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91_1972 AT

91. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Untersagung der Herausgabe oder Anwendung von Preisempfehlungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 91. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Untersagung der Herausgabe oder Anwendung von Preisempfehlungen

Auf Grund des § 36 l des Kartellgesetzes

1959, BGBl. Nr. 272, in der Fassung der 5. Kartellgesetznovelle,

BGBl. Nr. 241/1968, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 20. Jänner

1972, BGBl. Nr. 29, mit der die Herausgabe

oder Anwendung von Preisempfehlungen untersagt

wird, wird wie folgt geändert

§ 1 Z. 6 hat zu lauten

„Fabriksneue und runderneuerte Reifen für

Kraftfahrzeuge, ausgenommen für Motorfahrräder."

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