90. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinden Vordernberg, Hafning, Gai und Trofaiach sowie der B 115 a Donawitzer Straße im Bereich der Gemeinden Trofaiach und St. Peter-Freienstein
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115
Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinden
Vordernberg, Hafning, Gai und Trofaiach und
der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 a
Donawitzer Straße im Bereich der Gemeinden
Trofaiach und St. Peter-Freienstein wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse der
B 115 Eisen Straße beginnt bei km 132,263,
überbrückt die ÖBB-Strecke Leoben-Vordernberg
120 m südlich der derzeitigen Eisenbahnkreuzung
und bindet bei km 132,850 wieder in
die alte Trasse ein, der sie im wesentlichen bis
km 133,750 folgt. Hierauf verläßt sie dieselbe
und verläuft westlich der Bahntrasse bis
km 135,500, sodann weiter entlang des Goldbaches,
schwenkt bei km 136,100 nach Südosten
ab, führt bis zum Knoten mit der B 115 a
Donawitzer Straße und endet bei km 137,680.
Die neu herzustellende Straßentrasse der
B 115 a Donawitzer Straße beginnt bei
km 136,775, umfährt Trofaiach im Süden, überbrückt
die ÖBB-Linie Leoben-Vordernberg zirka
200 m nördlich der Gemeindegrenze Trofaiach/
St. Peter-Freienstein, verläuft hierauf östlich dieser
Bahnstrecke nach Süden und erreicht bei
km 139,652 wieder die bestehende Trasse.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrassen
aus der beim Bundesministerium für
Bauten und Technik, beim Amt der Steiermärkischen
Landesregierung sowie bei den Gemeinden
Vordernberg, Hafning, Gai, Trofaiach und
St. Peter-Freienstein aufliegenden Planunterlage
(Planzeichen BO-115-36; Maßstab 1:2880) zu
ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.