90_1983
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90. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Luftverkehr
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 90. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Luftverkehr
1983_90_0 90. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Luftverkehr
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/1975 und
603/1981 wird kundgemacht
Das Abkommen zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung der Französischen
Republik über den Luftverkehr, BGBl.
Nr. 18/1964, wurde gemäß seinem Artikel 14 am
23. April 1976 von der Regierung der Französischen
Republik gekündigt und ist demnach am
23. April 1978 außer Kraft getreten.