

Der menschliche Körper: Bau, Funktion und

Zusammenspiel seiner Organe; Gesunderhaltung

— Störungen, Verletzungen, Krankheiten;

Unfallverhütung — Erste Hilfe.

Bewegungsapparat

Skelett und Muskulatur. Gute Haltung —

Haltungsfehler, Fußschäden.

Organe des Stoffwechsels

Verdauungsorgane, Grundzüge der Ernährungslehre.

Vitamine, Atmungsorgane — Künstliche

Beatmung und Herzmassage.

Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor

und Blutübertragung, Ausscheidungsorgane.

Haut- und Sinnesorgane

Steuerungssysteme.

Nervensystem — Schädigungen durch Umwelteinflüsse

(„Reizüberflutung"). Suchtgifte und ihre

Auswirkungen. Medikamentenmißbrauch.

Geschlechtsorgane

Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft und

Geburt. Nachgeburtliche Entwicklung. Probleme

der menschlichen Sexualität. Familienplanung

durch Geburtenregelung. Geschlechtskrankheiten.

Erste Hilfe

Grundzüge der Hauskrankenpflege. Hausapotheke.

Vererbungslehre

Einfache Vererbungsregeln, Erscheinungsbild —

Erbbild. Modifikation — Mutation. Tier- und

Pflanzenzucht; Bedeutung für die Lösung der

Welternährungsprobleme.

Vererbung beim Menschen.

Verhaltenslehre

Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten

von Tier und Mensch: Angeborenes und erlerntes

Verhalten (Balz, Territorialverhalten, Dreh-

und Demutstellung und ihre Bedeutung für die

Erhaltung der Art, Brutfürsorge — Brutpflege

u. a.). Möglichkeiten der Verständigung.

Lebensräume des Hochgebirges

Krummholzregion; Almregion; Fels- und Eisregion.

Der Fluß als offener, der See als geschlossener

Lebensraum.

Das ökologische Gleichgewicht

Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten

und Destruenten (Reduzenten), dargestellt an

kennzeichnenden Biotopen.

Eingriffe in das ökologische Gleichgewicht —

Umweltschutz.

Wasser

Veränderungen des Grundwasserspiegels durch

Trockenlegung und Flußregulierung; Veränderungen

der Temperatur, des Sauerstoff- und

Nährstoffgehaltes des Wassers, Kraftwerkbau;

Gewässergüte; Kläranlagen.

Boden

Zivilisationslandschaft — Gefahr der Zersiedelung.

Produktionslandschaft — intensive Nutzung

im Hinblick auf das Welternährungsproblem

(Bevölkerungsexplosion).

Eingriffe durch Düngung, Bewässerung, Raubbau,

Verschmutzung (Müll, chemische Gifte).

Erholungslandschaft — Natur- und Landschaftsschutzgebiet,

Naturparks.

Luft

Verschmutzung durch Abgase.

Gefahren der Radioaktivität.

Didaktische Grundsätze

Aus der Vielfalt des Unterrichtsgutes ergibt

sich die Notwendigkeit einer gezielten und sorgfältigen

Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten

ohne Überlastung möglich ist.

Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte

sind die heimischen, die wirtschaftlich oder sonstwie

bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen. Jedes

Lebewesen soll in Beziehung zu seinem Lebensraum

behandelt werden, um Eigentümlichkeiten

des Körperbaues und der Lebensweise verständlich

zu machen. Die Einordnung nach dem Gesichtspunkt

der natürlichen Verwandtschaft hat

erst nach Behandlung einer größeren Anzahl

von Einzelformen zu erfolgen. Eine Anhäufung

von zusammenhanglosem Gedächtnisstoff ist zu

vermeiden, vielmehr sollen die Tatsachen zueinander

in Beziehung gesetzt und die Zusammenhänge

aufgezeigt werden. Trotzdem ist da-

rauf zu sehen, daß die Schüler eine angemessene

Anzahl von Tieren, Pflanzen, Gesteinen und

Mineralien kennen, besonders solche der Heimat.

Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung

zugeordneten Schwerpunkte haben

keine einschränkende Bedeutung. Sie sollen lediglich

aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit

erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert

werden oder daß dieser Gesichtspunkt bei der

Besprechung zu beachten ist.

Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes

der ersten und zweiten Klasse hat über

die ökologisch ausgerichtete Stufe der dritten

Klasse die Grundlage zu einer zusammenfassenden,

altersgemäßen, human-biologischen Übersicht

in der vierten Klasse zu schaffen. Die Probleme

der Hygiene und jene einer gesunden

Lebensführung sowie die Entwicklung des Umweltbewußtseins

sind durchgehende Unterrichtsprinzipien.

Aus dem Unterricht erwachsende Fragen zur

Sexualerziehung sind in einer der geistigen und

sittlichen Reife der Schüler entsprechenden Weise

auf jeder Schulstufe zu behandeln.

Es soll aus diesem Wissen ein Bewußtsein entwickelt

werden, das auf Verantwortung gegenüber

dem Partner, dem eigenen Körper und der

Ehrfurcht vor dem werdenden Leben gegründet

wird.

Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen

Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt

werden. Aus diesem Gründe wird empfohlen,

den Unterricht der vierten Klasse mit der Geologie

zu beginnen.

Die Arbeitsweisen des Beobachtens, Untersuchens,

Vergleichens und das Festhalten der

Ergebnisse sind systematisch auszubauen. Die

dazu notwendigen Fertigkeiten im Gebrauch der

entsprechenden Behelfe (Lupe, Mikroskop usw.)

sind zu erarbeiten.

Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung

von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen

sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen

einfacher Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte,

Conchylien), Bestimmungsübungen, Keimungsversuche.

Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen

Lehrmittel sollen sinnvoll eingesetzt werden.

Der Unterricht hat zu selbständigen Beobachtungen

in der freien Natur anzuregen; Lehrausgänge

sind, wo die Möglichkeit besteht, durchzuführen.

Je nach den Gegebenheiten sollen in

den Unterricht verschiedene Beobachtungsaufgaben,

Untersuchungen und Versuche einbezogen

werden.

Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung,

sollte sie in den Dienst des praxisbezogenen

Unterrichtes gestellt werden.

Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten

und Naturdenkmäler Österreichs und

des Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen

bedeutender Gelehrter hinzuweisen.

PHYSIK UND CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Verständnis für physikalische und chemische

Vorgänge in der Umwelt auf Grund von Beobachtungen

und Versuchen; für den ursächlichen

Zusammenhang der Naturerscheinungen; für die

Ausnützung der Naturkräfte und der Bodenschätze

im praktischen Leben; für die Bedeutung

technischer Erfindungen im Hinblick auf

die Wohlfahrt des Menschen und für die Gefahren

der Technisierung des Lebens (Unfallverhütung,

Verkehrserziehung, Strahlenschutz und

ähnliches).

Erster Einblick in den Anteil der Physik und

Chemie am naturwissenschaftlichen Weltbild der

Gegenwart.

Lehrstoff

Zweite Klasse (2 Wochenstunden)

Wägen und Messen

Wägen fester und flüssiger Körper. Ursache

des Gewichtes (Lot, Neigungswaage); Federwaage

(Elastizität).

Messen des Rauminhaltes fester und flüssiger

Körper (spezifisches Gewicht); allenfalls Messen

der Zeit.

Zustandsformen der Körper

Fest, flüssig, gasförmig. Moleküle und Molekularkräfte.

Kohäsion, Adhäsion.

Aus der Statik fester Körper

Schwerpunkt, Gleichgewicht, Standfestigkeit.

Der Hebel als Werkzeug. Allenfalls die Hebelgesetze.

Flüssigkeiten (Wasser)

Druckfortpflanzung (hydraulische Presse), verbundene

Gefäße (Wasserleitung, allenfalls Springbrunnen),

Haarröhrchen.

Oberfläche des Wassers.

Gase (Luft)

Eigenschaften: Raumerfüllung, Gewicht und

Druck (Maße hiefür, mm Quecksilbersäule, Atmosphäre,

allenfalls Millibar). Barometer. Luftverdünnung

und Lufverdichtung (Saug- und Druckpumpe).

Allenfalls Abnahme des Luftdrucks bei

zunehmender Höhe.

Wärme

Temperatur (Celsiusgrade), Wärmeausdehnung

(Thermometer), Anomalie des Wassers, Wärmequellen,

Ausbreitung der Wärme, Heizwerte der

Brennstoffe, Verdunsten, Verdampfen und Kondensieren,

Schmelzen und Erstarren. Allenfalls

Siedepunkt und Luftdruck.

Wetter

Kreislauf des Wassers, Luftfeuchtigkeit, Tau

und Reif, Nebel, Wolken, Regen, Schnee, Hagel.

Entstehung der Winde. Instrumente zur Wetterbeobachtung.

Wetterdienst in Österreich.

Schallerscheinungen

Entstehung, Ausbreitung, Geschwindigkeit und

Zurückwerfung des Schalles; Schallwellen, Frequenz,

Tonhöhe (Tonleiter), allenfalls Hörbereich

und Phon (Lärmbekämpfung); einige Musikinstrumente.

Magnetismus

Einfache magnetische Erscheinungen. Magnetisches

Feld. Die Erde als Magnet.

Dritte Klasse (3 Wochenstunden)

a) Physik

Von Werkzeugen und Maschinen: Die einfachen

Maschinen der Hebelgruppe; Maß der

Arbeit, Goldene Regel, das Fahrrad.

Vom Schwimmen: Auftrieb (Schwimmen,

Schweben, Sinken; Aräometer; Archimedisches

Prinzip).

Von der Elektrizität

Der Stromkreis.

Wärme- und Lichtwirkungen (elektrische Heiz-

und Kochgeräte; Kurzschluß, Sicherung; elektrische

Beleuchtung), Gefahren des elektrischen Stromes

und deren Verhütung.

Chemische Wirkungen (galvanisches Element,

Akkumulator, Reinmetallgewinnung, Metallüberzüge).

Magnetische Wirkungen und Induktion (Klingel;

Ablenkung der Magnetnadel; Elektromotor,

Dynamomaschine; Transformator; Fernsprecher).

Maße der Elektrizität. Allenfalls elektrische Entladungen

in verdünnten Gasen.

b) Chemie

Von der Luft (Sauerstoff, Stickstoff, Edelgase;

Verunreinigung der Luft).

Oxyde, Säuren, Laugen, Salze.

Das Wasser (Zerlegung, Wasserstoff).

Von der Kohle (Kohlenstoff; Qxyde des Kohlenstoffes;

Ofenheizung; Atmung).

Vom Feuermachen (Schwefel, Phosphor, Zündhölzchen;

Schwefelsäure, Phosphorsäure).

Vom Kalkstein. Zement. Vom Kochsalz (Steinsalz;

Salzsäure; Chlor; Natrium).

Allenfalls einige Waschmittel, Düngemittel,

Tonwaren und Aluminium.

Quarz und Glaswaren.

Von den Metallen (Eisen; andere wirtschaftlich

wichtige Metalle; Edelmetalle).

Die Zeichensprache der Chemie im Zusammenhang

mit einzelnen Stoffkreisen. Atom — Molekül;

Element — Verbindung.

Vierte Klasse (3 Wochenstunden)

a) Physik

Grundbegriffe der Bewegungslehre: Ruhe und

Bewegung der Körper; Arten der Bewegung,

Bewegungswiderstände, Bewegungsänderung

durch Kräfte; freier Fall, zusammengesetzte Bewegung;

die schiefe Ebene, der Wurf. Fliehkraft

(Zentrifugalmaschinen), Pendel. Bewegung

der Himmelskörper, Flug und Raumfahrt.

Physikalische Betrachtungen an Maschinen im

Haushalt, in der Landwirtschaft, im Gewerbe

in der Industrie und im Verkehr (exemplarische

Behandlung nach örtlichen Gegebenheiten).

Von der Umwandlung der Energie

Kraftmaschinen: Wasserrad, Turbine, Dampfmaschine,

Verbrennungsmotoren, allenfalls Düsen-

und Raketenantrieb.

Gewinnung und Verwertung elektrischer Energie

Wechselstrommaschine, Gleichstrommaschine;

Drehstrom; Österreichs Kraftwerke (kalorische

Kraftwerke, Speicherkraftwerke, Laufkraftwerke).

Umspannung und Fernleitung des Stromes. Verwendung

des Stromes im Haushalt (Zähler), Gefahren

des Stromes.

Vom Gewitter.

Lichterscheinungen: Ausbreitung des Lichtes,

Licht und Schatten. Zurückwerfung des Lichtes;

ebene und gekrümmte Spiegel (Scheinwerfer).

Brechung des Lichtes; Linsen, einige optische Instrumente.

Chemische Wirkungen des Lichtes;

Photographie. Stummfilm und Tonfilm. Zerlegung

des Lichtes; Spektrum, Regenbogen, allenfalls

Körperfarben.

Von elektromagnetischen Wellen: Hinweise auf

die Grundlagen des Rundfunks und des Fernsehens,

der Röntgenstrahlen und der Radioaktivität.

Allenfalls das elektromagnetische Spektrum.

Einiges aus der Atomphysik; Hinweise auf den

Atomreaktor. Strahlenschutz.

b) Chemie

Von der Leuchtgaserzeugung; Verwertung des

Gases und der Nebenprodukte.

Vom Erdöl und seiner Aufbereitung; Erdgas;

Erdölindustrie in Östereich.

Das Holz als Rohstoff; Zellulose, Kunstmassen

(Plastikstoffe); die Papiererzeugung; allenfalls der

Buchdruck. Von unserer Kleidung; natürliche und

synthetische Faserstoffe. Färben.

Unsere Nahrungsmittel: Kohlehydrate, Eiweißstoffe,

Fette. Vitamine. Zubereiten, Konservieren

und Einlagern. Verfälschungen.

Genußmittel: Kaffee, Tee und Kakao (Alkaloide).

Geistige und saure Gärung (alkoholische Getränke,

ihre schädigende Wirkung auf den

menschlichen Körper, alkoholfreie Obstverwer-

tung), Essigerzeugung: Brotbereitung. Seifen, im

Anschluß daran Harze, Kunstharze.

Vom Kreislauf der Stoffe.

Auswahl der Stoffgebiete und Vertiefung nach

den örtlichen Gegebenheiten.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Musikerziehung ist als ein wesentlicher

Beitrag zur emotionalen Entwicklung des Jugendlichen

zu sehen. Eine wichtige soziale Funktion

des Gegenstandes ist das Gemeinschaftserlebnis

und das Hören auf den anderen.

Unter Berücksichtigung der akustischen Umwelt

sollen die Schüler zum Singen, instrumentalen

Musizieren, zu bewußtem Hören und kreativem

Gestalten motiviert werden. Dadurch ist

die Teilnahme am Musikleben zu fördern.

Aktive Musikpflege und schöpferisches Musizieren

sollen der Persönlichkeitsbildung und

einem sinnvollen Freizeitverhalten dienen.

Um die Schüler zu einer selbständigen und

kritischen Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen

vor allem österreichischer und europäischer

Musik aus Vergangenheit und Gegenwart

zu befähigen, sind sowohl fundamentale

Kenntnisse über Musik als auch die altersgemäße

Vermittlung von Musikwerken notwendig. Das

Bemühen um eine Bereicherung individueller Erlebnisfähigkeit

ist ein zentrales Anliegen des

Musikunterrichtes.

Lehrstoff

Erste Klasse (2 Wochenstunden)

Singen, Musizieren, Gestalten

Von der vokalen Musizierpraxis ausgehend, ist

durch eine gezielte Stimmbildung und Sprechpflege

ein kultiviertes Singen anzustreben. Dabei

sollen Lieder und Kanons aus Österreich und

dem übrigen deutschen Sprachraum den Schwerpunkt

bilden. Unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte

sind Instrumente zur klanglichen

Bereicherung zu verwenden.

Geeignete Musik soll auch in Bewegung und

Tanz umgesetzt werden. Mit Hilfe einfacher vokaler

und instrumentaler Mittel sollen die Schüler

zu schöpferischem Gestalten angeregt werden.

Formale Abläufe sollen gelegentlich graphisch

festgehalten bzw. graphisch Festgehaltenes

realisiert werden.

Demonstration von Spielmöglichkeiten, Funktion

und Bau selbsterlernter oder selbstverwendeter

Instrumente (Querverbindung zur Werkerziehung).

Musikkunde

Die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre

sind an Hand des traditionellen Notenbildes

in Verbindung mit Singen, Spielen, Hören

und Erfinden von Beispielen zu erarbeiten: Takt,

Rhythmus, Melodie, Intervalle, gebräuchliche

Tonarten, Dreiklang, Dynamik, Klangfarbe. Melodische

und rhythmische Entwicklungselemente

(z. B. Wiederholung, Sequenz, Betonungsordnung)

sowie Gliederungen einfacher Melodien

sind bewußt zu machen; von diesen ausgehend

sollen kleine Liedformen aus der Vokal- und

Instrumentalmusik aufgezeigt werden. Ausgewählte

Hörbeispiele sind nach Herkunft und

Funktionsbereich geordnet anzubieten (Tanzmusik,

Marschmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik

usw.).

Auf Leben und Werk einzelner Komponisten

ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen

der Musikerziehung hinzuweisen. Information

über Volkslied, Volksmusik und Volksbräuche.

Zweite Klasse (2 Wochenstunden)

Singen, Musizieren, Gestalten

Aufbauend auf die vokale Musizierpraxis der

ersten Klasse ist die Stimmbildung und Sprecherziehung

unter Berücksichtigung des Stimmwechsels

weiter zu pflegen.

Deutsche und fremdsprachige Lieder sollen

ein- und auch mehrstimmig erarbeitet werden.

Auf klangliche Bereicherung durch Verwendung

von Instrumenten ist unter Berücksichtigung stilistischer

Gesichtspunkte zu achten.

Anregung zur Bildung von Klassenspielgruppen.

Die musikalische Tanz- und Bewegungserziehung

soll fortgesetzt werden.

Im Bereich des schöpferischen Gestaltens sind

die Schüler z. B. durch Klangexperimente zum

Verständnis verschiedener Erscheinungsformen

— auch von zeitgenössischer Musik — zu führen.

Musikkunde

Durch rhythmisch-melodische Übungen im Zusammenhang

mit Singen und Musizieren sind die

Kenntnisse der elementaren Musiklehre zu erweitern

schwierigere Rhythmen, Taktarten und

Taktwechsel, Dur und Moll, Pentatonik, Dynamik

und Tempo, Akkorde und Klangflächen.

Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente.

Melodische Entwicklungselemente (Wiederholung,

Sequenz, Variierung, Umkehrung) sind

zur Erläuterung einfacher musikalischer Formen

heranzuziehen (Tänze, Märsche, Rondo, Variation).

Musik und ihre Stellung an der Gesellschaft

(Volksmusik, kommerzielle Musik, Kunstmusik).

Auf Leben und Werk einzelner Komponisten

ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen

der Musikerziehung hinzuweisen.

Dritte Klasse (1 Wochenstunde)

Singen, Musizieren, Gestalten

Singen, Stimmbildung und Sprechpflege sind

im Zusammenhang mit der Erarbeitung von

Liedern unter Berücksichtigung der Mutation mit

erhöhten Anforderungen fortzusetzen.

Neben Liedern aus Österreich sollen auch Lieder

anderer europäischer Länder und anderer

Kontinente ein- und mehrstimmig gesungen werden.

Die instrumentale Musizierpraxis ist in Form

von Liedbegleitungen und Spielstücken verschiedener

Epochen zu pflegen. Anregung zur Bildung

von Musiziergruppen.

Experimentieren mit Klängen soll zum bewußten

Hören von musikalischen Strukturen in

Werken der Vergangenheit und Gegenwart dienen

tonale und freitonale Melodik und Harmonik;

Konsonanz und Dissonanz, einfache Akkordverbindungen.

Musikkunde

Im Zusammenhang damit sollen weitere vokale

und instrumentale Formen exemplarisch vorgestellt

werden: Kunstlied, Ballade, Szenen aus

Oper, Operette und Musical, Programmusik, einzelne

Sätze aus Konzerten, Suiten, Symphonien,

Kirchenmusikwerken. Bewegungserziehung mit

besonderem Schwerpunkt auf Verbindung von

Tanz und Musik (Volkstänze aus Österreich und

dem Ausland). Ausgehend von den Grundlagen

der Akustik sollen die Schüler mit der sinnvollen

Verwendung verfügbarer Aufnahme- und Wiedergabegeräte

vertraut gemacht werden (Querverbindung

zum Physikunterricht).

Die menschliche Stimme: Stimmlage, Gattungen,

Ausdrucksbereiche.

Überblick über die Saiten-, Blas-, Schlaginstrumente,

elektronische Instrumente, Ensemble- und

Orchesterbesetzungen.

Erkennen von Beziehungen zwischen Volksmusik,

Kunstmusik und Unterhaltungsmusik.

Wirkung von Musik (z. B. Manipulation, Werbung,

Therapie).

Anbahnen des Verständnisses für die gesellschaftliche

Funktion der Musik im Wandel der

Zeiten durch Hinweise auf musikhistorische Tatsachen,

die die soziale Stellung des Komponisten

und des Musikers sowie die Funktion der Musik

in verschiedenen Gesellschaftsordnungen erläutern.

Vierte Klasse (1 Wochenstunde)

Singen, Musizieren, Gestalten

Neben den bereits bekannten Liedern sind

besonders dieser Altersstufe angemessene zu singen

(Lieder für den geselligen Kreis, Worksongs,

Spirituals usw.).

Stimmbildung und Sprechpflege unter Berücksichtigung

der Mutation.

Instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren;

Anregung zur Bildung und Weiterführung

von Musiziergruppen.

Bewußtmachen und praktisches Erarbeiten musikalischer

Strukturen, besonders zur Vorbereitung

des Verständnisses neuer Musik (z. B. Spannung

— Lösung; Symmetrie — Asymmetrie;

Kontraist und Übergangsdynamik).

Musikkunde

Die Kadenz als Grundlage für das Verständnis

tonaler Musik. Homophonie und Polyphonie.

Hinweise auf die Grundlagen der Musik des

20. Jahrhunderts (z. B. erweiterte Tonalität,

Zwölftontechnik, Klangflächentechnik, elektronische

Musik).

Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt

auf Verbindung von Tanz und Musik

(österreichische Volkstänze — Folklore — historische

und moderne Tänze).

Anhand von instruktiven Hörbeispielen sind

im Verlauf einer übersichtlichen und kurz gefaßten

Darstellung der Entwicklung der europäischen

Musik ihre bedeutendsten Meister in

ihrer historischen und sozialen Stellung sowie

die wichtigsten Gattungen und Formen darzubieten

(u. a. aus dem Bereich Lied, Chormusik,

Oper, Konzert, Symphonie, Operette, Musical,

Jazz, Pop).

Eine kritische Haltung im Bereich des Musikkonsums

ist zu entwickeln.

Die Stellung Österreichs im internationalen

Musikleben.

Didaktische Grundsätze

Lied- und Musizierpraxis

Als elementare emotionale Äußerung des

Menschen haben Singen und instrumentales Musizieren

ihren bedeutenden Stellenwert in Musikunterricht

einzunehmen. Ausgehend von heimischen

Liedern sollen die Schüler auch die Volksmusik

anderer europäischer Länder sowie der

verschiedenen Kontinente kennenlernen. Gern gesungene

Lieder sollen auswendig beherrscht und

durch Wiederholung gefestigt werden.

In der Stimmbildung und Sprechpflege sind

Mängel (Schreien, falsche Atmung, schlechte

Textaussprache u. a.) zu beseitigen. Stetige Stimmbildung

und Sprechpflege sind erforderlich, wobei

auch Verbindungen zum Deutschunterricht

hergestellt werden sollen. Unerläßlich ist das Beispiel

des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellung

von falsch und richtig). Instrumente sollen bei

Stimmübungen nur zur Toniangabe verwendet

werden. „Brummer" sollen von Anfang an zum

Mitsingen erzogen, auch Mutanten vom Klassengesang

nicht ausgeschlossen werden, doch darf

ihnen nur der Tonumfang zugemutet werden,

den sie mühelos bewältigen. Wo immer möglich,

sind sie zum gemeinsamen Musizieren heranzuziehen.

Im instrumentalen Bereich sind alle vorhandenen

Möglichkeiten elementaren Musizierens auf

einfachen Instrumenten auszunützen; Schülern

mit instrumentalen Kenntnissen ist im Unterricht

Gelegenheit zum Vorspiel und zum Zusammenspiel

zu geben. Instrumentalstimmen

sind außerhalb der Unterrichtszeit zu üben.

Musikalische Bewegungserziehung

In der Bewegungs- und Tanzerziehung soll

dem natürlichen Bedürfnis der Schüler nach Bewegung

in Verbindung mit Musik entsprochen

werden. Dadurch kann vielen Schülern ein weiterer

Zugang zur Musik erschlossen werden. Musik

kann sowohl in Bewegung als auch Bewegung

in Musik umgesetzt werden. Ausgehend von der

Orientierung in Raum und Zeit soll die Erarbeitung

von Grundlagen der elementaren Musiklehre

(Rhythmus, Takt, Metrum, Melodie

usw.) mit Bewegung verbunden und gefestigt

werden. Über einfache Bewegungsformen und

Tanzschritte ist bis zu fixierten Tanzformen fortzuschreiten.

Im allgemeinen sind Gruppentänze

den fixierten Paartänzen vorzuziehen. Querverbindungen

mit dem Unterricht aus Leibesübungen

sind zu pflegen. Bewegungs- und Tanzerziehung

ist nicht mit dem Tanzunterricht im eigentlichen

Sinn zu verwechseln.

Schöpferisches Gestalten

Neben dem Musizieren nach Noten ist dem

schöpferischen Gestalten im Unterricht eine angemessene

Zeit einzuräumen. Die Förderung des

Schöpferischen soll dem Jugendlichen helfen, seine

Freizeit zu bereichern und sich selbst zu verwirklichen.

Diese Art des Musizierens kann auf verschiedenen,

auch selbstverfertigten Instrumenten, sowie

vokal praktiziert werden. Dabei können elementare

Modelle als Grundlage dienen, denen

sich die Schüler — einzeln oder in Gruppen —

zuordnen.

Die Möglichkeiten des schöpferischen Gestalten!.

Hegen sowohl auf tonaler als auch auf freitonaler

Ebene. Programmatische Themen (z. B.

Ereignisse, Gedichte, Erzählungen, Stimmungen

und Gefühle) sind vielfach eine erste Hilfe zu

einer improvisatorischen Gestaltung auf freitonaler

Basis.

Auch Bewegungs- und Tanzimprovisationen

sowie Pantomimen könnten dieses kreative Musizieren

wirkungsvoll ergänzen.

Hörerziehung und Notation

Das musikalische Vorstellungsvermögen ist von

Anfang an bei jeder sich bietenden Gelegenheit

zu üben und weiterzuentwickeln: Singen und

instrumentales Musizieren sollen ebenso der systematischen

Erziehung zum differenzierten Hören

dienen wie Übungen im Intervall-, Akkord- und

Klangfarbenhören und im Erfassen von Rhythmen.

Auch die Klangspektren der wichtigsten Musikinstrumente

sind zu vermitteln. Dabei soll

dem Schüler nicht nur die technische Seite der

Hörerziehung bewußt wenden, sondern vor allem

auch der ästhetische und stilistische Aspekt. Gerade

durch die Kenntnis der Vielfalt der musikalischen

Erscheinungen soll der Schüler befähigt

werden, sich ein eigenständiges Urteil über die

ihn umgebende Musik zu bilden. Nach der Erarbeitung

und dem Hören von exemplarischen

Werken der abendländischen Musikkultur sowie

neuerer musikalischer Erscheinungsweisen verschiedener

Provenienz sollen die Schüler veranlaßt

werden, sich verbal zu äußern, wobei sie

lernen sollen, ihre Urteile sachlich zu begründen.

Die Kontaktnahme zum musikalischen Schriftbild

ist von Anfang an zu üben. Dadurch wird

eine tiefere Einsicht in musikalische Schaffensprozesse

gewonnen. Auch kreative Gestaltungsvorgänge

können graphisch notiert werden.

Die Schüler sind von Anfang an zum Mitlesen

von musikalischen Vorgängen zu erziehen;

dabei ist vom einzeiligen Liniensystem auszugehen

und das Verfolgen von Musik auch an Hand

von Klavierauszügen und geeigneten Partituren

anzustreben.

Formerziehung <und Werkhören

Bei der Erarbeitung musikalischer Gliederungen

und Formen ist weniger auf eine Systematik im

Sinne einer Formenlehre Wert zu legen, als vielmehr

auf ein altersgemäßes Erfassen von Strukturen

und Verlaufsgestalten.

An charakteristischen Werken ist — verteilt

über die gesamte Unterstufe, jedoch zusammenfassend

in der 4. Klasse — ein Einblick in die

Entwicklung der abendländischen Musik in ihrer

stilistischen Vielfalt zu vermitteln.

Von der 5. bis 8. Schulstufe ist weniger die

Zahl der Werkbeispiele, als vielmehr die sorgfältige

Auswahl von wenigen, aber typischen Musikwerken

der verschiedenen Formen, Epochen

und Hörbereiche pädagogisch wichtig. Dabei sollen

Programmusik und Tänze mögliche Ausgangspunkte

zum Hören von absoluter Musik

darstellen. Einfache Querverbindungen zu den

Unterrichtsgegenständen Bildnerische Erziehung,

Deutsch, Leibesübungen, Geschichte und Sozialkunde

sollen einen kulturellen Überblick geben.

Darüber hinaus soll jede Gelegenheit wahrgenommen

werden, um Querverbindungen zu anderen

Gegenständen herzustellen.

In Werke des 20. Jahrhunderts, auch in verschiedene

Ausdrucksbereiche der modischen Un-

terhaltungsmusik, soll altersgemäß eingeführt

werden, und ein kritisches Musikhören angestrebt

werden. Auf Methoden der Produktion und der

Vermarktung von Musik ist hinzuweisen.

Musik und Technik

Ausgehend von der altersgemäßen Erklärung

der wichtigsten Instrumente der Kunst- und Unterhaltungsmusik

sind die Schüler in die Grundlagen

der mechanischen Akustik und der Elektroakustik

einzuführen; dabei ist z. B. nicht nur

auf Produktion von Schallplatte und Tonband

einzugehen, sondern auch auf die Bedienung handelsüblicher

technischer Tongeräte (Plattenspieler,

Tonbandgeräte, Cassettenrecorder) sowie auf deren

Funktion in der heutigen Gesellschaft hinzuweisen.

Die Schüler sollen zu aufnahmetechnischem

Experimentieren und zu Tonbandmontagen

motiviert werden. Schulfunk- und Schulfernsehsendungen

sind nach Möglichkeit in den

Unterricht einzuplanen; darüber hinaus sollen

Diapositive, Partiturfilme und Tonfilme zur Veranschaulichung

der Unterrichtsinhalte herangezogen

werden.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG, SCHREIBEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule

erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und

Fertigkeiten aufbauen. Durch vielseitige Aktivitäten

sind die schöpferischen Kräfte der Schüler

zu entfalten sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung

im visuellen und haptischen Bereich

anzubieten. Dabei soll die Wahrnehmungsfähigkeit

sensibilisiert, die Vorstellungskraft gesteigert

sowie das eigenständige Darstellungs- und Gestaltungsvermögen

entwickelt und gefördert werden.

Das bildnerische Gestalten und die Auseinandersetzung

mit geeigneten Objekten sollen zur

Erweiterung von Erfahrungen und Kenntnissen

im Bereich der Bildenden Kunst und visuellen

Kommunikation führen.

Die Bildnerische Erziehung hat die Fähigkeit

zur Kommunikation, zur Selektion und zur Kritik

zu fördern, um auch dadurch einen wesentlichen

Beitrag zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung

zu leisten. Die Schüler sollen befähigt

werden, an den Kulturbereichen Bildende Kunst,

Umweltgestaltung und Medien teilzuhaben.

Lehrstoff

Erste Klasse (2 Wochenstunden)

Graphischer und farbiger Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Fördern der individuellen Bildsprache durch

Kennenlernen formaler und technischer Gestaltungsmittel.

Entwickeln und Differenzieren der kindlichen

Bildzeichen, Sammeln von Erfahrungen im Umgang

mit Mitteln bildnerischen Gestaltens.

Abstimmen von Haupt- und Nebensachen (z.

B. durch Setzen von Kontrasten, Form-Grund-

Bezug).

Arbeitsmittel und Verfahren

Zeichnen und Malen mit verschiedenen Materialien,

wie Bleistift, Faserschreiber oder Feder,

Malen mit Deckfarben; Erproben von Möglichkeiten

des Farbauftrages mit Haar- und Borstenpinsel;

Wechsel von Format und Bildgrund

(auch Großformat).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen

und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.

Durch Bildbeschreibungen Erkennen von Inhalt,

Aussage und Wirkung; Bedeutung der Zeichnung

innerhalb der Bildenden Kurist und für

verschiedene Berufe; Bedeutung der Farbe in Malerei

und Umwelt.

Begriffe

Zeichnung, Malerei, Bildformat, Umriß, Binnenzeichnung,

Linie, Fläche, Kontraste u. a.

Schrift und Typographie

Erarbeiten rhythmischer Buchstabenfolgen und

prägnanter Buchstabengestalt. Von Antiqua-Formen

abgeleitete Schriften, vor allem Blockschrift,

werden empfohlen.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verwendung verschiedener Schreibgeräte und

Schreibgründe; Schreiben auch mit Farbe.

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen angestrebter Lösungen im Hinblick

auf Buchstabengestalt und Rhythmus. Gewinnen

von Einsichten in die Zusammenhänge von

Schreibwerkzeug und Schriftform. Kennenlernen

von Schrift- und Bildzeichen als Mittel der Information.

Begriffe

Schriftrhythmus, Antiqua, Blockschrift; Bild-

und Schriftzeichen; Schreib- und Druckschrift.

Zweite Klasse (2 Wochenstunden)

Graphischer und farbiger Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Erweitern der Erfahrungen beim graphischen

Gestalten (z. B. Linie, graphisch strukturierte

Fläche) sowie beim farbigen Gestalten (z. B. Ausdruckswert

der Farbe, Farbmischungen zur Gestaltungsdifferenzierung).

Räumliche Darstellungsversuche (Überdeckung,

Staffelung).

Gegebenenfalls ornamentales Gestalten.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Zeichen- und Malmaterialien.

Möglichkeiten des Farbauftrages auf verschiedenen

Formaten und Bildgründen (wie z. B. deckend,

lasierend; flächenhafte und strukturierende

Malweisen). Fallweise eingeschränkte Palette (z. B.

monochromes Malen). Hochdrucktechniken (wie

z. B. Material- oder Schablonendruck).

Hochdrucktechniken (wie z. B. Material- oder

Schablonendruck).

Teilziele der Werkbetrachtung

Gewinnen von Einsichten in Bildgegenstand,

Aussage, Darstellungsweise, Material und Arbeitsverfahren

durch Bildbetrachtung (z. B. Auseinandersetzung

mit Einzelwerken, Bildvergleiche).

Begriffe

Bildordnung (Symmetrie, Asymmetrie, Reihung,

Gruppierung). Ornament. Linear, flächig,

räumlich (Überdeckung, Staffelung).

Druckgraphik: Hochdruck.

Primär-Sekundär-Farben. Farbordnung (z. B.

sechsteiliger Farbkreis).

Farbkontraste (Hell-Dunkel-Kontrast, Kalt-

Warm-Kontrast, bunt, unbunt).

Pigment, Bindemittel, Farbauftrag (Deck- und

Aquarellfarben).

Plastischer Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Sammeln von Grunderfahrungen mit Vollplastik

und Relief. Entfalten des plastischen

Ausdrucks- und Gestaltungsvermögens.

Abeitsmittel und Verfahren

Gestalten mit Ton, Papier oder Metallfolie,

Gips sowie andere Materialien mit geringem Bearbeitungswiderstand.

Additive, subtraktive und andere formgebende

Verfahren.

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen

und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.

Gewinnen von Einsichten in Inhalt und Aussage,

Material und Arbeitsverfahren.

Begriffe

Plastik, Bildhauerei, Relief, Vollplastik.

Visueller Medienbereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Erfinden von Bildzeichen oder Bildgeschichten

oder Comics.

Verfahren und Arbeitsmittel

Graphische und farbige Techniken (z. B. Faserschreiber,

druckgraphische Techniken, Collagen).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen des Informationswertes von verschiedenartigen

Bildzeichen und Bildgeschichten.

Anbahnen der Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung

mit Bildfolgen.

Begriffe

Zeichen, Signale, Bildgeschichten, Karikaturen,

Comics.

Dritte Klasse (2 Wochenstunden)

Graphischer Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Erweitern der Erfahrungen mit Darstellungs-

und Gestaltungsmitteln, auch in Verbindung mit

der Förderung räumlicher Darstellung (z. B.

Schrägbild, transparente Darstellung).

Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Zeichenmaterialien (z. B. Kohle

oder Graphit, Feder). Druckgraphik (z. B. Hoch- oder

Tiefdruck, allenfalls Flach- oder Siebdruck).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erkennen charakteristischer Gestaltungsweisen

an Zeichnung und Druckgraphik der Gegenwart

und Vergangenheit.

Begriffe

Handzeichnung, Druckgraphik, Originalgraphik,

Reproduktionsgraphik, Tiefdruck, Flachdruck,

Siebdruck.

Entwurf, Skizze, Studie.

Farbiger Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Darstellen des Körperhaften und Räumlichen

durch Farbe.

Farbabstufung, Farbmodulation.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Farb- und Malmaterialien (z. B.

Deck- oder Dispersionsfarbe). Differenzierte Arbeitsweisen.

Teilziele der Werkbetrachtung

Kennenlernen von Gestaltungsweisen der Malerei

in Verbindung mit Einblicken in charakteristische

Techniken.

Begriffe

Techniken der Malerei (Tempera, Öl, Fresko).

Farbmodulationen, Farbabstufung.

Plastischer Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Vertiefen der Erfahrungen mit plastischer

Masse und umgebenden Raum (z. B. geschlossene

und offene Form).

Arbeitsmittel und Verfahren

Gestalten mit verschiedenen Materialien wie

z. B. Holz oder Ytong, Ton, Gips, Draht, Kunststoff

sowie mit anderen Materialien mit größerem

Bearbeitungswiderstand.

Allenfalls Montageplastik oder Gußverfahren.

Teilziele der Werkbetrachtung

Gewinnen von Einblicken in Aufgaben und

Zweckbestimmung plastischer Gestaltung in Vergangenheit

und Gegenwart. Auseinandersetzen

mit gegenständlicher und ungegenständlicher Plastik.

Begriffe

Geschlossene und offene Form; Montageplastik,

Gußplastik; Freiplastik, Bauplastik, Objektkunst.

Schrift und Typographie

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Erkunden der Wechselwirkung von Schriftgröße,

Schriftstärke und Farbe im Hinblick auf

Inhalt und Rhythmus.

Gestalten von Schriftfeldern.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verwendung verschiedener Schreibgeräte,

Schreibgründe und Materialien; Arbeiten mit vorgefertigten

Buchstaben.

Teilzlele der Werkbetrachtung

Unterscheidenlernen von Schrift als Informations-

und Ausdrucksmittel. Einführen in die

Typographie (z. B. Layout, Gebrauchsgraphik).

Begriffe

Schriftfeld, Typographie, Layout, Gebrauchsgraphik.

Vierte Klasse (2 Wochenstunden)

Graphischer Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Hinführen zu einem gestaltenden Naturstudium.

Erkennen und Umsetzen von Formen und

Strukturen der Natur oder des Gebrauchsgutes

(z. B. räumliche und funktionelle Zusammenhänge,

Oberflächenbeschaffenheit).

Vertiefen der Fähigkeit zur körperhaften und

räumlichen Darstellung (z. B. Einsetzens von Tonwerten

oder graphischen Strukturen).

Bereichern der individuellen Ausdrucksfähigkeit

durch Experimentieren mit graphischen Verfahren.

Arbeitsmittel und Verfahren

Verschiedene Materialien und Zeichentechniken

(z. B. lavierte Federzeichnung, Pinselzeichnung,

Kreidezeichnung).

Experimentelle Verfahren (z. B. Monotypie,

Frottage sowie selbstgefundene Verfahren).

Teilziele der Werkbetrachtung

Verstehenlernen der Zeichnung als künstlerische

Aussage oder sachliche Mitteilung.

Erfassen elementarer Erscheinungsformen der

Perspektive.

Erkennen von Stufen der Abstraktion an Hand

von Beispielen aus Gegenwart und Vergangenheit.

Auseinandersetzung mit Werturteilen (z. B.

subjektives Werturteil, Werturteile meinungsbestimmender

Gruppen).

Begriffe

Abstraktion, experimentelle Verfahren, Perspektive.

Farbiger Bereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Anwenden der bisher erworbenen Erfahrungen

im farbigen Bereich zur Steigerung des individuellen

Ausdrucksvermögens.

Arbeitsmittel und Verfahren

Experimentelles Arbeiten mit verschiedenen

Materialien. Mischtechnik, Collagen, Montagen

u. a.

Teilziele der Werkbetrachtung

Kennenlernen von Ausdrucksformen, Aufgaben

und Zweckbestimmung der Malerei in Vergangenheit

und Gegenwart und ihre gesellschaftliche

Bedingtheit.

Begriffe

Farbqualität, Farbquantität, Farbperspektive;

Abstraktion, Realismus, Impressionismus, Expressionismus,

Surrealismus u. a.

Visueller Medienbereich

Teilziele der bildnerischen Tätigkeit

Kennenlernen und versuchsweises Anwenden

von Mitteln der Werbung (z. B. Signalwirkung,

Prägnanz und Selektion in Bild und Schrift)

durch Entwerfen und Ausarbeiten von Plakaten,

Aufklebern u. a.

Verfahren und Arbeitsmittel

Umstellen von Bildreihen, Retuschen u. ä.

Gebrauchsgraphische Techniken, z. B. Montage,

Collage, Zeitschriften, Photos, Plakate, Aufkleber,

Prospekte u. ä.

Teilziele der Werkbetrachtung

Erwerben der Fähigkeit, visuelle Informationen

zu verstehen und zu deren Aussage eine kritisch-

sachliche Einstellung zu entwickeln.

Erkennen von Manipulationsmöglichkeiten,

Klischee-Vorstellungen, verschlüsselte Aussage

u. a.

Begriffe

Visuelle Madien, Werbung, Gebrauchsgraphik,

Plakat, Slogan.

Erweiterungsstoff

Erarbeiten von Mitteln der Bildgestaltung und

deren Wirkung in Foto, Film und Fernsehen

unter Betonung des visuellen Anteils (z. B. Ausschnitt,

Beleuchtung, Schwenk, Schnitt).

Beiträge zur Bewußtseinsbildung und zu einer

sachlich-kritischen Einstellung zur Wirkung von

Medien; gegebenenfalls in Verbindung mit praktischer

Tätigkeit.

Didaktische Grundsätze

Zur Durchführung des Unterrichts ist die

wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.

Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben

können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung

verwirklicht werden; daher sind die

in den einzelnen Schulstufen angegebenen Teilziele

auch im Unterricht der folgenden Schulstufe

zu berücksichtigen.

Es ist sicherzustellen, daß alle Bereiche des

Lehrstoffes in ausreichendem Maße berücksichtigt

werden.

Die im Lehrplan angegebene Reihenfolge der

Bereiche innerhalb der einzelnen Schulstufen ist

nicht bindend. Die einzelnen Bereiche sind nicht

als in sich geschlossene Teilgebiete zu betrachten,

sondern übergreifend und zusammenwirkend zu

verstehen.

Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in

Form von Passagen oder Lehrgängen ist anzustreben.

Gegebenheiten wie z. B. räumliche und ausstattungsmäßige

Voraussetzungen sind zu berücksichtigen.

Die im Lehrstoff angegebenen Teilziele der

bildnerischen Tätigkeit und der Werkbetrachtung,

sind als Schwerpunkte aufzufassen und auf

die Komplexität des Unterrichtes der Bildnerischen

Erziehung auszurichten.

Auf allen Schulstufen soll das Zeitausmaß für

die bildnerische Tätigkeit gegenüber der Werkbetrachtung

dominieren. Mit zunehmendem

Reifegrad der Schüler ist die Werkbetrachtung

zu intensivieren.

Zur bildnerischen Tätigkeit

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen

soll die persönliche Bildsprache der Schüler gefördert

werden.

Unterrichtsformen, welche die Darstellung

schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Bei der bildnerischen Tätigkeit darf keine Häufung

von darstellungs- und verfahrensmäßigen

Schwierigkeiten auftreten. Bei der Lösung von

Aufgaben ist sowohl eine oberflächliche als auch

eine zu zeitaufwendige Behandlung zu vermeiden.

Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit

und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand

der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter

haben.

Das gelegentliche Erproben von Materialien

und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.

Den Schülern soll die Möglichkeit geboten

werden, mit zunehmender Erfahrung fallweise

Arbeitsverfahren und Format zu wählen.

Kooperative Arbeitsweisen sollen gelegentlich

ermöglicht werden. Beim Naturstudium soll die

Wahrnehmungsfähigkeit durch klärende und anschauliche

Hinweise auf Größenverhältnisse, Richtungen,

Bau- und Funktionszusammenhänge eine

Erweiterung und Vertiefung erfahren.

Um den Schwierigkeiten beim Naturstudium

begegnen zu können, wird ein Aufbau in Teilschritten

empfohlen (z. B. besondere Beachtung

von Proportion und Richtung, Gliederung, Körperhaftigkeit).

Dabei sollen Objekte gewählt werden,

die für die Schüler formanalytisch erschließbar

sind und sie ansprechen.

Zur Werkbetrachtung

Die Reflexion soll zur Auseinandersetzung mit

bildender Kunst, Medien und Umwelt führen.

Die Werkbetrachtung schließt in allen Schulstufen

das Besprechen von Schülerarbeiten ein. Sie soll

nach Möglichkeit in Verbindung mit der praktischen

Arbeit gebracht werden.

Bei der Werkbetrachtung werden die inhaltliche

Bedeutung, formale Qualitäten, stilistische,

historische, ästhetische und psychologische Gegebenheiten

einzubeziehen sein. Die Reihenfolge

und die Auswahl der Komponenten werden bei

der Analyse oder Interpretation nach Objekt und

Verstehensdisposition verschieden sein.

Die theoretischen Erörterungen sollten sich

in der Regel nur auf anschaulich Vorhandenes

beziehen. Die Auseinandersetzung mit Teilaspekten

darf den Blick für die Komplexität des

Werkes nicht beeinträchtigen.

Für den Unterricht sollen Einzelwerke, Gegenüberstellungen

von Werken und Arbeitsreihen

herangezogen werden. Als Anschauungsmaterial

sollen nicht nur Kunstdrucke und Dia-Reihen,

sondern auch Originale verwendet werden (Ausstellungsbesuche,

Exkursionen).

Zur Intensivierung der Werkbetrachtung soll

das Sammeln von Reproduktionen, Zeitungsausschnitten,

Plakaten, Katalogen und ähnlichen

angeregt werden.

Bei der Auswahl der Werke ist die Bildende

Kunst aus Österreich und des jeweiligen Bundeslandes

zu berücksichtigen.

Das Klären von Begriffen, wie sie im Lehrstoff

genannt werden, soll in möglichst anschaulicher

Weise sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie

auch bei der Werkbetrachtung erarbeitet werden.

Der Unterrichtsertrag in der Werkbetrachtung

ist in geeigneter Form zu sichern.

Zum Medienbereich

Den Schülern soll die Bedeutung visueller Information

bewußt gemacht werden.

Bei der Auseinandersetzung mit den Medien

steht der visuelle Anteil im Vordergrund.

In der achten Schulstufe ist die Auseinandersetzung

mit dem Erweiterungsstoff Photo, Film

und Fernsehen wünschenswert, doch muß die

Behandlung der anderen Teilbereiche sichergestellt

sein.

Film- und Fernseherlebnisse der Schüler stellen

Anknüpfungspunkte für den Unterricht dar, die

bis zu Analysen von wenigen ausgewählten

Filmen führen können. Voraussetzung für diese

Arbeiten sind Einblicke in elementare technische

Gegebenheiten von Film und Fernsehen.

Es ist bewußt zu machen, daß die durch die

Medien vermittelten Informationen in aufbereiteter

und subjektiv gestalteter Form herangetragen

werden und daher die Gefahr der Manipulation

miteinschließen können.

WERKERZIEHUNG FÜR KNABEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule

erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und

Fertigkeiten aufbauen.

Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung

in den Bereichen Bauen — Wohnen —

Umweltgestaltung, Maschinentechnik sowie Produktgestaltung

sollen

Einsichten in die Werkstoffgegebenheiten,

Technologien, in Zusammenhänge von Funktion

— Werkstoff — Form und in die Problemzusammenhänge

von Mensch — Maschine — Produktion

— Wirtschaft — Umwelt durch Einblicke

in die Arbeitswelt gewonnen werden;

Fähigkeiten zum technischen Denken, zum Erfinden,

zum planenden Organisieren und zum

kritischen Konsumverhalten entwickelt werden;

Fertigkeiten zur Handhabung von Werkzeugen

und Maschinen erworben werden;

Beiträge zur Persönlichkeits- und zur technischen

Bildung sowie zur Berufsorientierung geleistet

werden.

Die Werkerziehung soll dadurch den Schüler

befähigen, sich mit Problemen der Umweltgestaltung

und denen einer weitgehend technisierten

Welt auseinanderzusetzen und versuchen,

einen Beitrag zu ihrer Humanisierung zu leisten.

Lehrstoff

Erste Klasse (2 Wochenstunden)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Modellhaftes Lösen von Gleichgewichtsproblemen

bei Massiv- und Gerüstbau (z. B. Mauerverband,

Überdeckung, Bogen, Gewölbe, Auskragung

u. ä.). Bauen unter Bedachtnahme auf

Funktionen und Größenbezügen.

Begriffe

Massiv-Gerüst-Bau (z. B. Druck, Zug, Schub,

Balken, Auflager, Bogen, Gewölbe, Mauerverband),

Raumfunktion (z. B. Haupt-, Nebenräume,

Verkehrsflächen, Umraum).

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gewinnen von Einsichten in einfache Mechanismen

an Objekten mit Hebel-, Zug- und Drehbewegungen

(z. B. Kurbel, Welle, Achse, Lager,

Sperr- und Bremsmechanismen).

Begriffe

Gestell (Bodenplatte, Abstützung), Hebel,

Achse, Welle, Lager, Bremsen, Reibung.

Produktionsgestalung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Entwickeln einfacher Werkzeuge und Geräte

unter Beachtung von Form, Zweck und Werkstoff.

Herstellen einfacher Gefäße aus leicht

formbaren Werkstoffen.

Begriffe

Gerät, Gefäß, Werkzeug, Gebrauchsgut, Keramik.

Zweite Klasse (2 Wochenstunden)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gewinnen von elementaren Einsichten in statische

Sachverhalte beim Bau von Modellen (z. B.

durch Überbrücken, Abstützen und Verspannen).

Aufschließen für Probleme der gebauten Umwelt

(z. B. offene und geschlossene Verbauung).

Anbahnen des Verständnisses für Funktion und

Form von Bauten (z. B. Wohnbau, Kommunalbau,

Sakralbau, Industriebau, Verkehrswege).

Begriffe

Tragwerk, Fachwerk (z. B. Knoten, Strebe,

Stütze), Skelettbau, Tragkraft; Häuserzeile,

Straße, Platz; Funktion von Bauten (z. B. Wohnbau,

Kommunalbau, Industriebau, Sakralbau,

Verkehrsbauten).

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Beim Bau von Objekten Untersuchen von

Übertragungsmöglichkeiten von Bewegungen

(z. B. Erkunden von Übersetzungen ins Langsame

und ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben),

Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen

u. a.

Begriffe

Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil,

Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung,

Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Anbahnen formal-ästhetischer und funktionaler

Einsichten bei der Gestaltung von Gebrauchsgütern

(z. B. an Objekten der Aufbaukeramik).

Verständnis gewinnen für die Oberflächengestaltung.

Erarbeiten elementarer Kriterien für die

Beurteilung von Gebrauchsgütern.

Begriffe

Aufbaukeramik, Ton, Schlicker, Rohbrand,

Glasurbrand, Dekor.

Dritte Klasse (2 Wochenstunden)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Herstellen und Erproben von Konstruktionen

mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend für

Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien

in Natur und Technik (z. B. Form,

Funktion, Werkstoff und Ökonomie).

Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung

an Hand von Beispielen aus verschiedenen

Epochen.

Begriffe

Konstruktion (z. B. Zug- und Druckspannungen,

Biegebelastung, Torsionsbelastung, Armierung,

Fertigteilbau); Baukörper, Fassade, Bauplan

(Grund- und Aufriß).

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gewinnen von Einblicken in die Probleme

des Fliegens oder Schwimmens durch Planen,

Darstellen (Werkskizze, Werkzeichnung), Bauen

und Erproben von einfachen Modellen und Erkennen

des Zusammenhanges von Formgebung

und Funktion. Erkunden einfacher Antriebs- und

Lenksysteme; Herstellen mechanischer oder

elektrischer Schaltungen.

Begriffe

Gleiten, Schweben, Sinken, Schwimmen (Auftrieb,

Schiffswiderstand, Tiefgang, Wasserlinie),

Fliegen (Stabilisierung, Schwerpunkt, Luftwiderstand,

Trimmen) allenfalls Fachausdrücke aus dem

Flug- und Schiffahrtswesen, Schaltungen.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gestalten und Herstellen von Produkten in

Serienfertigung. Planen und Darstellen von Patrizen

und Matrizen. Ausführung in verschiedenen

Verfahren (z. B. Gießen, Laminieren, Tiefziehen

u. a.).

Begriffe

Proportion, Maß, Patrize, Matrize, Gießen,

Schwund, hinterschnittene Form, Produktion.

Vierte Klasse (2 Wochenstunden)

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Planen von Wohnungen (Skizze, Modell). Lesen

lernen von Bauplänen.

Kritische Auseinandersetzung mit Wohneinrichtungen

(Detailanalysen z. B. von Form-Funktion-

Werkstoff, Wohnwert und Kosten). Artikulation

von Wohnbedürfnissen. Erschließen des Verständnisses

für Umweltschutz (z. B. Zersiedlung,

Problematik von Verkehrsflächen, Industrie- und

Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz).

Begriffe

Flächenwidmungsplan. Lageplan, Einreichungsplan,

Detailplan, Wohnwert, Wohnbedürfnis,

Zersiedlung, Verkehrsflächen, Denkmalschutz.

Produktgestaltung

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgegenständen

nach vorangegangener Produktanalyse.

Entwickeln eines Problembewußtseins für ein

konsumkritisches Verhalten gegenüber dem Gebrauchsgut

(z. B. durch Unterscheidenlernen von

Design, Industrial Design als Produktgestaltung

und Styling als Modetrend).

Erarbeiten einfacher Produktanalysen (z. B.

von Haushaltsgeräten, Möbeln und Fahrzeugen).

Auseinandersetzung mit Funktionswert, persönlichen

Gebrauchswert und der Kosten-Nutzen-

Relation sowie dem Problem Mensch — Maschine

— Industrie — Wirtschaft — Umwelt.

Begriffe

Design, Industrial Design, Styling, Produktanalyse,

Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis,

Stückzahl, Preis, Unikat, Massenware,

Qualität, Anmutung, Kitsch).

Maschinentechnik

Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung

Erschließen des Verständnisses für informationsverarbeitende

Maschinen, allenfalls unter

Verwendung der Elektronik vor allem bei Regeln

und Steuern. Gewinnen von Einsichten in

Kraft- und Energiemaschinen.

Begriffe

Lochkarten, gedruckte Schaltung, Transistor,

Licht- und Tonschranken, Thermowächter, Kraft-

und Energiemaschinen.

Didaktische Grundsätze

Die Gliederung der Werkerziehung in die Bereiche

Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung,

Maschinentechnik und Produktgestaltung grenzt

die Inhalte ab. Die Anbahnung formal-ästhetischer

Qualitäten sowie die Ausbildung des technisch-

funktionalen Denkens sind gleichbedeutende

Ziele.

Zur Durchführung des Unterrichtes ist die

wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.

Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben

können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung

verwirklicht werden, daher sind die in

den einzelnen Schulstufen angegebenen Teilziele

auch in den Unterricht der folgenden Schulstufen

einzubeziehen.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der

Bereiche innerhalb der einzelnen Schulstufen ist

nicht bindend, es ist jedoch sicherzustellen, daß

alle Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem

Maße berücksichtigt werden.

Querverbindungen zwischen den einzelnen Bereichen

werden empfohlen. Bei Projekten werden

Koordinierungsgespräche mit den Lehrern der

angrenzenden Fachgegenstände (wie Geschichte,

Wirtschaftskunde, Mathematik, Geom. Zeichnen,

Biologie, Chemie, Physik, Bildnerische Erziehung)

empfohlen.

Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in

Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen

ist anzustreben.

Anthropogene und soziokulturelle Gegebenheiten

(z. B. die räumlichen und ausstattungsmäßigen

Voraussetzungen) sind zu berücksichtigen.

In der 5. und 6. Schulstufe sind verschiedene

Werkstoffe mit geringerem Bearbeitungswiderstand

zu bevorzugen. Der Schüler soll das Grundwerkzeug

sachgerecht verwenden lernen. In der

7. und 8. Schulstufe sind Werkstoffe mit erhöhtem

Bearbeitungswiderstand sowie anspruchsvollere

Arbeitsverfahren und die dazu notwendigen

Werkzeuge und Maschinen zu bevorzugen.

Zur praktischen Arbeit

Die Werkerziehung soll zu grundlegenden Erfahrungen,

Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden

Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen

führen.

Das Vor- und Nachmachen ist ausschließlich

auf die Fertigkeiten (Technologien) zu beschränken.

Kreative Prozesse sind durch Problemlösungsstrategien

zu fördern, dies schließt auch

das Erfinden von Arbeitsmitteln und Vorrichtungen

ein.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen

soll das Finden persönlicher Lösungen durch die

Schüler gefördert werden.

Unterrichtsformen, welche schematisches Nachbauen

nach vorgegebenen Modellplänen festlegen,

sind unzulässig.

Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit

der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter

haben.

Das gelegentliche Erproben von Werkstoffen

und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.

Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische

Darstellung als Mittel der Information

zu fördern (Werkskizzen und Stücklisten, fallweise

Werkzeichnungen). Die Beschriftung von

Werkzeichnungen soll in Normschrift erfolgen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt,

Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations-

und Kooperationsvermögen sind bei der

praktischen Arbeit zu fördern.

Bei Objekten, die Präzisionsbearbeitung der

Bauteile erfordern (Zahnräder, Passungen u. ä.)

ist auf Elemente aus Baukastensysteme oder

ähnliche auszuweichen.

Dem Problem der Ökonomie hinsichtlich der

Werkstoffe und der Technologien ist in allen

Schulstufen Rechnung zu tragen.

Einfache Kosten-Nutzrechnungen sollen vor

allem in der 7. und 8. Schulstufe zu elementarem

wirtschaftlichen Denken führen.

Bei der praktischen Arbeit ist der Unfallverhütung

besondere Beachtung zu schenken.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich

der Elektrogeräte und Maschinen sind zu

beachten. Schüler dürfen nicht an Kreissägen und

Hobelmaschinen arbeiten.

Die Elektro-Bohrmaschine soll möglichst nur

aufgestanden und jedenfalls unter Beaufsichtigung

des Lehrers von Schülern bedient werden.

Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der

Augen verbunden sein können, sind Schutzbrillen

zu tragen.

Zur theoretischen Auseinandersetzung

Entwurf, Planung und Fertigung eines Werkstückes

innerhalb eines Projektes sollen zur Auseinandersetzung

mit ähnlichen Projekten in Wirtschaft

und Industrie führen. Die theoretische

Auseinandersetzung schließt in allen Schulstufen

das Besprechen der Schülerarbeiten ein.

Fallweise Exkursionen in Betriebe sollen zu

Einsichten in die jeweiligen Produktionsprozesse

führen.

Dem historischen und gegenwärtigen Aspekt

besonders österreichischer Erfinderleistungen ist

gegebenenfalls Rechnung zu tragen.

Neben allen ökonomischen und kognitiven

Zielstellungen ist der emotioneile Anteil des

Spieles als wesentliches Motivationsmerkmal bei

Planung und Werkbetrachtung zu beachten.

Bei jeder theoretischen Auseinandersetzung

wird über die Aktionsformen Planen — Entwickeln

— Herstellen — Beurteilen — Erkennen

— Verbessern zu reflektieren sein.

Besonders bei den Werkanalysen soll die Aufnahmefähigkeit

des Schülers berücksichtigt werden.

Grundlegende Begriffe, wie sie im Lehrstoff

genannt werden, sollen in möglichst anschaulicher

Weise, sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie

auch bei der theoretischen Auseinandersetzung

erarbeitet werden.

WERKERZIEHUNG FÜR MÄDCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule

erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und

Fertigkeiten aufbauen.

Durch vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten mit

verschiedenen Materialien und Techniken sollen

die Freude am selbständigen Schaffen geweckt,

die Fertigkeiten gesteigert und das kreative Verhalten

gefördert werden.

Durch Erproben verschiedener Werkstoffe und

Arbeitsverfahren soll das Zusammenwirken von

Funktion, Material, Form sowie Struktur und

Farbe erfaßt werden.

Die Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse

sollen aktuell sein, Neigungen und Interessen

der Schüler sind dabei zu berücksichtigen.

Grundlegende Kenntnisse aus Materialienkunde

zur sachgerechten Verarbeitung der Werkstoffe

und zur Instandhaltung der Werkstücke sind zu

vermitteln; Fertigkeiten zur Handhabung und

Pflege von Werkzeug und Maschinen zu erwerben.

Durch fachgebundenes Zeichnen und Anfertigen

von körperlich-räumlichen Objekten sind das

Vorstellungsvermögen und die Darstellungsfähigkeit

zu schulen.

Das Vermitteln elementarer Einsichten in

Wohnprobleme soll den Schüler auf die Bewältigung

seiner eigenen Wohnbedürfnisse vorbereiten.

Durch Auseinandersetzung mit Problemen der

Umwelt soll positives Verhalten gefördert und

künftige Initiativen angeregt werden.

Fähigkeiten zum selbständigen Planen, rationellen

Arbeiten und zum kritischen Konsumverhalten

sind zu entwickeln.

Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung

in den Bereichen Kleidung, Mode,

Wohnen sowie Produktgestaltung sollen Beiträge

zur Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung

und Freizeitbewältigung geleistet werden.

Die Werkbetrachtung soll Arbeitsimpulse geben,

Urteilsfähigkeit und Qualitätsempfinden fördern.

Der Schüler soll materielle Werte, die er durch

seine Arbeit schafft, abschätzen können, aber

auch ideelle Werte erfassen lernen.

Lehrstoff

Erste Klasse (2 Wochenstunden)

Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Lösungsversuche von einfachen Gestaltungsaufgaben

unter Beachtung von Material, Verfahren,

Struktur, Form und Farbe

Erweitern der Kenntnisse und Steigern der

Fertigkeiten in den bereits erlernten Techniken;

Stricken, Sticken (Zierstiche), Weben (Bildwebe).

Wiederholen und Anwenden der Strick- oder

Häkelschrift.

Vermitteln von Grundlagen zur Herstellung von

Bekleidung

Sichern und Erweitern der Kenntnisse im

Handnähen. Einführen in das Maschinnähen. Erlernen

einfacher Nähte und Anwenden an einem

Werkstück.

Einführen in fachgebundenes Zeichnen

Steigern der Anschauung und Vorstellung sowie

des Darstellungsvermögens. Entwickeln einer

Schnittform für das gewählte Werkstück.

Anbahnen des Planzeichens; Einzelraum mit

Einrichtung (z. B. mit selbsterfundenen Planzeichen).

Fördern des Sinnes für passende Farbzusammenstellung.

Grundlagen der Materialkunde

Erkennen, Benennen und fachgerechtes Einsetzen

von Materialien und Werkzeugen, Bezeichnen

und Unterscheiden der wichtigsten Eigenschaften

verwendeter Werkstoffe. Vermitteln

von Grundkenntnissen in der Pflege und Instandhaltung

der Werkstücke.

Wirtschaftliches Verhalten

Anbahnen einfacher Kostenberechnungen für

die im Unterricht hergestellten Objekte.

Erweiterungsstoff

Gestalten mit verschiedenen Materialien in den

entsprechenden Techniken (Stroh flechten, binden,

Bast weben, häkeln usw.)

Teilziele der Werkbetrachtung

Erfassen der Unterschiede von Ausführung

und Gestaltung durch Gegenüberstellung und

Besprechung von Schülerarbeiten.

Wecken des Interesses für Gestaltungsvorhaben

durch Zeigen von Beispielen aus Zeitschriften

und Büchern sowie Diapositiven, die mit der

praktischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.

Begriffe: Verfahren, Strukturen, Planzeichnen,

Mode, Bildwebe, Musterwebe.

Zweite Klasse (2 Wochenstunden)

Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Selbständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben

Wählen geeigneter Materialien. Lesen und Ausführen

einfacher Verfahrensanleitungen.

Anwenden und Auswerten (Kombinieren) der

Techniken; Häkeln oder Stricken, Sticken (frei

oder fadengebunden) oder Applizieren.

Befähigung zu dekorativ-ornamentalen Lösungen.

Grundbegriffe für die Herstellung von Bekleidung.

Anbahnen des Modebewußtseins

Hand- und Maschinnähen mit erhöhten Anforderungen.

Erwerben weiterer nähtechnischer

Fertigkeiten und Anwenden an einem Werkstück

für den persönlichen Gebrauch.

Fachgebundenes Zeichnen

Fördern der Anschauung und Vorstellung sowie

des Darstellungsvermögens. Schnittgewinnung

für das gewählte Werkstück nach persönlichen

Maßen.

Planzeichnung nach einem Maßstab. Versuch

einer Anordnung von Wohnräumen zu einer

Wohneinheit, nach funktionellen Gesichtspunkten,

unter Bedachtnahme auf die Größenverhältnisse.

Ansprechen räumlicher Vorstellung durch Herstellen

plastischer Objekte aus textilen oder anderen

geeigneten Materiahen (z. B. Span, Folie

u. a.).

Materialienkunde

Kennenlernen unterschiedlicher Eigenschaften

von Textilien und anderen Werkstoffen und der

Möglichkeit ihres Einsatzes.

Wirtschaftliches Verhalten

Kostenberechnung der im Werkunterricht erarbeiteten

Werkstücke. Anbahnen des Verständnisses

für Unterschiede zwischen industriell hergestellten

und selbstgefertigten Gegenständen.

Erweiterungsstoff

Anwenden der bereits bekannten Techniken

mit erhöhten Anforderungen: z. B. Weben.

Fadenlegen auf textilem Grund.

Teilziele der Werkbetrachtung

Fördern und Erweitern des Interesses an verschiedenen

Gestaltungen und ausgeführten Techniken

durch Betrachtung und Besprechung der

eigenen Arbeit, nach Möglichkeit auch durch

Zeigen erlesener Handarbeit aus Gegenwart und

Vergangenheit,

Vorstellen von Plänen unterschiedlicher Wohneinheiten

zur Anbahnung des Planlesens und zur

Vermittlung von elementaren Einsichten in

Wohnbedürfnisse und einfache Funktionszusammenhänge.

Begriffe: Ornament, Funktion, Objekt, Folie,

applizieren, dekorativ, kombinieren.

Dritte Klasse (2 Wochenstunden)

Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Fördern kreativen Verhaltens durch Anwenden

und Kombinieren unterschiedlicher Materialien

unter besonderer Berücksichtigung des Farbsinnes

Festigen der Grundkenntnisse in den erworbenen

Tediniken durch höhere Anforderungen

an Ausdauer, Fertigkeit und Gestaltungsfähigkeit.

Stricken (nach Schnitt), Weben (Bildwebe,

experimentelles Weben), Knüpfen.

Stoffdruck (Stempel aus Naturmaterialien oder

selbstgefertigten Linolschnitten).

Herstellung von Bekleidung nach modischen Gesichtspunkten

Lernen weiterer nähtechnischer Details, zur

Anfertigung eines einfachen Wäsche- oder Kleidungsstückes.

Fachgebundenes Zeichnen; Herstellen plastischräumlicher

Objekte. Anbahnung räumlicher Vorstellung

Entwicklung eines Schnittes von der Fläche

zur Form für das geplante Werkstück.

Anfertigen eines Verständigungsmodelles nach

Plan für einen Raum (nach Maßstab). Erproben

verschiedener Möglichkeiten von Möbelgruppierung

mit dreidimensionalen Elementen.

Erlangen von Fertigkeiten im Umgang mit

nichttextilen Materialien (Papier, Karton u. a.)

und den entsprechenden Werkzeugen.

Materialienkunde

Erkennen der gebräuchlichsten Bindungs- und

Stoffarten.

Wirtschaftliches Verhalten

Fördern wirtschaftlichen Verhaltens durch Qualitäts-

und Preisvergleiche.

Erweiterungsstoff

Gestalten von Objekten für den persönlichen

Gebrauch und den Wohnbereich (Draht, Peddigrohr

u. a.).

Teilziele der Werkbetrachtung

Erfassen des Zusammenhanges von Material,

Farbe und Funktion erläutert an praktischen

Arbeiten, allenfalls an Beispielen aus dem Bereich

der Mode. Lesenlernen von Bauplänen und Planzeichen.

An ausgewählten Beispielen die die Abhängigkeit

der Raumwirkung von Farbkombinationen

veranschaulichen.

Textile Gestaltung als wesentlicher Beitrag zur

Wohnatmosphäre.

Begriffe: Experiment, Formaufgabe, Verständigungsmodell,

dreidimensional, Element, Wohnatmosphäre.

Vierte Klasse (2 Wochenstunden)

Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung

Teilziele der praktischen Tätigkeit

Erkennen unterschiedlicher Wirkungen textiler

Materialien und Verfahren. Befähigen zu richtiger

Einplanung der Werkstücke in den Wohnbereich

und richtiger Zuordnung zur Kleidung

Kreatives Gestalten in einer aktuellen Technik

nach Wahl; Weben, Knüpfen, Fadengraphik,

Sticken, Stricken, Häkeln u. a.

Textilfärben in Reservetechnik (Tritik- oder

Plangi-Technik oder Batik).

Berücksichtigung modischer und persönlicher

Gegebenheiten bei der Herstellung von Kleidung

Anstreben weitgehender Selbständigkeit im Zuschneiden

und Nähen eines einfachen Kleidungsstückes

mit schwierigeren nähtechnischen Details.

Fachgebundenes Zeichnen; Entwickeln räumlicher

Vorstellung

Zeichnen des Grundschnittes für das gewählte

Werkstück nach persönlichen Maßen. Entwickeln

des Schnittes von der Fläche zur körpergerechten

Paßform.

Abnehmen von Schnitten aus Modejournalen.

Planen unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten

(in Zusammenhang mit der Werkbetrachtung).

Materialienkunde

Kenntnis der im Werkunterricht verwendeten

Materialien und deren sinnvoller Einsatz.

Arbeitsanleitungen aus Büchern und Zeitschriften

verstehen und anwenden.

Kennenlernen und Auswerten internationaler

Pflegekennzeichen. Pflege und Instandhaltung von

Wäsche- und Kleidungsstücken.

Sachgerechter und ökonomischer Einsatz sowie

Pflege der verwendeten Werkzeuge und Maschinen.

Wirtschaftliches Verhalten

Bewußtseinsbildung zu konsumkritischem Verhalten.

Erweiterungsstoff

Experimentelles Gestalten mit verschiedenen

Materialien (Leder, Metall u. a.)

Teilziele der Werkbetrachtung

Ausgehend von der praktischen Arbeit und

durch entsprechende Beispiele der Werkbetrachtung

soll der Schüler befähigt werden, das Zusammenwirken

der Persönlichkeit, Zweckmäßigkeit

und Mode zu erkennen und zu beurteilen.

Zeigen von Wohnmodellen zum Erkennen von

Wohnqualitäten (Wohnraumbedarf, Raumgröße,

Proportionierung, Raumordnung, Funktionswege,

Einrichtung, Raumerlebnis). Wohnwert und

Wohnkosten.

Anbahnen des Verständnisses für Umweltgestaltung

und Umweltschutz.

Begriffe: Wohnqualität, Proportionierung,

Wohnwert, Umweltgestaltung, Landschafts- und

Denkmalschutz.

Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan.

Reservetechnik, Tritik- oder Plangi-Technik,

Batik.

Didaktische Grundsätze

Die Werkbetrachtung soll zu grundlegenden

Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im

gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und

Werkzeugen führen.

Den Gegebenheiten der Klasse, dem Leistungsvermögen

und den individuellen Neigungen ist

durch Differenzierung Rechnung zu tragen.

Reihenfolge und Auswahl der Arbeiten innerhalb

einer Klasse bleiben dem Lehrer überlassen,

ein aufbauender Unterricht muß jedoch gewährleistet

sein.

Auf zielführende Organisation innerhalb der

Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden,

wirtschaftlichen Arbeitsablauf und den sinnvollen

Einsatz technischer Hilfsmittel ist Bedacht zu

nehmen.

Zeitraubende Techniken und Werkstücke sind

zu vermeiden.

Auf den Unterschied zwischen handwerklicher

Einzelanfertigung und Massenproduktion ist hinzuweisen.

Ein fächerübergreifender Unterricht, vor allem

mit dem Gegenstand Bildnerische Erziehung soll

angestrebt werden.

Arbeitsproben sollen im Zusammenhang mit

dem geplanten Werkstück gemacht werden und

sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsweise

durchzuführen.

Die Ausführung der Planzeichnung und die

Anfertigung von Wohnmodellen dient vornehmlich

der räumlichen Vorstellung und Verständlichmachung

von lebenspraktischen Problemen.

Die werktechnischen Anforderungen sollen daher

nicht zu hoch angesetzt werden.

Die Selbständigkeit bei der Lösung von Arbeitsvorhaben

und das kreative Verhalten sind

zu fördern.

Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen

dekorativer Art ist daher auszuschließen

(ausgenommen Volkskunstmuster).

Der Erweiterungsstoff bietet Möglichkeiten,

dem unterschiedlichen Leistungsniveau und den

Gegebenheiten der Klasse Rechnung zu tragen.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt,

Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft.

In allen Schulstufen ist das wirtschaftliche Denken

in Form von Kostenberechnungen zu den

Werkstücken zu fördern.

Kooperatives Arbeiten soll ermöglicht werden.

Die Werkbetrachtung soll möglichst im Zusammenhang

mit praktischer Arbeit stehen. Sie

kann an Schülerarbeiten, Journalen für Mode

und Wohnen, Bildern oder Diapositiven mit

Werken aus Gegenwart und Vergangenheit (auch

Volkskunst und Brauchtum) durchgeführt werden.

Das Betrachten von Originalen kann durch

gelegentliche Ausstellungs- oder Museums- sowie

Industriebesuche ermöglicht werden.

Das Sammeln von Reproduktionen aus dem

Bereich der Mode und des Wohnens ist anzuregen.

HAUSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten

zu entwickeln, die der Vorbereitung

auf die Aufgaben der Frau und Mutter dienen.

Möglichst weitreichende Selbständigkeit beim

Herstellen preiswerter, gesunder Speisen und

Speisefolgen, bei richtiger Planung und bei

Durchführung der praktischen Arbeiten des einfachen

Haushaltes.

Eß- und Tischkultur.

Arbeitswille und Ausdauer, Sorgfalt und Sparsamkeit

bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten.

Einblick in die Zusammenhänge zwischen Einzelhaushalt

und Volkswirtschaft (Haushaltsbudget).

Lehrstoff

Dritte und vierte Klasse (je 2 Wochenstunden)

Hauswirtschaftliche Arbeiten

Einfache Kochlehre (ausgehend vom praktischen

Kochen).

Praktisches Kochen: Zubereitung einfacher

Speisen beziehungsweise von Speisefolgen gesunder,

neuzeitlicher Ernährung.

Erarbeiten der Grundrezepte.

Übung im Tischdecken, Anrichten und im einfachen

Servieren.

Andere Haushaltsarbeiten: Bedienen der Herde

und der Haushaltgeräte; Handhabung, Pflege

und Aufbewahrung des Koch- und Eßgeschirres,

der Küchengeräte und der Küchenwäsche. Sachgemäße

Aufbewahrung; Vorratswirtschaft.

Reinigung der Schulküche und der dazugehörigen

Räume; fallweise gründliche Reinigung.

Nahrungsmittelkunde und Grundbegriffe der Ernährungslehre

Gesunde Ernährung; zweckmäßiger Einkauf;

Marktbesuch.

Richtige Behandlung und Verwertung der gebräuchlichsten

Nahrungsmittel.

Haushaltungskunde

Vermittlung der Kenntnis gebräuchlichster

Materialien und Geräte zur Führung eines einfachen

Haushaltes. Üben der richtigen Handhabung

und Pflege der Haushaltsgeräte.

Berechnung der Kosten von Einzelspeisen und

Speisefolgen.

Hinweis auf Gefahren im Haushalt und deren

Verhütung.

Grundbegriffe der Säuglingspflege.

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe

Fähigkeit, ein Diktat fehlerfrei und sauber

aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in

Langschrift wiederzugeben. Erziehung zur Wendigkeit

im Erfassen des gesprochenen Wortes

und zur Genauigkeit. Der Unterricht ist nach

dem System der Deutschen Einheitskurzschrift

(Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministeriums

für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969,

zu erteilen.

Lehrstoff

Vierte Klasse (2 Wochenstunden)

Die Verkehrsschrift.

Auf graphische und systemale Korrektheit im

Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der

eigenen, sondern auch fremder Niederschriften

ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist

besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme

mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände

ist die vielfältige Anwendung der

Kurzschrift zu sichern.

Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die

Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen

der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit

und die Genauigkeit der Übertragung

haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.

Die Ansage- und Abschreibübungen sind der

Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer

Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, so

daß die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst

umfassend wird.

Fortlaufende schriftliche Übungen.

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen

zur Wahrung der Gesundheit

und zur Erwerbung optimaler Leistungsfähigkeit.

Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs-

und Bewegungsform als Grundlage für

gute Haltung und Bewegung im Alltag und bei

der Arbeit. Entwickeln des Sinnes für die Schönheit

der Bewegung.

Entfaltung der Freude an der Bewegung und

Wecken eines gesunden Leistungswillens.

Erziehung zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft

und zu verantwortungsbewußter

Einordnung in die Gemeinschaft. Einsicht in die

biologische, kulturelle und soziale Bedeutung der

Leibesübungen. Wecken des Willens zu gesunder

Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit.

Anbahnen des Verständnisses

für wertvolle außerschulische Leibesübungen.

Lehrstoff

Erste und zweite Klasse (je 3 Wochenstunden)

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.

Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung

von Haltungs- und Fußschäden, allenfalls auch

zur Vorbereitung auf die Leistungssteigerung bei

den Grundübungen, beim Schwimmen, Schilaufen

und anderem.

Haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Haltungs- und Bewegungsformung durch mannigfaltige

Bewegungsaufgaben (Tätigkeiten). Erziehen

zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten.

Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).

Grundübungen

Laufen: Übungen zur Steigerung von Wendigkeit

und Schnelligkeit; Wettläufe (Mädchen bis

50 m, Knaben bis 60 m), auch als Staffeln. Springen

Laufsprünge, Hoch- und Weitsprünge aus

dem Stand und mit Anlauf über verschiedene

Hindernisse; einfache Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge

in Zweckformen. Steigen auf lotrechten,

schrägen, festen und schaukelnden Geräten.

Kurze Kletteraufgaben an Stangen und

Tauen; Überklettern von Hindernissen bis kopfhoch);

Kletterschluß, Hangeln, Schaukeln und

Schwingen in leichten Formen. Schwebegehen auf

niedrigen schmalen und höhergestellten breiten

Geräten. Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts

und links; Schock- und Schlagwurf; Fangen weit-

und hochgeworfener Bälle. Übungen im Balltippen

und Dribbeln. Stoßen mit Schwerbällen,

Kugeln und geeigneten Behelfsgeräten (bis 3 kg).

Den Kräften angemessene Hebe- und Tragaufgaben.

Einfache Zieh- und Schiebekämpfe, Tauziehen.

Leichte Ringaufgaben (Knaben).

Kunststücke

Einfache Formen des Bodenturnens (zum Beispiel

Rolle, Rad, Handstand) und der Gerätekünste

(zum Beispiel Winden, Ab-, Auf- und

Unterschwünge; wende- und flankenartige

Sprünge, Hocke, Grätsche); Lauf-, Hüpf- und

Sprungkünste, auch mit Handgeräten. Wurf- und

Fangkünste mit Bällen und sonstigen geeigneten

Handgeräten. Schwebetragen.

Schwimmen

Erlernen einer Schwimmart beziehungsweise

Verbessern des Schwimmkönnens. Schwimmlei-

stung 25 m. Einfache Sprünge und Tauchübungen.

Winterübungen

Rodeln. Lehrgang für Anfänger im Eislaufen

und Schilaufen.

Spiele und Tänze

Spiele: Parteispiele mit einfachen Regeln (zum

Beispiel Tag und Nacht, Fangball, Völkerball,

Schnappball). Scherzspiele. Spiele zur Übung der

Sinne (zum Beispiel Anschleichspiele).

Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich

Vorformen)

Mädchen: Singspiele und Tänze mit lebhafter

Bewegung. Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen

nach einfachen Rhythmen und auch räumlich

geordnet; Verbindung zu kleinen Tanzspielen.

Wanderungen und Schikurse

Wanderungen: Gehleistung drei bis vier Stunden

für eine Ganztagswanderung mit entsprechenden

Ruhepausen und reichlicher Spielmöglichkeit.

Leichte Orientierungsaufgaben und Geländespiele.

Schikurse: Grundschule; Verhalten im Gelände

und im Heim.

Gesundheitslehre

Belehrung über Körperpflege (Haut, Nägel,

Zähne). Erziehung zur Nasenatmung. Bade- und

Wanderregeln. Turn- und Badekleidung.

Dritte und vierte Klasse (je 3 Wochenstunden)

Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.

Auswahl der Übungen im Hinblick auf die

mit der zweiten Körperstreckung häufiger auftretenden

Haltungsschwierigkeiten; stärkere Verwendung

besonderer Übungen als allgemeine

Vorbereitung auf die Leistungsarbeit. Entwickeln

einer Übungsgruppe zur täglichen Durcharbeitung

des Körpers.

Haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Anbahnen einer bewußten Arbeit an grundlegenden

Einzelheiten der Haltung und Bewegung.

Wecken des Willens zu guter Haltung und

Bewegung.

Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).

Grundübungen

Laufen: Hindernisläufe im Saal und im Gelände;

Erreichen einiger Ausdauer. Tiefstart.

Wettläufe bis 60 m. Springen: Steigerung der

Leistung im Hoch-, Weit-, Stütz-, - Hangstütz-

und Hangspringen; Versuche im Stabspringen.

Überklettern von Hindernissen (bis kopfhoch);

Wanderklettern in verschiedenen Formen. Hangeln

seitwärts, rückwärts und vorwärts. Schaukeln

und Schwingen im Streckhang. Schwebegehen

über breite (bis schulterhohe) und schmale

(bis hüfthohe) Geräte, auch mit verschiedener

Aufgabenstellung. Werfen und Fangen über

größere Entfernungen und im Laufen (sichere

Ballbeherrschung); Schlagballweitwerfen. Stoßen

mit verschiedenen Geräten (3 bis 5 kg). Heben,

Tragen, Ziehen und Schieben mit angemessener

Leistungssteigerung. Ringaufgaben und Erlernen

einfacher Ringergriffe (Knaben).

Kunststücke

Fortsetzen des Bodenturnens mit erhöhten

Anforderungen, auch Flugrollen und Überschläge.

Weiterführen der Gerätekünste durch einfache

Aufgänge, Umschwünge und Abgänge an niedrigen

Geräten sowie durch Sprünge, wie Fechtersprung,

Flanke, Kehre. Einfache Übungsverbindungen

im Bodenturnen und bei den Gerätekünsten.

Gleichgewichtskünste an Geräten.

Sprung, Schwung-, Wurf- und Fangkünste mit

Handgeräten.

Schwimmen

Verbessern der Schwimmform, allenfalls Erlernen

des Rückenschwimmens. Schwimmkönnen

100 m ; Wettschwimmen bis 50 m, auch in Staffelform.

Wenden. Startsprung. Tauchübungen; einfache

Sprungkünste. Erwerben des Frei- oder

Fahrtenschwimmerzeugnisses.

Winterübungen

Rodeln, Eislaufen: Vorbereitung des Schulelaufens

und Tanzens. Vorbereitende Übungen

für Eishockey (Knaben). Schilaufen: Grundschule,

allenfalls Fortgeschrittenen-Stufe; Wertungsfahrten;

Halbtagswanderungen.

Spiele und Tänze

Spiele: Mittlere Kampfspiele (zum Beispiel

Brennball, Nummernbarlauf). Schlagball, Korbball,

Flugball und andere, einschließlich der Vorbereitungsspiele.

Für Knaben auch Handball und

Fußball mit vereinfachten Regeln. Scherzspiele.

Bodenständige Volksspiele.

Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich

Vorformen)

Mädchen: Ausgewählte Volkstänze und einfache

Gemeinschaftstänze. Zeitlich und räumlich

geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an

die Partnerin und an die Gruppe. Schwünge mit

Handgeräten. Versuche im Gestalten eines Bewegungsspieles

nach einfachen Musikstücken oder

Liedern.

Wanderungen und Schikurse

Wanderungen: Gehleistung vier bis fünf Stünden

für eine Ganztagswanderung. Fortführen der

Orientierungsaufgaben und Geländespiele. Anleitung

zur Beobachtung der besonderen Eigenheiten

des Wandergebietes.

Schikurse: Grundschule und Lehrgang für Fortgeschrittene;

Verhalten im Gelände und im Heim.

Gesundheitslehre

Anleitung zu gesunder Lebensführung (Ernährung,

Genußgift. Kleidung. Arbeit und Ruhe.

Freizeit). Einiges über Volksgesundheit. Einfache

Aufgaben der Ersten Hilfe.

14. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule),

Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben

sowie Lehrstoff der Freigegenstände und

unverbindlichen Übungen)

a) hat der Unterabschnitt Englisch (Im Zweiten

Klassenzug) zu entfallen und hat die folgende

Überschrift „Französisch, Italienisch, Russisch,

Kroatisch, Slowenisch oder Ungarisch (Im Zweiten

Klassenzug)" zu lauten

„Englisch, Italienisch, Russisch, Kroatisch, Slowenisch

oder Ungarisch (Im Zweiten Klassenzug)",

b) ist nach der unverbindlichen Übung „Spielmusik

(Instrumentalmusik)" die unverbindliche

Übung „Ergänzende Werkerziehung (für Knaben

bzw. für Mädchen)" einzufügen

„Ergänzende Werkerziehung für Knaben

Wie der Pflichtgegenstand Werkerziehung für

Mädchen

Ergänzende Werkerziehung für Mädchen

Wie der Pflichtgegenstand Werkerziehung für

Knaben",

c) ist nach der unverbindlichen Übung „Berufskundliche

Information" die unverbindliche

Übung „Verkehrserziehung" einzufügen

„VERKEHRSERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht aus Verkehrserziehung soll

beim Schüler dieser Altersgruppe eine kritische

und verantwortungsbewußte Einstellung zum

Straßenverkehr wecken, ihn zu bewußtem Wahrnehmen

und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen

bewegen und ihm die entsprechenden

Kenntnisse vermitteln.

Dem Schüler soll klargemacht werden, daß

ohne Ordnung kein reibungsloser Ablauf des

Straßenverkehrs möglich ist. Die grundsätzliche

Bereitschaft des Schülers soll geweckt werden,

sich den jeweils geltenden Verkehrsregeln entsprechend

zu verhalten. Er soll aus seiner eigenen

Sicht als Fußgänger oder Radfahrer, aber auch

aus der Sicht der anderen Verkehrspartner Verkehrssituationen

sehen, erfassen und

beurteilen lernen, um dann entsprechend

handeln zu können.

Nach dem in der Grundschule erworbenen

Sachwissen von den Grundregeln des Straßenverkehrs

und den wichtigsten Verkehrszeichen soll

der Schüler nunmehr zu vertieften Kenntnissen

und Einsichten kommen.

Der Schüler soll Erkennen, daß er als Fußgänger

und als Radfahrer besonders gefährdet

ist, und soll daraus die Folgerungen für seine

Verhaltensweisen ziehen, um Gefahren für sich

und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Er soll auch erkennen, daß partnerschaftliches

Verhalten notwendig ist und defensives Verhalten

unter Umständen lebenserhaltend sein kann.

Er soll sich ohne Gefährdung der eigenen und

der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr

bewegen können und erkennen, daß mit überraschendem

und fehlerhaftem Verhalten anderer

Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist.

Ziel dieses Unterrichtes ist es somit, die Schüler

zu verläßlichen und verantwortungsbewußten

Teilnehmern im Straßenverkehr zu erziehen.

Lehrstoff

Erste Klasse (1 Wochenstunde)

Kenntnisbereich

Verkehrsvorschriften und Verkehrsregelungen

(Wiederholung, Weiterführung und Ergänzung);

die Straßenverkehrsordnung — Sinn, Inhalt und

Notwendigkeit.

Verkehrsflächen (Gestaltung, Funktion); besondere

Einrichtungen wie Knotenpunkte (Kreuzungen,

Einmündungen), Verkehrsinseln, Kreisverkehr,

Fußgängerübergänge.

Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen.

Veränderungen der Verkehrsverhältnisse durch

die Witterung. Verschiedene Fahrzeuge; Einsatzfahrzeuge

und Schienenfahrzeuge (Kennzeichen,

akustische und optische Warneinrichtungen usw.).

Das verkehrssichere Fahrrad — vorschriftsmäßige

Ausrüstung, Pflege und Wartung, kleine Reparaturen.

Verkehrsabläufe (Begegnen, Kreuzen, Überholen,

Abbiegen, Reihen- und Kolonnenfahren)

mit den Schwerpunkten Vorrang und Linksabbiegen.

Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten;

der Verkehrsfluß; Verkehrsdichte

und Verkehrsspitzen während eines Tages,

einer Woche, des Jahres. Der Vorrang.

Der Verkehrsunfall — mögliche Hilfeleistungen.

Verhaltensbereich

Training verkehrsgerechten Verhaltens als Fußgänger

und als Radfahrer; Rückschlüsse für das

eigene Verhalten aus der Sicherheitslehre und

Partnerkunde. (Überqueren der Fahrbahn, Gehen

auf Freilandstraßen, Kontrollblick, Verhalten

im Haltestellenbereich; sicheres Beherrschen

des Fahrrades in den wesentlichsten Situationen

wie z. B. Einfahren, Spurhalten, Bremsen, Absteigen,

Richtungswechsel anzeigen, Bogenfahren,

Abbiegen, Vorbeifahren und Überholen.

Analyse des beobachteten Verkehrsverhaltens

— Motivefür defensives Verhalten.

Selbständige Unterrichtsinhalte im Einstellungsbereich

in Form von Gesprächen über Werthaltungen

Partnerschaft im Straßenverkehr, das

„freundliche Handzeichen", Behinderte im Straßenverkehr,

Kinder helfen Kindern usw.

Didaktische Grundsätze

Die unverbindliche Übung ersetzt nicht Verkehrserziehung

als Unterrichtsprinzip. Sie soll

eine zusätzliche Unterrichtsmaßnahme sein, die

zu positivem Verkehrsverhalten als Fußgänger

und Radfahrer führt. Dementsprechend wird

auch in jenen Klassen, in denen diese unverbindliche

Übung geführt wird, weiterhin Verkehrserziehung

in allen anderen Gegenständen betrieben

werden müssen. Insbesondere wird das

Schwerpunktprogramm in Zusammenarbeit mit

der Exekutive durchzuführen sein.

Dem Grundsatz der Altersgemäßheit ist besonders

bei der Behandlung der gesetzlichen Vorschriften

Rechnung zu tragen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen,

besonders zu „Biologie und Umweltkunde"

(betreffend Grundzüge der Ersten

Hilfe und der Unfallverhütung) oder „Leibesübungen"

(betreffend sicheres Gehen und Laufen,

Gleichgewichtsübungen u. ä.) oder zu Deutsch

und Lebende Fremdsprachen (betreffend einschlägige

Redeübungen und Aufsatzthemen) sind

wahrzunehmen.

Praktische Übungen sind zunächst auf einer

geeigneten Fläche im Schonraum (Schulhof,

Spielplatz, Schulverkehrsgarten), später auch in

der Verkehrswirklichkeit durchzuführen, weil es

zum richtigen Verhalten in Verkehrssituationen

einer besonderen Erfahrungsgrundlage bedarf.

Die praktischen Übungen sind im Rahmen eines

Lehrausganges möglichst unter Beiziehung eines

Exekutivbeamten vorzunehmen, wobei der körperlichen

Sicherheit der Schüler größte Aufmerksamkeit

zu schenken ist.

Der Veranschaulichung des Lehrstoffes kommt

besondere Bedeutung zu.

Lernzielkontrollen können — soweit sie theoretische

Kenntnisse betreffen — mittels Testbogen

durchgeführt werden; sofern verkehrsrichtiges

Verhalten überprüft werden soll, sind die Schüler

bei Lehrausgängen, Lehrwanderungen und bei

den praktischen Übungen zu beobachten. Lernerfolgskontrollen

sollen ohne Prüfungscharakter

möglichst als praktischer, partnerschaftlicher

Wettbewerb durchgeführt werden.

Während Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip

nicht die Aufgabe haben kann, alle

Schüler zu Radfahrern auszubilden, ist die praktische

Einübung der in der unverbindlichen

Übung erworbenen Kenntnisse in der Verkehrswirklichkeit

ein wesentlicher Bestandteil dieses

Unterrichts. Dazu dienen die Vemittlung von

Kenntnissen der Konstruktionsmerkmale, der

Funktion und Handhabung des Verkehrsmittels

„Fahrrad" und praktische Fahrübungen im simulierten

Verkehrsraum. Die Ablegung der freiwilligen

Radfahrprüfung wird dadurch wohl vorbereitet,

kann jedoch nicht im Rahmen des

Unterrichts erfolgen, sondern soll wie bisher dem

außerschulischen Bereich anvertraut bleiben.

Durch Beobachtung des Verhaltens der anderen

Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fehlverhaltens

der Radfahrer, sind Schlußfolgerungen

für das eigene richtige Verkehrsverhalten zu

ziehen."

d) hat die unverbindliche Übung Leibesübungen

zu lauten

„Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die im Pflichtgegenstand Leibesübungen angeführten

Aufgaben sind im Hinblick auf Intensivierung

(besonderes Leistungsniveau), Ergänzung

und Erweiterung zu erfüllen. Dabei soll

insbesondere dem Gesichtspunkt der Wahlmöglichkeit

Rechnung getragen werden.

Lehrstoff

Erste bis vierte Klasse (je 1 oder 2

Wochenstunden)

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff

des Pflichtgegenstandes Leibesübungen, die den

örtlichen Gegebenheiten, den personellen Voraussetzungen

und dem Interesse der Schüler gerecht

werden.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten

Übungsbereichen.

Verschiedene freizeitwertige Sportarten, die

im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden

können (z. B. Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo,

Fechten).

Auch verschiedene Formen des Sonderturnens

(z. B. bei Haltungsschwächen, Übergewicht, Konditionsschwäche

u. ä.).

Hinführen zu jugendgemäßen und sachgerecht

angewendeten Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze

Es gelten sinngemäß die für den Pflichtgegenstand

gemachten Aussagen. Bei der Unterrichtsplanung

wäre die Schwerpunktbildung (Kursform)

zu verwenden. Hiefür sind genaue Organisations-

und Arbeitspläne zu erstellen. Jugendgemäße

Trainings- und Wettkampfformen sollten

verstärkt gepflegt werden. Aktuelle Anlässe sind

verstärkt zu berücksichtigen."

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1979

in Kraft.

ARTIKEL IH

Bekanntmachung

Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und

324/1975 werden die folgenden von den betreffenden

Kirchen erlassenen Änderungen der

Lehrpläne für den Religionsunterricht bekanntgemacht

In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)

hat im Vierten Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht

an Volksschulen)

1. im Unterabschnitt a, b und c jeweils an

die Stelle der Wendung „Lehrplan-Unterstufe"

die Wendung „Grundstufe I" und an die Stelle

der Wendung „Lehrplan-Mittelstufe" die Wendung

„Grundstufe II" zu treten.

2. im Unterabschnitt b (Evangelischer Religionsunterricht)

an die Stelle des Lehrplans der

Lehrplan-Oberstufe nachstehender Lehrplan zu

treten

„Volksschuloberstufe

Allgemeines Bildungsziel

Die in den früheren Schuljahren erarbeiteten

Kenntnisse der Biblischen Geschichte des Alten

und Neuen Testamentes sind zu vervollständigen,

zu erweitern und zu verknüpfen. Im Anschluß

daran führen Bilder aus der Kirchengeschichte

die Kinder von der Urgemeinde bis zur Gegenwart,

wobei besonders auf die eingehende Kenntnis

der Geschichte der eigenen Gemeinde und

der Kirche in unserer Heimat zu achten ist.

Durch Einführung in das Kirchenjahr, Einübung

in die gottesdienstlichen Formen, Pflege

des Kirchenliedes, durch Aneignung und Besprechung

des Katechismus wird eine lebendige Anteilnahme

am Leben der Gemeinde angebahnt

und vorbereitet. Die Schüler sind in den Gebrauch

der Heiligen Schrift, vor allem des Neuen

Testamentes, einzuführen.

Der Unterricht in der Volksschuloberstufe

schließt mit der Hinführung des heranwachsenden

Schülers zu glaubens- und lebenskundlichen

Themen. Er soll ihm helfen, ein lebendiges Glied

seiner evangelischen Kirche und ein verantwortungsbewußter

Christ in Beruf, Heimat und Welt

zu werden.

Fünfte Schulstufe

Leitthema: Ihr sollt mir ein priesterlich Königreich

und ein heiliges Volk sein (2. Mose 19, 6).

Bibelkunde und Biblische Geschichte des Alten

Testamentes: Wiederholung, Ur-Kunde bis Moses;

Josua bis zum Ende des Alten Bundes, die Propheten

Elia, Arnos, Jesaja, Jeremia, Hesekiel,

Jona; die Bücher Daniel und Hiob.

Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen

Testamentes: Im Anschluß an die Festzeiten und

in Verknüpfung mit der Biblischen Geschichte

des Alten Testamentes.

Katechismus: Die Zehn Gebote mit Beschluß

und Erklärungen. Der erste Glaubensartikel mit

Erklärung.

Kirchenkunde: Kirchenjahr, Gesangbuch und

Psalter. Sprüche, Gebete, Lieder und Psalmen

zu den einzelnen Themenkreisen.

Sechste Schulstufe

Leitthema: Jesus Christus gestern und heute

und derselbe auch in Ewigkeit (Hebr. 13, 8).

Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen

Testamentes: Das Leben Jesu, sein Wirken, die

Lehre des Heilandes und die Wiederkunft Christi;

Neutestamentliche Zeitgeschichte.

Katechismus: Vaterunser mit Erklärungen (in

Auswahl), der zweite Glaubensartikel mit Erklärung.

Kirchenkunde: Das Kirchenjahr. Gebet, Lied

und Psalm im evangelischen Gottesdienst.

Sprüche, Gebete und Lieder zu den einzelnen

Themenkreisen.

Siebente Schulstufe

Leitthema: Ich schäme mich des Evangeliums

von Christo nicht (Röm. 1, 16).

Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen

Testamentes: Apostelgeschichte. Ausgewählte Stellen

aus den Apostelbriefen.

Kirchengeschichte: Von der Urgemeinde bis

zur Reformation.

Katechimus: Das Glaubensbekenntnis mit Erklärungen.

Kirchenkunde: Vom Leben in der evangelischen

Gemeinde.

Sprüche, Gebete und Lieder zu den einzelnen

Themenkreisen.

Achte Schulstufe

Leitthema: Wer nun mich bekennt vor den

Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem

himmlischen Vater. Wer mich aber verleugnet

vor den Menschen, den will ich auch

verleugnen vor meinem himmlischen Vater

(Matth. 10, 32.33).

Bibelkunde: Ausgewählte Texte: Urgeschichte,

prophetische Bücher und Bergpredigt als Grundlage

zur Besprechung der kirchengeschichtlichen

Themen und als Anregung für Aussprachen über

glaubens- und lebenskundliche Fragen; Lesen

eines Evangeliums in Auswahl.

Kirchengeschichte: Von der Reformation bis

zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung

der Kirchengeschichte in Österreich, der kirchlichen

Heimatkunde und der ökumenischen Bestrebungen.

Katechismus: Taufe und Abendmahl. Gesamtwiederholung

des Katechismus.

Kirchenkunde: Die Evangelische Kirche in

Österreich (Aufbau und Verfassung).

Das evangelische Kirchenlied."

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