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90_1992 AT

90. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Ausfuhr von Käse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 90. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Festlegung von Warenkontingenten in der Ausfuhr von Käse

Auf Grund des § 13 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 377/1988 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 601/1991, über die Festlegung von Warenkontingenten in der Ausfuhr von Käse, wird wie folgt geändert

§ 3. Abs. 1 lautet

„(1) Jeweils 5 vH der Kontingente werden an jene Antragsteller verteilt, die in der Zeit vom 1. Jänner 1988 bis 31. Dezember 1990 keine der im § 2 erwähnten Ausfuhren getätigt haben."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 31. Dezember 1992 außer Kraft.

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