90_1994
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90. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 90. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern
1994_90_0 90. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Dänemark seine Vorbehalte hinsichtlich Art. 6 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 314/1980 idF BGBl. Nr. 67/1989 des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern
(BGBl. Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 473/1993) ab 13. Jänner 1994 für weitere fünf Jahre verlängert. Diese Vorbehalte gelten auch für die Färöer-Inseln.">Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern