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90_1978 AT

90. Notenwechsel über die Ausdehnung des Vertrages zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen auf Hongkong

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 90. Notenwechsel über die Ausdehnung des Vertrages zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Republik Österreich über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen auf Hongkong

(Übersetzung)

BRITISCHE BOTSCHAFT

WIEN

Vom: Botschafter Ihrer Britischen Majestät in

Wien, Herrn H. T. Morgan C.M.G.

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf den Vertrag zwischen

dem Vereinigten Königreich von Großbritannien

und Nordirland und der Republik Österreich

über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung

gerichtlicher Entscheidungen in Zivil-

und Handelssachen, unterzeichnet am 14. Juli

1961 in Wien, in der Fassung des in London

am 6. März 1970 unterzeichneten Protokolls,

Bezug zu nehmen.

Auf Weisung des Principal Secretary of State

for Foreign and Commenwealth Affairs Ihrer

Majestät teile ich Ihnen mit, daß das Vereinigte

Königreich den Anwendungsbereich des genannten

Vertrages in seiner jetzigen Fassung gemäß

Artikel XIII auf Hongkong auszudehnen beabsichtigt.

Absatz 2 dieses Artikels bestimmt, daß,

ehe dies geschehen kann, das Einvernehmen

zwischen den Hohen Vertragschließenden Parteien

über die Gerichte des betreffenden Gebietes

herzustellen ist, die im Sinne dieses Vertrages als

„obere Gerichte" anzusehen sind, und über die

Gerichte, bei denen der Antrag auf Registrierung

einer Entscheidung gestellt werden kann.

Ich beehre mich daher vorzuschlagen, daß

im Sinne des Vertrages folgende Gerichte, und

zwar

a) der „Supreme Court of Judicature" von

Hongkong (Court of Appeal and High

Court of Justice);

b) Ihre Majestät nach Anhörung des Kronrates

bei der Entscheidung über Berufungen

gegen Urteile des „Supreme Court of

Judicature" von Hongkong als „obere

Gerichte" anzusehen sind, und daß der

„High Court of Justice" von Hongkong

das Gericht sein soll, bei dem der Antrag

auf Registrierung einer Entscheidung gestellt

werden kann. Ich möchte erklären,

daß in bestimmten Fällen Berufungen vom

„Supreme Court of Judicature" von Hongkong

an Ihre Majestät nach Anhörung

des Kronrates zulässig sind, die diese

Appellationsgerichtsbarkeit auf Vorschlag

des „Judicial Committee" ausübt.

Wenn der vorgenannte Vorschlag für die

Republik Österreich annehmbar ist, beehre ich

mich vorzuschlagen, daß diese Note und die

diesbezügliche Antwort Eurer Exzellenz das Einvernehmen

herstellt, das im Artikel XIII Absatz

2 des Vertrages vorgesehen ist, soweit das

Gebiet von Hongkong betroffen ist.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,

Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

H.T. Morgan

Wien, am 21. November 1977

S.E. Dr. Willibald Pahr

Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten der Republik

Österreich

(Übersetzung)

Der Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten

Wien, am 21. November 1977

Exzellenz!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer

Exzellenz vom 21. November 1977 zu bestätigen,

die wie folgt lautet

„Ich beehre mich, auf (es folgt

der weitere Text der Übersetzung der britischen

Eröffnungsnote in deutscher Sprache)

ausübt."

Da der vorgenannte Vorschlag für die Republik

Österreich annehmbar ist, sollen die Note Eurer

Exzellenz und diese Antwortnote das Einvernehmen

gemäß Artikel XIII Absatz 2 des Vertrages

bezüglich des Gebietes von Hongkong

darstellen.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen,

Exzellenz, die Versicherung meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

Willibald Pahr

S.E. Herrn H. T. Morgan, C.M.G.

Botschafter Ihrer Britischen

Majestät in Wien

Die Britische Botschaft Wien teilte gemäß Art. XIII Abs. 1 des Vertrages zwischen der

Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über

die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und

Handelssachen (BGBl. Nr. 224/1962, in der Fassung des Protokolls BGBl. Nr. 453/1971) am

21. November 1977 mit, den genannten Vertrag auf Hongkong auszudehnen; die Ausdehnung

tritt am 21. Feber 1978 in Kraft.

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