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90_1983 AT

90. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Luftverkehr

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 90. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Luftverkehr

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 144/1975 und

603/1981 wird kundgemacht

Das Abkommen zwischen der Österreichischen

Bundesregierung und der Regierung der Französischen

Republik über den Luftverkehr, BGBl.

Nr. 18/1964, wurde gemäß seinem Artikel 14 am

23. April 1976 von der Regierung der Französischen

Republik gekündigt und ist demnach am

23. April 1978 außer Kraft getreten.

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