91. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden; Bekanntmachung der geänderten Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen §§ 6,
10 und 16, wird verordnet
ARTIKEL I
Die Verordnung dea Bundesministers für Unterricht
vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit
welcher die Lehrpläne der Volksschule, der
Hauptschule und der Sonderschulen erfassen werden,
in der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 21/1965, 102/1968, 172/1969, 79/1972, 325/
1972, 366/1972, 62/1974, 349/1975, 457/1976 und
14/1977 wird wie folgt geändert
1. Im Art. I § 4 Abs. 1 haben die lit. b und
c zu lauten
„b) hinsichtlich der im Lehrplan der Volksschuloberstufe
vorgesehenen Freigegenstände
und unverbindlichen Übungen haben
sie das Wochenstundenausmaß in den einzelnen
Schulstufen zu bestimmen und die
Aufteilung des im Lehrplan angegebenen
Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen
vorzunehmen;
c) für die im Rahmen der geteilten einklassigen
Volksschule geführte Volksschuloberstufe
(Ausbauvolksschule) haben sie unter
Bedachtnahme auf Z. 6 der Bemerkungen
zur Stundentafel der Volksschuloberstufe
das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
festzusetzen;"
2. Dem Art. I § 4 ist folgender Abs. 3 anzufügen
„(3) Die Schulkonferenz der Volksschule hat
unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten
mit Zustimmung der Schulbehörde erster
Instanz für die Grundschule die Stundentafel 1
oder die Stundentafel 2 zu wählen. Ein Wechsel
darf nur für die erste oder dritte Schulstufe erfolgen;
die zweite bzw. vierte Schulstufe ist jeweils
nach der für die vorhergehende Schulstufe
gewählten Stundentafel zu unterrichten."
3. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)
bat mit Ausnahme des Vierten Teils (Lehrpläne
für den Religionsunterricht an Voksschulen) jeweils
an die Stelle der Wendung „Lehrplan-
Unterstufe" die Wendung „Grundstufe I" und
an die Stelle der Wendung „Lehrplan-Mittelstufe"
die Wendung „Grundstufe II" zu treten.
4. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule),
Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische
Grundsätze) hat der Abschnitt A (Allgemeine
Bestimmungen) zu lauten
„A. Allgemeine Bestimmungen
1. Art und Gliederung des Lehrplanes
Der Lehrplan der Volksschule ist ein Lehrplan
mit Rahmencharakter, der unterrichtliche
Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung
und Realisation von Lernprozessen angibt.
Seine Gliederung in
Allgemeine Bestimmungen und didaktische
Grundsätze (Erster Teil),
Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände
(Dritter Teil) und
Aufteilung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände
auf die einzelnen Schulstufen (Fünfter
Teil)
setzt die Inhalte der Jahresarbeit in direkten Bezug
zu den Zielsetzungen der österreichischen
Schule im allgemeinen, zu den Aufgaben der
Volksschule im besonderen sowie zu den Zielen
der einzelnen Unterrichtsgegenstände und fachübergreifenden
Lernbereiche (in Lernbereichen
werden auf Grund von sachstrukturellen oder
didaktischen Überlegungen Lehraufgaben und Inhalte
zusammengefaßt, die entweder Teil eines
Unterrichtsgegenstandes sind oder fachübergreifenden
Charakter haben). Diese Zielorientiertheit
des Lehrplanes weist den Lehrer auf die
enge Wechselwirkung von Zielebene und Stoffebene
hin. Sie sichert den Bildungsauftrag der
Schule, ermöglicht und begrenzt zugleich die
Flexibilität und Elastizität des Lehrplanes und
bietet Gesichtspunkte zur Orientierung über die
Unterrichtsarbeit.
2. Zusammenfassung der Schulstufen zu Lehrplan-
Hauptstufen
Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen
werden im Lehrplan der Volksschule zu
drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefaßt, und
zwar so, daß sich die Grundstufe I über die erste
und zweite Schulstufe, die Grundstufe II über die
dritte und vierte und die Volksschuloberstufe
über die fünfte bis achte Schulstufe erstreckt.
Die Lehrplan-Hauptstufen Grundstufe I und
Grundstufe II bilden die Grundschule. Jede dieser
Lehrplan-Hauptstufen hat ihre eigenen didaktischen
Aufgaben, die durch die Funktion der
Hauptstufen im Ganzen der Schulorganisation
und der ihnen zugeordneten Bildungsinhalte bestimmt
sind.
Innerhalb jeder der drei Lehrplan-Hauptstufen
sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele
als Richtmaß anzusehen. Wenn vor allem auf
Grund unabwendbarer Ereignisse oder Vorgänge
diese Lehraufgaben und Inhalte nicht hinreichend
erreicht werden können, hat der Lehrer der betreffenden
Klasse für eine besondere Lernplanung
derart Sorge zu tragen, daß vor allem die Lernziele
der aufbauenden Unterrichtsgegenstände am
Beginn der nächsten Schulstufe nachgeholt werden;
diese besondere Lernplanung ist vom Schulleiter
im Hinblick auf die Situation der Schule
zu prüfen und der Schulbehörde erster Instanz
zur Genehmigung vorzulegen.
3. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen
(§§ 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes) ist
der Lehrstoff der Volksschule im Lehrplan nach
Unterrichtsgegentständen gegliedert. Im Unterricht
auf den ersten vier Schulstufen (Grundschule)
ist jedoch von einer strengen Scheidung
des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen Abstand
zu nehmen (siehe auch Z. 6 des Abschnittes
B, Didaktische Grundsätze).
Der Unterricht in der Grundschule geht von
den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen
der Lernenden aus oder bezieht sie zumindest
mit ein. Die Lernanlässe dieses Unterrichts sind
in der Regel fachübergreifend, werden von der
Situation der Schüler und deren Interessen bestimmt
und stehen exemplarisch für Lebens- und
Kulturbereiche der Gesellschaft. Neben der situationsorientierten
Auswahl und Organisation der
Bildungsinhalte (die auch projektähnliche Formen
miteinschließen kann) hat auch — auf der
Grundstufe II in größerem Ausmaß — ein, den
Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche angepaßter,
stärker fachlich ausgerichteter Unterricht
seinen Platz. Dieser Unterricht orientert
sich zwar im wesentlichen an fachstrukturellen
Eigengesetzlichkeiten, immer aber auch an der
Erlebnis- und Erfahrungswelt der Kinder.
Teile der Bildungsaufgaben der Grundschule
können auch als Epochalunterricht organisiert
werden.
Um die jeweils notwendigen Voraussetzungen
für die unterschiedlichen Formen der Lernorganisation
zu schaffen, können auch Stundenblockungen
sowie gelegentlich, bei entsprechenden
Anlässen, Massenübergreifende Veranstaltungen
vorgesehen werden.
4. Besondere Bildungsaufgaben und fachübergreifende
Lernbereiche („Unterrichtsprinzipien")
Aus dem Bemühen der Schule, den Erfordernissen
der Gegenwart und der voraussehbaren
Zukunft gerecht zu werden, erwächst dem Lehrplan
die Aufgabe, bestimmte, aktuelle Bildungsziele
und Inhalte besonders zu akzentuieren. Da
diese Ziele und Inhalte keine eigenständigen Unterrichtsgegenstände
sind, sondern meist nur Teilaspekte
einzelner Fächer darstellen, müssen sie
alls fachübergreifende Lernbereiche im gesamten
Unterricht der Volksschule wirksam werden. Es
handelt sich hier primär um den Aufbau bestimmter
Einstellungen und Verhaltensweisen, die
durch Wissensvermittlung allein nicht erreicht
werden können (Erziehungsauftrag der Schule).
Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Entscheidungs-
und Handlungsfähigkeit des Kindes durch
dauernde Einwirkung in den nachfolgenden Bereichen
zu fördern
Gesundheitserziehung ;
Medienerziehung ;
Musische Erziehung;
Politische Bildung;
Sexualerziehung ;
Erziehung zum Umweltschutz;
Verkehrserziehung ;
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung
und Konsumentenerziehung).
Die Umsetzung dieser Bildungsaufgaben im
Schulalltag erfordert die gelegentliche Heranziehung
außerschulischer Fachleute und den Einsatz
geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel.
S. Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan
Der Rahmencharakter des österreichischen
Lehrplanes äußert sich in der allgemeinen Festlegung
der Lehrstoffe (mittlerer Abstraktionsgrad)
sowie in den Entscheidungsfreiräumen, die dem
Lehrer hinsichtlich Auswahl und zeitlicher Verteilung
des Lehrstoffes sowie Festlegung eines
bestimmten Lehrvorganges überlassen werden.
Die Arbeit mit dem Lehrplan schließt daher sowohl
die Tätigkeit des Konkretisierens und
Strukturierens ab auch des Gewichtens, Austauschens
und Auswählens nach didaktisch-methodischen
Gesichtspunkten mit ein. Diese Entscheidungen,
aus denen sich Entscheidungsfreiheit wie
auch die Verantwortung des Lehrers ergibt, sind
insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten zu
treffen
Beachtung der grundsätzlichen Gleichgewichtigkeit
der Lern- und Erziehungsbereiche bzw. der
Stoffgebiete innerhalb der einzelnen Gegenstände;
emotionale, intellektuelle und soziale Entwicklung
stehen in engem Zusammenhang und sind
daher gleichermaßen zu berücksichtigen;
Vermeidung von Überlastungen bzw. Überforderungen
des Grundschülers durch zu umfangreiche,
verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen,
die sowohl der notwendigen Verinnerlichung
und Vertiefung von Lern- und Bildungsprozessen
als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung
hinderlich sind;
Sicherstellung einer flexiblen Unterrichtsplanung,
die auf die aktuellen Bedürfnisse der Schüler
einzugehen vermag und ihnen ein dem Alter
und der Entwicklung entsprechendes Maß an
Mitbestimmung ermöglichen soll.
6. Die Jahresplanung
Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen
Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die
eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige
Schulstufe und Schulsituation bezogen auf
eia Unterrichtsjahr darstellt. Bei der Erstellung
dieser Jahresplanung sind die folgenden Grundsätze
zu beachten
Berücksichtigung der geographischen, sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen
einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche
Gegebenheiten;
Gliederung der Lernbereiche nach Grundanforderungen
und Erweiterungsstoffen unter Angabe
von Zeitrichtwerten (z. B. Schulwochen);
Einplanung von Lernzeiten, die dem Schüler
ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung
und Einübung sichern und die Berücksichtigung
grundschuladäquater Differenzierungsformen erlauben.
Im Sinne des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes
ist die Jahresplanung Ausdruck der eigenständigen
und verantwortlichen Unterrichts- und
Erziehungsarbeit des Lehrers. Die Arbeit mit
dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen.
Angebotene regionale Jahrespläne dienen dem
Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.
7. Volksschuloberstufe
Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung
der Schülerjahrgänge der ersten bis vierten
Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule
nicht mehr gegeben. Der Übertritt von
Schülern in Hauptschulen und in allgemeinbildende
höhere Schulen bedingt sehr veränderte
Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang
mit den verschiedenen Organisationsformen
der wenig gegliederten Schulen. Diese reichen
von leistungsstarken Volksschuloberstufen abgelegener
Schulorte bis zu Volksschuloberstufen im
Pflichtsprengel zweizügig geführter Hauptschulen.
Aus diesen Gründen ist für die Oberstufe der
Volksschule nur der Lehrstoff der fünften Schulstufe
gesondert angeführt, während er für die
sechste bis achte Schulstufe gemeinsam dargestellt
ist. Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen
Schulstufen entsprechend den örtlichen
Erfordernissen wird den Landesschulräten übertragen.
In Klassen, die mehrere Schulstufen in sich
vereinigen, ist der Lehrstoff soweit als möglich
in gleichgewichtigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen.
Auf diese Weise soll ein Zersplittern
des Unterrichts vermieden werden. Das
Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, daß die jeweils
neu hinzutretende Schülergruppe den Anschluß
an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge
ohne Schwierigkeiten finden kann.
Die Landesschulräte werden außerdem ermächtigt,
wenn es notwendig ist, für die ein- und
zweiklassigen Volksschulen Stoffgruppen des
Sachunterrichts von der vierten Schulstufe auf
die fünfte beziehungsweise von der fünften
Schulstufe auf die sechste zu verlegen.
Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können
zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten
alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefaßt
werden.
In ähnlicher Weise ist auf der achten Schulstufe
für die Förderung begabter Schüler, besonders
im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende
Schulen, zu sorgen.
8. Erteilung des Unterrichts in Werkerziehung in
der Grundschule
Auf der Grundstufe I ist der Unterricht in
Werkerziehung (Schwerpunkt At Produktgestaltung
im textilen Bereich und Schwerpunkt B
Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung)
von der Arbeitslehrerin zu erteilen. Auf der
Grundstufe II ist der Unterricht in Werkerzie-
hung, soweit dieser den Schwerpunkt A (Produktgestaltung
im textilen Bereich) umfaßt, von
der Arbeitslehrerin und soweit der Unterricht
den Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik,
Produktgestaltung) umfaßt, vom Klassenlehrer
zu erteilen."
5. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)
hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und
Stundenausmaß der Pflichtgegenstände) zu lauten
Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule
1. In Klassen, in denen die 1. Schulstufe mit
einer oder mehreren weiteren Schulstufen zusammen
unterrichtet wird, kann die Schulbehörde
erster Instanz über Antrag des Schulleiters
einen gesondert zu führenden Unterricht für
die Schüler der 1. Schulstufe aus den Pflichtgegenständen
„Deutsch, Lesen, Schreiben" und „Mathematik"
im ersten Semester im Ausmaß bis zu
insgesamt 11 Wochenstunden (7 Stunden
„Deutsch, Lesen, Schreiben", 4 Stunden „Mathematik")
bewilligen.
2. Unterrichtsgegenstände mit 1 Wochenstunde
können mit 2 Stunden in jeder zweiten Woche
b) Stundentafel der Volksschuloberstufe
während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt
werden.
3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist
als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je
Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten.
Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit
durch den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 des
Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche
Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts sowie
der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung
bezieht („Deutsch, Lesen, Schreiben" bzw.
„Deutsch, Lesen" und/oder „Mathematik"), anzugeben.
Bemerkungen zur Stundentafel der Volksschuloberstufe
1. Die Schulbehörde erster Instanz kann auf
Antrag des Schulleiters bewilligen, daß der Unterricht
in Hauswirtschaft statt mit 2 Wochenstunden
mit 4 Wochenstunden in jeder zweiten
Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres zu
führen ist.
2. Mädchen, die die allgemeine Schulpflicht in
der 5., 6. oder 7. Schulstufe vollenden, haben
zusätzlich zur Geisamtwochenstundenzahl den
Unterricht in Hauswirtschaft im Ausmaß von
2 Wochenstunden in der 5. bzw. in der 5. und
6. bzw. in der 6. Schulstufe zu besuchen.
3. Knaben können sowohl im Sinne der Bestimmungen
der Z. 2 als auch in der 7. und
8. Schulstufe den Unterrichtsgegenstand Hauswirtschaft
als Freigagenstand im Rahmen des obligatorischen
Hauswirtschaftsunterrichts für Mädchen
besuchen.
4. Die unverbindliche Übung Berufskundliche
Information ist nur für Schüler, die sich im
9. oder freiwilligen 10. Jahr der allgemeinen
Schulpflicht befinden, vorgesehen.
5. Unterrichtsgegenstände mit 1 Wochenstunde
können mit 2 Stunden in jeder zweiten Woche
während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt
werden.
6. Für die geteilt geführte einklassige Volksschule
gilt die vorstehende Stundentafel nicht. Für
sie ist das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
von den Landesschulräten zu
bestimmen. Die Gesamtwochenstundenzahl für
beide Gruppen (Untergruppe und Obengruppe)
hat zusammen (ohne Religion, Werkerziehung
für Mädchen und Hauswirtschaft) 30 zu betragen;
für Religion, Werkerziehung für Mädchen
und Hauswirtschaft gelten die in der oben angeführten
Stundentafel enthaltenen Stundenausmaße.
Das Ausmaß für Mathematik darf 3 Wochenstunden
auf der ersten bis vierten Schulstufe
und 4 Wochenstunden auf der fünften his
achten Schulstufe nicht unterschreiten. Das Stundenausmaß
für Deutsch hat auf jeder Schulstufe
mindestens 5 Wochenstunden zu betragen.
7. Das Stundenausmaß für Religion in der geteilt
geführten einklassigen Volksschule beträgt
für die Untergruppe und für die Obergruppe
je 2 Wochenstunden. In gleicher Weise ist die
ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht
in zwei Gruppen mit je 2 Wochenstunden
zu teilen.
8. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe
ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung
je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf
anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit
durch den Lehrer gemäß § 12
Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche
Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts
sowie der Unterrichtsgegenstand, auf
den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen"
und/oder „Mathematik") anzugeben.
6. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)
hat im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel,
Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
an die Stelle der Unterrichtsgeigenstände
Werkerziehung für Knaben und
Werkerziehung für Mädchen der Unterrichtsgagenstand
„Werkerziehung" zu treten:"
Werkerziehung
Durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff
und Werkzeug sollen elementare Einrichten
in den Bereichen Bauen — Wohnen, Technik
und Produktgestaltung (einschließlich textiler
Produktgestaltung) gewonnen werden, die den
Schüler befähigen, neue Situationen in diesen
Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes
und kritisches Verhalten zu den Gegenständen
seiner Umwelt zu entwickeln. Dabei sind
— auch im Zusammenhang mit dem Sachunterricht
— erste Einsichten in die wechselseitigen
Bedingtheiten von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft
anzubahnen. Das entdeckende und forschende
Lernen soll die Ausbildung des produktiv-
schöpferischen Denkens fördern.
Der Unterricht soll das Einordnen in die Gemeinschaft
unterstützen, den sorgfältigen Umgang
mit Werkstoff und Werkzeug fördern sowie
zur Ordnung am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung
erziehen."
7. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)
hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
der Pflichtgagenstände auf die einzelnen Schul
stufen), Lehrplan der Grundschule, Grundstufe I
(1. und 2. Schulstufe) an die Stelle des Unterrichtsgegenstandes
Werkerziehung für Mädchen
der Unterrichtsgegenstand „Werkerziehung" zu
treten
„Werkerziehung
a) Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen
Bereich
Die Verhaltensweisen und Erfahrungen, die
das Kind im Vorschulalter erworben hat, sind
durch den Umgang mit geeigneten, vornehmlich
textilen Werkstoffen und durch die Einführung
in die grundlegenden Herstellungsverfahren weiterzuentwickeln.
Auf den Zusammenhang zwischen
Zweck, Form, Farbe und Herstellungsverfahren
ist besonderer Wert zu legen. Beim Reißen,
Schneiden, Falten, Flechten, Auffädeln, Biegen,
Wickeln, Knoten, Applizieren u. a. sollen
Struktur, Form, Oberfläche und Funktion von
Gebrauchsgegenständen bewußt gemacht und
eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt
werden. Einfache Grundstiche sollen erlernt
werden, um der textilen Werkgestaltung im Hinblick
auf Befestigen, Verbinden und Schmücken
Variationsmöglichkeiten zu geben. Grundlegende
einfache Maschenbildungen zur Herstellung und
Gestaltung kleiner Werkstücke sollen erlernt werden.
b) Schwerpunkt B: Bauen — Wohnen, Technik,
Produktgestaltung
aa) Bauen — Wohnen
In diesem Bereich soll das Kind durch Spielen,
Experimentieren und Konstruieren mit Bausteinen
und anderen Bauelementen einfache Bauerfahrungen
(Materialerprobung, Materialverfestigung;
Standsicherheit und Gleichgewicht, Überbrücken
u. a.) gewinnen. Beim Gestalten und
Erleben von Spielräumen und Arbeitsplätzen
können Raumerfahrungen gesammelt werden, die
auch erste Einsichten in den Zusammenhang
von Raumgröße, Raumform und Benützbarkeit
anbahnen.
bb) Technik
Im Bereich Technik soll der Schüler an die für
ihn bedeutsame technische Umwelt herangeführt
werden. Durch Verbinden von Bauelementen wie
z. B. Achse, Welle, Rad, Kurbel, Hebel, usw.
sollen deren Grundfunkitionen und Wirkungsweisen
verständlich werden.
cc) Produktgeststaltung
Im Bereich Produktgestaltung sollen einfache
Gebrauchsgegenstände (einschließlich Werkzeuge)
aus der Umwelt des Kindes erprobt, betrachtet
und selbst hergestellt werden. Dabei sollen Einsichten
in den Zusammenhang von Verwendungszweck
und Größe, Form, Farbwirkung, Werkstoff
und Art der Herstellung gewonnen werden.
Zu a und b
Der Unterricht im Schwerpunkt A (Produktgestaltung
im textilen Bereich) und im Schwerpunkt
B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung)
ist, sofern auf Grund der landesausführungsgesetzlichen
Bestimmungen eine Teilung
in Schülergruppen vorgesehen ist, in koedukativ
zu führenden Schülergruppen zu erteilen,
wobei eine Schülergruppe mit dem Schwerpunkt
A, die andere Schülergruppe mit dem
Schwerpunkt B au führen ist und am Beginn des
zweiten Semesters ein Wechsel zu erfolgen hat."
8. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)
hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
der Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen),
Lehrplan der Grundschule, Grundstufe II
(3. und 4. Schulstufe) an die Stelle des Unterrichtsgegenstandes
Werkerziehung für Mädchen
der Unterrichtegegenstand „Werkerziehung" zu
treten
„Werkerziehung
a) Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen
Bereich
Durch erweiterte Übungsarbeiten soll sich das
Kind wachsende Fertigkeiten in den verschiedenen
Techniken aneignen und kleinere Werkstücke
aus dem Bereich Spiel, Kleidung und Wohnen
planen und ausführen können.
Die erlernten Stiche sollen durch den Saumstich
erweitert werden. Einfache Naht und Saum
sind an einem textilen Werkstück auszuführen.
Das Stoffdruckverfahren mit selbsthergestellten
oder fertigen Stempelformen soll zur farbigen
Gestaltung von textilen Flächen angewendet
werden.
Bei der Anwendung der Arbeitsverfahren
Häkeln, Stricken, Flechten, Knüpfen, Weben soll
eine persönliche Schwerpunktbildung ermöglicht
werden. Dabei sind auch nach einfachen Schnittformen,
die durch selbständiges Planen, Messen,
Zeichnen und Schneiden entstehen, Werkstücke
anzufertigen.
b) Schwerpunkt B: Bauen — Wohnen, Technik,
Produktgestaltung
aa) Bauen — Wohnen
Die Bewältigung einfacher Werkaufgaben, wie
z. B. Fachwerk, Zelt, Überbrückung, dient dem
Finden und Erproben von Verbindungs- und
Stabilisierungsmöglichkeiten leicht formbarer
Bauelemente.
Durch Planen, Herstellen und Anordnen einfacher
Raummodelle sollen Einsichten in Nutzung,
Ausgestaltung und in sinnvolles Aneinanderreihen
von Innenräumen (Einzelraum,
Wohnung u. a.) bzw. Außenräumen (Haus,
Wohnhausanlage u. a.) gewonnen werden.
cc) Technik
Neben dem Planen, Herstellen und Erproben
gewinnt zunehmend auch analysierendes Betrachten
und Beurteilen an Bedeutung. Dadurch soll
ein Verständnis für die Abhängigkeit zwischen
Mensch und Maschine und für das Verhältnis
zwischen Handarbeit, Maschinenarbeit und industrieller
Fertigung angebahnt werden.
Einige für den Schüler durchschaubare Maschinen
(Windräder, Wasserräder; Seilwinden,
Kräne, Fahrzeuge u. a.) sollen in ihrer Funktion
am selbsthergestellten oder vorgefertigten Modell
(Technikspielzeug) kennengelernt und erprobt
werden. Durch Bauen einfacher Schwimm- und
Flugkörper (Floß, Boot, Flugpfeil, Fluggleiter
u. a.) sind elementare Erfahrungen in den Bereichen
Schwimmen und Fliegen zu gewinnen. Durch
probierendes und konstruierendes Tun sollen einfache
Stromkreise hergestellt werden.
Produktgestaltung
Im Bereich Produktgestaltung werden Gebrauchsgegenstände
aus verschiedenen Werkstoffen
und in verschiedenen Herstellungsverfahren
angefertigt. Zum Beurteilen und Vergleichen mit
industriellen Konsumgütern sind Kenntnisse über
Zweck, Form- und Funktionszusammenhänge sowie
Art des Herstellungsverfahren (handwerklich,
industriell) erforderlich. Gründe für das
Erwerben eines Produktes (Werbung u. a.) sowie
verschiedene Erwartungen von Herstellern und
Käufern sollen erwogen werden.
Zu a und b
Der Unterricht im Schwerpunkt A (Produktgestaltung
im textilen Bereich) und im Schwerpunkt
B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung)
ist, sofern auf Grund der landesausführungsgesetzlichen
Bestimmungen eine Teilung
in Schülergruppen vorgesehen ist, in koedukativ
zu führenden Schülergruppen zu erteilen, wobei
eine Schülergruppe mit dem Schwerpunkt A,
die andere Schülergruppe mit dem Schwerpunkt
B zu führen ist und am Beginn des zweiten
Semesters ein Wechsel zu erfolgen hat."
9. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)
Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und
didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Allgemeine
Bestimmungen)
a) ist nach der Z. 3 folgende neue Z. 4 einzufügen
„4. Unterrichtsprinzipien
Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben
gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand
oder wenigen Unterrichtsgegenständen
zugeordnet werden können, sondern nur
fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler
oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen
sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und
Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer
Weise die Grundsätze der Lebensnähe des Unterrichts
und der Konzentration der Bildung berücksichtigen;
kennzeichnend für sie ist ferner,
daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben
werden können, sondern als Kombination
stofflicher, methodischer und erzieherischer
Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich,
daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären
Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen
oder Teilen von Unterrichtsgegenständen
einen stofflichen Schwerpunkt besitzen.
Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben,
die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden,
sind aufzufassen
Gesundheitserziehung mit dem Schwerpunkt
in Biologie und in Leibesübungen;
Leseerziehung mit dem Schwerpunkt in
Deutsch;
Medienerziehung mit dem Schwerpunkt in
Bildnerischer Erziehung und in Deutsch;
Musische Erziehung mit dem Schwerpunkt in
Musikerziehung, in Bildnerischer Erziehung und
in Werkerziehung sowie in Deutsch;
Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerlicher
Erziehung) mit dem Schwerpunkt in Geschichte
und Sozialkunde und in Wirtschaftskunde;
Sexualerziehung mit dem Schwerpunkt in Biologie;
Sprecherziehung mit dem Schwerpunkt in
Deutsch, in den lebenden Fremdsprachen und in
Musikerziehung;
Umwelterziehung mit dem Schwerpunkt in
Biologie und Umweltkunde;
Verkehrserziehung mit nach Schulstufen wechselnden
Schwerpunkten;
Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung
und Konsumentenerziehung) mit dem
Schwerpunkt in Wirtschaftskunde und in Werkerziehung.
Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im
Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination
der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung
ihrer Querverbindungen, die gelegentliche Heranziehung
außerschulischer Fachleute und den Einsatz
geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die
Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine
Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern
zu einer besseren Durchdringung und überlegteren
Auswahl des im Lehrplan beschriebenen
Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben
auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten
Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände
geführt werden.";
b) erhalten die bisherigen Z. 4 und 5 die
Bezeichnung „5" und „6";
c) hat die bisherige Z. 6 zu entfallen;
10. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)
hat im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen
und didaktische Grundsätze)
a) der Abschnitt B (Didaktische Grundsätze)
zu lauten
„B. Allgemeine didaktische Grundsätze";
b) hat im Abschnitt B (Allgemeine didaktische
Grundsätze) die Z. 8 zu entfallen.
11. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)
hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl
und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände)
zu lauten
e) Bemerkungen zur Stundentafel
1. In der 3. und 4. Klasse können Mädchen
zwischen Geometrischem Zeichnen und Hauswirtschaft
als alternativen Pflichtgegenständen wählen.
2. In der 4. Klasse, Zweiter Klassenzug, können
Knaben und Mädchen zwischen Kurzschrift und
Werkerziehung als alternativen Pflichtgegenständen
wählen.
3. Für Schüler des Ersten Klassenzuges, die
Latein als Freigegenstand wählen, entfällt der
Unterricht im Geometrischen Zeichnen und in
Werkerziehung für Knaben (bei Knaben) beziehungsweise
in Bildnerischer Erziehung und Werkerziehung
für Mädchen (bei Mädchen).
4. Für Schüler des Zweiten Klassenzuges, die
eine lebende Fremdsprache als Freigegenstand
wählen, hat der Landesschulrat eine entsprechende
Kürzung des Stundenausmaßes in Deutsch,
Mathematik und Werkerziehung für Knaben beziehungsweise
für Mädchen in der 1., 2. und
3. Klasse sowie in Deutsch und in Mathematik
in der 4. Klasse zu verfügen.
5. Der Unterricht in Hauswirtschaft ist in der
3. und 4. Klasse statt mit 2 Wochenstunden
mit 4 Wochenstunden in jeder zweiten Woche
während des ganzen Unterrichtsjahres zu führen.
6. Der Landesschulrat kann nach den örtlichen
Erfordernissen verfügen, daß Entlassungsschülerinnen,
die die allgemeine Schulpflicht in der
2. oder 3. Hauptschulklasse vollenden, den Unterricht
in Hauswirtschaft in der 1. und 2. bzw.
in der 2. Klasse zusätzlich zur Gesamtwochenstundenzahl
als Freigegenstand besuchen können.
7. Von den Unterrichtsstunden für Leibesübungen
ist eine in der Regel nachmittags zu
halten und bei günstigem Wetter zu einem
zweistündigen Freiluftnachmittag zu erweitern.
8. Der Förderunterricht kann bei Bedarf
je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt
dreimal für eine Kursdauer von jeweils
höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Der
Schüler kann jedoch den Förderunterricht
je Unterrichtsjahr nur in höchstens zwei Unterrichtsgegenständen
besuchen, wobei für jeden
Schüler lediglich der Besuch von höchstens zwei
Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes zulässig
ist.
9. Knaben und Mädchen, die den Freigegenstand
Hauswirtschaft gewählt haben, können
sowohl im Sinne der Bestimmungen der Z. 6
als auch in der 3. und 4. Klasse den Unterrichtsgegenstand
Hauswirtschaft als Freigegenstand
unter Beachtimg der vorgeschriebenen Gruppengröße
im Rahmen des obligatorischen Hauswirtschaftsunterrichts
für Mädchen besuchen. Für Bildungs-
und Lehraufgaben sowie Lehrstoff gelten
die Bestimmungen des Pflichtgegenstandes Hauswirtschaft."
12. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)
hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel,
Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände) zu lauten
„DRITTER TEIL
Allgemeines Bildungsziel
Die Hauptschule hat — wie alle österreichischen
Schulen — im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes,
die Aufgabe, an der Entwicklung
der Anlagen der Jugend nach den
sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie
nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen
durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem
Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken.
Sie hat die Jugend mit dem für das
Leben und den zukünftigen Beruf erforderlichen
Wissen und Können auszustatten und zum selbständigen
Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen,
pflichttreuen und verantwortungsbewußten
Gliedern der Gesellschaft und
Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen
Republik Österreich herangebildet werden.
Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem
Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen
Denken anderer aufgeschlossen sowie
befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben
Österreichs, und der Welt Anteil zu
nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an
den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Im Sinne des § 15 des Schulorganisationsgesetzes
hat die Hauptschule im besonderen die Aufgabe,
den Schülern eine über das Lehrziel der
Volksschule hinausreichende Allgemeinbildung
zu vermitteln und sie für das praktische Leben
und für den Eintritt in berufsbildende Schulen
zu befähigen. Überdies soll sie geeigneten Schülern
den Übertritt in allgemeinbildende höhere
Schulen ermöglichen."
13. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)
hat im Fünften Teil (Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen)
a) die Überschrift zu lauten
„BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE
LEHRSTOFF DER EINZELNEN PFLICHTGEGENSTÄNDE,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE".
b) der Abschnitt A (Erster Klassenzug) zu
lauten
„A. Erster Klassenzug
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen dazu geführt werden, ihre
Gedanken mündlich und schriftlich in einer ihrer
Entwicklungsstufe entsprechenden, dem guten Gemeindeutsch
möglichst nahekommenden und dem
Sprecherlaß angepaßten Sprache auszudrücken,
sich dieser Sprache gern und sicher zu bedienen
und sich im Gespräch richtig zu verhalten. Niederschriften
sollen frei von Verstößen gegen
Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung sein. Hiezu
ist auch die Kenntnis der Grundzüge der Sprachlehre
notwendig. Die Schüler sollen lernen, Gehörtes
zu verstehen, entwicklungsgemäßes Lesegut
zu erfassen und dazu sachlich Stellung zu
nehmen. Der Lesestoff ist so auszuwählen und
der Leseunterricht so zu gestalten, daß die Schüler
das Buch als Quelle der Lebensfreude und der
Lebenshilfe und als Helfer zur Formung des
Weltbildes erleben können.
Die Arbeitsthemen sind dem gesamten Erlebens-
und Erfahrungskreis der Schüler zu entnehmen,
sodaß im Deutschunterricht das Wissen
und Können, daß die Schüler in den verschiedenen
Unterrichtsgegenständen und außerhalb
der Schule erworben haben, in lebendige Beziehung
gebracht werden kann.
Lehrstoff
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Sprechen
Die Sprechübungen bezwecken wie auf der
Lehrplan-Mittelstufe der Grundschule, daß sich
die Schüler der gepflegten Umgangssprache ohne
wesentliche Anklänge an die Mundart gern, ohne
Scheu und mit zunehmender Gewandtheit be-
dienen. Dabei wird immer noch eine Laut- und
Ausspracheschulung notwendig sein. Bei Schwierigkeiten
im Finden des treffenden Ausdrucks
soll gelegentlich auf die Mundart zurückgegriffen
und von ihr aus die passende gemeinsprachliche
Redewendung gesucht werden. Die Übungen
haben vornehmlich die Form von Berichten und
Gesprächen. Zum Gegenstand haben sie neben
persönlichen Erlebnissen und Beobachtungen, den
Veranstaltungen der Klassengemeinschaft und den
Sachinhalten des Unterrichtes Themen aus dem
Leben der Umwelt, das Brauchtum, profane und
kirchliche Feste, die Jahreszeiten, den Tierschutz,
den Verkehr, die Sparerziehung, gelegentlich auch
Eindrücke aus der Lektüre, aus Film, Rundfunk
und Fernsehen.
Zu beachten ist das Festhalten am Thema,
zu üben das richtige Zuhören und die kritische
Stellungnahme zum Gehörten. Geeignete Texte
in Vers und Prosa werden auswendig gelernt
und vorgetragen oder gespielt, gelegentlich auch
als Stegreifspiel.
Aufsatz
Sprech- und Aufsatzunterricht sollen in engem
Zusammenhang stehen. In der Regel sind Einzelaufsätze
selbständig abzufassen. Besonders soll
noch immer der Erlebnisaufsatz gepflegt werden;
daneben sind der Bericht, der Beobachtungsaufsatz,
die Nacherzählung, der Brief und allenfalls,
auch der Phantasieaufsatz zu üben. Gemeinsame
Aufsätze sollen nur noch abgefaßt werden, wenn
es darauf ankommt, beispielhafte Anregungen
für Einzelaufsätze zu geben oder Mängel in
Einzelaufsätzen deutlich zu machen. Solche Aufsatzübungen
dienen vor allem der Richtigstellung
unzutreffender Redewendungen und der
Bereicherung des Vorrates an treffenden Ausdrücken.
Ferner erstrecken sich die Übungen auf die
Auswahl der Themen durch die Schüler innerhalb
eines gegebenen Rahmens, auf die Bereicherung
des Aufsatzes durch Einzelheiten entsprechend
ihrer Bedeutung für das Thema, auf die
Möglichkeiten bildhafter Darstellung und auf die
stilistischen Unterschiede zwischen den verschiedenen
Aufsatzarten.
In gemeinsamer Arbeit sind auch Postkarten
zu verschiedenen Anlässen und ähnliche formelhafte
Niederschriften abzufassen. Das Anlegen
einer Mustermappe, die in den folgenden Jahren
weitergeführt wird, ist empfehlenswert.
Rechtschreiben
Die Rechtschreibsicherheit im bereich des aktiven
Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen
zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben.
Die Übungen sollen die Fehlerhäufigkeit in den
Aufsätzen und Niederschriften berücksichtigen.
Wegen der starken Ausweitung des Wortschatzes
— besonders durch den Sachunterricht —
sind Übungen, im sorgfältigen Abschreiben mit
anschließendem Niederschreiben aus dem Gedächtnis
in kurzen, frei gewählten Wortgruppen
oder Sätzen wichtig. Daneben darf für Schüler
mit Rechtschreibschwächen die Automatisierung
des richtigen Schreibens des alltäglichen Wortschatzes
nicht zu kurz kommen.
Aus der Zusammenstellung gleichartiger Formen
ergeben sich Anhaltspunkte für die Schreibung
weiterer Beispiele. Wichtige Rechtschreibregeln
sind zu erarbeiten. Die Schüler sollen
dazu erzogen werden, in Zweifelsfällen ein für
den Unterrichtsgebrauch approbiertes Wörterbuch
zu verwenden.
Lesen
Beim Vorlesen sind etwa noch vorhandene
störende Lesegewohnheiten zu bekämpfen. Es
ist aber auch das Vorlesen von Texten in gehobener
Sprache oder mit reicher gegliederten Sätzen
(nach vorherigem orientierendem Stillesen) zu
üben.
Daneben ist das Stillesen neuer Lesestoffe zu
pflegen. Zur Sicherstellung der Sinnerfassung
dient unter anderem die Aussprache über das
Tatsächliche im Text, die abschnittweise Wiedergabe
in ausführlicher oder verkürzter Form und
das Finden von Überschriften zu einzelnen Textabschnitten.
Als Lesestoff (Lesebuch, Ganzschriften, Zeitschriften)
eignen sich: Gedichte, auch solche erzählenden
Inhalts; Volks- und Dichtermärchen ;
Volkssagen; Fabeln, Schwänke, Geschichten über
Tiere und Pflanzen; Umwelterzählungen von
erzieherischem Gehalt, Erzählungen aus vergangenen
Tagen, aus der Arbeitswelt wie auch zu
Einkehr und Besinnung; einfache Volksspiele.
Neben Texten, die sich in den Händen aller
Schüler befinden, ist die Schul- oder Klassenbücherei
als Quelle von Lesestoff für einzelne Schüler
oder kleine Schülergruppen heranzuziehen.
Dabei ist auch auf die Verwertbarkeit in anderen
Unterrichtsgegeständen Bedacht zu nehmen.
Hauptsächlich aber soll durch die Lektüre altersgemäßer
Jugendbücher der gute Geschmack geschult
werden, sodaß das Lesen guter Bücher
zur Gewohnheit wird. Allenfalls können Gesichtspunkte
zur bewußten Unterscheidung guter
und minderwertiger Lesestoffe erarbeitet werden.
Sprachlehre und Stilerziehung
Der Satz als Sinneinheit im Zusammenhang
der Rede
Satzarten, Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz.
Die Satzglieder als Bauelemente des
Satzes (Verschiebe- und allenfalls Ersatzprobe),
unvollständige Sätze.
Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes.
Das Prädikat ab Darstellung von Geschehen
und Sein.
Einteilige und mehrteilige Zeitformen. Personalform,
aussagendes Verb, Verbzusatz. Die
verbale Klammer. Beobachtungen zur Stellung
der Personalform. Erkennen von Leistungen des
Präsens, des Imperfekts, des Perfekts und des
1. Futurs. Das Subjekt als Träger des Geschehens
bzw. Seins im unabhängigen Nominativ. Hinweise
auf Ergänzungen (Ergänzung im 3. und
4. Fall und Umstandsergänzung) als notwendige
Satzglieder (allenfalls Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren).
Erkennen der Wortarten in
ihrer wichtigsten Funktion. Betrachtung auffälliger
Unterschiede zwischen Mundart und Hochsprache.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen des reinen und
präpositionalen Dativs und Akkusativs und des
Genus, der Beifügung im 2. Fall, starker Verbformen
(Präsens, Imperfekt, 2. Partizip und Imperativ)
und der unregelmäßigen Vergleichsformen
des Eigenschaftswortes. Einfache Übungen
zur Wortbildung und Wortdeutung und zur
Erweiterung des Wortschatzes.
Schularbeiten
Sechs Schularbeiten im Schuljahr.
Zweite Klasse (5 Wochenstunden)
Sprechen
Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch
der guten Gemeinsprache gesichert werden soll,
werden fortgesetzt.
Dabei ist auf das richtige Verhalten in sachlichen
Auseinandersetzungen zu achten (kritische
Einstellung zu eigener und fremder Meinung).
Kurze mündliche Berichte einzelner Schüler aus
ihrem Lebensbereich nach einem Entwurf.
Beim Vortrag von Gedichten und im darstellenden
Spiel sollen die Schüler lernen, wie die
Wirkung des Wortes durch Veränderung der
Lautstärke, der Betonung und des Sprechtempos
und durch Pausen gesteigert werden kann.
Aufsatz
An die Stelle des Erlebnisaufsatzes tritt mehr
und mehr der Beobachtungsaufsatz, allenfalls der
Phantasieaufsatz. Zur Schulung des Gedächtnisses
ist das Nacherzählen unter Beachtung einer möglichst
getreuen Wiedergabe weiter zu pflegen.
Anleitung zu einfachen Inhaltsangaben.
Die gemeinsamen Übungen zum Aufsatz (siehe
erste Klasse) sind fortzusetzen. Besondere Sorgfalt
ist den Übungen im klaren, anschaulichen
Ausdruck zu widmen.
Briefe und Postkarten zu verschiedenen Anlässen
sind in gemeinsamer Arbeit abzufassen
und in Mustermappen zu sammeln.
Rechtschreiben
Außer den Übungen, die für die erste Klasse
genannt wurden, sind nun häufiger — je nach
der Art der öfters auftretenden Schwierigkeiten
— Wörter gleichartiger Schreibung in
Gruppen zu ordnen. Einige weitere Regeln zur
Rechtschreibung. Übungen zur Zeichensetzung,
namentlich bei der direkten Rede.
Lesen
Das ausdrucksvolle Lesen ist weiter zu üben.
Dafür sind Lesesituationen zu schaffen, in denen
Kinder ihren Mitschülern Texte vorlesen, die
den Zuhörern noch nicht bekannt sind. Gelegentliches
Lesen von Proben aus der heimatlichen
Mundartdichtung.
Gruppen- und Einzellektüre in Verbindung
mit Klassen- und Eigenbücherei sind unter Beachtung
der individuellen Leseneigunigen weiter zu
pflegen.
Übungen im Erfassen und in der knappen
Wiedergabe des Inhaltes von Abschnitten aus
Sachbüchern und Nachschlagewerken.
Schrifttum
Lyrik und Balladen; Schwänke und einfache
dramatische Spiele.
Erzählungen aus dem Leben bedeutender Menschen
der Heimat; Geschichten von Tieren und
Pflanzen; Volkserzählungen, Götter- und Heldensagen
und andere Erzählungen in Verbindung
mit dem Unterricht in Geschichte und Sozialkunde;
lebensvolle Schilderungen im Anschluß
an Geographie und Wirtschaftskunde; Lesestoffe
naturkundlichen Inhalts.
Sprachlehre und Stilerziehung
Wiederholung der Satzarten. Formen der
Fragesätze.
Der Aufbau des Satzes aus mehreren Geschehens-
bzw. Seinseinheiten (Gesamtsatz und Teilsätze).
Erkennen von Hauptsatzreihe und Satzgefüge
(mit eingeleiteten Gliedsätzen). Funktion der Bindewörter.
Der Beistrich zwischen Sätzen.
Die Stellung der Personalform im eingeleiteten
Gliedsatz.
Erkennen folgender Satzglieder: Gleichsetzungsglied
im 1. Fall, Ergänzung im 4. Fall,
Ergänzung im 3. Fall und Umstandsergänzungen.
Erkennen umfangreicher Satzglieder; verschiedene
Formen der Beifügung.
Festigung im Erkennen der Wortarten.
Wiederholen der Zeitformen und ihrer Leistung;
die Vorvergangenheit; die Form des
2. Futurs als Ausdruck einer Vermutung. Aktiv
und Passav. Ständige Übungen im Gebrauch
grammatisch richtiger Formen, im besonderen
der starken und schwachen Formen des Eigenschaftswortes
und der richtigen Vorwörter mit
bestimmten Zeitwörtern im Satzzusammenhang.
Übungen zur Beugung der Zahl- und Fürwörter.
Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,
Wortfeldern und Sachkreisen.
Hinweise auf den anschaulichen Gehalt von
Wörtern und Wendungen; eigentliche und übertragene
Bedeutung von Substantiven, Verben
und Adjektiven; bildliche Ausdrucksweise.
Schularbeiten
Sechs Schularbeiten im Schuljahr.
Dritte Klasse (4 Wochenstunden)
Sprechen
Zu Berichten und Aussprachen, die unter denselben
Gesichtspunkten wie in der zweiten Klasse
geübt werden, treten kurze Redeübungen zu
besonderen Anlasen im Klassenleben und das
Vortragen von Gedienten größeren Umfanges.
Themen für die Gespräche ergeben sich ferner
aus der Leseerziehung und gelegentlich auch aus
der Film-, der Verkehrs- und der Sparerziehung.
Bei den Berichten und Redeübungen soll sich
die schriftliche Ausarbeitung — wenn sie überhaupt
benützt wird — auf schlagwortartige
Notizen beschränken.
Aufsatz
Zu den bisher geübten Aufsatzgattungen kommen
Beschreibungen aus lebensnahen Anlässen,
Beobachtungen am Gehaben von Menschen und
Tieren, ferner Sachberichte und Inhaltsangaben.
Durch diese soll die Fähigkeit zur Unterscheidung
des Wesentlichen vom Nebensächlichen
entwickelt werden.
Gemeinsame Aufsatzübungen betreffen nunmehr
vor allem den bewußten Einsatz von Stilmitteln
(Wortfolge im Satz, Verwendung der
Zeitformen des Zeitwortes) und das Vermeiden
von Stilfehlern (Häufung abstrakter Hauptwörter
und funktionsloser Eigenschaftswörter; Gebrauch
von Modewörtern und Phrasen). An
Hand von Leseproben zeit- und entwicklungsgemäßer
Literatur sollen die Schüler einige Merkmale
guten Stils erkennen. An gut gelungenen
Aufsätzen über das gleiche Thema sollen die
Schüler Einsicht in den Aufbau guter Aufsätze
gewinnen und dabei ihre Arbeiten nach einer
vorher aufgestellten Gliederung abfassen lernen.
Zur Übung des lebenspraktischen Schriftverkehrs
werden in gemeinsamer Arbeit Muster
für folgende Schriftstücke abgefaßt und in einer
Mappe gesammelt: Briefe zu verschiedenen Anlässen;
Bestellungen; Anfragen; Antworten auf
Anfragen; Telegramme. Vordrucke für den Zahlungsverkehr
(Post und Sparkasse) und für den
Verkehr mit Behörden im Rahmen des Erfahrungskreises
der Schüler.
Rechtschreiben
Die Sicherheit im Rechtschreiben ist durch
regelmäßige Übungen zu festigen und gelegentlich
an Hand von Diktaten zu erproben.
Zu sichern sind vor allem: die Schreibung
gleich- und ähnlichklingender Wörter, Dehnung
und Schärfung, S-Schreibung, Silbentrennung,
Groß- und Kleinschreibung (besonders die Großschreibung
hauptwörtlich gebrauchter Zeit- und
Eigenschaftswörter); die häufigsten Vor- und
Nachsilben. Biegungs- und Wortbildungsendungen-,
im Zusammenhang mit der Satzlehre die
Unterscheidung von „das" und „daß" und die
Zeichensetzung, besonders die Beistrichsetzung
(unter Ausschaltung schwieriger Fälle).
Lesen und Literaturerziehung
Die Schulung des ausdrucksvollen Vorlesens
in möglichst natürlichen Lesesituationen bleibt
weiterhin eine der Aufgaben der Leseerziehung.
In der häuslichen Lektüre wird das Stillesen von
Büchern überwiegen. Der Schule obliege es, zum
Erwerb von Büchern zu ermuntern und zur
Benützung öffentlicher Büchereien anzuleiten.
Empfehlenswert ist die Führung eines Lesetagebuches.
Hinweise auf gebundene und ungebundene
Rede, Vers, Reim und Strophe, Rhythmus und
Melodie der Sprache.
Schrifttum
Lyrische Gedichte, anspruchsvolle Balladen;
Abenteuergeschichten, handlungsreiche Reiseschilderungen
und Berichte über Entdeckungsfahrten;
Erzählungen, auch größeren Umfangs, aus dem
Arbeitsleben, aus der Technik und dem Verkehr;
Lebensbilder bedeutender Männer und Frauen
Österreichs und der übrigen Welt; Erzählungen
zur Einkehr und Besinnung; Sagen und Fabeln;
einfache dramatische Werke, auch in gekürzter
Form. Im Anschluß an den Lesestoff kurze Lebensbilder
von Dichtem. Dem Bericht der Schüler
(einzeln oder in Gruppen) über ihre häusliche
Lektüre kommt steigende Bedeutung zu. Das
Gespräch über Lesestoffe kann vor allem Recht
oder Unrecht der handelnden Personen, die Beweggründe
und die näheren Umstände des Verhaltens
dieser Menschen und ähnliches zum Gegenstand
haben. Auch weiterhin ist das Lesen
zur sachlichen Information als Vorstufe zum
selbständigen Bildungserwerb zu pflegen.
Sprachlehre und Stilerziehung
Hinweise auf die Arten der Hauptsatzreihe.
Erkennen und Leistung des Subjekt-, Objekt-,
Adverbial- und Attributsatzes; der satzwertigen
Nennform- und Mittelwortgruppen (Umformungsübungen).
Wiederholung der Satzglieder; Ergänzung im
2. Fall, Gleichsetzungsglied im 4. Fall.
Direkte und indirekte Rede. Formen und
Ausdruckswerte des 1. und 2. Konjunktivs.
Interpunktion, Im besonderen die Beistrichsetzung.
Die Leistung der modifizierenden Verben bei
der Darstellung von Geschehen und Sein.
Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch
richtiger Formen, im besonderen der Anredeformen.
Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien,
Wortfeldern und Sachkreisen.
Sprachliche Ausdrucksmittel wie: Häufung,
Steigerung, Gegensatz, Übertreibung, Abschwächung,
Beschönigung.
Grundzüge der Wortbildung.
Schularbeiten
Sechs Schularbeiten im Schuljahr.
Vierte Klasse (4 Wochenstunden)
Sprechen
Fortsetzung der Sprechübungen der dritten
Klasse.
Aufsatz
Aufsatzformen (einschließlich Charakteristiken
und Bilddeutungen) und Übungen im lebenspraktischen
Schriftverkehr wie in der dritten
Klasse, nun mit erhöhten Anforderungen. Dazu
treten Gesuche, Lebenslauf, Protokolle und Inserate.
Ausfüllen weiterer Formulare. Außerdem
haben sich die schriftlichen Übungen auf stichwortartige
Zusammenfassungen gehörter wie
auch gelesener Darstellungen und auf das Ausarbeiten
einer Gliederung zu erstrecken, wobei
vor allem an die Verwertung beim Lernen und
beim selbständigen Bildungserwerb zu denken
ist.
Neue Formen der schriftlichen Darstellung sind
durch gemeinsame Übungen zu entwickeln.
Rechtschreiben
Festigung des in der dritten Klasse erworbenen
Könnens. Übungen im Schreiben der gebräuchlichsten
Fremdwörter aus dem Wortschatz des
Alltages.
Einführung in den Gebrauch der „Regeln und
Bemerkungen" im Österreichischen Wörterbuch.
Lesen und Literaturerziehung
Die Übungen im Lesen vom Blatt und im
gepflegten Vorlesen sind fortzusetzen. Dem Bericht
der Schüler (einzeln oder in Gruppen) über
ihre häusliche Lektüre kommt weiterhin Bedeutung
zu. In der Aussprache über Gelesenes tritt
neben die Beurteilung der handelnden Personen
fallweise auch die Frage nach den Absichten des
Dichters. Textstellen, die wegen ihres Inhaltes
oder ihrer sprachlichen Form besonders ansprechend
sind, sollen von den Schülern erkannt
und hervorgehoben werden. Die Schüler tollen
zum Erwerb eigener Bücher und zur Benützung
öffentlicher Büchereien — auch nach der Hauptschulzeit
— angeregt werden.
Schrifttum
Lyrische Gedichte, ältere und moderne Balladen;
Proben aus der Heldendichtung; Berichte
und Schilderungen aus dem Leben unter besonderer
Berücksichtigung des Arbeits- und Berufslebens
und der österreichischen Zeitgeschichte;
Novellen und Erzählungen mit altersgemäßer
Thematik; die wichtigsten Gattungen der dichterischen
Prosa; lebensbezogene nichtdichterische
Prosa; Lebensbilder bedeutender Männer und
Frauen; einfache dramatische Werke aus dem
neueren Schrifttum. Einige charakteristische Entwicklungsabschnitte
aus dem deutschsprachigen
Schrifttum, vornehmlich seit der Klassik, mit
besonderer Rücksicht auf Österreich und mit
Ausblicken auf die Weltliteratur.
Sprachlehre und Stilerziehung
Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen
des Satzes, für grammatisch notwendige
Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung
der Redeabsicht (Weglaßprobe beziehungsweise
Abstrichverfahren). Der mehrfach
zusammengesetzte Satz. Übungen im Überblicken
umfangreicher Satzgefüge (graphische Darstellungen).
Wiederholung und Vervollständigung der
Gliedsatzarten: die wichtigsten Arten der Adverbialsätze;
Gliedsateklammer und Ausklammerung.
Gliedsätze ohne Einleitewort.
Umformungsübungen.
Unterscheidung von Vorwortergänzung und
Umstandsergänzung an eindeutigen Beispielen.
Die Umstandsergänzung im 2. und 4. Fall.
Verbaler und substantivischer Stil. Stilistische
Wirkung verschiedener Formen der Beifügung.
Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung
von Begriffen;
Anleitung zu sachgemäßer Verwendung von
Fachausdrücken und Fremdwörtern. Formelhafte
Wendungen und Sprachklischees (Modeausdrücke
und -wendungen).
Das sprachliche Bild (Metapher). Einfache Beispiele
für begriffliche und bildhafte Ausdrucksweise.
Stilistische Wirkung der Zeitformen, des 1.
und 2. Konjunktivs und der Formen des Passiv*
(Wiederholung und Vertiefung).
Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit.
Hochsprache und Mundart; gehobene Sprache,
Verkehrs- und Umgangssprache (Niveauunterschiede);
Sondersprachen. Beispiele zum Bedeutungswandel
(mit kulturhistorischen Einblicken)
und zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von
Wortfeldern und syntaktischen Wendungen).
Lehn- und Fremdwort.
Erklärung von Eigennamen.
Schularbeiten!
Sechs Schularbeiten im Schuljahr.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Kroatisch,
Slowenisch oder Ungarisch)
Bildungs- und Lehraufgabe
Angemessene mündliche und schriftliche Beherrschung
der Fremdsprache durch planmäßigen
Aufbau eines Wort- und Phrasenschatzes.
Kenntnis der Formen- und Satzlehre, soweit sie
zur Erfüllung der praktischen Bildungsaufgaben
erforderlich ist.
Wecken des Verständnisses für die Eigenart
fremder Menschen und Völker, besonders derer,
die die betreffende Sprache sprechen, und Erkennen
des allen Menschen Gemeinsamen. Erschließen
formaler Bildungswerte durch Erziehung
zum bewußten Gebrauch der Sprache —
auch der Muttersprache —, zum erarbeitenden
Lernen und zum ordnenden Denken.
Lehrstoff
ENGLISCH
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Schulung des Gehörs der Sprechorgane durch
Vor- und Nachsprechen unter Beachtung des
th, w und des Unterschiedes zwischen stimmhaften
und stimmlosen Mitlauten. Übungen in
der Lautbildung, vor allem innerhalb des Wort-
und Satzganzen. Verwendung der internationalen
Lautschrift als Merkhilfe.
Wortschatz und Sprechübungen
Erwerbung und Festigung eines grundlegenden,
der Umwelt und dem täglichen Leben des
Schülers entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes
(etwa: Schule, Familie, Wohnung, Haus, Zeit,
Uhr, Datum, Wochentagsnamen, Monatsnamen,
Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Frage
und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche;
Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben;
Wiedergabe des Inhaltes gelesener Stücke in enger
Anlehnung an den Text; Dramatisieren geeigneter
Lesestücke; Auswendiglernen kurzer Gedichte
und einfacher Prosastücke; Singen englischer
Lieder; Umformungsübungen (Wechsel von
Person, Zahl und Zeit).
Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie
möglich in der Fremdsprache zu führen.
Sprachlehre
Bestimmter und unbestimmter Artikel; das s
in der Mehrzahl des Hauptwortes und in der
dritten Person Einzahl Gegenwart des Zeitwortes;
einige wichtige unregelmäßige Mehrzahlformen;
die persönlichen, hinweisenden und besitzanzeigenden
Fürwörter; einige Fragewörter; die
unbestimmten Fürwörter some, any und all; die
gebräuchlichsten Zeitwörter im present, future und
past tense (hauptsächlich regelmäßige, nur einige
unregelmäßige Formen); die Dauerform des present
tense; die Hilfszeitwörter to be und to have
(ohne Dauerform); die regelmäßige Steigerung
des Eigenschaftswortes; die wichtigsten Vorwörter;
Grund- und Ordnungszahlwörter. Der Bau
des einfachen Satzes; Frage und Verneinung mit
und ohne to do. Das Alphabet, soweit es benötigt
wird.
Lesestoff
Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren
Erlebniskreis des Schülers; kurze
handlungsreiche Erzählungen, gelegentlich auch
im Zusammenhang mit dem Stoff der Sachfächer;
leichtverständliche Gedichte, Sprüche, Rätsel und
Scherzfragen, Briefe.
Schriftliche Arbeiten
Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,
auch zur Festigung der Rechtschreibung; kurze
Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter
Texte; Beantwortung von Fragen; erste Versuche
im Briefschreiben.
Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht
vor Anfang Dezember.
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen und Vorerzählen von Lesestücken
bei geschlossenen Büchern. Fortsetzung der Ausspracheübungen
unter Beachtung von Wort- und
Satzton sowie Satzmelodie. Allenfalls Einsatz
audiovisueller Lehrmittel.
Wortschatz und Sprechübungen
Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und
Festigung des in der ersten Klasse erworbenen
Sprachsatzes. Planmäßige Erweiterung des Wort-
und Phrasenschatzes innerhalb der neuen Sachgebiete
(etwa: Einblick in das Leben englischer
Altersgenossen; Ferien, Wetter, Jahreszeiten;
Festtage; Krankheit, Körperpflege; Stadt und
Land; Haushalt und Einkauf; das englische Geld;
Spiele und Sport).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen
von Prosastücken und Gedichten;
Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen kurzer
Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen
geeigneter Lesestücke in Fragen; kurze Nacherzählungen;
erste Versuche im Berichten über Erlebtes.
Lieder im Zusammenhang mit Sachgebieten.
Sprachlehre
Wiederholung, Festigung und etwa notwendige
Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse
Unregelmäßige Mehrzahlformen; der sächsische
Genitiv; die unregelmäßige Steigerung des
Eigenschaftswortes; die bezüglichen und die rückbezüglichen
Fürwörter; die Stammformen wichtiger
unregelmäßiger Zeitwörter; einige modal
verbs; Gebrauch des past perfect in Verbindung
mit dem past tense die Form des present
perfect; die Leideform im present und im past
tense; Bildung des Umstandswortes mit der Silbe
-ly; die wichtigsten Vor- und Bindewörter. Die
gebräuchlichsten Arten der Nebensätze; schwierige
Fälle von Frage und Verneinung.
Lesestoff
Längere und schwierigere Texte, auch solche,
die Einblick in das Alltagsleben des Engländers
gewähren.
Schriftliche Arbeiten
Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,
auch zur Festigung der Rechtschreibung;
kurze, durch Sprechübungen vorbereitete Aufsätze;
Versuche im Briefschreiben; Diktate mit
größerer Variation des Wort- und Phrasenschatzes.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Dritte Klasse (3 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher
Geschichten mit bekanntem Wortschatz;
nachher Wiedergabe des Inhalts. Die Aussprache
der Selbstlaute (offene und geschlossene Silben).
Unterschiede in Aussprache und Schreibung von
Hauptwort (Eigenschaftswort) und Zeitwort.
Wortschatz und Sprechübungen
Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen
Jahren erworbenen Wort- und Phrasenschatzes;
planmäßige Erweiterung innerhalb
der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post [Brief],
Telephon; Film, Rundfunk, Fernsehen; einiges
über Land und Leute in Großbritannien im Vergleich
mit den österreichischen Verhältnissen).
Englisch für den Fremdenverkehr.
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte
und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes;
Darstellen von Szenen aus dem täglichen
Leben; Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Übungen
im Erteilen von Auskünften über den Heimatort
und seine Umgebung.
Sprachlehre
Wiederholung, Festigung und etwa notwendige
Ergänzung des Stoffes der vorangegangenen
Jahre.
Der Gebrauch (und das Weglassen) des Artikels;
das Gerundium; die Leideform in allen
Zeiten; der Unterschied zwischen past tense und
present perfect; das future perfect; das conditional;
Einführung in den Gebrauch der Nebensätze
und ihrer Ersatzformen (Infinitive, Participle
und Gerund) und in den Gebrauch der
Bedingungssätze; direkte und indirekte Rede;
modal verbs und ihre Ersatzformen; die Steigerung
des Umstandswortes (mit und ohne -ly);
wichtige Vor- und Bindewörter.
Lesestoff
Lebendige Darstellungen aus den genannten
Sachgebieten, Geschichtsbilder, Lebensbilder,
historische Anekdoten; Lesestücke in dramatischer
Form; Märchen; Gedichte; allenfalls eine
längere Erzählung.
Übungen im Gebrauch zweisprachiger, allenfalls
auch einsprachiger Wörterbücher.
Schriftliche Arbeiten
Außer Arbeiten der bisherigen Art auch
Wiedergabe längerer, gut durchgearbeiteter
Stücke; Briefe (allenfalls im Schülerbriefwechsel);
einfache Übersetzungen ins Englische (Rückübersetzungen)
als Klassenübungen.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Vierte Klasse (3 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen unbekannter Stücke und Wiedergabe
des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten der englischen
Aussprache (unbetonte Silben, Wechsel
der Aussprache innerhalb einer Wortfamilie,
ebene Betonung, Satzmelodie; stimmlose und
stimmhafte Mitlaute). Auffallende Eigenheiten
der amerikanischen Aussprache.
Wortschatz und Sprechübungen
Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen
Jahren erworbenen Wort- und
Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von
Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage
treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die
neuen Sachgebiete (etwa: das Commonwealth
und die USA, vor allem nach Wirtschaft, Technik,
Fremdenverkehr, Kulturleben; internationale
Zusammenarbeit, Hilfsgemeinschaften; Berufe im
In- und Ausland, die die Kenntnis des Englischen
voraussetzen). Englisch für den Fremdenverkehr.
Sammeln idiomatischer Wendungen. Die wichtigsten
Amerikanismen des Wortschatzes. Modellsätze
aus dem Lesestoff. Übungen im Erteilen
von Auskünften über das Heimatland.
Sprachlehre
Zusammenfassender Überblick über die Formen-
und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom
Sprech-, Schreib- und Lesestoff auszugehen ist.
Ausfüllen von Wissenslücken und Festigung der
noch nicht ausreichend beherrschten Wort- und
Satzformen.
Lesestoff
Lebendige Darstellungen des Lebens im Commonwealth
und in den USA: Reiseschilderungen;
Geschichtsbilder, Lebensbilder; erzählende und
lyrische Gedichte; eine längere Erzählung; Ausschnitte
aus einem leichten dramatischen Werk.
Schriftliche Arbeiten
Aufsätze im Zusammenhang mit den durchgenommenen
Sach- und Lesestoffen; Briefe (auch
einfache Geschäftsbriefe), Schülerbriefwechsel;
Gesuche, Berichte und Beschreibungen. Übersetzungen
Ton praktischem Wert aus dem Englischen
ins Deutsche (Gebrauchsanweisungen,
Kochrezepte, Briefe und dergleichen) unter Zuhilfenahme
der Wörterbücher. Auffallende Eigenheiten
der amerikanischen Rechtschreibung.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
FRANZÖSISCH
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Schulung des Gehörs und der Sprechorgane
durch Vor- und Nachsprechen unter Beachtung
des Wort- und Satztones und der Satzmelodie.
Übungen in der Lautbildung, vor allem innerhalb
des Wort- und Satzganzen.
Wortschatz und Sprechübungen
Erwerbung und Festigung eines grundlegenden,
der Umwelt und dem täglichen Leben des
Schülers entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes
(etwa: Schule, Familie, Wohnung, Haus,
Zeit, Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten).
Geeignete Übungsformen sind vor allem
Frage und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche;
Darstellen von Szenen aus dem täglichen
Leben; Auswendiglernen kurzer Gedichte
und einfacher Prosastücke; Singen französischer
Lieder; Umformungsübungen (Wechsel von Person,
Zahl und Zeit; Verneinung usw.).
Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie
möglich in der Fremdsprache zu führen.
Sprachlehre
Bestimmter und unbestimmter Artikel; die
Mehrzahl des Hauptwortes auf s und x, les
adjectifs possesifs et les adjectifs demonstratifs;
die Verneinung; avoir, être und die regelmäßigen
Zeitwörter auf -er; aller, faire und prendre im
présent und passé composé; die weibliche Form
und die regelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes;
Grund- und Ordnungszahlwörter.
Lesestoff
Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren
Erlebniskreis des Schülers; kurze,
handlungsreiche Erzählungen, gelegentlich im Zusammenhang
mit den Stoffen des Sachunterrichtes
leichtverständliche Gedichte, Sprüche,
Rätsel und Scherzfragen.
Schriftliche Arbeiten
Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,
auch zur Festigung der Rechtschreibung;
kurze Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter
Texte; Beantworten von Fragen.
Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht
vor Anfang Dezember.
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen und Vorerzählen von Lesestücken
bei geschlossenen Büchern. Fortsetzung der Ausspracheübungen
unter besonderer Beachtung des
Unterschiedes zwischen stimmhaften und stimmlosen
Lauten.
Wortschatz und Sprechübungen
Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und
Festigung des Sprachschatzes der ersten Klasse.
Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes
durch Sprech- und Wortschatzübungen
innerhalb der Sachgebiete der Klasse (etwa: Einblick
in das Leben französischer Altersgenossen;
Ferien; Wetter, Jahreszeiten; Festtage; Krankheit;
Stadt und Land; Haushalt und Einkauf;
Spiele und Sport; französisches Geld).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen
von Prosastücken und Gedichten;
Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen
kurzer Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen
geeigneter Lesestücke in Fragen; Lieder im
Zusammenhang mit den Sachgebieten.
Sprachlehre
Wiederholung, Festigung und etwa notwendige
Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse.
Frage und Verneinung; unregelmäßige Mehrzahlformen;
unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes;
Bildung des Umstandswortes; der
Teilungsartikel; die regelmäßigen Zeitwörter auf
-ir, -re und -oir; wichtige unregelmäßige Zeitwörter;
avoir und être auch im futur, imparfait
und conditionnel.
Lesestoff
Längere und schwierigere Texte, auch solche,
die Einblick in das Alltagsleben des Franzosen
gewähren.
Schriftliche Arbeiten
Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen;
Diktate mit größerer Variation des Wort-
und Phrasenschatzes. Fragen und Antworten über
den Lesestoff.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Dritte Klasse (3 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen kurzer, handlungsreicher Geschichten,
Nacherzählen durch die Schüler.
Wortschatz und Sprechübungen
Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen
Jahren erworbenen Wort- und
Phrasenschatzes. Planmäßige Erweiterung innerhalb
der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post
[Brief], Telephon; Film, Funk, Fernsehen; einiges
über Land und Leute in Frankreich).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte
und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes.
Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben.
Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Französisch für
den Fremdenverkehr (Übungen im Erteilen von
Auskünften über den Heimatort und seine Umgebung).
Sprachlehre
Wiederholung, Festigung und etwa notwendige
Ergänzung des bisher gelernten Stoffes.
Übersicht über die wichtigsten unregelmäßigen
Zeitwörter. Die Fürwörter. Participe present;
gérondif; l'irréel; die Leideform.
Lesestoff
Lebendige Darstellungen aus den oben genannten
Sachgebieten. Erzählungen; spannende,
lustige, witzige Geschichten; Rätsel, Scherzfragen.
Übungen im Gebrauch zweisprachiger Wörterbücher.
Schriftliche Arbeiten
Außer Arbeiten der bisher geübten Art auch
einfache Übersetzungen ins Französische (Rückübersetzungen)
als Klassenübungen.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Vierte Klasse (3 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen und Vorerzählen unbekannter Stücke;
nachfolgende Wiedergabe des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten
der französischen Aussprache
(stimmlose und stimmhafte Mitlaute).
Wortschatz und Sprechübungen
Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen
Jahren erworbenen Wort- und
Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von
Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage
treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die
neuen Sachgebiete (etwa: Frankreich; Wirtschaft,
französisches Geld; Technik, Fremdenverkehr,
Kulturleben; internationale Zusammenarbeit; Zusammenschluß
der Jugend, internationale Hilfsgemeinschaften).
Französisch für den Fremdenverkehr.
Gespräche über Themen des täglichen Lebens
innerhalb der Sachgebiete. Übungen im Erteilen
von Auskünften über das Heimatland.
Sprachlehre
Zusammenfassender Überblick über die französische
Grammatik. Übereinstimmung des participe
passé, Zeitenfolge; besondere Verbalkonstruktionen
l'infinitif sans préposition; Umschreibung
deutscher Umstandswörter; Vorwörter;
la mise en relief (Idiomatik).
Lesestoff
Lebendige Darstellungen über Frankreich!
Reiseschilderungen, geschichtliche Erzählungen;
aus dem Kulturleben des französischen Volkes;
Ausschnitte aus einem leichten dramatischen
Werk.
Schriftliche Arbeiten
Freie Diktate; Wiedergabe gelesener Erzählungen;
Fragen und Antworten; Übersetzungen ins
Französische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen.
Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger
Wörterbücher. Briefe (Schülerbriefwechsel).
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
ITALIENISCH
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Schulung des Gehörs und der Sprechorgane
durch Vor- und Nachsprechen. Planmäßige Lautbildungsübungen,
ausgehend vom Satz als Sinneinheit.
Vergleichen der Laute des Italienischen
mit denen des Deutschen.
Wortschatz und Sprechübungen
Erwerbung und Festigung eines grundlegenden,
der Umwelt und dem Erlebniskreis des
Schülers angemessenen Wort- und Phrasenschatzes
(etwa: Schule, Familie, Wohnung; Haus, Zeit,
Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten).
Geeignete Übungsformen sind vor allem
Frage- und Antwort; Auswendiglernen kurzer
Gedichte und einfacher Prosastücke; Singen
italienischer Kinderlieder; Zwiegespräche über
das Schulleben und das Leben in der Familie;
einfache Umformungsübungen (Wechsel von
Person und Zahl, Verneinung); Führung eines
Vokabelheftes; Sammeln gebräuchlicher Redewendungen.
Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie
möglich in der Fremdsprache zu führen.
Sprachlehre
Die Grundzüge der Formen- und der Satzlehre,
soweit sie zum Verstehen der Übungsstücke
nötig sind. Das Hauptwort mit dem bestimmten
und unbestimmten Artikel. Das Eigenschaftswort.
Die Mehrzahlbildung des Haupt-
und des Eigenschaftswortes. Die mit dem Artikel
verschmelzbaren Vorwörter (di, a, da, in, su). Das
persönliche, das besitzanzeigende und das hinweisende
Fürwort im Rahmen des Übungsstoffes.
Grund- und Ordnungszahlwörter. Die Gegenwart
der Hilfszeitwörter essere und avere, der
regelmäßigen Zeitwörter aller drei Konjugationen
und der unregelmäßigen Zeitwörter andare, stare,
fare, dare, dire und venire. Die Verneinung im
Satz.
Lesestoff
Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren
Erleben des Schülers; kurze, handlungsreiche
Erzählungen; leichtverständliche Gedichte,
Sprüche, Anekdoten, Rätsel und Scherzfragen.
Schriftliche Arbeiten
Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,
auch zur Festigung der Rechtschreibung;
kurze Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter
Texte; Stellen und Beantworten von
Fragen.
Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht
vor Anfang Dezember.
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen und Nacherzählen leichter Texte.
Wortschatz und Sprechübungen
Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und
Festigung des in der ersten Klasse erworbenen
Sprachschatzes. Planmäßige Erweiterung des
Wort- und Phrasenschatzes durch Sprech- und
Wortschatzübungen innerhalb der Sachgebiete
der Klasse (etwa: Einblick in das Leben italienischer
Altersgenossen; der Herbst, das Wetter; der
Arbeitstag; Ein- und Verkauf [italienische Waren,
italienisches Geld]; Stadt und Land [Haustiere];
gesunde und kranke Menschen).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: einfache
Dialoge; Auswendiglernen von Prosastücken
und Gedichten; Gespräche an Hand von Bildern,
Darstellen kurzer Szenen aus dem täglichen
Leben; Auflösen geeigneter einfacher Texte in
Fragen und Antworten. Kurze Nacherzählungen;
Lieder im Zusammenhang mit den Sachgebieten.
Sprachlehre
Wiederholung, Festigung und etwa notwendige
Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse. Die
regelmäßige Steigerung der Eigenschaftswörter,
dazu die der unregelmäßigen Wörter buono und
cattivo. Die Fälle der Hauptwörter innerhalb
des Satzganzen. Die Bildung des Umstandswortes.
Die Zeiten passato prossimo, imperfetto, futuro,
imperativo (ausgenommen dritte Person). Avere
und essere in den vier Zeiten; die gebräuchlichsten
unregelmäßigen und rückbezüglichen Zeitwörter
(beschränkt auf den Übungsstoff).
Lesestoff
Längere und schwierigere Texte, auch solche,
die Einblick in das Alltagsleben des Italieners
gewähren.
Schriftliche Arbeiten
Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen,
auch zur Festigung der Rechtschreibung;
kurze, durch Sprechübungen vorbereitete Aufsätze
(auch in Briefform); längere Diktate mit
größerer Variation des Wort- und Phrasenschatzes.
Fragen und Antworten über den Lesestoff.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Dritte Klasse (3 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher
Texte; Wiederholen und Nacherzählen
durch die Schüler.
Wortschatz und Sprechübungen
Wiederholung und Festigung des bisher gelernten
Wort- und Phrasenschatzes. Planmäßige
Erweiterung des Wortschatzes innerhalb der
neuen Sachgebiete (etwa: der Herbst, das Wetter;
der Arbeitstag; Einkauf und Verkauf [italienische
Waren, italienisches Geld]; Stadt und Land [Haustiere];
gesunde und kranke Menschen).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte
und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes.
Darstellen von Szenen aus dem täglichen
Leben, Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Lieder
und Gedichte im Zusammenhang mit den Sachgebieten.
Sprachlehre
Wiederholung, Festigung und etwa notwendige
Ergänzung des bisher gelernten Stoffes.
Die unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes.
Die betonten und die unbetonten Formen
der persönlichen Fürwörter. Gebrauch der
Höflichkeitsformen (dritte Person Ein- und
Mehrzahl), Passato remoto (nur regelmäßige Formen);
im Rahmen des Übungsstoffes auch die
Form des condizionals. Das Relativpronomen,
Lesestoff
Außer Lesestücken der bisherigen Art auch
erzählende und schildernde Stücke, die in lebendiger
Darstellung das Wissen über Italien und
über das italienische Volk erweitern. Lebensbilder
berühmter Italiener; Anekdoten. Anleitung zum
Gebrauch zweisprachiger Wörterbücher.
Schriftliche Arbeiten
Außer Arbeiten der bisher geübten Art und
Wiedergabe gut durchgearbeiteter längerer Stücke;
Briefe und Gespräche; einfache Übersetzungen
ins Italienische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Vierte Klasse (3 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen und Vorerzählen bekannter und unbekannter
Texte mit nachfolgender Erklärung
und Wiedergabe des Inhalts (Vorbereitung durch
Fragen und Antworten).
Wortschatz und Sprechübungen
Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen
Jahren erworbenen Wort- und
Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von
Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage
treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die
neuen Sachgebiete (etwa: Ferien; vom Reisen;
wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen
Italien und Österreich. Was Rom der Welt
bedeutet). Modellsätze aus dem Sprech- und
Lesestoff. Gedichte und Lieder im Zusammenhang
mit den Sachgebieten.
Sprachlehre
Zusammenfassender Überblick über die Formen-
und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom
Sprech-, Schreib- und Lesestoff auszugehen ist.
Ausfüllen von Wissenslücken und Festigung
der noch nicht ausreichend beherrschten Wort-
und Satzformen. Gebrauch des Konditionals und
des Konjunktivs. Leideform. Passivform des Zeitwortes.
Gerundium. Die zwei unbetonten Fürwörter
(affissi). Gebrauch der Zeiten; Zeitenfolge.
Gebrauch der Nennform und Mittelwörter.
Grundregeln der Zeichensetzung.
Lesestoff
Lebendige Darstellungen über Italien und das
italienische Volk; Reiseschilderungen, geschichtliche
Erzählungen, Lebensbilder. Erzählende und
lyrische Gedichte, eine längere Erzählung; Ausschnitte
aus einem leichten dramatischen Werk.
Schriftliche Arbeiten
Einfache Aufsätze aus den durchgenommenen
Sach- und Lesestoffen; Fragen und Antworten.
Einfache Berichte und Beschreibungen. Briefe.
Übersetzungen unter Beachtung ihres praktischen
Wertes.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
RUSSISCH
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Schulung des Gehörs und der Sprechorgane
durch Vor- und Nachsprechen unter besonderer
Beachtung der russischen Lautbildung (Palatalisierung
der Verschlußlaute; Reduzierung der
Vokale in unbetonter Stellung; stimmhafte und
stimmlose Laute). Nach ausreichenden Sprech-
und Hörübungen Verknüpfung des Lautbildes
mit dem Schriftbild.
Wortschatz und Sprechübungen
Erwerbung und Festigung eines grundlegenden,
der Umwelt und dem täglichen Leben des Kindes
entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes
etwas Schule, Familie, Wohnung, Haus, Zeit,
Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Frage
und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche;
Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben;
Wiedergabe des Inhaltes gelesener Stücke in enger
Anlehnung an den Text; Dramatisieren geeigneter
Lesestoffe; Auswendiglernen kurzer Gedichte
und einfacher Prosastücke; Singen russischer
Lieder. Umformungsübungen (Wechsel von
Person, Zahl und Zeit).
Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie
möglich in der Fremdsprache zu führen.
Sprachlehre
Das Wichtigste aus der Formen- und Satzlehre,
soweit es zum Verstehen der Sprechübungen und
des Lesestoffes nötig ist. Das Weglassen des Artikels
und des Satzbandes in der Gegenwart. Behauptungs-
und Fragesatz (Verwendung des Fragewortes
und der Partikel „li"). Die einfache
Verneinung. Das deutsche „haben" im Russischen
und seine Verneinung. Das Hilfszeitwort „sein",
die A- und O-Deklination in ihren regelmäßigen
Formen ohne Abweichungen. Die Geschlechtsregeln.
Das Eigenschaftswort. Präsens, Imperfekt
und Futurum der regelmäßigen Konjugation. Die
wichtigsten Fragewörter. Das persönliche Fürwort
im ersten und zweiten Fall. Die wichtigsten
Präpositionen mit ihrem Kasus. Die Grund- und
Ordnungszahlwörter bis 40.
Lesestoff
Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren
Erlebniskreis des Kindes; kurze
handlungsreiche Erzählungen, besonders über die
Sachgebiete der Klasse, auch in Briefform; leichtverständliche
Gedichte, Sprüche, Rätsel und
Scherzfragen.
Schriftliche Arbeiten
Erarbeiten der zyrillischen Schrift aus dem
Sprech- und Lesestoff unter besonderer Beachtung
der Buchstaben, die den deutschen ähnlich,
aber nicht gleich sind. Aktive Beherrschung der
Schreibschrift, Lesen der Druckschrift. Abschreibübüngen,
kurze Diktate; Niederschreiben kurzer,
auswendig gelernter Texte. Fragen und Antworten
über den Lese- und Sachstoff. Abschreib-,
Einsetz- und Umformungsübungen. Das zyrillische
Alphabet.
Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht .
vor Anfang Dezember.
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Fortsetzung der planmäßigen Ausspracheübungen,
Vorlesen und Vorerzählen leichtfaßlicher
Stücke.
Wortschatz und Sprechübungen
Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und
Festigung des in der ersten Klasse erworbenen
Sprachschatzes. Planmäßige Erweiterung des
Wort- und Phrasenschatzes durch Sprech- und
Wortschatzübungen innerhalb der neuen Sachgebiete
(etwa: Einblick in das Leben russischer
Altersgenossen; Ferien, Wetter, Jahreszeiten;
Festtage; Krankheit; Stadt und Land; Haushalt
und Einkauf; Spiele und Sport; russisches Geld).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen
von Prosastücken und Gedichten;
Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen kurzer
Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen
geeigneter Lesestücke in Fragen; kurze Nacherzählungen;
erste Versuche in Berichten über
Erlebtes. Lieder im Zusammenhang mit den Sachgebieten.
Sprachlehre
Wiederholung, Festigung und etwa notwendige
Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse.
Die doppelte Verneinung; die Ausdrücke für
„brauchen", „müssen" und „können"; die I-Deklination;
Unregelmäßigkeiten der Deklinations- und
Konjugationsformen; der Gebrauch der
Aktionsarten; das rückbezügliche Zeitwort; die
Biegung des Eigenschaftswortes, der persönlichen,
besitzanzeigenden und hinweisenden Fürwörter;
die Grundzahlwörter bis zu einer Million, die
Ordnungszahlwörter bis Hundert. Übungen im
Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter.
Lesestoff
Längere und schwierigere Texte, auch solche,
die Einblick in das Alltagsleben des Russen gewähren.
Schriftliche Arbeiten
Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen;
kurze Diktate; Niederschreiben auswendig
gelernter Texte; Beantworten von Fragen.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Dritte Klasse (3 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Fortsetzung der Ausspracheübungen. Vorlesen
und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher Geschichten;
Nacherzählen durch die Schüler.
Wortschatz und Sprechübungen
Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen
Jahren erworbenen Wort- und
Phrasenschatzes. Planmäßige Erweiterung innerhalb
der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post
[Brief], Telephon; Film, Funk, Fernsehen; Land
und Leute in Rußland).
Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte
und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes.
Darstellen von Szenen aus dem täglichen
Leben. Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Gedichte
und Lieder.
Sprachlehre
Wiederholung, Festigung und etwa notwendige
Ergänzung des Stoffes der vorangegangenen
Jahre. Steigerung des Eigenschaftswortes; Deklination
und Konjugation (Zusammenfassung);
Aktiv und Passiv; Bedingungssatz; Wiedergabe
der Mittelwortformen im Deutschen.
Lesestoff
Lebendige Darstellungen aus den oben genannten
Sachgebieten; einfache Texte, die den Schüler
mit einigen bedeutenden russischen Dichtern bekannt
machen. Übungen im Gebrauch des Wörterbuches.
Schriftliche Arbeiten
Diktate (einfache unbekannte Texte). Niederschrift
von Gesprächen. Briefe (Muster). Einfache
Übersetzungen ins Russische (Rückübersetzungen)
als Klassenübungen. Übersetzungen
ins Deutsche.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Vierte Klasse (3 Wochenstunden)
Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache
Vorlesen bekannter und unbekannter russischer
Texte, Wiedergabe des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten
der russischen Aussprache.
Wortschatz und Sprechübungen
Gründliche Wiederholung und Festigung des
in den vorangegangenen Jahren erworbenen
Wort- und Phrasenschatzes nach Sachgebieten.
Ausfüllen von Lücken, die bei diesen Wiederholungen
zutage treten. Erweiterung des Wortschatzes
auf die neuen Sachgebiete (Bilder aus
dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben der
Sowjetvölker). Sammeln idiomatischer Wendungen.
Sprechübungen der bisherigen Art, aber
Steigerung des Schwierigkeitsgrades. Modellsätze
aus dem Sprech- und Lesestoff. Gespräche über
Themen des täglichen Lebens innerhalb der
Sachgebiete.
Sprachlehre
Zusammenfassender Überblick über die Formen-
und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom
Sprech- und Lesestoff auszugehen ist. Ausfüllen
von Wissenslücken und Festigung der noch nicht
ausreichend beherrschten Wort- und Satzformen.
Lesestoff
Lebendige Darstellungen, die Einblick in das
Leben der Völker der Sowjetunion gewähren.
Reiseschilderungen, geschichtliche Erzählungen,
Lebensbilder. Erzählende und lyrische Gedichte,
eine längere Erzählung, Ausschnitte aus einem
leichten dramatischen Werk.
Schriftliche Arbeiten
Aufsätze im Zusammenhang mit den durchgenommenen
Sach- und Lesestoffen; Briefe (auch
einfache Geschäftsbriefe), Gesuche, Berichte und
Beschreibungen; Übersetzungen.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
KROATISCH
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Die unter Umständen schon in der Volksschule
begonnenen Sprech- und Sprachübungen
werden fortgesetzt und stofflich erweitert, wobei
der Schwierigkeitsgrad gesteigert wird. Die nach
Sachgebieten geordneten Übungsstoffe sind der
Umwelt der Schüler, dem Alltagsleben und dem
Lesestoff zu entnehmen. Die Sprachpflege umfaßt
Übungen im Erzählen und Berichten über Erlebnisse
und Beobachtungen, leichte Bildbesprechungen,
das Vortragen kurzer Prosastücke und leichtverständlicher
Gedichte und das Singen von Liedern.
Die Schüler sind an richtige Lautbildung
zu gewöhnen. Mundartfreies Sprechen ist anzustreben,
fehlerhaftes Sprechen nach den Buchstaben
zu bekämpfen. Besondere Beachtung verdient
akzentrichtige und diphtongfreie Aussprache
der Vokale, des vom Konsonanten 1
abgeleiteten o am Ende der Silben und Wörter,
des vokalen r, der Konsonanten z und s, ž
und š, č und ć, dž und d, j, lj und h. Dabei
ist die Hörbereitschaft zu wecken und konsequent
zu pflegen. Die Aufsätze sind durch wiederholte
mündliche Darstellung und Besprechung
der Form (Anordnung des Stoffes, Satzbau und
Rechtschreibung) vorzubereiten. Als Aufsatzarten
kommen besonders der einfache Bericht und die
Beschreibung in Betracht.
Schrifttum und Lesern
Das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle
Lesen ist an Hand von Märchen, Volkssagen,
Fabeln, Tiergeschichten, Erzählungen aus
dem Menschenleben und aus dem Volksleben
der Heimat wie auch an erzählenden und einfachen
lyrischen Gedichten zu üben. Fehler in der
Aussprache (Diphthongierung) und in der Betonung
sind zu verbessern.
Stil- und Denkübungen
Das Hauptgewicht ist auf die planmäßige Bereicherung
und Festigung des Wortschatzes bei
genauer Beachtung der Bedeutungsunterschiede
zum Zwecke der Steigerung der Beobachtungs-
und Ausdrucksfähigkeit — vor allem durch die
Lektüre — zu legen. Die in den kroatischen
Mundarten des Burgenlandes gebräuchlichen Germanismen
sind durch schriftkroatische Ausdrücke
zu ersetzen. Diese schriftkroatischen Ausdrücke
sind durch Sprech- und Sprachübungen im
Sprachgebrauch zu festigen. Einfache, schlichte
und klare Ausdrucksweise ist anzustreben.
Sprachlehre
Aus der Satzlehre werden die Grundzüge des
Satzbaues (das aussagende Zeitwort als Kern des
Satzes) behandelt, aus der Wortlehre das Hauptwort
(Geschlecht, Zahl und Deklination), das
Eigenschaftswort (bestimmte und unbestimmte
Form, Deklination und Steigerung), das persönliche
und das rückbezüglich-besitzanzeigende Fürwort,
das Zeitwort (Konjugation der Gegenwart,
Vergangenheit und Zukunft; Nenn-, Befehls-
und Konditionalform) und das Vorwort. Hinweise
auf Wortverwandtschaften und Wortfamilien
sollen den Wortschatz bereichern.
Rechtschreibung
Die allenfalls schon in der Volksschule erworbenen
Kenntnisse sind durch entsprechende
Übungen zu erweitern und zu festigen. Eingehend
ist die Silbentrennung zu behandeln. Die
Verschiedenheit zwischen Schrift- und Klangbild
ist besonders zu beachten. Auf die richtige Konsonantenangleichung
(b — p, d — t, g — k, z — s,
ž — š, d — ć und dz — č) ist großer Wert
zu legen. Die Schüler sind an den Gebrauch des
Wörterbuches zu gewöhnen.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht
vor Anfang Dezember.
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Sprech- und Sprachübungen wie in der ersten
Klasse bei Steigerung der Anforderungen hinsichtlich
der Vermeidung mundartlicher Sprechweise
in Lautgebung und Wortwahl. Auf richtige
Aussprache ist besonderer Wert zu legen. Betonte
und unbetonte, kurze und lange Vokale sind
zu beachten und Fehler in der Aussprache (Diphthongierung)
zu verbessern.
Von den Aufsatzarten ist besonders der Beobachtungaufsatz
zu pflegen; er soll in geringerem
Umfang vorbereitet werden als in der
ersten Klasse.
Schrifttum und Lesen
Lesestoffe der schon in der ersten Klasse verwendeten
Art, aber höhere Anforderungen an
das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle
Lesen. Außerdem: Lebens- und Charakterbilder
bedeutender Männer und Frauen des kroatischen
Volkes, Österreichs, der Nachbarstaaten und des
übrigen Europa; kroatische Volkssagen, Stoffe
aus der kroatischen Geschichte und Kultur;
lebensvolle Erzählungen und Schilderungen aus
dem erdkundlichen und naturkundlichen Lehrstoff.
Stil- und Denkübungen
Übungen zur Bereicherung und Festigung des
Wortschatzes sind planmäßig fortzusetzen, wobei
auf den Erwerb der kroatischen Termini aus
allen Disziplinenn besonderer Wert zu legen ist.
Sprachlehret
Die Besonderheiten der Deklination des Hauptwortes
(nepostojano a, Dual, Übergang des 1 zu
o, Umlaut, Palatalisation, Assimilation), die Deklination
der Fürwörter, vor allem der Gebrauch
des rückbezüglich-besitzanzeigenden. Fürwortes,
das Zahlwort (besonders in Verbindung mit dem
Haupt- und Zeitwort), die passive Form und
die Konjugation der Zeitwörter (Gegenwart, Vergangenheit
und Zukunft) sind gründlich zu behandeln.
Rechtsdireiben
Die in der ersten Klasse erworbenen Kenntnisse
sind zu festigen und durch Behandlung
der Konsonantenangleichung, der Großschreibung,
der Zeichensetzung und der Schreibung
gebräuchlicher Fremdwörter zu erweitern.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Dritte Klasse (3 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Übungen im freien Sprechen mit Vorbereitung,
Vortrag von Gedichten und geeigneten
Prosastücken. Auf richtige Betonung und diphthongfreie
Aussprache ist besonderer Wert zu
legen. Aufsätze aller Arten (Erlebnis- und Beobachtungsaufsatz,
Bildbeschreibung, Inhaltsangabe,
Nacherzählung, Bericht); Abfassen einfacher Geschäftsbriefe.
Schrifttum und Lesen
Zu den Lesestoffen der schon in der zweiten
Klasse verwendeten Art treten Darstellungen
aus dem Wirtschaftsleben, der Technik und dem
Verkehr in Österreich und in den benachbarten
Ländern unter besonderer Berücksichtigung des
kroatischen Volkes; Bilder aus der Geschichte
dieses Volkes, Erzählungen und Bruchstücke größeren
Umfanges aus dem kroatischen Schrifttum,
einfache lyrische Gedichte und Bruchstücke aus
leichteren dramatischen Werken. Im Anschluß an
die Lesestoffe sind bedeutende kroatische Dichter
und Schriftsteller zu behandeln.
Stil- und Denkübungen
Der Ausbau und die Vertiefung des Wortschatzes
sind planmäßig fortzusetzen. An Hand des
Lesestoffes sind die kroatischen Termini aus dem
Wirtschaftsleben zu erarbeiten und zu festigen.
Die Germanismen in der kroatischen Sprache
sind auszumerzen und die Besonderheiten des
kroatischen Satzbaues eingehend zu behandeln.
Sprachlehre
Aus der Satzlehre: Die Nebensätze. Aus der
Wortlehre: die perfektiven und imperfektiven
Zeitwörter (Erkennen der vier Vergangenheitszeiten
an Hand der Lektüre) die Mittelwörter,
die satz- und wortverbindenen Wörter; der
Vokal ě, die Um- und Ablaute, die Doppelvokale,
die Verschmelzung des j und der Konsonantenausfall.
Rechtschreiben
In Verbindung mit der Behandlung des zusammengesetzten
Satzes ist die Zeichensetzung
eingehend zu erläutern. Ferner sind die Konsonanten
l, j, č, ć, d, dž und der Vokal ě eingehend
zu behandeln.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Vierte Klasse (3 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Die Übungen im freien Sprechen sind unter
allmählicher Steigerung der Anforderungen planmäßig
fortzusetzen. Dabei ist auf die richtige Betonung
und die diphthongfreie Aussprache der
Vokale besonders zu achten. Zu den bisherigen
Aufsatzarten treten Berichte über Vorgänge aus
dem Menschen- und Naturleben. Ferner ist das
Abfassen von Gesuchen, Eingaben u. dgl. zu
üben.
Schrifttum und Lesen
Zu den Erzählungen und Abhandlungen über
das Arbeits- und Berufsleben kommen umfangreichere
erzählende Dichtungen (beziehungsweise
Teile daraus), lyrische Gedichte, einfache dramatische
Werke. Bilder aus der Geschichte und
Kultur des kroatischen Volkes. Einblick in die
wichtigsten Entwicklungsabschnitte des kroatischen
Schrifttums; bedeutende kroatische Dichter
und Schriftsteller aus dem neueren Schrifttum.
Stilkunde und Denkübungen
Ergänzung und Festigung des Wortschatzes.
Besondere Beachtung ist dem Erwerb kroatischer
Bezeichnungen aus dem Arbeits-, Berufs- und
Kulturleben zu widmen.
Sprachlehre
Die erworbenen Kenntnisse aus der Laut-,
Wort- und Satzlehre sind zusammenzufassen. Die
Deklination des Hauptwortes (Genitiv, Dativ,
Akkusativ, Lokativ und Instrumentalis mit und
ohne Vorwort), die Konjugation der unregelmäßigen
Zeitwörter; die wörtliche und die abhängige
Rede sind eingehend zu behandeln und
zu üben.
Rechtschreiben
Übungen und zusammenfassende Belehrungen
mit Berücksichtigung der häufigsten Fehler.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
SLOWENISCH
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Sprechübungen
Einführung in die slowenische Lautbildung
durcj Sprechübungen. Sorgfältiges Einprägen der
dowenisdven Laute č, š, ž, des Unterschiedes zwischen
p und b, t und d, v und f, s und z. Richtiges
Lesen des 1.
Lesestoff
Kurze Lesestücke, auch Zwiegespräche, die
Lehreinheiten aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich
des Schülers betreffen, zur systematischen
Aneignung und Erweiterung des Wortschatzes.
Wortschatzübungen nach den Sachgebieten
Schule, Haus, Wohnung, Familie, Körper, Kleidung,
Nahrung, Zeit, Uhr, Auswendiglernen von
Prosatexten und leichten Gedichten (Stritar,
Prešeren, Župančič, Murn, Jenko usw.).
Sprachlehre
Haupt- und Eigenschaftswort (Einzahl, Zweizahl,
Mehrzahl); persönliches und besitzanzeigendes
Fürwort; Fragewort; Vorwörter, die am
häufigsten gebraucht werden. Zeitwort und
Hilfszeitwort in den drei Hauptzeiten.
Arten des einfachen Satzes.
Schriftliche Arbeiten
Diktate, Sprachübungen und Aufsätze.
Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht
vor Anfang Dezember.
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
Sprechübungen
Regelmäßige Wiederholung der Ausspracheübungen.
Planmäßige Erweiterung und Festigung
des Wortschatzes unter Berücksichtigung der
Sachgebiete: Wohnung, Kleidung, Lebensmittel,
Geschäft, Stadt, Verkehr und Sport.
Lesestoff
Lesestoff aus den Sachgebieten der Klasse.
Sprachlehre
Biegung des Haupt- und des Eigenschaftswortes
mit Ausnahme der Sonderfälle.
Zeitwort: Erzähl-, Wunsch-, Befehls- und Bedingungsform.
Fürwörter und ihre Deklination, soweit nicht
schon in der ersten Klasse durchgenommen.
Steigerung des Eigenschaftswortes; Grund- und
Ordnungszahlwörter. Der bejahende und der
verneinende Satz. Satzglieder.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Dritte Klasse (3 Wochenstunden)
Sprechübungen
Wie in der ersten Klasse. Erweiterung des
Wortschatzes in den Sachgebieten: Gesundheit
und Krankheit, Fremdenverkehr, Verkehrsmittel,
Bilder aus dem Erwerbs- und Berufsleben.
Konversationsübungen.
Lesestoff
Lesen längerer und schwierigerer Texte.
Sprachlehre
Überblick über das Zeitwort und seine Formen;
die Aktionsarten; die wichtigsten Mittelwörter
und die Absichtsformen (Supinum). Wortbildung
und Wortfamilien. Der zusammengesetzte
Satz: Nebenordnung, Unterordnung.
Schriftliche Arbeiten
Nacherzählungen, Übersetzungen und freie
Aufsätze als Schul- und Hausübungen.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Vierte Klasse (3 Wochenstunden)
Sprechübungen
Vervollkommnung der Aussprache durch
Weiterführung der Sprech- und Konversationsübungen.
Erweiterung des Wortschatzes durch
zeitgemäße Sachgebiete.
Lesestoff
Leichtere Texte slowenischer Dichter und
Schriftsteller. Pflege der Hauslektüre.
Sprachlehre
Zusammenfassende Wiederholung und Festigung
des Stoffes.
Schriftliche Arbeiten
Wie bisher, aber mit höheren Anforderungen.
Festigung der Rechtschreibung durch entsprechende
Übungen. Freiere Diktate. Wiedergabe
gelesener Erzählungen, längere Berichte (auch in
Briefform) über Erlebtes und Gelesenes; Stellen
und Beantworten von Fragen; Übersetzungen ins
Slowenische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen;
Zeitungsanzeigen; Wiedergabe leichter
Zeitungsartikel. Einfache Geschäftsbriefe.
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
UNGARISCH
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Die allenfalls bereits in der Volksschule begonnenen
Sprech- und Sprachübungen sind fortzusetzen
und stofflich zu erweitern.
Die Übungsstoffe sind dem Alltagsleben und
der Umwelt der Schüler zu entnehmen. Die
Sprachpflege umfaßt Übungen im Erzählen und
Berichten über Erlebnisse und Beobachtungen,
das Vortragen kurzer Prosastücke und leicht verständlicher
Gedichte sowie das Singen von Volksliedern.
Die Schüler sind an richtige Lautbildung zu gewöhnen.
Auf genaue Unterscheidung der kurzen
und langen Vokale: i — dotlessiacute, u — ú, ü — u, ö — o,
o — ó, der stimmlosen und stimmhaften Konsonanten
p — b, t — d, k — g sowie auf die
richtige Aussprache der Doppelbuchstaben sz, zs,
ly = j, cs, ty, gy und. ny ist zu achten. Als Auf-
satzarten sind einfache Berichte und Beschreibungen
zu pflegen.
Schrifttum und Lesen
Lautrichtiges und ausdrucksvolles Lesen ist anzustreben,
wobei der Wortschatz systematisch
zu erweitern ist.
Themenkreise: Volksmärchen, Volkslieder,
Sagen und Fabeln, Erzählungen über Menschen,
Tiere und Pflanzen, einfache lyrische Gedichte.
Sprachlehre
Aus der Satzlehre sind die Grundzüge des Satzbaues
zu behandeln, aus der Wortlehre der bestimmte
Artikel, das Hauptwort, die Mehrzahlbildung
und die wichtigsten Suffixe des Hauptwortes,
die hinweisenden, persönlichen und fragenden
Fürwörter, das Eigenschaftswort, Zeitwort
in den drei Hauptzeiten.
Rechtschreiben
Das allenfalls in der Volksschule Gelernte ist
durch Übungen zu erweitern und zu festigen,
vor allem die Grundregeln der ungarischen Rechtschreibung,
wie die lauttreue Schreibung, Schreibung
der ly-Wörter und richtiges Schreiben nach
der Wortzusammensetzung, Abweichungen des
Schriftbildes von der Aussprache bei der Konsonantenangleichung,
Verschmelzung der Konsonanten
und Verkürzung langer Konsonanten.
Die Silbentrennung ist ausführlich zu behandeln.
Einführung in das Wörterbuch.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht
vor Anfang Dezember.
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Sprech- und Sprachübungen wie in der ersten
Klasse mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich
der Vermeidung mundartlicher Sprechweise
in Lautgebung und Wortwahl. Auf richtige Aussprache
ist besonderer Wert zu legen. Geeignete
Texte in Vers und Prosa sind fallweise auswendig
zu lernen und gut betont vorzutragen. Ferner
ist das Gesetz der Vokalharmonie zu behandeln.
Die Sprachpflege umfaßt neben dem Berichten
und Erzählen über Erlebtes und Beobachtungen,
Bildbesprechungen und Bildbeschreibungen. Als
Aufsatzarten sind Erlebnis- und Beobachtungsaufsätze
zu pflegen.
Schrifttum und Lesen
Lautrichtiges und ausdrucksvolles Lesen mit
gesteigerten Anforderungen.
Themenkreise: Bedeutende österreichische und
ungarische Persönlichkeiten, ungarische Volkssagen.
Märchen, ausgewählte Stoffe und Gedichte
aus Geschichte und Kultur sowie Naturgeschichte
und Geographie und Wirtschaftskunde.
Sprachlehre
Aus der Satzlehre ist der einfache und einfach
erweiterte Satz zu behandeln. Die Bezeichnungen
Satzgegenstand, Satzaussage, Ergänzung, Beifügung
und Umstandswort sind sowohl ungarisch
als auch lateinisch zu verwenden. Beim Zeitwort
ist die Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft
der Wirklichkeitsform sowohl bei der subjektiven
als auch bei der objektiven Abwandlung zu behandeln.
Die Abwandlung der ik-Zeitwörter ist
gründlich durchzunehmen. Gebrauch der Möglichkeitsform
nur im Zusammenhang mit einfachen
Beispielen. Die Befehlsform. Zusammengesetzte
Hauptwörter. Die wichtigsten Besitzerformen
an Hand von Beispielen. Ferner sind zu
behandeln das Zahlwort, das Bindewort, das unbestimmte
und besitzanzeigende Fürwort.
Rechtschreibung
Der Rechtschreibunterricht knüpft an die
Erlebnis- und Beobachtungsaufsätze der Schüler
an, wobei die in der ersten Klasse erworbenen
Kenntnisse neben der Festigung planmäßig zu
erweitern sind.
Zu behandeln sind: Großschreibung der meisten
Eigennamen, richtige Schreibung der subjektiven
und objektiven Abwandlungsformen
sowie die Zeichensetzung.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Dritte Klasse (3 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Zu den Berichten und freien Aussprachen treten
Übungen im freien Sprechen mit Vorbereitung.
Auf richtige Betonung und guten Vortrag
ist zu achten. Zu den Erlebnis- und Beobachtungsaufsätzen
kommen Sachberichte und Inhaltsangaben.
Schrifttum und Lesen
Anleitung zum häuslichen Stillesen.
Themenkreis: Aus Technik und Wirtschaft
Österreichs und der angrenzenden Nachbarländer.
Auszüge aus der ungarischen Literatur,
auch aus leichteren dramatischen Werken.
Sprachlehre
Aus der Satzlehre ist der zusammengesetzte
Satz zu behandeln, Satzgefüge und Satzverbindung.
Beim Zeitwort ist die Gegenwart und
Vergangenheit der Möglichkeitsform sowohl bei
der subjektiven als auch bei der objektiven Abwandlung
zu behandeln. Abweichungen der Aussprache
von der Schreibung beim Zusammentreffen
von Vokalen. Die vollkommene Vokalangleichung.
Wortbildung und Wortbedeutung.
Rechtschreiben
Bei den zusammengesetzten Sätzen ist die Zeichensetzung
eingehend zu behandeln. Zu sichern
ist vor allem: die richtige Schreibung der subjektiven
und objektiven Abwandlungsform, der
Befehlsformen und der Möglichkeitsformen.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
Vierte Klasse (3 Wochenstunden)
Sprachpflege (Sprechen und Schreiben)
Übungen im freien Sprechen sind mit gesteigerten
Anforderungen fortzusetzen. Zu den bisherigen
Aufsatzarten treten Berichte über Vorgänge
aus dem Menschen- und Naturleben.
Lebenspraktischer Schriftverkehr.
Schrifttum und Lesen;
Lyrische Gedichte. Proben aus der Heldendichtung.
Berichte und Schilderungen aus dem
Arbeits- und Berufsleben sowie der Zeitgeschichte.
Bilder aus der Geschichte und Kultur des ungarischen
Volkes. Übersicht über die wichtigsten
Entwicklungsabschnitte des ungarischen Schrifttums.
Sprachlehre
Übungen zur Bekämpfung von Verstößen
gegen die Sprachrichtigkeit. Zusammenfassende
Übersicht über die Laut-, Wort- und Satzlehre.
Direkte und indirekte Rede.
Rechtschreibung
Richtige Schreibung einiger im Alltagsleben gebräuchlicher
Abkürzungen und Fremdwörter.
Übungen und zusammenfassende Belehrungen
unter Berücksichtigung der häufigsten Fehler.
Schriftliche Arbeiten
Schularbeiten: sechs im Schuljahr.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll in den Ablauf des Weltgeschehens
einführen, Einsicht in historische Zusammenhänge
eröffnen, Verständnis für das Zeitgeschehen
anbahnen, Achtung für die großen
Leistungen einzelner Menschen und ganzer Völker
erwecken und mit den Einrichtungen des öffentlichen
Lebens vertraut machen.
Die Schüler sollen, ihrem Alter entsprechend,
zu selbständigem Denken und eigener Stellungnahme,
zu positiver Kritik und objektiver Geisteshaltung
befähigt werden.
Auf Grund der gewonnenen Einsichten sollen
die Schüler zu einem den Mitmenschen und der
Gemeinschaft gegenüber verantwortungsbewußten
Handeln gelangen.
Auf die Erziehung zu demokratischer Gesinnung
und zu österreichischem Staatsbewußtsein
ist besonderer Wert zu legen.
Lehrstoff
Erste Klasse (1 Wochenstunde)
Die in der Grundschule gewonnenen ersten
Eindrücke von einst und jetzt sind durch einzelne
Erzählungen über bedeutende Ereignisse aus der
Geschichte des Bundeslandes und Österreichs zu
ergänzen und zu vertiefen. Diese Erzählungen
sollen die Abwehr von Bedrohungen des Landes,
die Überwindung wirtschaftlicher, sozialer und
anderer Notstände, den Wandel der sozialen und
kulturellen Einrichtungen und bedeutende kulturelle
Taten zum Inhalt haben. So ist eine einprägsame
Reihe zu ordnen, die von der Gegenwart
bis in die Römerzeit zurückreicht und mit
Daten aus der engeren Heimat verknüpft wird.
Allenfalls sollen die Schüler mit den Tatsachen
und Umständen des Zusammenschlusses der
Teile des Bundesgebietes vertraut gemacht werden.
Die in der Grundschule gewonnenen sozialkundlichen
Einblicke in Gemeinde, Bezirk und
Bundesland sind durch Hinweise auf die obersten
Organe des Bundes und auf einzelne Verwaltungsaufgaben
des Bundes, der Länder, der
Bezirke und der Gemeinden zu ergänzen.
In den letzten drei Schulmonaten beginnt die
Einführung in den Ablauf der Geschichte in zeitlicher
Ordnung, und zwar mit Bildern aus der
Urgeschichte Österreichs (ältere und jüngere
Steinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit, besonders Hallstattkultur).
Die anschauliche Schilderung, auch mit Hilfe
einschlägiger Jugendbücher, bezweckt ein Hineindenken
in die grundlegenden Formen der Lebensbewältigung
durch Eingriffe in die Natur, durch
den Gebrauch von Werkzeug und Gerät und
durch eine geordnete Gemeinschaft.
Zweite Klasse (2 Wochenstunden)
Bilder aus der Geschichte des Orients, der
Griechen und der Römer und des Mittelalters
bis zum Zwischenreich.
Der Wegfall des einen oder des anderen Bildes
kann durch die vertiefte Behandlung eines
anderen ausgeglichen werden. Der wichtigste Ertrag
des Unterrichtes ist im Bekanntwerden mit
den Leistungen und Gedanken zu erblicken, die
aus der Vergangenheit in die Gegenwart nachwirken.
Aus der Geschichte des Morgenlandes
Ägypten, Babylon, Phönizier, Israeliten.
Die Griechen und ihre Kultur
Lebensraum, Lebensart und Religion der Griechen;
die Ordnung des öffentlichen Lebens;
Olympische Spiele und religiöse Weihestätten;
Griechenland verteidigt seine Freiheit (Perserkriege);
Höhepunkt der griechischen Kultur
(Perikles); politischer Niedergang; Weltgeltung
des Griechentums (Hellenismus).
Das Werden und der Untergang des römischen
Weltreiches
Die Römer — ein Bauernvolk; die Ständekämpfe,
Sklaverei; Roms Herrschaft im Mittelmeer,
wirtschaftliche, soziale und politische Folgen;
von der Republik zum Kaiserreich (Cäsar
und Augustus); das römische Weltreich (die
Römer auf dem Boden unserer Heimat); das
Christentum im Römerreich (Konstantin); germanische
Völker auf Wanderung (Severin, Odoaker,
Theoderich).
Aus der früh- und hochmittelakerlichen Geschichte
Christianisierung Europas, das Frankenreich;
das Reich Karls des Großen, Erneuerung des
römischen Kaisertums, gesellschaftliche, wirtschaftliche
und kulturelle Zustände; der Fortbestand
des römischen Kaisertums in Byzanz; der
Islam; Kaisertum und Papsttum (Investiturstreit);
früh- und hochmittelalterliche Kultur (Lehenswesen,
Klosterleben, Romanik); das Rittertum;
die Kreuzzüge, eine europäische Bewegung.
Aus der Geschichte unserer Heimat bis ins
Hochmittelalter.
Dritte Klasse (2 Wochenstunden)
Bilder aus der Geschichte Europas vom Zwischenreich
bis zum Wiener Kongreß (mit Beziehung
auf die engere Heimat). Sie dienen
hauptsächlich dem Zweck, das Verständnis für
die gesellschaftlichen, politischen, religiösen und
kulturellen Wandlungen, die für das Erfassen
der Gegenwart wichtig sind, zu wecken und
einige sozialkundliche Modellvorstellungen zu
gewinnen.
Unter diesem Gesichtspunkt sind etwa die
folgenden Themen teils in breiterer, teils in
knapper Darstellung zu behandeln.
Europa im Spätmittelalter
Grundherren und Bauern; Städte und Bürger;
Staatenbildung (Hausmachtpolitik, Entwicklung
der Nationalstaaten); europäisches Handelsleben;
die Gotik; die Hussiten.
Vom Mittelalter zur Neuzeit
Die Erfindungen und Entdeckungen und ihre
Folgen; Humanismus und Renaissance; Maximilian
und Karl V.; das wirtschaftliche und
soziale Leben (Geldwirtschaft, Bauernkriege);
die Glaubensspaltung in Europa; die Gegenreformation
und der Dreißigjährige Krieg.
Absolutismus und Aufklärung
Der Absolutismus und sein Wirtschaftssystem;
Österreich im Zeitalter der Türkenkriege;
Barockkultur; England auf dem Weg zur Demokratie;
die Aufklärung; der aufgeklärte Absolutismus
in Österreich (Maria Theresia und
Joseph IL); der Einfluß der Aufklärung in Rußland;
die Gründung der Vereinigten Staaten von
Amerika.
Die Französische Revolution und das Zeitalter
Napoleons. Die Französische Revolution und
ihre Folgen; Napoleon und die Befreiungskriege;
der Wiener Kongreß.
Vierte Klasse (2 Wochenstunden)
Bilder aus der Geschichte seit dem Wiener
Kongreß bis zur Gegenwart. Sie dienen der Einführung
in das Werden der modernen Demokratie
und den Einrichtungen des Rechts- und
Wohlfahrtsstaates. Die sozialkundlichen Modellvorstellungen
sind zu ergänzen, namentlich durch
die Grundbegriffe des Arbeits- und Sozialrechtes,
des Geldwesens und der Wirtschaftsführung. Der
Einblick in die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
soll die Schüler befähigen, entsprechend
ihrer Reifungsstufe wichtige Vorgänge im öffentlichen
Leben Österreichs und in der Weltpolitik
mit einigem Verständnis, mit Interesse und in
möglichst objektiver Geisteshaltung zu verfolgen.
Dem Geschichtsunterricht in dieser Klasse kommt
daher besondere Bedeutung für die staatsbürgerlichen
Aufgaben der österreichischen Schule zu.
Gegen Ende des Schuljahres sind die Schüler
auf die Bestimmungen über Jugendschutz und
Jugendstrafrecht sowie auf die Straßenverkehrsordnung
hinzuweisen.
Der Lehrstoff soll etwa nach folgenden geschichtlichen
Leitthemen gegliedert werden
Konservative und liberale Kräfte in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts
Die Politik der europäischen Mächte unter
dem Einfluß Metternichs. — Die Biedermeierzeit
in Österreich. — Neue Entwicklungen der Naturwissenschaften.
— Die erste industrielle Revolution
und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. —
Die Revolutionen in Europa von 1830 bis 1848.
Nationalismus, Sozialismus und Imperialismus
Die nationalen Einigungsbewegungen in
Deutschland und Italien. — Neue Entwicklungen
in der Wirtschaft und Gesellschaft (Arbeiterbewegung,
Großstadt, Parlamentarismus, politische
Parteien, moderne rechtsstaatliche Verwaltung).
— Der Vielvölkerstaat Österreich. Der
Erste Weltkrieg und seine politischen, sozialen
und wirtschaftlichen Folgen.
Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem Ersten
Weltkrieg
Neue Demokratien: Völkerbund, die europäische
Staatenwelt, Kommunismus, Faschismus.
Weltwirtschaftskrise. Die Erste Republik Österreich.
Der Nationalsozialismus und die Entfesselung
des Zweiten Weltkrieges. Der Zweite Weltkrieg
und seine politischen, sozialen und wirtschaftlichen
Folgen.
Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem
Zweiten Weltkrieg
Die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen.
— Der Wiederaufbau Europas. —
Die Verselbständigung der ehemaligen Kolonien.
— Die „zweite industrielle Revolution". —
Die Veränderungen in der gesellschaftlichen
Struktur, besonders in der ländlich-bäuerlichen
Welt. — Die führenden Weltmächte. — Wirtschaftliche
und militärische Zusammenschlüsse in
Europa und in der Welt.
Die Zweite Republik Österreich
Wiedereinrichtung des demokratischen Lebens,
Wiederaufbau. — Der Staatsvertrag von 1955
und die Neutralitätserklärung.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Kenntnis Österreichs und seiner Nachbarländer
in erdkundlicher Hinsicht. Anbahnung des Verständnisses
für das Wirtschaftsleben und die Wirtschaftsstruktur
Österreichs. Einblick in die wirtschaftlichen
Möglichkeiten dieses Landes auf dem
europäischen und auf dem Weltmarkt.
Geographische Zusammenschau Europas als
eines wichtigen Kultur- und Wirtschaftsraumes.
Überblickartige Kenntnis der Erde mit Berücksichtigung
der weltgeschichtlichen und weltwirtschaftlichen
Bedeutung der einzelnen Länder,
besonders auch der Entwicklungsländer. Die Erde
im Sonnensystem und im Weltall.
Wecken des Heimat- und Weltverständnisses
und des Bewußtseins, daß der Schüler zugleich
Österreich, Europa und der Welt angehört. Anbahnung
des Verständnisses für die Zusammenhänge
zwischen Landschaft, Klima, Wirtschaft,
Besiedlung und Kultur (Natur- und Kulturlandschaft).
Einsicht in die wirtschaftlichen Bedingungen
von Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel
und Verkehr. Einfache Einführung in die
Probleme des Wirtschaftsablaufes und der Wirtschaftsordnung.
Verständnis für die Bedeutung
volkswirtschaftlich richtigen Verhaltens des einzelnen
und der Gesamtheit.
Entwicklung des Raum- und Orientierungssinnes;
Kenntnis der Landkarte und ihrer Benützung.
Lehrstoff
Erste Klasse (2 Wochenstunden)
Das in der Grundschule erworbene Wissen über
das heimatliche Bundesland 1st sowohl hinsichtlich
der wichtigsten Einzeltatsachen als auch des
erd- und wirtschaftskundlichen Begriffsschatzes
zu festigen. Diese Kenntnisse sind auf die Republik
Österreich auszuweiten, und zwar auf das
Bundesgebiet als Ganzes und auf die Besonderheiten
der einzelnen Bundesländer.
Als Unterrichtsertrag ist zu sichern: Lage und
Bedeutung der Landeshauptstädte und anderer
größerer Orte; Hauptverkehrswege und die von
ihnen benützten Täler und Pässe; Verkehrsknotenpunkte;
die Hauptgebirgszüge, bedeutende
Gipfel und wichtige Gewässer; Bodenschätze;
Zentren der großen Wirtschaftszweige; Orte, in
denen wichtige Industrie- und Exportgüter hergestellt
werden; beachtenswerte Gebiete und
Stätten des Fremdenverkehrs. — Sachgerechte
Ausdrucksweise in Gesprächen über charakteristische
Erscheinungen der Natur- und Kulturlandschaft
Österreichs.
Das Lesen von Atlas- und Wandkarten ist zu
üben. Besonders sind die Schüler anzuleiten, die
Wirkung verschiedener Kartenmaßstäbe auf die
Wiedergabe der Einzelheiten zu beachten. Die
Schüler vergleichen Flugaufnahmen und Landschaftsbilder
mit der Karte. Sie fertigen einfache
Lageskizzen an, wobei zunächst auf Treue der
Proportionen weniger Gewicht gelegt wird.
Der Unterricht soll auch bleibende Eindrücke
von den landschaftlichen Schönheiten Österreichs
vermitteln und zusammen mit dem Deutschunterricht
das Brauchtum und die Siedlungsweise
in verschiedenen Teilen des Vaterlandes, namentlich
auch im ländlichen Siedlungsgebiet, darstellen.
Auf bedeutende Stätten österreichischer Geschichte
ist hinzuweisen.
Bei Lehrausgängen sind in der Umgebung des
Schulortes Plätze aufzusuchen, an denen die
Naturlandschaft und die durch Menschenwerk
umgeformte Landschaft bedeutsame Erscheinungen
aufweisen oder an denen ein wichtiger Ausschnitt
aus der wirtschaftlichen Arbeit zu beobachten
ist (Betriebe).
An Wander- oder Straßenkarten ist das Vergleichen
von Karte und Wirklichkeit zu üben.
Zweite Klasse (2 Wochenstunden)
Länderkundliche Behandlung der Nachbarländer
Österreichs; exemplarische Behandlung des
übrigen Europa einschließlich der Länder um
das Mittelmeer und des asiatischen Anteiles der
Sowjetunion.
Gewinnung wirtschaftlicher Kenntnisse über
Europa (auch dessen wichtigste wirtschaftliche
Organisationen).
Die Gestalt der Erde und ihre Darstellung
durch den Globus. Das Gradnetz. Ortszeit und
Zonenzeit. Die wichtigsten europäischen Klimabereiche.
Verwendung von Karten großen Maßstabes;
weitere Übung im Lesen der Haupt- und Nebenkarten
und im Zeichnen von Skizzen.
Dritte Klasse (2 Wochenstunden)
Länderkundliche Behandlung der außereuropäischen
Erdteile in exemplarischer Auswahl.
Einiges über Entdeckungsreisen. Auswertung einschlägiger
Jugendbücher. Wecken des Verständnisses
für die wirtschaftlichen Verhältnisse in den
außereuropäischen Ländern; Einblick in deren
wirtschaftliche Beziehungen zu Österreich und
zu den anderen europäischen Ländern. Im Zusammenhang
damit Klärung wirtschaftskundlicher
Grundbegriffe (wie Agrar-, Industrie- und
Handelsstaat, Autarkie, Welthandel, Bedeutung
der Arbeitsleistung und der Investitionen, Import
und Export).
Die scheinbare Sonnenbahn in verschiedenen
geographischen Breiten. Die Abhängigkeit des
Klimas vom Sonnenstand und von anderen Bedingungen.
Die Bedeutung des Klimas für Menschen,
Tiere und Pflanzen. Übungen im Lesen
verschiedener Karten (Wander- und Straßenkarten)
und im Zeichnen von Skizzen und Profilen.
Einführung in das Lesen statistischer Darstellungen.
Vierte Klasse (2 Wochenstunden)
Die Erde als Planet. Die Lichtgestalten des
Mondes; Sonnen- und Mondesfinsternisse. Die
Entstehung der Jahreszeiten; Kalender. Das
Sonnensystem und das Milchstraßensystem im
Weltall.
Überblick über die Erdteile und Weltmeere.
Österreichs politische und wirtschaftliche Stellung
in Europa und in der Welt.
Probleme der europäischen Wirtschaft und der
Weltwirtschaft, soweit sie (etwa auch durch Erörterungen
in der Presse, im Rundfunk und
Fernsehen) in den Gesichtskreis der Schüler treten.
Besprechen von Statistiken und deren graphischer
Darstellung. Übungen im Gebrauch von
Nachschlagewerken.
Zusammenfassung und Festigung volkswirtschaftlicher
Grundbegriffe hinsichtlich der Formen
und Bedingungen der industiellen und landwirtschaftlichen
Produktion, des Handels und
Verkehrs; Wirtschaftswachstum und Lebensstandard.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit einigen grundlegenden
mathematischen Denkweisen.
Erkennen funktionaler Zusammenhänge.
Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.
Wissen um dem systematischen Aufbau der
Zahlenbereiche und die in ihren geltenden Gesetzmäßigkeiten.
Sicherheit und Geläufigkeit im Rechnen mit
Zahlen und im Umformen algebraischer Ausdrücke.
Beherrschung grundlegender Kenntnise und
Fertigkeiten aus der ebenen und räumlichen Geometrie.
Anwendung der erworbenen Kenntnisse bei der
Lösung lebenspraktischer Aufgaben.
Lehrstoff
Erste Klasse (5 Wochenstunden)
Einführungsaufgaben, beschränkt auf den Lehrstoff
der 4. Schulstufe.
Weiterbildung der Raumanschauung mit Hilfe
von Quader und Würfel: Erarbeitung der Grundbegriffe
Punkt, Strecke, Ebene, Fläche, Körper.
Wiederholung und Vertiefung der in der Grundschule
gewonnenen Grundbegriffe der Mengenlehre
unter Verwendung von Diagrammen und
in Verbindung mit der Einführung der entsprechenden
Symbole
Einführung in Grundbegriffe der Geometrie
mit Hilfe des Mengenbegriffes und unter gründlicher
Schulung im Gebrauch der Zeichengeräte
Gerade, Strahl, Strecke; Ebene, Halbebene; Lagebeziehungen
zwischen Geraden, zwischen Ebenen,
zwischen Gerader und Ebene, insbesondere auch
die Begriffe „parallel", „schneidend", „windschief",
„normal"; Parallelstreifen, Winkelfeld,
Winkel.
Die Menge der natürlichen Zahlen (N), die
Menge der natürlichen Zahlen und der Zahl 0
(N0): graphische Darstellung, dekadisches Zahlensystem,
die vier Grundrechnungsarten; Verwendung
von Klammern; Kommutativgesetze,
Assoziativgesetze, Distributivgesetz; Rangordnung
der vier Grundrechnungsarten.
Die Relationsbegriffe „gleich" (=), „ungleich"
( ), „kleiner als" (<), „größer als" (>), „kleiner
oder gleich" ( ), „größer oder gleich" ( )
unter Verwendung der entsprechenden Symbole;
in Verbindung damit auch Bestimmen der Lösungsmenge
einfacher Ungleichungen und Gleichungen
durch Einsetzen der Zahlen einer endlichen
Grundmenge unter Verwendung von
„Platzhaltern" (z. B. „Platzhaltern" (z. B □, Δ, Ο, a, x).
Bruchrechnen: die Bruchfamilien Ganze —
Halbe — Viertel — Achtel und Ganze — Zehntel
— Hundertstel.
Dezimalzahlen: Einführung; die vier Grundrechnungsarten;
Mittelwerte; Runden von Zahlen.
Metrische Maße: Längenmaße, Gewichtsmaße;
Maßeinheit und Maßzahl; Umwandlung von
Maßen unter Beschränkung auf lebenspraktische
Maßbeziehungen.
Funktion als Zuordnung: Messen von Strecken;
Umfang und Flächeninhalt des Rechtecks
und Quadrats (einschließlich der Flächenmaße
und des Zeichnens dieser Figuren), Oberfläche
und Rauminhalt des Quaders und Würfels (einschließlich
der Raummaße und des Anfertigens
von Modellen); maßstäbliches Zeichnen.
Der Kreis: Kreislinie, Kreisfläche (abgeschlossen
und offen) und ihre Teile; Lagebeziehungen
zwischen Punkt und Kreis, zwischen Gerader
und Kreis, zwischen zwei Kreisen.
Rechnen mit Zeitmaßen.
Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und
des Schätzens.
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Zweite Klasse (4 Wochenstunden)
Wiederholen des Rechnens mit Dezimalzahlen.
Funktion (Abbildung) als Zuordnung: die Kongruenzabbildungen,
Geradenspiegelung, Schiebung
(Vektor), Drehung — angewandt auf Punkt,
Pfeil, Dreieck und Viereck} Übertragung von
Winkeln; Winkelmaß (Rechnen mit Winkelmaßen,
Komplementär- und Supplementärwinkel).
Eigenschaften und Anwendung der Kongruenzabbildungen
Längentreue, Winkeltreue, Flächentreue;
Kongruenz ebener Figuren; Strecken
symmetrale, Winkelsymmetrale; Scheitel- und
Nebenwinkel, Parallel- und Normalwinkel.
Erweiterung der Kenntnisse über die Menge
N: Teilbarkeit, Teilbarkeitsregeln, Primzahl und
zusammengesetzte Zahl, Zerlegung in Primfaktoren;
größter gemeinsamer Teiler und kleinstes
gemeinsames Vielfaches in Verbindung mit Begriffen
der Mengenlehre; Verwendung der Zeichen
Λ,V.
Bruchzahlen: Einführung, graphische Darstellung,
Erweitern und Kürzen, die vier Grundrechnungsarten;
Bestimmen der Lösungsmenge
einfacher Ungleichungen und Gleichungen durch
Einsetzen der Zahlen einer endlichen Grundmenge
unter Verwendung von Platzhaltern,
allenfalls nach Durchführung von Äquivalenzumformungen;
Umwandlung von Brüchen in Dezimalzahlen
und von endlichen Dezimalzahlen
in Brüche.
Eigenschaften des Dreiecks: Beziehungen zwischen
den Seiten, zwischen den Winkeln und
zwischen Seiten und Winkeln; einfache Konstruktionsaufgaben,
die vier merkwürdigen
Punkte; besondere Dreiecke (einschließlich Konstruktion
besonderer Winkel, Satz von Thales).
Viereck und Vieleck: Zerlegung in Dreiecke;
Eigenschaften des Vierecks, besondere Vierecke
(einschließlich einfacher Konstruktionsaufgaben);
regelmäßiges Sechs- und Achteck.
Funktion als Zuordnung: einfache Schlußrechnung
im direkten und indirekten Verhältnis,
Grundbegriffe der Prozent- und Zinsenrechnung;
einfache statistische Auswertung von Messungen
und Beobachtungen (Häufigkeitsverteilung, Staffelbild).
Anschuliche Behandlung von Prisma, Drehzylinder,
Pyramide, Drehkegel und Kugel; Netze
von geraden Prismen und Pyramiden.
Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und
des Schätzens.
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Dritte Klasse (4 Wochenstunden)
Kongruenzabbildungen: Wiederholung. Zusammensetzung
von Spiegelungen, Schiebungen, Drehungen;
Schubspiegelung; Abbildungseigenschaften.
Die Menge der ganzen Zahlen (Z): Einführung
als Erweiterung der Menge No, graphische
Darstellung (Punkte der Zahlengeraden, Vektoren);
die vier Grundrechnungsarten (Veranschaulichung
der Addition und der Subtraktion
mit Hilfe von Vektoren), Abgeschlossenheit gegenüber
Addition, Subtraktion, Multiplikation.
Die Menge der rationalen Zahlen (Q): Einführung
als Erweiterung der Menge der ganzen
Zahlen, graphische Darstellung; die vier Grundrechnungsarten,
Abgeschlossenheit gegenüber den
vier Grundrechnungsarten mit Ausnahme der
Division durch Null; Einführung in den Gebrauch
des Rechenstabes oder des Taschenrechners;
einfache statistische Auswertung von Messungen
und Beobachtungen (Häufigkeitsverteilung,
Staffelbild, Mittelwert).
Variable und Terme: Begriff der Variablen;
Terme; einfache lineare Gleichungen und Ungleichungen
mit einer Variablen, Grundmenge
und Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen.
Funktion als Zuordnung: Festlegung von
Punkten der Ebene durch Koordinaten eines
rechtwinkeligen Koordinationssystems (Eckpunkte
ebener Figuren); einfache Flächenverwandlungen
zur Herleitung der Flächeninhaltsformeln
für Viereck und Dreieck; Flächeninhalte und Umfang
besonderer Vierecke und des Dreiecks; Umfang
und Flächeninhalt des Kreises, des Kreissektors
und des Kreisringes ; Verwendung des
Rechenstabes oder des Taschenrechners.
Umformungen von Termen: Addition, Subtraktion,
Multiplikation unter Verwendung des
Kommutativ-, Assoziativ- und Distributivgesetzes;
Proben durch Belegen der Variablen mit
Zahlen; Wiederholung des dekadischen Zahlensystems.
Quadrieren: Quadrieren von einfachen Binomen
(einschließlich des Quadrierens zweistelliger
Zahlen und des Quadratwurzelziehens); Gebrauch
mathematischer Tafeln, Verwendung des
Rechenstabes oder des Taschenrechners.
Lehrsatz des Pythagoras mit einfachen Anwendungen,
beschränkt auf ebene Figuren.
Irrationale Zahlen: Beispiele; graphische Darstellung;
rationale Zahlen als Näherungswerte.
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Vierte Klasse (4 Wochenstunden)
Variable und Terme: Zerlegung einfacher algebraischer
Ausdrücke in Faktoren. Umformen von
Bruchtermen, Anwendung bei linearen Gleichungen
und Ungleichungen mit einer Variablen,
Textgleichungen aus lebensnahen Sachgebieten;
Verhältnisse und Proportionen.
Ähnlichkeitsabbildungen: Strahlensatz (Teilung
von Strecken); zentrische Streckung (Vergrößern
und Verkleinern); ähnliche Figuren (einschließlich
der Ähnlichkeit im rechtwinkeligen
Dreieck); Satzgruppe des Pythagoras.
Funktion als Zuordnung: Beispiele von bisher
behandelten Funktionen, Funktionsbegriff; Zuordnungsdiagramm,
Werttabelle, Graph; lineare
Funktion, lineare Gleichung mit zwei Variablen;
Systeme von zwei linearen Gleichungen mit zwei
Variablen; Oberfläche und Rauminhalt des geraden
Prismas, des Drehzylinders, der geraden
Pyramide, des Drehkegels und der Kugel; Schrägrißdarstellungen
einfacher ebenflächig begrenzter
Körper.
Weitere Verwendung mathematischer Tafeln;
weitere Verwendung des Rechenstabes oder des
Taschenrechners.
Ortslinien als Mengen von Punkten: Gerade,
Geradenpaar, Kreis, Kreisbogenpaar; Ellipse, Hyperbel,
Parabel (Konstruktion nur auf Grund
der Brennpunktdefinition).
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben. Einblick in das Steuer-, Versicherung-,
Sparkassen- und Kreditwesen unter
Verwendung einschlägiger Tafeln.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Didaktische Grundsätze
Im Mathematikunterricht ist von Anfang an
auf sorgfältiges Arbeiten und auf präzisen sprachlichen
Ausdruck der Schüler zu dringen.
Der Übergang von anschaulichen, induktiven
Betrachtungsweisen zu abstrakten, deduktiven
Denkprozessen darf nur allmählich und der jeweiligen
Altersstufe angepaßt erfolgen. Alle verfügbaren
Mittel der Veranschaulichung sind, besonders
zur Förderung des räumlichen Vorstellungsvermögens,
heranzuziehen.
Die Abfolge der einzelnen Stoffgebiete, wie
sie der Lehrplan durch die Reihenfolge der Stoffangaben
aufzeigt, ist für die unterrichtliche Behandlung
des Lehrstoffes einer Klasse nicht bindend.
Der Übergang vom Unterricht in der Grundschule
zu jenem in der Hauptschule muß behutsam
erfolgen.
Bei der Behandlung des „Winkelfeldes" und
des „Winkels" wird auf die entsprechenden Lehrstoffangaben
der 2. Klasse verwiesen.
Die vier Grundrechnungsarten mit natürlichen
Zahlen und der Zahl Null sind bis zur Einführung
der Dezimalzahlen nur so weit zu behandeln,
als sie nicht aus diesem Bereich hinausführen.
Hinweise auf die Notwendigkeit der
Erweiterung dieses Bereiches sind bei der Subtraktion
und der Divsion zu geben.
Die Einsicht in die im Lehrplan angeführten
Rechengesetze soll an Hand von Zahlenbeispielen
erarbeitet werden.
Das Bruchrechnen ist nur auf das anschauliche
Rechnen — ohne formale Regeln — im Rahmen
der angegebenen Bruchfamilien zu beschränken.
Die Einführung der Dezimalzahlen kann mit
Hilfe der dem Schüler bereits bekannten metrischen
Maße oder als Erweiterung des dekadischen
Zahlensystems erfolgen.
Der Funktionsbegriff wird in Form von eindeutigen
Zuordnungen vorbereitet: einer Strecke
wird ihre Länge eindeutig zugeordnet, einem
Rechteck (Quadrat) sein Umfang bzw. sein Flächeninhalt,
einem Quader (Würfel) seine Oberfläche
bzw. sein Volumen.
Die Behandlung lebenspraktischer Aufgaben
hat auch einfache Schlußrechnungen zu beinhalten.
Die systematische Behandlung der einfachen
Schlußrechnungen darf jedoch erst in der zweiten
Klasse erfolgen.
Der Begriff „Vektor" ist an Hand der Schiebung
zu erarbeiten und nur bei dieser Abbildung
zu verwenden.
Dreiecke sind nur aus Seiten und Winkeln zu
konstruieren.
Die Zinsenrechnung ist im allgemeinen auf
die Berechnung der Zinsen zu beschränken.
Nach Einführung in den Gebrauch des Rechenstabes
oder Taschenrechners ist für eine ständige
Verwendung und ausreichende Übung zu sorgen.
Bei der Berechnung des Umfanges und des
Flächeninhaltes ebener Figuren ist besonders da-
rauf hinzuweisen, daß jede Messung eine unvollständige
Zahl liefert.
Der Flächeninhalt einiger allgemeiner Vielecke
kann durch Zerlegung in Dreiecke und Trapeze
bestimmt werden.
Die Quadrate von mehr als zweistelligen Zahlen
sind nicht zu berechnen, sondern mathematischen
Tafeln zu entnehmen; ebenso die Quadratwurzeln,
die auf mehr als zweistellige Ergebnisse
führen. Die lineare Interpolation ist mit
Hilfe der Schlußrechnung durchzuführen.
Es ist zu erläutern, daß 2 keine rationale
Zahl ist und daß daher die Quadratwurzel aus
2 eine unendliche nicht periodische Dezimalzahl
ergibt. Auch n ist als irrationale Zahl zu erläutern.
Die Gerade tritt als Ortslinie in Form der
Strecken- und Winkelsymmetrale und der Mittelparallelen
eines parallelen Geradenpaares auf.
Ebenso sind das Geradenpaar, das einen Parallelstreifen
begrenzt, und das Geradenpaar, das von
den beiden Symmetralen eines Winkels und des
zugehörigen Nebenwinkels gebildet wird, Ortslinien.
Auch die beiden Kreisbogen, die die
Menge aller Punkte sind, von denen aus eine
gegebene Strecke unter dem gleichen Winkel gesehen
wird, bilden als Kreisbogenpaar eine Ortslinie.
Die Lehre von den Verhältnissen und Proportionen
ist auf das Wichtigste zu beschränken.
Bei der Behandlung der Ähnlichkeit sind keine
Ähnlichkeitssätze anzugeben. Mittels der Ähnlichkeit
im rechtwinkeligen Dreieck sind der
Höhensatz und der Kathetensatz abzuleiten.
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Fertigkeit im Gebrauch der
Zeichengeräte und im Anfertigen sauberer und
genauer Zeichnungen erlangen.
Durch Vertrautmachen mit einfachen Projektionsverfahren
ist seine Raumanschauung auszubilden.
Lehrstoff
Dritte Klasse (2 Wochenstunden)
Erlernen der Normschrift.
Schulung der Fertigkeit im Gebrauch zeitgemäßer
Zeichengeräte. Konstruieren im Heft und
auf dem Reißbrett bzw. der Zeichenplatte; Anfertigen
von Bleistift- bzw. Tuschezeichnungen
in Verbindung mit dem Geometrieunterricht,
besonders mit der Abbildungsgeometrie. Anschauungsgemäßes
Zeichnen von Grund-, Auf- und
Schrägriß der im Unterricht behandelten ebenflächig
begrenzten Körper in einfachster Lage
zu den Bildebenen.
Grund- und Aufriß des Drehzylinders und
des Drehkegels in einfacher Lage zu den Bildebenen.
Einführung in das räumliche Koordinatensystem
unter Verwendung ausschließlich
positiver Koordinaten.
Vierte Klasse (2 Wochenstunden)
Fortsetzung der Konstruktionsübungen auf
dem Reißbrett bzw. der Zeichenplatte in Verbindung
mit dem Geometrieunterricht. Zeichnen
der Kegelschnitte.
Zeichnen von Normal- und Schrägrissen einfacher
ebenflächig begrenzter Körper, des Drehzylinders
und des Drehkegels in einfacher Lage
zu den Rißebenen. Seitenriß.
Ermitteln der wahren Größe von Polygonen,
die in projizierenden Ebenen liegen. Netze gerader
Prismen und regelmäßiger Pyramiden.
Werkzeichnen, wenn möglich in Zusammenhang
mit Werkerziehung.
Didaktische Grundsätze
Alle Arbeiten einschließlich der Anfertigung
geometrischer Zeichnungen auf dem Reißbrett
bzw. der Zeichenplatte sind vollständig in der
Schule (ohne häusliche Arbeit) auszuführen.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgaben
Die Schüler der ersten und der zweiten Klasse
sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen Organismus
als Voraussetzung für die Bejahung
einer gesunden Lebensführung erfassen und in
das Werden und Reifen des Menschen Einsicht
gewinnen sowie seine Eingliederung in das Naturganze
und die aus seiner Sonderstellung erwachsende
Verantwortung erkennen. Den Schülern
der ersten und zweiten Klasse sind ausreichende
Kenntnise über charakteristische Vertreter
der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches,
insbesondere der Heimat und unter Beachtung
jener, die für den Menschen Bedeutung
haben, zu vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge
zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt
möglichst auf Grund der unmittelbaren
Beobachtung zu berücksichtigen. Das Verständnis
für die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im
Tier- und Pflanzenreich und für die darauf
beruhende Einordnung in systematische Gruppen
ist zu wecken. Ein Einblick in die wechselseitigen
Beziehungen zwischen den Organismen
und ihrer Umwelt ist zu geben.
Während in der ersten und zweiten Klasse biologische
und ökologische Einsichten im Zuge
der exemplarischen Behandlung von Tieren und
Pflanzen gewonnen werden, stehen diese in der
dritten und vierten Klasse auf Grund der altersgemäßen
Fähigkeit der Schüler dieser Schulstufen,
stärker abstrahieren zu können, im Vordergrund.
Die Erziehung zum Verantwortungsbewußten
Verhalten wird nun in zunehmendem Maß zur
zentralen Aufgabe eines auf den Menschen bezogenen
Unterrichtes.
Einfache Kenntnisse über Entstehung und Aufbau
der Erde, in die Kräfte, die die Erdkruste
verändern, in den geologischen Aufbau Österreichs
sowie einiger für die Wirtschaft und Technik
wichtiger Mineralien und Gesteine unseres
Landes sind zu vermitteln. Verständnis für die
Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte
ist anzubahnen.
Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge
in der belebten und unbelebten Natur
und aus dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung
soll ein Umweltbewußtsein entwickelt werden,
das auf die Ehrfurcht vor der Natur gegründet
ist und sich praktisch in der Bereitschaft
zum Umweltschutz und im Streben nach Erforschung
der Natur äußert.
Lehrstoff
Erste Klasse (2 Wochenstunden)
Der Mensch
Körperbau: Organe und deren Zusammenspiel
in einfachen Grundzügen. Hinweise auf gesunde
Lebensführung (Körperpflege, richtige Ernährung).
Häufige umweltbedingte Störungen (Lärm,
Umweltverschmutzung ...). Unfallverhütung.
Einige Maßnahmen der Ersten Hilfe.
Geschlechtsorgane und ihre Funktionen in einfachen
Grundzügen — Vorbereitung auf die
Pubertät.
Säugetiere und Vögel
Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung
und im Vergleich zum Menschen; einige einheimische
und ausländische Verwandte. Vertreter
der wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung oder
besonderen Anpassung an ihren Lebensraum und
wegen ihrer Lebensweise bedeutsamen Gruppen
in Auswahl: Nagetiere, Insektenfresser, Flattertiere,
Robben, Wale, Rüsseltiere, Affen, Beuteltiere,
Kloakentiere, Singvögel, Spechte, Greifvögel,
Eulenvögel, Kuckucksvögel, Sumpfvögel,
Watvögel, Möwenvögel, Ruderfüßer, Taucher,
Papageien, Pinguine, Strauße.
Bedrohte Tierarten.
Blütenpflanzen
Am Beispiel einiger Frühblüher: Bau und
Funktion von Wurzel, Stamm; Laubblatt und
Blüte, Bestäubung und Befeuchtung. Zusammenhang
zwischen Blütenbau und Insektenbesuch.
Same und Frucht. Anpassung an die besonderen
Lebensbedingungen. Obstbäume: Züchtung und
Pflege.
Im Rahmen der Pflanzenkunde sind einige
kennzeichnende bzw. wirtschaftlich bedeutsame
Vertreter aus folgenden Familien zu besprechen
Liliengewächse, Primelgewächse, Hahnenfußgewächse,
Schmetterlingsblütler.
Einige Zierpflanzen und Unkräuter.
Kenntnis geschützter Pflanzen.
Zweite Klasse (2 Wochenstunden)
Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung
des Zusammenhanges zwischen
Körperbau, Lebensweise und Lebensraum Vertreter
folgender Gruppen zu besprechen (Tiere aus
heimischen Lebensräumen und solche mit Bedeutung
für den Menschen sind zu bevorzugen).
Kriechtiere
Kennzeichnende in- und ausländische Vertreter
der Eidechsen, Schlangen, Schildkröten und Krokodile.
Verhalten bei der Begegnung mit Schlangen.
Lurche
Frosch- und Schwanzlurche, Übergang vom
Wasser- zum Landleben, Verwandlung. Die
Rolle der Kriechtiere und Lurche bei der biologischen
Schädlingsbekämpfung. Naturschutz.
Fische
Einrichtungen für den Lebensraum Wasser.
Einige wichtige heimische Fischarten und ihre
wirtschaftliche Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen;
Gefahren der Wasserverschmutzung,
Kläranlagen. Für die Welternährung wichtige
Meerfische. Fischfang, Ursachen des Rückgangs
der Erträge. Sonderanpassungen (z. B. Bodenfische,
Tiefseefische, Korallenfische u. a.). Zierfische.
Weichtiere
Schnecken, Muscheln, Kopffüßer. Ausschöpfen
der Nahrungsquellen durch Verschiedenartigkeit
der Nahrung (Raspier, Filtrierer, Jäger); wirtschaftliche
Bedeutung, Gesteinsbildung.
Stachelhäuter
Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration.
Krebse
Außenskelett — Gliederung — Häutung, wirtschaftliche
Bedeutung.
Hohltiere
Polypen und Quallen, Vermehrung durch Knospung
und Tierstöcke. Korallen als Riffbildner.
Schwämme
Stockbildung — wirtschaftliche Nutzung.
Blütenpflanzen
Korbblütler, Doldengewächse.
Weitere Vertreter der Lilienartigen und der
Hahnenfußgewächse: Rosengewächse, Lippenblütler,
Nachtschattengewächse.
Im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Menschen
und unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen
ihres Standortes.
Pilze
Speisepilze, ungenießbare und giftige Pilze.
Richtiges Pilzesammeln, Pilzvergiftungen und
Gegenmaßnahmen. Biologische Bedeutung.
Der Jahresablauf in der Natur
Blattformen; Aufgaben des Blattes, Laubfall,
Fruchttypen; Verbreitung der Früchte und
Samen.
Überwinterung von Pflanzen und Tieren.
Erkennen der wichtigsten Bäume und Sträucher
im Winter.
Laubausbruch und Frühblüher, Langtag- und
Kurztagpflanzen.
Wind- und Insektenbestäubung.
Lebensraum Wald
Unterschied Wald — Forst. Laub-, Misch- und
Nadelwald.
Die wichtigsten bestandbildenden Arten, Stockwerkbau,
Tiere im Wald (Überhänge); einfache
Nahrungsketten. Waldnutzung (Rohstoffquelle,
Erholungsraum, Schutzfunktion, Gefahren der
Entwaldung); Klimafaktor. Richtiges Verhalten
im Wald. Naturschutz.
Dritte Klasse (2 Wochenstunden)
Spinnentiere
Fangeinrichtungen; Außenverdauung. Ökologische
Bedeutung. Tausendfüßer und Regenwürmer
als wichtige Bodentiere.
Schmarotzende Würmer
Außen- und Innenschmarotzer.
Insekten
Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen
Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener
und ohne Verwandlung. Einblick in
Formenfülle.
Staatenbildung. Nutz- und Schadinsekten.
Zucht und Bekämpfung. Die Zelle als Baustein
der Lebewesen.
Einzeller
Arbeitsteilung in der Zelle, Ökologische Bedeutung.
Krankheitserreger.
Gesteinsbildner.
Lagerpflanzen
Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten.
Pilze. Schimmelpilze. Penicillin. Hefe. Pflanzenkrankheiten.
Flechten, Symbiose und Pionierpflanzen.
Bakterien: Verwesung, Fäulnis, Gärung. Bedeutung
für die Bodenbildung. Konservierung;
Krankheitserreger, Impfung. Desinfektion. Verhütung
von Infektionskrankheiten.
Moose und Farnpflanzen
Bedeutung für den Wasserhaushalt der Natur.
Torf, Braunkohle, Steinkohle.
Bau und Leben der Blütenpflanzen
Keimung und Keimungsbedingungen, Wachstum,
Ernährung, Wasserhaushalt; vegetative Vermehrung.
Lebensräume
Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner
und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere,
Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner
und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten,
Holz- und Textilverzehrer, Parasiten,
Krankheitserreger und Krankheitsüberträger).
Hinweis auf lebensfreundliche Gestaltung
des Wohnbereiches.
Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen,
Zierblumen, Gartenarbeiten (Rasenpflege)
u. a. Düngungsprobleme. Obstbäume und
Beerensträucher. Erwünschte und unerwünschte
Kulturfolgen. Einfache Nahrungsketten. Verantwortungsbewußte
Schädlingsbekämpfung. Ökologisch
sinnvolle Gestaltung des Gartens.
Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen;
Arbeiten.
Acker und Feld: Getreidearten als Vertreter
der Gräser. Die wichtigsten bei uns angebauten
Getreidesorten. Hackfrüchte, Öl-, Faser- und
Futerpflanzen. Verwertung. Feldarbeiten. Probleme
der Monokulturen und Kulturrassen. Unerwünschte
Feldbewohner (Unkräuter, Pilze,
Tiere) und deren sinnvolle Bekämpfunng (Wuchs-
und Blühhormone, Saatgutbeizung, Sprühgifte).
Überdüngung. Ansammlung und Verlagerung
von Schadstoffen. Umweltschutz.
Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche
natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern
und als Windschutzgürtel. Unterschlupf für
Schädlingsvertilger und Bodensorganismen.
Moor: Funktion als Wasserspeicher. Verlandung.
Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen
und Wiesentiere, deren Anpassung
an Mahd und Beweidung. Geschützte Wiesenpflanzen.
Orchideen.
Das Meer, der größte Lebensraum: Sandstrand
und Felsenküste; Schelf, Hoch- und Tiefsee. Bedeutung
für die Ernährung der Menschheit und
für die Sauerstoffproduktion. Gefahren der
Meeresverschmutzung.
Mineralische Bodenschätze
Abbau und wirtschaftliche Bedeutung einiger
in Österreich vorkommender Bodenschätze, Entstehung,
Fundorte. Eigenschaften der Minerale.
Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung
Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten.
Veränderungen durch den Menschen: Düngung,
Bewässerung; Raubbau.
Welternährungsprobleme.
Vierte Klasse (2 Wochenstunden)
Geologie
Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die
die Erdkruste verändern: innere Kräfte — Erstarrungsgesteine,
äußere Kräfte — Absatzgesteine,
Gebirgsbildung — Umwandlungsgesteine.
Geologische Übersicht von Österreich.
Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der
Erdgeschichte
Erdzeitalter, Fossilien und deren Entstehung.
Leitfossilien-Durchläufer, Stammesgeschichte des
Menschen.
Der Mensch
Der menschliche Körper: Bau, Funktion und
Zusammenspiel seiner Organe; Gesunderhaltung
— Störungen, Verletzungen, Krankheiten;
Unfallverhütung — Erste Hilfe.
Bewegungsapparat
Skelett und Muskulatur. Gute Haltung —
Haltungsfehler, Fußschäden.
Organe des Stoffwechsels
Verdauungsorgane, Grundzüge der Ernährungslehre.
Vitamine, Atmungsorgane — Künstliche
Beatmung und Herzmassage.
Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor
und Blutübertragung, Ausscheidungsorgane.
Haut- und Sinnesorgane
Steuerungssysteme.
Nervensystem — Schädigungen durch Umwelteinflüsse
(„Reizüberflutung"). Suchtgifte und ihre
Auswirkungen. Medikamentenmißbrauch.
Geschlechtsorgane
Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft und
Geburt. Nachgeburtliche Entwicklung. Probleme
der menschlichen Sexualität. Familienplanung
durch Geburtenregelung. Geschlechtskrankheiten.
Erste Hilfe
Grundzüge der Hauskrankenpflege. Hausapotheke.
Vererbungslehre
Einfache Vererbungsregeln, Erscheinungsbild —
Erbbild. Modifikation — Mutation. Tier- und
Pflanzenzucht; Bedeutung für die Lösung der
Welternährungsprobleme.
Vererbung beim Menschen.
Verhaltenslehre
Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten
von Tier und Mensch: Angeborenes und erlerntes
Verhalten (Balz, Territorialverhalten, Dreh-
und Demutstellung und ihre Bedeutung für die
Erhaltung der Art, Brutfürsorge — Brutpflege
u. a.). Möglichkeiten der Verständigung.
Lebensräume des Hochgebirges
Krummholzregion; Almregion; Fels- und Eisregion.
Der Fluß als offener, der See als geschlossener
Lebensraum.
Das ökologische Gleichgewicht
Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten
und Destruenten (Reduzenten), dargestellt an
kennzeichnenden Biotopen.
Eingriffe in das ökologische Gleichgewicht —
Umweltschutz.
Wasser
Veränderungen des Grundwasserspiegels durch
Trockenlegung und Flußregulierung; Veränderungen
der Temperatur, des Sauerstoff- und
Nährstoffgehaltes des Wassers, Kraftwerkbau;
Gewässergüte; Kläranlagen.
Boden
Zivilisationslandschaft — Gefahr der Zersiedelung.
Produktionslandschaft — intensive Nutzung
im Hinblick auf das Welternährungsproblem
(Bevölkerungsexplosion).
Eingriffe durch Düngung, Bewässerung, Raubbau,
Verschmutzung (Müll, chemische Gifte).
Erholungslandschaft — Natur- und Landschaftsschutzgebiet,
Naturparks.
Luft
Verschmutzung durch Abgase.
Gefahren der Radioaktivität.
Didaktische Grundsätze
Aus der Vielfalt des Unterrichtsgutes ergibt
sich die Notwendigkeit einer gezielten und sorgfältigen
Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten
ohne Überlastung möglich ist.
Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte
sind die heimischen, die wirtschaftlich oder sonstwie
bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen. Jedes
Lebewesen soll in Beziehung zu seinem Lebensraum
behandelt werden, um Eigentümlichkeiten
des Körperbaues und der Lebensweise verständlich
zu machen. Die Einordnung nach dem Gesichtspunkt
der natürlichen Verwandtschaft hat
erst nach Behandlung einer größeren Anzahl
von Einzelformen zu erfolgen. Eine Anhäufung
von zusammenhanglosem Gedächtnisstoff ist zu
vermeiden, vielmehr sollen die Tatsachen zueinander
in Beziehung gesetzt und die Zusammenhänge
aufgezeigt werden. Trotzdem ist da-
rauf zu sehen, daß die Schüler eine angemessene
Anzahl von Tieren, Pflanzen, Gesteinen und
Mineralien kennen, besonders solche der Heimat.
Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung
zugeordneten Schwerpunkte haben
keine einschränkende Bedeutung. Sie sollen lediglich
aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit
erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert
werden oder daß dieser Gesichtspunkt bei der
Besprechung zu beachten ist.
Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes
der ersten und zweiten Klasse hat über
die ökologisch ausgerichtete Stufe der dritten
Klasse die Grundlage zu einer zusammenfassenden,
altersgemäßen, human-biologischen Übersicht
in der vierten Klasse zu schaffen. Die Probleme
der Hygiene und jene einer gesunden
Lebensführung sowie die Entwicklung des Umweltbewußtseins
sind durchgehende Unterrichtsprinzipien.
Aus dem Unterricht erwachsende Fragen zur
Sexualerziehung sind in einer der geistigen und
sittlichen Reife der Schüler entsprechenden Weise
auf jeder Schulstufe zu behandeln.
Es soll aus diesem Wissen ein Bewußtsein entwickelt
werden, das auf Verantwortung gegenüber
dem Partner, dem eigenen Körper und der
Ehrfurcht vor dem werdenden Leben gegründet
wird.
Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen
Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt
werden. Aus diesem Gründe wird empfohlen,
den Unterricht der vierten Klasse mit der Geologie
zu beginnen.
Die Arbeitsweisen des Beobachtens, Untersuchens,
Vergleichens und das Festhalten der
Ergebnisse sind systematisch auszubauen. Die
dazu notwendigen Fertigkeiten im Gebrauch der
entsprechenden Behelfe (Lupe, Mikroskop usw.)
sind zu erarbeiten.
Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung
von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen
sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen
einfacher Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte,
Conchylien), Bestimmungsübungen, Keimungsversuche.
Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen
Lehrmittel sollen sinnvoll eingesetzt werden.
Der Unterricht hat zu selbständigen Beobachtungen
in der freien Natur anzuregen; Lehrausgänge
sind, wo die Möglichkeit besteht, durchzuführen.
Je nach den Gegebenheiten sollen in
den Unterricht verschiedene Beobachtungsaufgaben,
Untersuchungen und Versuche einbezogen
werden.
Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung,
sollte sie in den Dienst des praxisbezogenen
Unterrichtes gestellt werden.
Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten
und Naturdenkmäler Österreichs und
des Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen
bedeutender Gelehrter hinzuweisen.
PHYSIK UND CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Verständnis für physikalische und chemische
Vorgänge in der Umwelt auf Grund von Beobachtungen
und Versuchen; für den ursächlichen
Zusammenhang der Naturerscheinungen; für die
Ausnützung der Naturkräfte und der Bodenschätze
im praktischen Leben; für die Bedeutung
technischer Erfindungen im Hinblick auf
die Wohlfahrt des Menschen und für die Gefahren
der Technisierung des Lebens (Unfallverhütung,
Verkehrserziehung, Strahlenschutz und
ähnliches).
Erster Einblick in den Anteil der Physik und
Chemie am naturwissenschaftlichen Weltbild der
Gegenwart.
Lehrstoff
Zweite Klasse (2 Wochenstunden)
Wägen und Messen
Wägen fester und flüssiger Körper. Ursache
des Gewichtes (Lot, Neigungswaage); Federwaage
(Elastizität).
Messen des Rauminhaltes fester und flüssiger
Körper (spezifisches Gewicht); allenfalls Messen
der Zeit.
Zustandsformen der Körper
Fest, flüssig, gasförmig. Moleküle und Molekularkräfte.
Kohäsion, Adhäsion.
Aus der Statik fester Körper
Schwerpunkt, Gleichgewicht, Standfestigkeit.
Der Hebel als Werkzeug. Allenfalls die Hebelgesetze.
Flüssigkeiten (Wasser)
Druckfortpflanzung (hydraulische Presse), verbundene
Gefäße (Wasserleitung, allenfalls Springbrunnen),
Haarröhrchen.
Oberfläche des Wassers.
Gase (Luft)
Eigenschaften: Raumerfüllung, Gewicht und
Druck (Maße hiefür, mm Quecksilbersäule, Atmosphäre,
allenfalls Millibar). Barometer. Luftverdünnung
und Lufverdichtung (Saug- und Druckpumpe).
Allenfalls Abnahme des Luftdrucks bei
zunehmender Höhe.
Wärme
Temperatur (Celsiusgrade), Wärmeausdehnung
(Thermometer), Anomalie des Wassers, Wärmequellen,
Ausbreitung der Wärme, Heizwerte der
Brennstoffe, Verdunsten, Verdampfen und Kondensieren,
Schmelzen und Erstarren. Allenfalls
Siedepunkt und Luftdruck.
Wetter
Kreislauf des Wassers, Luftfeuchtigkeit, Tau
und Reif, Nebel, Wolken, Regen, Schnee, Hagel.
Entstehung der Winde. Instrumente zur Wetterbeobachtung.
Wetterdienst in Österreich.
Schallerscheinungen
Entstehung, Ausbreitung, Geschwindigkeit und
Zurückwerfung des Schalles; Schallwellen, Frequenz,
Tonhöhe (Tonleiter), allenfalls Hörbereich
und Phon (Lärmbekämpfung); einige Musikinstrumente.
Magnetismus
Einfache magnetische Erscheinungen. Magnetisches
Feld. Die Erde als Magnet.
Dritte Klasse (3 Wochenstunden)
a) Physik
Von Werkzeugen und Maschinen: Die einfachen
Maschinen der Hebelgruppe; Maß der
Arbeit, Goldene Regel, das Fahrrad.
Vom Schwimmen: Auftrieb (Schwimmen,
Schweben, Sinken; Aräometer; Archimedisches
Prinzip).
Von der Elektrizität
Der Stromkreis.
Wärme- und Lichtwirkungen (elektrische Heiz-
und Kochgeräte; Kurzschluß, Sicherung; elektrische
Beleuchtung), Gefahren des elektrischen Stromes
und deren Verhütung.
Chemische Wirkungen (galvanisches Element,
Akkumulator, Reinmetallgewinnung, Metallüberzüge).
Magnetische Wirkungen und Induktion (Klingel;
Ablenkung der Magnetnadel; Elektromotor,
Dynamomaschine; Transformator; Fernsprecher).
Maße der Elektrizität. Allenfalls elektrische Entladungen
in verdünnten Gasen.
b) Chemie
Von der Luft (Sauerstoff, Stickstoff, Edelgase;
Verunreinigung der Luft).
Oxyde, Säuren, Laugen, Salze.
Das Wasser (Zerlegung, Wasserstoff).
Von der Kohle (Kohlenstoff; Qxyde des Kohlenstoffes;
Ofenheizung; Atmung).
Vom Feuermachen (Schwefel, Phosphor, Zündhölzchen;
Schwefelsäure, Phosphorsäure).
Vom Kalkstein. Zement. Vom Kochsalz (Steinsalz;
Salzsäure; Chlor; Natrium).
Allenfalls einige Waschmittel, Düngemittel,
Tonwaren und Aluminium.
Quarz und Glaswaren.
Von den Metallen (Eisen; andere wirtschaftlich
wichtige Metalle; Edelmetalle).
Die Zeichensprache der Chemie im Zusammenhang
mit einzelnen Stoffkreisen. Atom — Molekül;
Element — Verbindung.
Vierte Klasse (3 Wochenstunden)
a) Physik
Grundbegriffe der Bewegungslehre: Ruhe und
Bewegung der Körper; Arten der Bewegung,
Bewegungswiderstände, Bewegungsänderung
durch Kräfte; freier Fall, zusammengesetzte Bewegung;
die schiefe Ebene, der Wurf. Fliehkraft
(Zentrifugalmaschinen), Pendel. Bewegung
der Himmelskörper, Flug und Raumfahrt.
Physikalische Betrachtungen an Maschinen im
Haushalt, in der Landwirtschaft, im Gewerbe
in der Industrie und im Verkehr (exemplarische
Behandlung nach örtlichen Gegebenheiten).
Von der Umwandlung der Energie
Kraftmaschinen: Wasserrad, Turbine, Dampfmaschine,
Verbrennungsmotoren, allenfalls Düsen-
und Raketenantrieb.
Gewinnung und Verwertung elektrischer Energie
Wechselstrommaschine, Gleichstrommaschine;
Drehstrom; Österreichs Kraftwerke (kalorische
Kraftwerke, Speicherkraftwerke, Laufkraftwerke).
Umspannung und Fernleitung des Stromes. Verwendung
des Stromes im Haushalt (Zähler), Gefahren
des Stromes.
Vom Gewitter.
Lichterscheinungen: Ausbreitung des Lichtes,
Licht und Schatten. Zurückwerfung des Lichtes;
ebene und gekrümmte Spiegel (Scheinwerfer).
Brechung des Lichtes; Linsen, einige optische Instrumente.
Chemische Wirkungen des Lichtes;
Photographie. Stummfilm und Tonfilm. Zerlegung
des Lichtes; Spektrum, Regenbogen, allenfalls
Körperfarben.
Von elektromagnetischen Wellen: Hinweise auf
die Grundlagen des Rundfunks und des Fernsehens,
der Röntgenstrahlen und der Radioaktivität.
Allenfalls das elektromagnetische Spektrum.
Einiges aus der Atomphysik; Hinweise auf den
Atomreaktor. Strahlenschutz.
b) Chemie
Von der Leuchtgaserzeugung; Verwertung des
Gases und der Nebenprodukte.
Vom Erdöl und seiner Aufbereitung; Erdgas;
Erdölindustrie in Östereich.
Das Holz als Rohstoff; Zellulose, Kunstmassen
(Plastikstoffe); die Papiererzeugung; allenfalls der
Buchdruck. Von unserer Kleidung; natürliche und
synthetische Faserstoffe. Färben.
Unsere Nahrungsmittel: Kohlehydrate, Eiweißstoffe,
Fette. Vitamine. Zubereiten, Konservieren
und Einlagern. Verfälschungen.
Genußmittel: Kaffee, Tee und Kakao (Alkaloide).
Geistige und saure Gärung (alkoholische Getränke,
ihre schädigende Wirkung auf den
menschlichen Körper, alkoholfreie Obstverwer-
tung), Essigerzeugung: Brotbereitung. Seifen, im
Anschluß daran Harze, Kunstharze.
Vom Kreislauf der Stoffe.
Auswahl der Stoffgebiete und Vertiefung nach
den örtlichen Gegebenheiten.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Musikerziehung ist als ein wesentlicher
Beitrag zur emotionalen Entwicklung des Jugendlichen
zu sehen. Eine wichtige soziale Funktion
des Gegenstandes ist das Gemeinschaftserlebnis
und das Hören auf den anderen.
Unter Berücksichtigung der akustischen Umwelt
sollen die Schüler zum Singen, instrumentalen
Musizieren, zu bewußtem Hören und kreativem
Gestalten motiviert werden. Dadurch ist
die Teilnahme am Musikleben zu fördern.
Aktive Musikpflege und schöpferisches Musizieren
sollen der Persönlichkeitsbildung und
einem sinnvollen Freizeitverhalten dienen.
Um die Schüler zu einer selbständigen und
kritischen Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen
vor allem österreichischer und europäischer
Musik aus Vergangenheit und Gegenwart
zu befähigen, sind sowohl fundamentale
Kenntnisse über Musik als auch die altersgemäße
Vermittlung von Musikwerken notwendig. Das
Bemühen um eine Bereicherung individueller Erlebnisfähigkeit
ist ein zentrales Anliegen des
Musikunterrichtes.
Lehrstoff
Erste Klasse (2 Wochenstunden)
Singen, Musizieren, Gestalten
Von der vokalen Musizierpraxis ausgehend, ist
durch eine gezielte Stimmbildung und Sprechpflege
ein kultiviertes Singen anzustreben. Dabei
sollen Lieder und Kanons aus Österreich und
dem übrigen deutschen Sprachraum den Schwerpunkt
bilden. Unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte
sind Instrumente zur klanglichen
Bereicherung zu verwenden.
Geeignete Musik soll auch in Bewegung und
Tanz umgesetzt werden. Mit Hilfe einfacher vokaler
und instrumentaler Mittel sollen die Schüler
zu schöpferischem Gestalten angeregt werden.
Formale Abläufe sollen gelegentlich graphisch
festgehalten bzw. graphisch Festgehaltenes
realisiert werden.
Demonstration von Spielmöglichkeiten, Funktion
und Bau selbsterlernter oder selbstverwendeter
Instrumente (Querverbindung zur Werkerziehung).
Musikkunde
Die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre
sind an Hand des traditionellen Notenbildes
in Verbindung mit Singen, Spielen, Hören
und Erfinden von Beispielen zu erarbeiten: Takt,
Rhythmus, Melodie, Intervalle, gebräuchliche
Tonarten, Dreiklang, Dynamik, Klangfarbe. Melodische
und rhythmische Entwicklungselemente
(z. B. Wiederholung, Sequenz, Betonungsordnung)
sowie Gliederungen einfacher Melodien
sind bewußt zu machen; von diesen ausgehend
sollen kleine Liedformen aus der Vokal- und
Instrumentalmusik aufgezeigt werden. Ausgewählte
Hörbeispiele sind nach Herkunft und
Funktionsbereich geordnet anzubieten (Tanzmusik,
Marschmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik
usw.).
Auf Leben und Werk einzelner Komponisten
ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen
der Musikerziehung hinzuweisen. Information
über Volkslied, Volksmusik und Volksbräuche.
Zweite Klasse (2 Wochenstunden)
Singen, Musizieren, Gestalten
Aufbauend auf die vokale Musizierpraxis der
ersten Klasse ist die Stimmbildung und Sprecherziehung
unter Berücksichtigung des Stimmwechsels
weiter zu pflegen.
Deutsche und fremdsprachige Lieder sollen
ein- und auch mehrstimmig erarbeitet werden.
Auf klangliche Bereicherung durch Verwendung
von Instrumenten ist unter Berücksichtigung stilistischer
Gesichtspunkte zu achten.
Anregung zur Bildung von Klassenspielgruppen.
Die musikalische Tanz- und Bewegungserziehung
soll fortgesetzt werden.
Im Bereich des schöpferischen Gestaltens sind
die Schüler z. B. durch Klangexperimente zum
Verständnis verschiedener Erscheinungsformen
— auch von zeitgenössischer Musik — zu führen.
Musikkunde
Durch rhythmisch-melodische Übungen im Zusammenhang
mit Singen und Musizieren sind die
Kenntnisse der elementaren Musiklehre zu erweitern
schwierigere Rhythmen, Taktarten und
Taktwechsel, Dur und Moll, Pentatonik, Dynamik
und Tempo, Akkorde und Klangflächen.
Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente.
Melodische Entwicklungselemente (Wiederholung,
Sequenz, Variierung, Umkehrung) sind
zur Erläuterung einfacher musikalischer Formen
heranzuziehen (Tänze, Märsche, Rondo, Variation).
Musik und ihre Stellung an der Gesellschaft
(Volksmusik, kommerzielle Musik, Kunstmusik).
Auf Leben und Werk einzelner Komponisten
ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen
der Musikerziehung hinzuweisen.
Dritte Klasse (1 Wochenstunde)
Singen, Musizieren, Gestalten
Singen, Stimmbildung und Sprechpflege sind
im Zusammenhang mit der Erarbeitung von
Liedern unter Berücksichtigung der Mutation mit
erhöhten Anforderungen fortzusetzen.
Neben Liedern aus Österreich sollen auch Lieder
anderer europäischer Länder und anderer
Kontinente ein- und mehrstimmig gesungen werden.
Die instrumentale Musizierpraxis ist in Form
von Liedbegleitungen und Spielstücken verschiedener
Epochen zu pflegen. Anregung zur Bildung
von Musiziergruppen.
Experimentieren mit Klängen soll zum bewußten
Hören von musikalischen Strukturen in
Werken der Vergangenheit und Gegenwart dienen
tonale und freitonale Melodik und Harmonik;
Konsonanz und Dissonanz, einfache Akkordverbindungen.
Musikkunde
Im Zusammenhang damit sollen weitere vokale
und instrumentale Formen exemplarisch vorgestellt
werden: Kunstlied, Ballade, Szenen aus
Oper, Operette und Musical, Programmusik, einzelne
Sätze aus Konzerten, Suiten, Symphonien,
Kirchenmusikwerken. Bewegungserziehung mit
besonderem Schwerpunkt auf Verbindung von
Tanz und Musik (Volkstänze aus Österreich und
dem Ausland). Ausgehend von den Grundlagen
der Akustik sollen die Schüler mit der sinnvollen
Verwendung verfügbarer Aufnahme- und Wiedergabegeräte
vertraut gemacht werden (Querverbindung
zum Physikunterricht).
Die menschliche Stimme: Stimmlage, Gattungen,
Ausdrucksbereiche.
Überblick über die Saiten-, Blas-, Schlaginstrumente,
elektronische Instrumente, Ensemble- und
Orchesterbesetzungen.
Erkennen von Beziehungen zwischen Volksmusik,
Kunstmusik und Unterhaltungsmusik.
Wirkung von Musik (z. B. Manipulation, Werbung,
Therapie).
Anbahnen des Verständnisses für die gesellschaftliche
Funktion der Musik im Wandel der
Zeiten durch Hinweise auf musikhistorische Tatsachen,
die die soziale Stellung des Komponisten
und des Musikers sowie die Funktion der Musik
in verschiedenen Gesellschaftsordnungen erläutern.
Vierte Klasse (1 Wochenstunde)
Singen, Musizieren, Gestalten
Neben den bereits bekannten Liedern sind
besonders dieser Altersstufe angemessene zu singen
(Lieder für den geselligen Kreis, Worksongs,
Spirituals usw.).
Stimmbildung und Sprechpflege unter Berücksichtigung
der Mutation.
Instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren;
Anregung zur Bildung und Weiterführung
von Musiziergruppen.
Bewußtmachen und praktisches Erarbeiten musikalischer
Strukturen, besonders zur Vorbereitung
des Verständnisses neuer Musik (z. B. Spannung
— Lösung; Symmetrie — Asymmetrie;
Kontraist und Übergangsdynamik).
Musikkunde
Die Kadenz als Grundlage für das Verständnis
tonaler Musik. Homophonie und Polyphonie.
Hinweise auf die Grundlagen der Musik des
20. Jahrhunderts (z. B. erweiterte Tonalität,
Zwölftontechnik, Klangflächentechnik, elektronische
Musik).
Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt
auf Verbindung von Tanz und Musik
(österreichische Volkstänze — Folklore — historische
und moderne Tänze).
Anhand von instruktiven Hörbeispielen sind
im Verlauf einer übersichtlichen und kurz gefaßten
Darstellung der Entwicklung der europäischen
Musik ihre bedeutendsten Meister in
ihrer historischen und sozialen Stellung sowie
die wichtigsten Gattungen und Formen darzubieten
(u. a. aus dem Bereich Lied, Chormusik,
Oper, Konzert, Symphonie, Operette, Musical,
Jazz, Pop).
Eine kritische Haltung im Bereich des Musikkonsums
ist zu entwickeln.
Die Stellung Österreichs im internationalen
Musikleben.
Didaktische Grundsätze
Lied- und Musizierpraxis
Als elementare emotionale Äußerung des
Menschen haben Singen und instrumentales Musizieren
ihren bedeutenden Stellenwert in Musikunterricht
einzunehmen. Ausgehend von heimischen
Liedern sollen die Schüler auch die Volksmusik
anderer europäischer Länder sowie der
verschiedenen Kontinente kennenlernen. Gern gesungene
Lieder sollen auswendig beherrscht und
durch Wiederholung gefestigt werden.
In der Stimmbildung und Sprechpflege sind
Mängel (Schreien, falsche Atmung, schlechte
Textaussprache u. a.) zu beseitigen. Stetige Stimmbildung
und Sprechpflege sind erforderlich, wobei
auch Verbindungen zum Deutschunterricht
hergestellt werden sollen. Unerläßlich ist das Beispiel
des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellung
von falsch und richtig). Instrumente sollen bei
Stimmübungen nur zur Toniangabe verwendet
werden. „Brummer" sollen von Anfang an zum
Mitsingen erzogen, auch Mutanten vom Klassengesang
nicht ausgeschlossen werden, doch darf
ihnen nur der Tonumfang zugemutet werden,
den sie mühelos bewältigen. Wo immer möglich,
sind sie zum gemeinsamen Musizieren heranzuziehen.
Im instrumentalen Bereich sind alle vorhandenen
Möglichkeiten elementaren Musizierens auf
einfachen Instrumenten auszunützen; Schülern
mit instrumentalen Kenntnissen ist im Unterricht
Gelegenheit zum Vorspiel und zum Zusammenspiel
zu geben. Instrumentalstimmen
sind außerhalb der Unterrichtszeit zu üben.
Musikalische Bewegungserziehung
In der Bewegungs- und Tanzerziehung soll
dem natürlichen Bedürfnis der Schüler nach Bewegung
in Verbindung mit Musik entsprochen
werden. Dadurch kann vielen Schülern ein weiterer
Zugang zur Musik erschlossen werden. Musik
kann sowohl in Bewegung als auch Bewegung
in Musik umgesetzt werden. Ausgehend von der
Orientierung in Raum und Zeit soll die Erarbeitung
von Grundlagen der elementaren Musiklehre
(Rhythmus, Takt, Metrum, Melodie
usw.) mit Bewegung verbunden und gefestigt
werden. Über einfache Bewegungsformen und
Tanzschritte ist bis zu fixierten Tanzformen fortzuschreiten.
Im allgemeinen sind Gruppentänze
den fixierten Paartänzen vorzuziehen. Querverbindungen
mit dem Unterricht aus Leibesübungen
sind zu pflegen. Bewegungs- und Tanzerziehung
ist nicht mit dem Tanzunterricht im eigentlichen
Sinn zu verwechseln.
Schöpferisches Gestalten
Neben dem Musizieren nach Noten ist dem
schöpferischen Gestalten im Unterricht eine angemessene
Zeit einzuräumen. Die Förderung des
Schöpferischen soll dem Jugendlichen helfen, seine
Freizeit zu bereichern und sich selbst zu verwirklichen.
Diese Art des Musizierens kann auf verschiedenen,
auch selbstverfertigten Instrumenten, sowie
vokal praktiziert werden. Dabei können elementare
Modelle als Grundlage dienen, denen
sich die Schüler — einzeln oder in Gruppen —
zuordnen.
Die Möglichkeiten des schöpferischen Gestalten!.
Hegen sowohl auf tonaler als auch auf freitonaler
Ebene. Programmatische Themen (z. B.
Ereignisse, Gedichte, Erzählungen, Stimmungen
und Gefühle) sind vielfach eine erste Hilfe zu
einer improvisatorischen Gestaltung auf freitonaler
Basis.
Auch Bewegungs- und Tanzimprovisationen
sowie Pantomimen könnten dieses kreative Musizieren
wirkungsvoll ergänzen.
Hörerziehung und Notation
Das musikalische Vorstellungsvermögen ist von
Anfang an bei jeder sich bietenden Gelegenheit
zu üben und weiterzuentwickeln: Singen und
instrumentales Musizieren sollen ebenso der systematischen
Erziehung zum differenzierten Hören
dienen wie Übungen im Intervall-, Akkord- und
Klangfarbenhören und im Erfassen von Rhythmen.
Auch die Klangspektren der wichtigsten Musikinstrumente
sind zu vermitteln. Dabei soll
dem Schüler nicht nur die technische Seite der
Hörerziehung bewußt wenden, sondern vor allem
auch der ästhetische und stilistische Aspekt. Gerade
durch die Kenntnis der Vielfalt der musikalischen
Erscheinungen soll der Schüler befähigt
werden, sich ein eigenständiges Urteil über die
ihn umgebende Musik zu bilden. Nach der Erarbeitung
und dem Hören von exemplarischen
Werken der abendländischen Musikkultur sowie
neuerer musikalischer Erscheinungsweisen verschiedener
Provenienz sollen die Schüler veranlaßt
werden, sich verbal zu äußern, wobei sie
lernen sollen, ihre Urteile sachlich zu begründen.
Die Kontaktnahme zum musikalischen Schriftbild
ist von Anfang an zu üben. Dadurch wird
eine tiefere Einsicht in musikalische Schaffensprozesse
gewonnen. Auch kreative Gestaltungsvorgänge
können graphisch notiert werden.
Die Schüler sind von Anfang an zum Mitlesen
von musikalischen Vorgängen zu erziehen;
dabei ist vom einzeiligen Liniensystem auszugehen
und das Verfolgen von Musik auch an Hand
von Klavierauszügen und geeigneten Partituren
anzustreben.
Formerziehung <und Werkhören
Bei der Erarbeitung musikalischer Gliederungen
und Formen ist weniger auf eine Systematik im
Sinne einer Formenlehre Wert zu legen, als vielmehr
auf ein altersgemäßes Erfassen von Strukturen
und Verlaufsgestalten.
An charakteristischen Werken ist — verteilt
über die gesamte Unterstufe, jedoch zusammenfassend
in der 4. Klasse — ein Einblick in die
Entwicklung der abendländischen Musik in ihrer
stilistischen Vielfalt zu vermitteln.
Von der 5. bis 8. Schulstufe ist weniger die
Zahl der Werkbeispiele, als vielmehr die sorgfältige
Auswahl von wenigen, aber typischen Musikwerken
der verschiedenen Formen, Epochen
und Hörbereiche pädagogisch wichtig. Dabei sollen
Programmusik und Tänze mögliche Ausgangspunkte
zum Hören von absoluter Musik
darstellen. Einfache Querverbindungen zu den
Unterrichtsgegenständen Bildnerische Erziehung,
Deutsch, Leibesübungen, Geschichte und Sozialkunde
sollen einen kulturellen Überblick geben.
Darüber hinaus soll jede Gelegenheit wahrgenommen
werden, um Querverbindungen zu anderen
Gegenständen herzustellen.
In Werke des 20. Jahrhunderts, auch in verschiedene
Ausdrucksbereiche der modischen Un-
terhaltungsmusik, soll altersgemäß eingeführt
werden, und ein kritisches Musikhören angestrebt
werden. Auf Methoden der Produktion und der
Vermarktung von Musik ist hinzuweisen.
Musik und Technik
Ausgehend von der altersgemäßen Erklärung
der wichtigsten Instrumente der Kunst- und Unterhaltungsmusik
sind die Schüler in die Grundlagen
der mechanischen Akustik und der Elektroakustik
einzuführen; dabei ist z. B. nicht nur
auf Produktion von Schallplatte und Tonband
einzugehen, sondern auch auf die Bedienung handelsüblicher
technischer Tongeräte (Plattenspieler,
Tonbandgeräte, Cassettenrecorder) sowie auf deren
Funktion in der heutigen Gesellschaft hinzuweisen.
Die Schüler sollen zu aufnahmetechnischem
Experimentieren und zu Tonbandmontagen
motiviert werden. Schulfunk- und Schulfernsehsendungen
sind nach Möglichkeit in den
Unterricht einzuplanen; darüber hinaus sollen
Diapositive, Partiturfilme und Tonfilme zur Veranschaulichung
der Unterrichtsinhalte herangezogen
werden.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG, SCHREIBEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule
erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und
Fertigkeiten aufbauen. Durch vielseitige Aktivitäten
sind die schöpferischen Kräfte der Schüler
zu entfalten sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung
im visuellen und haptischen Bereich
anzubieten. Dabei soll die Wahrnehmungsfähigkeit
sensibilisiert, die Vorstellungskraft gesteigert
sowie das eigenständige Darstellungs- und Gestaltungsvermögen
entwickelt und gefördert werden.
Das bildnerische Gestalten und die Auseinandersetzung
mit geeigneten Objekten sollen zur
Erweiterung von Erfahrungen und Kenntnissen
im Bereich der Bildenden Kunst und visuellen
Kommunikation führen.
Die Bildnerische Erziehung hat die Fähigkeit
zur Kommunikation, zur Selektion und zur Kritik
zu fördern, um auch dadurch einen wesentlichen
Beitrag zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung
zu leisten. Die Schüler sollen befähigt
werden, an den Kulturbereichen Bildende Kunst,
Umweltgestaltung und Medien teilzuhaben.
Lehrstoff
Erste Klasse (2 Wochenstunden)
Graphischer und farbiger Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Fördern der individuellen Bildsprache durch
Kennenlernen formaler und technischer Gestaltungsmittel.
Entwickeln und Differenzieren der kindlichen
Bildzeichen, Sammeln von Erfahrungen im Umgang
mit Mitteln bildnerischen Gestaltens.
Abstimmen von Haupt- und Nebensachen (z.
B. durch Setzen von Kontrasten, Form-Grund-
Bezug).
Arbeitsmittel und Verfahren
Zeichnen und Malen mit verschiedenen Materialien,
wie Bleistift, Faserschreiber oder Feder,
Malen mit Deckfarben; Erproben von Möglichkeiten
des Farbauftrages mit Haar- und Borstenpinsel;
Wechsel von Format und Bildgrund
(auch Großformat).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen
und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.
Durch Bildbeschreibungen Erkennen von Inhalt,
Aussage und Wirkung; Bedeutung der Zeichnung
innerhalb der Bildenden Kurist und für
verschiedene Berufe; Bedeutung der Farbe in Malerei
und Umwelt.
Begriffe
Zeichnung, Malerei, Bildformat, Umriß, Binnenzeichnung,
Linie, Fläche, Kontraste u. a.
Schrift und Typographie
Erarbeiten rhythmischer Buchstabenfolgen und
prägnanter Buchstabengestalt. Von Antiqua-Formen
abgeleitete Schriften, vor allem Blockschrift,
werden empfohlen.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verwendung verschiedener Schreibgeräte und
Schreibgründe; Schreiben auch mit Farbe.
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen angestrebter Lösungen im Hinblick
auf Buchstabengestalt und Rhythmus. Gewinnen
von Einsichten in die Zusammenhänge von
Schreibwerkzeug und Schriftform. Kennenlernen
von Schrift- und Bildzeichen als Mittel der Information.
Begriffe
Schriftrhythmus, Antiqua, Blockschrift; Bild-
und Schriftzeichen; Schreib- und Druckschrift.
Zweite Klasse (2 Wochenstunden)
Graphischer und farbiger Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern der Erfahrungen beim graphischen
Gestalten (z. B. Linie, graphisch strukturierte
Fläche) sowie beim farbigen Gestalten (z. B. Ausdruckswert
der Farbe, Farbmischungen zur Gestaltungsdifferenzierung).
Räumliche Darstellungsversuche (Überdeckung,
Staffelung).
Gegebenenfalls ornamentales Gestalten.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Zeichen- und Malmaterialien.
Möglichkeiten des Farbauftrages auf verschiedenen
Formaten und Bildgründen (wie z. B. deckend,
lasierend; flächenhafte und strukturierende
Malweisen). Fallweise eingeschränkte Palette (z. B.
monochromes Malen). Hochdrucktechniken (wie
z. B. Material- oder Schablonendruck).
Hochdrucktechniken (wie z. B. Material- oder
Schablonendruck).
Teilziele der Werkbetrachtung
Gewinnen von Einsichten in Bildgegenstand,
Aussage, Darstellungsweise, Material und Arbeitsverfahren
durch Bildbetrachtung (z. B. Auseinandersetzung
mit Einzelwerken, Bildvergleiche).
Begriffe
Bildordnung (Symmetrie, Asymmetrie, Reihung,
Gruppierung). Ornament. Linear, flächig,
räumlich (Überdeckung, Staffelung).
Druckgraphik: Hochdruck.
Primär-Sekundär-Farben. Farbordnung (z. B.
sechsteiliger Farbkreis).
Farbkontraste (Hell-Dunkel-Kontrast, Kalt-
Warm-Kontrast, bunt, unbunt).
Pigment, Bindemittel, Farbauftrag (Deck- und
Aquarellfarben).
Plastischer Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Sammeln von Grunderfahrungen mit Vollplastik
und Relief. Entfalten des plastischen
Ausdrucks- und Gestaltungsvermögens.
Abeitsmittel und Verfahren
Gestalten mit Ton, Papier oder Metallfolie,
Gips sowie andere Materialien mit geringem Bearbeitungswiderstand.
Additive, subtraktive und andere formgebende
Verfahren.
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen
und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten.
Gewinnen von Einsichten in Inhalt und Aussage,
Material und Arbeitsverfahren.
Begriffe
Plastik, Bildhauerei, Relief, Vollplastik.
Visueller Medienbereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Erfinden von Bildzeichen oder Bildgeschichten
oder Comics.
Verfahren und Arbeitsmittel
Graphische und farbige Techniken (z. B. Faserschreiber,
druckgraphische Techniken, Collagen).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen des Informationswertes von verschiedenartigen
Bildzeichen und Bildgeschichten.
Anbahnen der Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung
mit Bildfolgen.
Begriffe
Zeichen, Signale, Bildgeschichten, Karikaturen,
Comics.
Dritte Klasse (2 Wochenstunden)
Graphischer Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Erweitern der Erfahrungen mit Darstellungs-
und Gestaltungsmitteln, auch in Verbindung mit
der Förderung räumlicher Darstellung (z. B.
Schrägbild, transparente Darstellung).
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Zeichenmaterialien (z. B. Kohle
oder Graphit, Feder). Druckgraphik (z. B. Hoch- oder
Tiefdruck, allenfalls Flach- oder Siebdruck).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erkennen charakteristischer Gestaltungsweisen
an Zeichnung und Druckgraphik der Gegenwart
und Vergangenheit.
Begriffe
Handzeichnung, Druckgraphik, Originalgraphik,
Reproduktionsgraphik, Tiefdruck, Flachdruck,
Siebdruck.
Entwurf, Skizze, Studie.
Farbiger Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Darstellen des Körperhaften und Räumlichen
durch Farbe.
Farbabstufung, Farbmodulation.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Farb- und Malmaterialien (z. B.
Deck- oder Dispersionsfarbe). Differenzierte Arbeitsweisen.
Teilziele der Werkbetrachtung
Kennenlernen von Gestaltungsweisen der Malerei
in Verbindung mit Einblicken in charakteristische
Techniken.
Begriffe
Techniken der Malerei (Tempera, Öl, Fresko).
Farbmodulationen, Farbabstufung.
Plastischer Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Vertiefen der Erfahrungen mit plastischer
Masse und umgebenden Raum (z. B. geschlossene
und offene Form).
Arbeitsmittel und Verfahren
Gestalten mit verschiedenen Materialien wie
z. B. Holz oder Ytong, Ton, Gips, Draht, Kunststoff
sowie mit anderen Materialien mit größerem
Bearbeitungswiderstand.
Allenfalls Montageplastik oder Gußverfahren.
Teilziele der Werkbetrachtung
Gewinnen von Einblicken in Aufgaben und
Zweckbestimmung plastischer Gestaltung in Vergangenheit
und Gegenwart. Auseinandersetzen
mit gegenständlicher und ungegenständlicher Plastik.
Begriffe
Geschlossene und offene Form; Montageplastik,
Gußplastik; Freiplastik, Bauplastik, Objektkunst.
Schrift und Typographie
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Erkunden der Wechselwirkung von Schriftgröße,
Schriftstärke und Farbe im Hinblick auf
Inhalt und Rhythmus.
Gestalten von Schriftfeldern.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verwendung verschiedener Schreibgeräte,
Schreibgründe und Materialien; Arbeiten mit vorgefertigten
Buchstaben.
Teilzlele der Werkbetrachtung
Unterscheidenlernen von Schrift als Informations-
und Ausdrucksmittel. Einführen in die
Typographie (z. B. Layout, Gebrauchsgraphik).
Begriffe
Schriftfeld, Typographie, Layout, Gebrauchsgraphik.
Vierte Klasse (2 Wochenstunden)
Graphischer Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Hinführen zu einem gestaltenden Naturstudium.
Erkennen und Umsetzen von Formen und
Strukturen der Natur oder des Gebrauchsgutes
(z. B. räumliche und funktionelle Zusammenhänge,
Oberflächenbeschaffenheit).
Vertiefen der Fähigkeit zur körperhaften und
räumlichen Darstellung (z. B. Einsetzens von Tonwerten
oder graphischen Strukturen).
Bereichern der individuellen Ausdrucksfähigkeit
durch Experimentieren mit graphischen Verfahren.
Arbeitsmittel und Verfahren
Verschiedene Materialien und Zeichentechniken
(z. B. lavierte Federzeichnung, Pinselzeichnung,
Kreidezeichnung).
Experimentelle Verfahren (z. B. Monotypie,
Frottage sowie selbstgefundene Verfahren).
Teilziele der Werkbetrachtung
Verstehenlernen der Zeichnung als künstlerische
Aussage oder sachliche Mitteilung.
Erfassen elementarer Erscheinungsformen der
Perspektive.
Erkennen von Stufen der Abstraktion an Hand
von Beispielen aus Gegenwart und Vergangenheit.
Auseinandersetzung mit Werturteilen (z. B.
subjektives Werturteil, Werturteile meinungsbestimmender
Gruppen).
Begriffe
Abstraktion, experimentelle Verfahren, Perspektive.
Farbiger Bereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Anwenden der bisher erworbenen Erfahrungen
im farbigen Bereich zur Steigerung des individuellen
Ausdrucksvermögens.
Arbeitsmittel und Verfahren
Experimentelles Arbeiten mit verschiedenen
Materialien. Mischtechnik, Collagen, Montagen
u. a.
Teilziele der Werkbetrachtung
Kennenlernen von Ausdrucksformen, Aufgaben
und Zweckbestimmung der Malerei in Vergangenheit
und Gegenwart und ihre gesellschaftliche
Bedingtheit.
Begriffe
Farbqualität, Farbquantität, Farbperspektive;
Abstraktion, Realismus, Impressionismus, Expressionismus,
Surrealismus u. a.
Visueller Medienbereich
Teilziele der bildnerischen Tätigkeit
Kennenlernen und versuchsweises Anwenden
von Mitteln der Werbung (z. B. Signalwirkung,
Prägnanz und Selektion in Bild und Schrift)
durch Entwerfen und Ausarbeiten von Plakaten,
Aufklebern u. a.
Verfahren und Arbeitsmittel
Umstellen von Bildreihen, Retuschen u. ä.
Gebrauchsgraphische Techniken, z. B. Montage,
Collage, Zeitschriften, Photos, Plakate, Aufkleber,
Prospekte u. ä.
Teilziele der Werkbetrachtung
Erwerben der Fähigkeit, visuelle Informationen
zu verstehen und zu deren Aussage eine kritisch-
sachliche Einstellung zu entwickeln.
Erkennen von Manipulationsmöglichkeiten,
Klischee-Vorstellungen, verschlüsselte Aussage
u. a.
Begriffe
Visuelle Madien, Werbung, Gebrauchsgraphik,
Plakat, Slogan.
Erweiterungsstoff
Erarbeiten von Mitteln der Bildgestaltung und
deren Wirkung in Foto, Film und Fernsehen
unter Betonung des visuellen Anteils (z. B. Ausschnitt,
Beleuchtung, Schwenk, Schnitt).
Beiträge zur Bewußtseinsbildung und zu einer
sachlich-kritischen Einstellung zur Wirkung von
Medien; gegebenenfalls in Verbindung mit praktischer
Tätigkeit.
Didaktische Grundsätze
Zur Durchführung des Unterrichts ist die
wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.
Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben
können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung
verwirklicht werden; daher sind die
in den einzelnen Schulstufen angegebenen Teilziele
auch im Unterricht der folgenden Schulstufe
zu berücksichtigen.
Es ist sicherzustellen, daß alle Bereiche des
Lehrstoffes in ausreichendem Maße berücksichtigt
werden.
Die im Lehrplan angegebene Reihenfolge der
Bereiche innerhalb der einzelnen Schulstufen ist
nicht bindend. Die einzelnen Bereiche sind nicht
als in sich geschlossene Teilgebiete zu betrachten,
sondern übergreifend und zusammenwirkend zu
verstehen.
Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in
Form von Passagen oder Lehrgängen ist anzustreben.
Gegebenheiten wie z. B. räumliche und ausstattungsmäßige
Voraussetzungen sind zu berücksichtigen.
Die im Lehrstoff angegebenen Teilziele der
bildnerischen Tätigkeit und der Werkbetrachtung,
sind als Schwerpunkte aufzufassen und auf
die Komplexität des Unterrichtes der Bildnerischen
Erziehung auszurichten.
Auf allen Schulstufen soll das Zeitausmaß für
die bildnerische Tätigkeit gegenüber der Werkbetrachtung
dominieren. Mit zunehmendem
Reifegrad der Schüler ist die Werkbetrachtung
zu intensivieren.
Zur bildnerischen Tätigkeit
Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen
soll die persönliche Bildsprache der Schüler gefördert
werden.
Unterrichtsformen, welche die Darstellung
schematisch festlegen, sind zu vermeiden.
Bei der bildnerischen Tätigkeit darf keine Häufung
von darstellungs- und verfahrensmäßigen
Schwierigkeiten auftreten. Bei der Lösung von
Aufgaben ist sowohl eine oberflächliche als auch
eine zu zeitaufwendige Behandlung zu vermeiden.
Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit
und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand
der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter
haben.
Das gelegentliche Erproben von Materialien
und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.
Den Schülern soll die Möglichkeit geboten
werden, mit zunehmender Erfahrung fallweise
Arbeitsverfahren und Format zu wählen.
Kooperative Arbeitsweisen sollen gelegentlich
ermöglicht werden. Beim Naturstudium soll die
Wahrnehmungsfähigkeit durch klärende und anschauliche
Hinweise auf Größenverhältnisse, Richtungen,
Bau- und Funktionszusammenhänge eine
Erweiterung und Vertiefung erfahren.
Um den Schwierigkeiten beim Naturstudium
begegnen zu können, wird ein Aufbau in Teilschritten
empfohlen (z. B. besondere Beachtung
von Proportion und Richtung, Gliederung, Körperhaftigkeit).
Dabei sollen Objekte gewählt werden,
die für die Schüler formanalytisch erschließbar
sind und sie ansprechen.
Zur Werkbetrachtung
Die Reflexion soll zur Auseinandersetzung mit
bildender Kunst, Medien und Umwelt führen.
Die Werkbetrachtung schließt in allen Schulstufen
das Besprechen von Schülerarbeiten ein. Sie soll
nach Möglichkeit in Verbindung mit der praktischen
Arbeit gebracht werden.
Bei der Werkbetrachtung werden die inhaltliche
Bedeutung, formale Qualitäten, stilistische,
historische, ästhetische und psychologische Gegebenheiten
einzubeziehen sein. Die Reihenfolge
und die Auswahl der Komponenten werden bei
der Analyse oder Interpretation nach Objekt und
Verstehensdisposition verschieden sein.
Die theoretischen Erörterungen sollten sich
in der Regel nur auf anschaulich Vorhandenes
beziehen. Die Auseinandersetzung mit Teilaspekten
darf den Blick für die Komplexität des
Werkes nicht beeinträchtigen.
Für den Unterricht sollen Einzelwerke, Gegenüberstellungen
von Werken und Arbeitsreihen
herangezogen werden. Als Anschauungsmaterial
sollen nicht nur Kunstdrucke und Dia-Reihen,
sondern auch Originale verwendet werden (Ausstellungsbesuche,
Exkursionen).
Zur Intensivierung der Werkbetrachtung soll
das Sammeln von Reproduktionen, Zeitungsausschnitten,
Plakaten, Katalogen und ähnlichen
angeregt werden.
Bei der Auswahl der Werke ist die Bildende
Kunst aus Österreich und des jeweiligen Bundeslandes
zu berücksichtigen.
Das Klären von Begriffen, wie sie im Lehrstoff
genannt werden, soll in möglichst anschaulicher
Weise sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie
auch bei der Werkbetrachtung erarbeitet werden.
Der Unterrichtsertrag in der Werkbetrachtung
ist in geeigneter Form zu sichern.
Zum Medienbereich
Den Schülern soll die Bedeutung visueller Information
bewußt gemacht werden.
Bei der Auseinandersetzung mit den Medien
steht der visuelle Anteil im Vordergrund.
In der achten Schulstufe ist die Auseinandersetzung
mit dem Erweiterungsstoff Photo, Film
und Fernsehen wünschenswert, doch muß die
Behandlung der anderen Teilbereiche sichergestellt
sein.
Film- und Fernseherlebnisse der Schüler stellen
Anknüpfungspunkte für den Unterricht dar, die
bis zu Analysen von wenigen ausgewählten
Filmen führen können. Voraussetzung für diese
Arbeiten sind Einblicke in elementare technische
Gegebenheiten von Film und Fernsehen.
Es ist bewußt zu machen, daß die durch die
Medien vermittelten Informationen in aufbereiteter
und subjektiv gestalteter Form herangetragen
werden und daher die Gefahr der Manipulation
miteinschließen können.
WERKERZIEHUNG FÜR KNABEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule
erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und
Fertigkeiten aufbauen.
Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung
in den Bereichen Bauen — Wohnen —
Umweltgestaltung, Maschinentechnik sowie Produktgestaltung
sollen
Einsichten in die Werkstoffgegebenheiten,
Technologien, in Zusammenhänge von Funktion
— Werkstoff — Form und in die Problemzusammenhänge
von Mensch — Maschine — Produktion
— Wirtschaft — Umwelt durch Einblicke
in die Arbeitswelt gewonnen werden;
Fähigkeiten zum technischen Denken, zum Erfinden,
zum planenden Organisieren und zum
kritischen Konsumverhalten entwickelt werden;
Fertigkeiten zur Handhabung von Werkzeugen
und Maschinen erworben werden;
Beiträge zur Persönlichkeits- und zur technischen
Bildung sowie zur Berufsorientierung geleistet
werden.
Die Werkerziehung soll dadurch den Schüler
befähigen, sich mit Problemen der Umweltgestaltung
und denen einer weitgehend technisierten
Welt auseinanderzusetzen und versuchen,
einen Beitrag zu ihrer Humanisierung zu leisten.
Lehrstoff
Erste Klasse (2 Wochenstunden)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Modellhaftes Lösen von Gleichgewichtsproblemen
bei Massiv- und Gerüstbau (z. B. Mauerverband,
Überdeckung, Bogen, Gewölbe, Auskragung
u. ä.). Bauen unter Bedachtnahme auf
Funktionen und Größenbezügen.
Begriffe
Massiv-Gerüst-Bau (z. B. Druck, Zug, Schub,
Balken, Auflager, Bogen, Gewölbe, Mauerverband),
Raumfunktion (z. B. Haupt-, Nebenräume,
Verkehrsflächen, Umraum).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gewinnen von Einsichten in einfache Mechanismen
an Objekten mit Hebel-, Zug- und Drehbewegungen
(z. B. Kurbel, Welle, Achse, Lager,
Sperr- und Bremsmechanismen).
Begriffe
Gestell (Bodenplatte, Abstützung), Hebel,
Achse, Welle, Lager, Bremsen, Reibung.
Produktionsgestalung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Entwickeln einfacher Werkzeuge und Geräte
unter Beachtung von Form, Zweck und Werkstoff.
Herstellen einfacher Gefäße aus leicht
formbaren Werkstoffen.
Begriffe
Gerät, Gefäß, Werkzeug, Gebrauchsgut, Keramik.
Zweite Klasse (2 Wochenstunden)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gewinnen von elementaren Einsichten in statische
Sachverhalte beim Bau von Modellen (z. B.
durch Überbrücken, Abstützen und Verspannen).
Aufschließen für Probleme der gebauten Umwelt
(z. B. offene und geschlossene Verbauung).
Anbahnen des Verständnisses für Funktion und
Form von Bauten (z. B. Wohnbau, Kommunalbau,
Sakralbau, Industriebau, Verkehrswege).
Begriffe
Tragwerk, Fachwerk (z. B. Knoten, Strebe,
Stütze), Skelettbau, Tragkraft; Häuserzeile,
Straße, Platz; Funktion von Bauten (z. B. Wohnbau,
Kommunalbau, Industriebau, Sakralbau,
Verkehrsbauten).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Beim Bau von Objekten Untersuchen von
Übertragungsmöglichkeiten von Bewegungen
(z. B. Erkunden von Übersetzungen ins Langsame
und ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben),
Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen
u. a.
Begriffe
Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil,
Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung,
Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Anbahnen formal-ästhetischer und funktionaler
Einsichten bei der Gestaltung von Gebrauchsgütern
(z. B. an Objekten der Aufbaukeramik).
Verständnis gewinnen für die Oberflächengestaltung.
Erarbeiten elementarer Kriterien für die
Beurteilung von Gebrauchsgütern.
Begriffe
Aufbaukeramik, Ton, Schlicker, Rohbrand,
Glasurbrand, Dekor.
Dritte Klasse (2 Wochenstunden)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Herstellen und Erproben von Konstruktionen
mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend für
Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien
in Natur und Technik (z. B. Form,
Funktion, Werkstoff und Ökonomie).
Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung
an Hand von Beispielen aus verschiedenen
Epochen.
Begriffe
Konstruktion (z. B. Zug- und Druckspannungen,
Biegebelastung, Torsionsbelastung, Armierung,
Fertigteilbau); Baukörper, Fassade, Bauplan
(Grund- und Aufriß).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gewinnen von Einblicken in die Probleme
des Fliegens oder Schwimmens durch Planen,
Darstellen (Werkskizze, Werkzeichnung), Bauen
und Erproben von einfachen Modellen und Erkennen
des Zusammenhanges von Formgebung
und Funktion. Erkunden einfacher Antriebs- und
Lenksysteme; Herstellen mechanischer oder
elektrischer Schaltungen.
Begriffe
Gleiten, Schweben, Sinken, Schwimmen (Auftrieb,
Schiffswiderstand, Tiefgang, Wasserlinie),
Fliegen (Stabilisierung, Schwerpunkt, Luftwiderstand,
Trimmen) allenfalls Fachausdrücke aus dem
Flug- und Schiffahrtswesen, Schaltungen.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gestalten und Herstellen von Produkten in
Serienfertigung. Planen und Darstellen von Patrizen
und Matrizen. Ausführung in verschiedenen
Verfahren (z. B. Gießen, Laminieren, Tiefziehen
u. a.).
Begriffe
Proportion, Maß, Patrize, Matrize, Gießen,
Schwund, hinterschnittene Form, Produktion.
Vierte Klasse (2 Wochenstunden)
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Planen von Wohnungen (Skizze, Modell). Lesen
lernen von Bauplänen.
Kritische Auseinandersetzung mit Wohneinrichtungen
(Detailanalysen z. B. von Form-Funktion-
Werkstoff, Wohnwert und Kosten). Artikulation
von Wohnbedürfnissen. Erschließen des Verständnisses
für Umweltschutz (z. B. Zersiedlung,
Problematik von Verkehrsflächen, Industrie- und
Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz).
Begriffe
Flächenwidmungsplan. Lageplan, Einreichungsplan,
Detailplan, Wohnwert, Wohnbedürfnis,
Zersiedlung, Verkehrsflächen, Denkmalschutz.
Produktgestaltung
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgegenständen
nach vorangegangener Produktanalyse.
Entwickeln eines Problembewußtseins für ein
konsumkritisches Verhalten gegenüber dem Gebrauchsgut
(z. B. durch Unterscheidenlernen von
Design, Industrial Design als Produktgestaltung
und Styling als Modetrend).
Erarbeiten einfacher Produktanalysen (z. B.
von Haushaltsgeräten, Möbeln und Fahrzeugen).
Auseinandersetzung mit Funktionswert, persönlichen
Gebrauchswert und der Kosten-Nutzen-
Relation sowie dem Problem Mensch — Maschine
— Industrie — Wirtschaft — Umwelt.
Begriffe
Design, Industrial Design, Styling, Produktanalyse,
Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis,
Stückzahl, Preis, Unikat, Massenware,
Qualität, Anmutung, Kitsch).
Maschinentechnik
Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung
Erschließen des Verständnisses für informationsverarbeitende
Maschinen, allenfalls unter
Verwendung der Elektronik vor allem bei Regeln
und Steuern. Gewinnen von Einsichten in
Kraft- und Energiemaschinen.
Begriffe
Lochkarten, gedruckte Schaltung, Transistor,
Licht- und Tonschranken, Thermowächter, Kraft-
und Energiemaschinen.
Didaktische Grundsätze
Die Gliederung der Werkerziehung in die Bereiche
Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung,
Maschinentechnik und Produktgestaltung grenzt
die Inhalte ab. Die Anbahnung formal-ästhetischer
Qualitäten sowie die Ausbildung des technisch-
funktionalen Denkens sind gleichbedeutende
Ziele.
Zur Durchführung des Unterrichtes ist die
wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung.
Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben
können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung
verwirklicht werden, daher sind die in
den einzelnen Schulstufen angegebenen Teilziele
auch in den Unterricht der folgenden Schulstufen
einzubeziehen.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der
Bereiche innerhalb der einzelnen Schulstufen ist
nicht bindend, es ist jedoch sicherzustellen, daß
alle Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem
Maße berücksichtigt werden.
Querverbindungen zwischen den einzelnen Bereichen
werden empfohlen. Bei Projekten werden
Koordinierungsgespräche mit den Lehrern der
angrenzenden Fachgegenstände (wie Geschichte,
Wirtschaftskunde, Mathematik, Geom. Zeichnen,
Biologie, Chemie, Physik, Bildnerische Erziehung)
empfohlen.
Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in
Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen
ist anzustreben.
Anthropogene und soziokulturelle Gegebenheiten
(z. B. die räumlichen und ausstattungsmäßigen
Voraussetzungen) sind zu berücksichtigen.
In der 5. und 6. Schulstufe sind verschiedene
Werkstoffe mit geringerem Bearbeitungswiderstand
zu bevorzugen. Der Schüler soll das Grundwerkzeug
sachgerecht verwenden lernen. In der
7. und 8. Schulstufe sind Werkstoffe mit erhöhtem
Bearbeitungswiderstand sowie anspruchsvollere
Arbeitsverfahren und die dazu notwendigen
Werkzeuge und Maschinen zu bevorzugen.
Zur praktischen Arbeit
Die Werkerziehung soll zu grundlegenden Erfahrungen,
Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden
Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen
führen.
Das Vor- und Nachmachen ist ausschließlich
auf die Fertigkeiten (Technologien) zu beschränken.
Kreative Prozesse sind durch Problemlösungsstrategien
zu fördern, dies schließt auch
das Erfinden von Arbeitsmitteln und Vorrichtungen
ein.
Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen
soll das Finden persönlicher Lösungen durch die
Schüler gefördert werden.
Unterrichtsformen, welche schematisches Nachbauen
nach vorgegebenen Modellplänen festlegen,
sind unzulässig.
Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit
der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter
haben.
Das gelegentliche Erproben von Werkstoffen
und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden.
Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische
Darstellung als Mittel der Information
zu fördern (Werkskizzen und Stücklisten, fallweise
Werkzeichnungen). Die Beschriftung von
Werkzeichnungen soll in Normschrift erfolgen.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt,
Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations-
und Kooperationsvermögen sind bei der
praktischen Arbeit zu fördern.
Bei Objekten, die Präzisionsbearbeitung der
Bauteile erfordern (Zahnräder, Passungen u. ä.)
ist auf Elemente aus Baukastensysteme oder
ähnliche auszuweichen.
Dem Problem der Ökonomie hinsichtlich der
Werkstoffe und der Technologien ist in allen
Schulstufen Rechnung zu tragen.
Einfache Kosten-Nutzrechnungen sollen vor
allem in der 7. und 8. Schulstufe zu elementarem
wirtschaftlichen Denken führen.
Bei der praktischen Arbeit ist der Unfallverhütung
besondere Beachtung zu schenken.
Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich
der Elektrogeräte und Maschinen sind zu
beachten. Schüler dürfen nicht an Kreissägen und
Hobelmaschinen arbeiten.
Die Elektro-Bohrmaschine soll möglichst nur
aufgestanden und jedenfalls unter Beaufsichtigung
des Lehrers von Schülern bedient werden.
Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der
Augen verbunden sein können, sind Schutzbrillen
zu tragen.
Zur theoretischen Auseinandersetzung
Entwurf, Planung und Fertigung eines Werkstückes
innerhalb eines Projektes sollen zur Auseinandersetzung
mit ähnlichen Projekten in Wirtschaft
und Industrie führen. Die theoretische
Auseinandersetzung schließt in allen Schulstufen
das Besprechen der Schülerarbeiten ein.
Fallweise Exkursionen in Betriebe sollen zu
Einsichten in die jeweiligen Produktionsprozesse
führen.
Dem historischen und gegenwärtigen Aspekt
besonders österreichischer Erfinderleistungen ist
gegebenenfalls Rechnung zu tragen.
Neben allen ökonomischen und kognitiven
Zielstellungen ist der emotioneile Anteil des
Spieles als wesentliches Motivationsmerkmal bei
Planung und Werkbetrachtung zu beachten.
Bei jeder theoretischen Auseinandersetzung
wird über die Aktionsformen Planen — Entwickeln
— Herstellen — Beurteilen — Erkennen
— Verbessern zu reflektieren sein.
Besonders bei den Werkanalysen soll die Aufnahmefähigkeit
des Schülers berücksichtigt werden.
Grundlegende Begriffe, wie sie im Lehrstoff
genannt werden, sollen in möglichst anschaulicher
Weise, sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie
auch bei der theoretischen Auseinandersetzung
erarbeitet werden.
WERKERZIEHUNG FÜR MÄDCHEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule
erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und
Fertigkeiten aufbauen.
Durch vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten mit
verschiedenen Materialien und Techniken sollen
die Freude am selbständigen Schaffen geweckt,
die Fertigkeiten gesteigert und das kreative Verhalten
gefördert werden.
Durch Erproben verschiedener Werkstoffe und
Arbeitsverfahren soll das Zusammenwirken von
Funktion, Material, Form sowie Struktur und
Farbe erfaßt werden.
Die Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse
sollen aktuell sein, Neigungen und Interessen
der Schüler sind dabei zu berücksichtigen.
Grundlegende Kenntnisse aus Materialienkunde
zur sachgerechten Verarbeitung der Werkstoffe
und zur Instandhaltung der Werkstücke sind zu
vermitteln; Fertigkeiten zur Handhabung und
Pflege von Werkzeug und Maschinen zu erwerben.
Durch fachgebundenes Zeichnen und Anfertigen
von körperlich-räumlichen Objekten sind das
Vorstellungsvermögen und die Darstellungsfähigkeit
zu schulen.
Das Vermitteln elementarer Einsichten in
Wohnprobleme soll den Schüler auf die Bewältigung
seiner eigenen Wohnbedürfnisse vorbereiten.
Durch Auseinandersetzung mit Problemen der
Umwelt soll positives Verhalten gefördert und
künftige Initiativen angeregt werden.
Fähigkeiten zum selbständigen Planen, rationellen
Arbeiten und zum kritischen Konsumverhalten
sind zu entwickeln.
Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung
in den Bereichen Kleidung, Mode,
Wohnen sowie Produktgestaltung sollen Beiträge
zur Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung
und Freizeitbewältigung geleistet werden.
Die Werkbetrachtung soll Arbeitsimpulse geben,
Urteilsfähigkeit und Qualitätsempfinden fördern.
Der Schüler soll materielle Werte, die er durch
seine Arbeit schafft, abschätzen können, aber
auch ideelle Werte erfassen lernen.
Lehrstoff
Erste Klasse (2 Wochenstunden)
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Lösungsversuche von einfachen Gestaltungsaufgaben
unter Beachtung von Material, Verfahren,
Struktur, Form und Farbe
Erweitern der Kenntnisse und Steigern der
Fertigkeiten in den bereits erlernten Techniken;
Stricken, Sticken (Zierstiche), Weben (Bildwebe).
Wiederholen und Anwenden der Strick- oder
Häkelschrift.
Vermitteln von Grundlagen zur Herstellung von
Bekleidung
Sichern und Erweitern der Kenntnisse im
Handnähen. Einführen in das Maschinnähen. Erlernen
einfacher Nähte und Anwenden an einem
Werkstück.
Einführen in fachgebundenes Zeichnen
Steigern der Anschauung und Vorstellung sowie
des Darstellungsvermögens. Entwickeln einer
Schnittform für das gewählte Werkstück.
Anbahnen des Planzeichens; Einzelraum mit
Einrichtung (z. B. mit selbsterfundenen Planzeichen).
Fördern des Sinnes für passende Farbzusammenstellung.
Grundlagen der Materialkunde
Erkennen, Benennen und fachgerechtes Einsetzen
von Materialien und Werkzeugen, Bezeichnen
und Unterscheiden der wichtigsten Eigenschaften
verwendeter Werkstoffe. Vermitteln
von Grundkenntnissen in der Pflege und Instandhaltung
der Werkstücke.
Wirtschaftliches Verhalten
Anbahnen einfacher Kostenberechnungen für
die im Unterricht hergestellten Objekte.
Erweiterungsstoff
Gestalten mit verschiedenen Materialien in den
entsprechenden Techniken (Stroh flechten, binden,
Bast weben, häkeln usw.)
Teilziele der Werkbetrachtung
Erfassen der Unterschiede von Ausführung
und Gestaltung durch Gegenüberstellung und
Besprechung von Schülerarbeiten.
Wecken des Interesses für Gestaltungsvorhaben
durch Zeigen von Beispielen aus Zeitschriften
und Büchern sowie Diapositiven, die mit der
praktischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Begriffe: Verfahren, Strukturen, Planzeichnen,
Mode, Bildwebe, Musterwebe.
Zweite Klasse (2 Wochenstunden)
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Selbständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben
Wählen geeigneter Materialien. Lesen und Ausführen
einfacher Verfahrensanleitungen.
Anwenden und Auswerten (Kombinieren) der
Techniken; Häkeln oder Stricken, Sticken (frei
oder fadengebunden) oder Applizieren.
Befähigung zu dekorativ-ornamentalen Lösungen.
Grundbegriffe für die Herstellung von Bekleidung.
Anbahnen des Modebewußtseins
Hand- und Maschinnähen mit erhöhten Anforderungen.
Erwerben weiterer nähtechnischer
Fertigkeiten und Anwenden an einem Werkstück
für den persönlichen Gebrauch.
Fachgebundenes Zeichnen
Fördern der Anschauung und Vorstellung sowie
des Darstellungsvermögens. Schnittgewinnung
für das gewählte Werkstück nach persönlichen
Maßen.
Planzeichnung nach einem Maßstab. Versuch
einer Anordnung von Wohnräumen zu einer
Wohneinheit, nach funktionellen Gesichtspunkten,
unter Bedachtnahme auf die Größenverhältnisse.
Ansprechen räumlicher Vorstellung durch Herstellen
plastischer Objekte aus textilen oder anderen
geeigneten Materiahen (z. B. Span, Folie
u. a.).
Materialienkunde
Kennenlernen unterschiedlicher Eigenschaften
von Textilien und anderen Werkstoffen und der
Möglichkeit ihres Einsatzes.
Wirtschaftliches Verhalten
Kostenberechnung der im Werkunterricht erarbeiteten
Werkstücke. Anbahnen des Verständnisses
für Unterschiede zwischen industriell hergestellten
und selbstgefertigten Gegenständen.
Erweiterungsstoff
Anwenden der bereits bekannten Techniken
mit erhöhten Anforderungen: z. B. Weben.
Fadenlegen auf textilem Grund.
Teilziele der Werkbetrachtung
Fördern und Erweitern des Interesses an verschiedenen
Gestaltungen und ausgeführten Techniken
durch Betrachtung und Besprechung der
eigenen Arbeit, nach Möglichkeit auch durch
Zeigen erlesener Handarbeit aus Gegenwart und
Vergangenheit,
Vorstellen von Plänen unterschiedlicher Wohneinheiten
zur Anbahnung des Planlesens und zur
Vermittlung von elementaren Einsichten in
Wohnbedürfnisse und einfache Funktionszusammenhänge.
Begriffe: Ornament, Funktion, Objekt, Folie,
applizieren, dekorativ, kombinieren.
Dritte Klasse (2 Wochenstunden)
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Fördern kreativen Verhaltens durch Anwenden
und Kombinieren unterschiedlicher Materialien
unter besonderer Berücksichtigung des Farbsinnes
Festigen der Grundkenntnisse in den erworbenen
Tediniken durch höhere Anforderungen
an Ausdauer, Fertigkeit und Gestaltungsfähigkeit.
Stricken (nach Schnitt), Weben (Bildwebe,
experimentelles Weben), Knüpfen.
Stoffdruck (Stempel aus Naturmaterialien oder
selbstgefertigten Linolschnitten).
Herstellung von Bekleidung nach modischen Gesichtspunkten
Lernen weiterer nähtechnischer Details, zur
Anfertigung eines einfachen Wäsche- oder Kleidungsstückes.
Fachgebundenes Zeichnen; Herstellen plastischräumlicher
Objekte. Anbahnung räumlicher Vorstellung
Entwicklung eines Schnittes von der Fläche
zur Form für das geplante Werkstück.
Anfertigen eines Verständigungsmodelles nach
Plan für einen Raum (nach Maßstab). Erproben
verschiedener Möglichkeiten von Möbelgruppierung
mit dreidimensionalen Elementen.
Erlangen von Fertigkeiten im Umgang mit
nichttextilen Materialien (Papier, Karton u. a.)
und den entsprechenden Werkzeugen.
Materialienkunde
Erkennen der gebräuchlichsten Bindungs- und
Stoffarten.
Wirtschaftliches Verhalten
Fördern wirtschaftlichen Verhaltens durch Qualitäts-
und Preisvergleiche.
Erweiterungsstoff
Gestalten von Objekten für den persönlichen
Gebrauch und den Wohnbereich (Draht, Peddigrohr
u. a.).
Teilziele der Werkbetrachtung
Erfassen des Zusammenhanges von Material,
Farbe und Funktion erläutert an praktischen
Arbeiten, allenfalls an Beispielen aus dem Bereich
der Mode. Lesenlernen von Bauplänen und Planzeichen.
An ausgewählten Beispielen die die Abhängigkeit
der Raumwirkung von Farbkombinationen
veranschaulichen.
Textile Gestaltung als wesentlicher Beitrag zur
Wohnatmosphäre.
Begriffe: Experiment, Formaufgabe, Verständigungsmodell,
dreidimensional, Element, Wohnatmosphäre.
Vierte Klasse (2 Wochenstunden)
Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung
Teilziele der praktischen Tätigkeit
Erkennen unterschiedlicher Wirkungen textiler
Materialien und Verfahren. Befähigen zu richtiger
Einplanung der Werkstücke in den Wohnbereich
und richtiger Zuordnung zur Kleidung
Kreatives Gestalten in einer aktuellen Technik
nach Wahl; Weben, Knüpfen, Fadengraphik,
Sticken, Stricken, Häkeln u. a.
Textilfärben in Reservetechnik (Tritik- oder
Plangi-Technik oder Batik).
Berücksichtigung modischer und persönlicher
Gegebenheiten bei der Herstellung von Kleidung
Anstreben weitgehender Selbständigkeit im Zuschneiden
und Nähen eines einfachen Kleidungsstückes
mit schwierigeren nähtechnischen Details.
Fachgebundenes Zeichnen; Entwickeln räumlicher
Vorstellung
Zeichnen des Grundschnittes für das gewählte
Werkstück nach persönlichen Maßen. Entwickeln
des Schnittes von der Fläche zur körpergerechten
Paßform.
Abnehmen von Schnitten aus Modejournalen.
Planen unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten
(in Zusammenhang mit der Werkbetrachtung).
Materialienkunde
Kenntnis der im Werkunterricht verwendeten
Materialien und deren sinnvoller Einsatz.
Arbeitsanleitungen aus Büchern und Zeitschriften
verstehen und anwenden.
Kennenlernen und Auswerten internationaler
Pflegekennzeichen. Pflege und Instandhaltung von
Wäsche- und Kleidungsstücken.
Sachgerechter und ökonomischer Einsatz sowie
Pflege der verwendeten Werkzeuge und Maschinen.
Wirtschaftliches Verhalten
Bewußtseinsbildung zu konsumkritischem Verhalten.
Erweiterungsstoff
Experimentelles Gestalten mit verschiedenen
Materialien (Leder, Metall u. a.)
Teilziele der Werkbetrachtung
Ausgehend von der praktischen Arbeit und
durch entsprechende Beispiele der Werkbetrachtung
soll der Schüler befähigt werden, das Zusammenwirken
der Persönlichkeit, Zweckmäßigkeit
und Mode zu erkennen und zu beurteilen.
Zeigen von Wohnmodellen zum Erkennen von
Wohnqualitäten (Wohnraumbedarf, Raumgröße,
Proportionierung, Raumordnung, Funktionswege,
Einrichtung, Raumerlebnis). Wohnwert und
Wohnkosten.
Anbahnen des Verständnisses für Umweltgestaltung
und Umweltschutz.
Begriffe: Wohnqualität, Proportionierung,
Wohnwert, Umweltgestaltung, Landschafts- und
Denkmalschutz.
Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan.
Reservetechnik, Tritik- oder Plangi-Technik,
Batik.
Didaktische Grundsätze
Die Werkbetrachtung soll zu grundlegenden
Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im
gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und
Werkzeugen führen.
Den Gegebenheiten der Klasse, dem Leistungsvermögen
und den individuellen Neigungen ist
durch Differenzierung Rechnung zu tragen.
Reihenfolge und Auswahl der Arbeiten innerhalb
einer Klasse bleiben dem Lehrer überlassen,
ein aufbauender Unterricht muß jedoch gewährleistet
sein.
Auf zielführende Organisation innerhalb der
Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden,
wirtschaftlichen Arbeitsablauf und den sinnvollen
Einsatz technischer Hilfsmittel ist Bedacht zu
nehmen.
Zeitraubende Techniken und Werkstücke sind
zu vermeiden.
Auf den Unterschied zwischen handwerklicher
Einzelanfertigung und Massenproduktion ist hinzuweisen.
Ein fächerübergreifender Unterricht, vor allem
mit dem Gegenstand Bildnerische Erziehung soll
angestrebt werden.
Arbeitsproben sollen im Zusammenhang mit
dem geplanten Werkstück gemacht werden und
sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsweise
durchzuführen.
Die Ausführung der Planzeichnung und die
Anfertigung von Wohnmodellen dient vornehmlich
der räumlichen Vorstellung und Verständlichmachung
von lebenspraktischen Problemen.
Die werktechnischen Anforderungen sollen daher
nicht zu hoch angesetzt werden.
Die Selbständigkeit bei der Lösung von Arbeitsvorhaben
und das kreative Verhalten sind
zu fördern.
Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen
dekorativer Art ist daher auszuschließen
(ausgenommen Volkskunstmuster).
Der Erweiterungsstoff bietet Möglichkeiten,
dem unterschiedlichen Leistungsniveau und den
Gegebenheiten der Klasse Rechnung zu tragen.
Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt,
Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft.
In allen Schulstufen ist das wirtschaftliche Denken
in Form von Kostenberechnungen zu den
Werkstücken zu fördern.
Kooperatives Arbeiten soll ermöglicht werden.
Die Werkbetrachtung soll möglichst im Zusammenhang
mit praktischer Arbeit stehen. Sie
kann an Schülerarbeiten, Journalen für Mode
und Wohnen, Bildern oder Diapositiven mit
Werken aus Gegenwart und Vergangenheit (auch
Volkskunst und Brauchtum) durchgeführt werden.
Das Betrachten von Originalen kann durch
gelegentliche Ausstellungs- oder Museums- sowie
Industriebesuche ermöglicht werden.
Das Sammeln von Reproduktionen aus dem
Bereich der Mode und des Wohnens ist anzuregen.
HAUSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten
zu entwickeln, die der Vorbereitung
auf die Aufgaben der Frau und Mutter dienen.
Möglichst weitreichende Selbständigkeit beim
Herstellen preiswerter, gesunder Speisen und
Speisefolgen, bei richtiger Planung und bei
Durchführung der praktischen Arbeiten des einfachen
Haushaltes.
Eß- und Tischkultur.
Arbeitswille und Ausdauer, Sorgfalt und Sparsamkeit
bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten.
Einblick in die Zusammenhänge zwischen Einzelhaushalt
und Volkswirtschaft (Haushaltsbudget).
Lehrstoff
Dritte und vierte Klasse (je 2 Wochenstunden)
Hauswirtschaftliche Arbeiten
Einfache Kochlehre (ausgehend vom praktischen
Kochen).
Praktisches Kochen: Zubereitung einfacher
Speisen beziehungsweise von Speisefolgen gesunder,
neuzeitlicher Ernährung.
Erarbeiten der Grundrezepte.
Übung im Tischdecken, Anrichten und im einfachen
Servieren.
Andere Haushaltsarbeiten: Bedienen der Herde
und der Haushaltgeräte; Handhabung, Pflege
und Aufbewahrung des Koch- und Eßgeschirres,
der Küchengeräte und der Küchenwäsche. Sachgemäße
Aufbewahrung; Vorratswirtschaft.
Reinigung der Schulküche und der dazugehörigen
Räume; fallweise gründliche Reinigung.
Nahrungsmittelkunde und Grundbegriffe der Ernährungslehre
Gesunde Ernährung; zweckmäßiger Einkauf;
Marktbesuch.
Richtige Behandlung und Verwertung der gebräuchlichsten
Nahrungsmittel.
Haushaltungskunde
Vermittlung der Kenntnis gebräuchlichster
Materialien und Geräte zur Führung eines einfachen
Haushaltes. Üben der richtigen Handhabung
und Pflege der Haushaltsgeräte.
Berechnung der Kosten von Einzelspeisen und
Speisefolgen.
Hinweis auf Gefahren im Haushalt und deren
Verhütung.
Grundbegriffe der Säuglingspflege.
KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe
Fähigkeit, ein Diktat fehlerfrei und sauber
aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in
Langschrift wiederzugeben. Erziehung zur Wendigkeit
im Erfassen des gesprochenen Wortes
und zur Genauigkeit. Der Unterricht ist nach
dem System der Deutschen Einheitskurzschrift
(Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministeriums
für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969,
zu erteilen.
Lehrstoff
Vierte Klasse (2 Wochenstunden)
Die Verkehrsschrift.
Auf graphische und systemale Korrektheit im
Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der
eigenen, sondern auch fremder Niederschriften
ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist
besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme
mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände
ist die vielfältige Anwendung der
Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die
Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen
der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit
und die Genauigkeit der Übertragung
haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der
Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer
Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, so
daß die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst
umfassend wird.
Fortlaufende schriftliche Übungen.
LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen
zur Wahrung der Gesundheit
und zur Erwerbung optimaler Leistungsfähigkeit.
Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs-
und Bewegungsform als Grundlage für
gute Haltung und Bewegung im Alltag und bei
der Arbeit. Entwickeln des Sinnes für die Schönheit
der Bewegung.
Entfaltung der Freude an der Bewegung und
Wecken eines gesunden Leistungswillens.
Erziehung zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft
und zu verantwortungsbewußter
Einordnung in die Gemeinschaft. Einsicht in die
biologische, kulturelle und soziale Bedeutung der
Leibesübungen. Wecken des Willens zu gesunder
Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit.
Anbahnen des Verständnisses
für wertvolle außerschulische Leibesübungen.
Lehrstoff
Erste und zweite Klasse (je 3 Wochenstunden)
Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.
Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung
von Haltungs- und Fußschäden, allenfalls auch
zur Vorbereitung auf die Leistungssteigerung bei
den Grundübungen, beim Schwimmen, Schilaufen
und anderem.
Haltungs- und bewegungsformende Übungen.
Haltungs- und Bewegungsformung durch mannigfaltige
Bewegungsaufgaben (Tätigkeiten). Erziehen
zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten.
Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).
Grundübungen
Laufen: Übungen zur Steigerung von Wendigkeit
und Schnelligkeit; Wettläufe (Mädchen bis
50 m, Knaben bis 60 m), auch als Staffeln. Springen
Laufsprünge, Hoch- und Weitsprünge aus
dem Stand und mit Anlauf über verschiedene
Hindernisse; einfache Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge
in Zweckformen. Steigen auf lotrechten,
schrägen, festen und schaukelnden Geräten.
Kurze Kletteraufgaben an Stangen und
Tauen; Überklettern von Hindernissen bis kopfhoch);
Kletterschluß, Hangeln, Schaukeln und
Schwingen in leichten Formen. Schwebegehen auf
niedrigen schmalen und höhergestellten breiten
Geräten. Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts
und links; Schock- und Schlagwurf; Fangen weit-
und hochgeworfener Bälle. Übungen im Balltippen
und Dribbeln. Stoßen mit Schwerbällen,
Kugeln und geeigneten Behelfsgeräten (bis 3 kg).
Den Kräften angemessene Hebe- und Tragaufgaben.
Einfache Zieh- und Schiebekämpfe, Tauziehen.
Leichte Ringaufgaben (Knaben).
Kunststücke
Einfache Formen des Bodenturnens (zum Beispiel
Rolle, Rad, Handstand) und der Gerätekünste
(zum Beispiel Winden, Ab-, Auf- und
Unterschwünge; wende- und flankenartige
Sprünge, Hocke, Grätsche); Lauf-, Hüpf- und
Sprungkünste, auch mit Handgeräten. Wurf- und
Fangkünste mit Bällen und sonstigen geeigneten
Handgeräten. Schwebetragen.
Schwimmen
Erlernen einer Schwimmart beziehungsweise
Verbessern des Schwimmkönnens. Schwimmlei-
stung 25 m. Einfache Sprünge und Tauchübungen.
Winterübungen
Rodeln. Lehrgang für Anfänger im Eislaufen
und Schilaufen.
Spiele und Tänze
Spiele: Parteispiele mit einfachen Regeln (zum
Beispiel Tag und Nacht, Fangball, Völkerball,
Schnappball). Scherzspiele. Spiele zur Übung der
Sinne (zum Beispiel Anschleichspiele).
Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich
Vorformen)
Mädchen: Singspiele und Tänze mit lebhafter
Bewegung. Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen
nach einfachen Rhythmen und auch räumlich
geordnet; Verbindung zu kleinen Tanzspielen.
Wanderungen und Schikurse
Wanderungen: Gehleistung drei bis vier Stunden
für eine Ganztagswanderung mit entsprechenden
Ruhepausen und reichlicher Spielmöglichkeit.
Leichte Orientierungsaufgaben und Geländespiele.
Schikurse: Grundschule; Verhalten im Gelände
und im Heim.
Gesundheitslehre
Belehrung über Körperpflege (Haut, Nägel,
Zähne). Erziehung zur Nasenatmung. Bade- und
Wanderregeln. Turn- und Badekleidung.
Dritte und vierte Klasse (je 3 Wochenstunden)
Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen.
Auswahl der Übungen im Hinblick auf die
mit der zweiten Körperstreckung häufiger auftretenden
Haltungsschwierigkeiten; stärkere Verwendung
besonderer Übungen als allgemeine
Vorbereitung auf die Leistungsarbeit. Entwickeln
einer Übungsgruppe zur täglichen Durcharbeitung
des Körpers.
Haltungs- und bewegungsformende Übungen.
Anbahnen einer bewußten Arbeit an grundlegenden
Einzelheiten der Haltung und Bewegung.
Wecken des Willens zu guter Haltung und
Bewegung.
Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke).
Grundübungen
Laufen: Hindernisläufe im Saal und im Gelände;
Erreichen einiger Ausdauer. Tiefstart.
Wettläufe bis 60 m. Springen: Steigerung der
Leistung im Hoch-, Weit-, Stütz-, - Hangstütz-
und Hangspringen; Versuche im Stabspringen.
Überklettern von Hindernissen (bis kopfhoch);
Wanderklettern in verschiedenen Formen. Hangeln
seitwärts, rückwärts und vorwärts. Schaukeln
und Schwingen im Streckhang. Schwebegehen
über breite (bis schulterhohe) und schmale
(bis hüfthohe) Geräte, auch mit verschiedener
Aufgabenstellung. Werfen und Fangen über
größere Entfernungen und im Laufen (sichere
Ballbeherrschung); Schlagballweitwerfen. Stoßen
mit verschiedenen Geräten (3 bis 5 kg). Heben,
Tragen, Ziehen und Schieben mit angemessener
Leistungssteigerung. Ringaufgaben und Erlernen
einfacher Ringergriffe (Knaben).
Kunststücke
Fortsetzen des Bodenturnens mit erhöhten
Anforderungen, auch Flugrollen und Überschläge.
Weiterführen der Gerätekünste durch einfache
Aufgänge, Umschwünge und Abgänge an niedrigen
Geräten sowie durch Sprünge, wie Fechtersprung,
Flanke, Kehre. Einfache Übungsverbindungen
im Bodenturnen und bei den Gerätekünsten.
Gleichgewichtskünste an Geräten.
Sprung, Schwung-, Wurf- und Fangkünste mit
Handgeräten.
Schwimmen
Verbessern der Schwimmform, allenfalls Erlernen
des Rückenschwimmens. Schwimmkönnen
100 m ; Wettschwimmen bis 50 m, auch in Staffelform.
Wenden. Startsprung. Tauchübungen; einfache
Sprungkünste. Erwerben des Frei- oder
Fahrtenschwimmerzeugnisses.
Winterübungen
Rodeln, Eislaufen: Vorbereitung des Schulelaufens
und Tanzens. Vorbereitende Übungen
für Eishockey (Knaben). Schilaufen: Grundschule,
allenfalls Fortgeschrittenen-Stufe; Wertungsfahrten;
Halbtagswanderungen.
Spiele und Tänze
Spiele: Mittlere Kampfspiele (zum Beispiel
Brennball, Nummernbarlauf). Schlagball, Korbball,
Flugball und andere, einschließlich der Vorbereitungsspiele.
Für Knaben auch Handball und
Fußball mit vereinfachten Regeln. Scherzspiele.
Bodenständige Volksspiele.
Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich
Vorformen)
Mädchen: Ausgewählte Volkstänze und einfache
Gemeinschaftstänze. Zeitlich und räumlich
geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an
die Partnerin und an die Gruppe. Schwünge mit
Handgeräten. Versuche im Gestalten eines Bewegungsspieles
nach einfachen Musikstücken oder
Liedern.
Wanderungen und Schikurse
Wanderungen: Gehleistung vier bis fünf Stünden
für eine Ganztagswanderung. Fortführen der
Orientierungsaufgaben und Geländespiele. Anleitung
zur Beobachtung der besonderen Eigenheiten
des Wandergebietes.
Schikurse: Grundschule und Lehrgang für Fortgeschrittene;
Verhalten im Gelände und im Heim.
Gesundheitslehre
Anleitung zu gesunder Lebensführung (Ernährung,
Genußgift. Kleidung. Arbeit und Ruhe.
Freizeit). Einiges über Volksgesundheit. Einfache
Aufgaben der Ersten Hilfe.
14. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule),
Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben
sowie Lehrstoff der Freigegenstände und
unverbindlichen Übungen)
a) hat der Unterabschnitt Englisch (Im Zweiten
Klassenzug) zu entfallen und hat die folgende
Überschrift „Französisch, Italienisch, Russisch,
Kroatisch, Slowenisch oder Ungarisch (Im Zweiten
Klassenzug)" zu lauten
„Englisch, Italienisch, Russisch, Kroatisch, Slowenisch
oder Ungarisch (Im Zweiten Klassenzug)",
b) ist nach der unverbindlichen Übung „Spielmusik
(Instrumentalmusik)" die unverbindliche
Übung „Ergänzende Werkerziehung (für Knaben
bzw. für Mädchen)" einzufügen
„Ergänzende Werkerziehung für Knaben
Wie der Pflichtgegenstand Werkerziehung für
Mädchen
Ergänzende Werkerziehung für Mädchen
Wie der Pflichtgegenstand Werkerziehung für
Knaben",
c) ist nach der unverbindlichen Übung „Berufskundliche
Information" die unverbindliche
Übung „Verkehrserziehung" einzufügen
„VERKEHRSERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht aus Verkehrserziehung soll
beim Schüler dieser Altersgruppe eine kritische
und verantwortungsbewußte Einstellung zum
Straßenverkehr wecken, ihn zu bewußtem Wahrnehmen
und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen
bewegen und ihm die entsprechenden
Kenntnisse vermitteln.
Dem Schüler soll klargemacht werden, daß
ohne Ordnung kein reibungsloser Ablauf des
Straßenverkehrs möglich ist. Die grundsätzliche
Bereitschaft des Schülers soll geweckt werden,
sich den jeweils geltenden Verkehrsregeln entsprechend
zu verhalten. Er soll aus seiner eigenen
Sicht als Fußgänger oder Radfahrer, aber auch
aus der Sicht der anderen Verkehrspartner Verkehrssituationen
sehen, erfassen und
beurteilen lernen, um dann entsprechend
handeln zu können.
Nach dem in der Grundschule erworbenen
Sachwissen von den Grundregeln des Straßenverkehrs
und den wichtigsten Verkehrszeichen soll
der Schüler nunmehr zu vertieften Kenntnissen
und Einsichten kommen.
Der Schüler soll Erkennen, daß er als Fußgänger
und als Radfahrer besonders gefährdet
ist, und soll daraus die Folgerungen für seine
Verhaltensweisen ziehen, um Gefahren für sich
und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Er soll auch erkennen, daß partnerschaftliches
Verhalten notwendig ist und defensives Verhalten
unter Umständen lebenserhaltend sein kann.
Er soll sich ohne Gefährdung der eigenen und
der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr
bewegen können und erkennen, daß mit überraschendem
und fehlerhaftem Verhalten anderer
Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist.
Ziel dieses Unterrichtes ist es somit, die Schüler
zu verläßlichen und verantwortungsbewußten
Teilnehmern im Straßenverkehr zu erziehen.
Lehrstoff
Erste Klasse (1 Wochenstunde)
Kenntnisbereich
Verkehrsvorschriften und Verkehrsregelungen
(Wiederholung, Weiterführung und Ergänzung);
die Straßenverkehrsordnung — Sinn, Inhalt und
Notwendigkeit.
Verkehrsflächen (Gestaltung, Funktion); besondere
Einrichtungen wie Knotenpunkte (Kreuzungen,
Einmündungen), Verkehrsinseln, Kreisverkehr,
Fußgängerübergänge.
Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen.
Veränderungen der Verkehrsverhältnisse durch
die Witterung. Verschiedene Fahrzeuge; Einsatzfahrzeuge
und Schienenfahrzeuge (Kennzeichen,
akustische und optische Warneinrichtungen usw.).
Das verkehrssichere Fahrrad — vorschriftsmäßige
Ausrüstung, Pflege und Wartung, kleine Reparaturen.
Verkehrsabläufe (Begegnen, Kreuzen, Überholen,
Abbiegen, Reihen- und Kolonnenfahren)
mit den Schwerpunkten Vorrang und Linksabbiegen.
Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten;
der Verkehrsfluß; Verkehrsdichte
und Verkehrsspitzen während eines Tages,
einer Woche, des Jahres. Der Vorrang.
Der Verkehrsunfall — mögliche Hilfeleistungen.
Verhaltensbereich
Training verkehrsgerechten Verhaltens als Fußgänger
und als Radfahrer; Rückschlüsse für das
eigene Verhalten aus der Sicherheitslehre und
Partnerkunde. (Überqueren der Fahrbahn, Gehen
auf Freilandstraßen, Kontrollblick, Verhalten
im Haltestellenbereich; sicheres Beherrschen
des Fahrrades in den wesentlichsten Situationen
wie z. B. Einfahren, Spurhalten, Bremsen, Absteigen,
Richtungswechsel anzeigen, Bogenfahren,
Abbiegen, Vorbeifahren und Überholen.
Analyse des beobachteten Verkehrsverhaltens
— Motivefür defensives Verhalten.
Selbständige Unterrichtsinhalte im Einstellungsbereich
in Form von Gesprächen über Werthaltungen
Partnerschaft im Straßenverkehr, das
„freundliche Handzeichen", Behinderte im Straßenverkehr,
Kinder helfen Kindern usw.
Didaktische Grundsätze
Die unverbindliche Übung ersetzt nicht Verkehrserziehung
als Unterrichtsprinzip. Sie soll
eine zusätzliche Unterrichtsmaßnahme sein, die
zu positivem Verkehrsverhalten als Fußgänger
und Radfahrer führt. Dementsprechend wird
auch in jenen Klassen, in denen diese unverbindliche
Übung geführt wird, weiterhin Verkehrserziehung
in allen anderen Gegenständen betrieben
werden müssen. Insbesondere wird das
Schwerpunktprogramm in Zusammenarbeit mit
der Exekutive durchzuführen sein.
Dem Grundsatz der Altersgemäßheit ist besonders
bei der Behandlung der gesetzlichen Vorschriften
Rechnung zu tragen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen,
besonders zu „Biologie und Umweltkunde"
(betreffend Grundzüge der Ersten
Hilfe und der Unfallverhütung) oder „Leibesübungen"
(betreffend sicheres Gehen und Laufen,
Gleichgewichtsübungen u. ä.) oder zu Deutsch
und Lebende Fremdsprachen (betreffend einschlägige
Redeübungen und Aufsatzthemen) sind
wahrzunehmen.
Praktische Übungen sind zunächst auf einer
geeigneten Fläche im Schonraum (Schulhof,
Spielplatz, Schulverkehrsgarten), später auch in
der Verkehrswirklichkeit durchzuführen, weil es
zum richtigen Verhalten in Verkehrssituationen
einer besonderen Erfahrungsgrundlage bedarf.
Die praktischen Übungen sind im Rahmen eines
Lehrausganges möglichst unter Beiziehung eines
Exekutivbeamten vorzunehmen, wobei der körperlichen
Sicherheit der Schüler größte Aufmerksamkeit
zu schenken ist.
Der Veranschaulichung des Lehrstoffes kommt
besondere Bedeutung zu.
Lernzielkontrollen können — soweit sie theoretische
Kenntnisse betreffen — mittels Testbogen
durchgeführt werden; sofern verkehrsrichtiges
Verhalten überprüft werden soll, sind die Schüler
bei Lehrausgängen, Lehrwanderungen und bei
den praktischen Übungen zu beobachten. Lernerfolgskontrollen
sollen ohne Prüfungscharakter
möglichst als praktischer, partnerschaftlicher
Wettbewerb durchgeführt werden.
Während Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip
nicht die Aufgabe haben kann, alle
Schüler zu Radfahrern auszubilden, ist die praktische
Einübung der in der unverbindlichen
Übung erworbenen Kenntnisse in der Verkehrswirklichkeit
ein wesentlicher Bestandteil dieses
Unterrichts. Dazu dienen die Vemittlung von
Kenntnissen der Konstruktionsmerkmale, der
Funktion und Handhabung des Verkehrsmittels
„Fahrrad" und praktische Fahrübungen im simulierten
Verkehrsraum. Die Ablegung der freiwilligen
Radfahrprüfung wird dadurch wohl vorbereitet,
kann jedoch nicht im Rahmen des
Unterrichts erfolgen, sondern soll wie bisher dem
außerschulischen Bereich anvertraut bleiben.
Durch Beobachtung des Verhaltens der anderen
Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fehlverhaltens
der Radfahrer, sind Schlußfolgerungen
für das eigene richtige Verkehrsverhalten zu
ziehen."
d) hat die unverbindliche Übung Leibesübungen
zu lauten
„Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die im Pflichtgegenstand Leibesübungen angeführten
Aufgaben sind im Hinblick auf Intensivierung
(besonderes Leistungsniveau), Ergänzung
und Erweiterung zu erfüllen. Dabei soll
insbesondere dem Gesichtspunkt der Wahlmöglichkeit
Rechnung getragen werden.
Lehrstoff
Erste bis vierte Klasse (je 1 oder 2
Wochenstunden)
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff
des Pflichtgegenstandes Leibesübungen, die den
örtlichen Gegebenheiten, den personellen Voraussetzungen
und dem Interesse der Schüler gerecht
werden.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten
Übungsbereichen.
Verschiedene freizeitwertige Sportarten, die
im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden
können (z. B. Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo,
Fechten).
Auch verschiedene Formen des Sonderturnens
(z. B. bei Haltungsschwächen, Übergewicht, Konditionsschwäche
u. ä.).
Hinführen zu jugendgemäßen und sachgerecht
angewendeten Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze
Es gelten sinngemäß die für den Pflichtgegenstand
gemachten Aussagen. Bei der Unterrichtsplanung
wäre die Schwerpunktbildung (Kursform)
zu verwenden. Hiefür sind genaue Organisations-
und Arbeitspläne zu erstellen. Jugendgemäße
Trainings- und Wettkampfformen sollten
verstärkt gepflegt werden. Aktuelle Anlässe sind
verstärkt zu berücksichtigen."
ARTIKEL II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1979
in Kraft.
ARTIKEL IH
Bekanntmachung
Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und
324/1975 werden die folgenden von den betreffenden
Kirchen erlassenen Änderungen der
Lehrpläne für den Religionsunterricht bekanntgemacht
In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule)
hat im Vierten Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht
an Volksschulen)
1. im Unterabschnitt a, b und c jeweils an
die Stelle der Wendung „Lehrplan-Unterstufe"
die Wendung „Grundstufe I" und an die Stelle
der Wendung „Lehrplan-Mittelstufe" die Wendung
„Grundstufe II" zu treten.
2. im Unterabschnitt b (Evangelischer Religionsunterricht)
an die Stelle des Lehrplans der
Lehrplan-Oberstufe nachstehender Lehrplan zu
treten
„Volksschuloberstufe
Allgemeines Bildungsziel
Die in den früheren Schuljahren erarbeiteten
Kenntnisse der Biblischen Geschichte des Alten
und Neuen Testamentes sind zu vervollständigen,
zu erweitern und zu verknüpfen. Im Anschluß
daran führen Bilder aus der Kirchengeschichte
die Kinder von der Urgemeinde bis zur Gegenwart,
wobei besonders auf die eingehende Kenntnis
der Geschichte der eigenen Gemeinde und
der Kirche in unserer Heimat zu achten ist.
Durch Einführung in das Kirchenjahr, Einübung
in die gottesdienstlichen Formen, Pflege
des Kirchenliedes, durch Aneignung und Besprechung
des Katechismus wird eine lebendige Anteilnahme
am Leben der Gemeinde angebahnt
und vorbereitet. Die Schüler sind in den Gebrauch
der Heiligen Schrift, vor allem des Neuen
Testamentes, einzuführen.
Der Unterricht in der Volksschuloberstufe
schließt mit der Hinführung des heranwachsenden
Schülers zu glaubens- und lebenskundlichen
Themen. Er soll ihm helfen, ein lebendiges Glied
seiner evangelischen Kirche und ein verantwortungsbewußter
Christ in Beruf, Heimat und Welt
zu werden.
Fünfte Schulstufe
Leitthema: Ihr sollt mir ein priesterlich Königreich
und ein heiliges Volk sein (2. Mose 19, 6).
Bibelkunde und Biblische Geschichte des Alten
Testamentes: Wiederholung, Ur-Kunde bis Moses;
Josua bis zum Ende des Alten Bundes, die Propheten
Elia, Arnos, Jesaja, Jeremia, Hesekiel,
Jona; die Bücher Daniel und Hiob.
Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen
Testamentes: Im Anschluß an die Festzeiten und
in Verknüpfung mit der Biblischen Geschichte
des Alten Testamentes.
Katechismus: Die Zehn Gebote mit Beschluß
und Erklärungen. Der erste Glaubensartikel mit
Erklärung.
Kirchenkunde: Kirchenjahr, Gesangbuch und
Psalter. Sprüche, Gebete, Lieder und Psalmen
zu den einzelnen Themenkreisen.
Sechste Schulstufe
Leitthema: Jesus Christus gestern und heute
und derselbe auch in Ewigkeit (Hebr. 13, 8).
Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen
Testamentes: Das Leben Jesu, sein Wirken, die
Lehre des Heilandes und die Wiederkunft Christi;
Neutestamentliche Zeitgeschichte.
Katechismus: Vaterunser mit Erklärungen (in
Auswahl), der zweite Glaubensartikel mit Erklärung.
Kirchenkunde: Das Kirchenjahr. Gebet, Lied
und Psalm im evangelischen Gottesdienst.
Sprüche, Gebete und Lieder zu den einzelnen
Themenkreisen.
Siebente Schulstufe
Leitthema: Ich schäme mich des Evangeliums
von Christo nicht (Röm. 1, 16).
Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen
Testamentes: Apostelgeschichte. Ausgewählte Stellen
aus den Apostelbriefen.
Kirchengeschichte: Von der Urgemeinde bis
zur Reformation.
Katechimus: Das Glaubensbekenntnis mit Erklärungen.
Kirchenkunde: Vom Leben in der evangelischen
Gemeinde.
Sprüche, Gebete und Lieder zu den einzelnen
Themenkreisen.
Achte Schulstufe
Leitthema: Wer nun mich bekennt vor den
Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem
himmlischen Vater. Wer mich aber verleugnet
vor den Menschen, den will ich auch
verleugnen vor meinem himmlischen Vater
(Matth. 10, 32.33).
Bibelkunde: Ausgewählte Texte: Urgeschichte,
prophetische Bücher und Bergpredigt als Grundlage
zur Besprechung der kirchengeschichtlichen
Themen und als Anregung für Aussprachen über
glaubens- und lebenskundliche Fragen; Lesen
eines Evangeliums in Auswahl.
Kirchengeschichte: Von der Reformation bis
zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung
der Kirchengeschichte in Österreich, der kirchlichen
Heimatkunde und der ökumenischen Bestrebungen.
Katechismus: Taufe und Abendmahl. Gesamtwiederholung
des Katechismus.
Kirchenkunde: Die Evangelische Kirche in
Österreich (Aufbau und Verfassung).
Das evangelische Kirchenlied."