91_1972
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91. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Untersagung der Herausgabe oder Anwendung von Preisempfehlungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 91. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Untersagung der Herausgabe oder Anwendung von Preisempfehlungen
1972_91_0 91. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Untersagung der Herausgabe oder Anwendung von Preisempfehlungen
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Auf Grund des § 36 l des Kartellgesetzes
1959, BGBl. Nr. 272, in der Fassung der 5. Kartellgesetznovelle,
BGBl. Nr. 241/1968, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 20. Jänner
1972, BGBl. Nr. 29, mit der die Herausgabe
oder Anwendung von Preisempfehlungen untersagt
wird, wird wie folgt geändert
§ 1 Z. 6 hat zu lauten
„Fabriksneue und runderneuerte Reifen für
Kraftfahrzeuge, ausgenommen für Motorfahrräder."