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90_1970 AT

90. Verordnung: Auflassung von Teilen der Bregenzerwald Straße, der Kleinwalsertal Straße und der Wiener Straße als Bundesstraße und Umlegung auf neu hergestellte Straßenteilstücke

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 90. Verordnung: Auflassung von Teilen der Bregenzerwald Straße, der Kleinwalsertal Straße und der Wiener Straße als Bundesstraße und Umlegung auf neu hergestellte Straßenteilstücke

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

1. Die Straßenteilstücke der Bregenzerwald

Straße im Bereich der Gemeinde Au

von km 43,110 (alt) bis km 43,190 (alt) und

von km 44,120 (alt) bis km 45,934 (alt)

2. die Straßenteilstücke der Kleinwalsertal

Straße im Bereich der Gemeinde Mittelberg/Kleinwalsertal

von km 12,638 (alt) bis km 12,850 (alt) und

von km 13,069 (alt) bis km 13,243 (alt)

3. das Straßenteilstück der Wiener Straße im

Bereich

a) der Gemeinde Feldkirch

von km 607,347 (alt) bis km 608,545 (alt)

das Straßenteilstück der Wiener Straße Im

Bereich

b) der Gemeinde Bludenz

von km 585,740 (alt) bis km 586,202 (alt)

das Straßenteilstück der Wiener Straße im

Bereich

c) der Gemeinde Dornbirn

von km 627,835 (alt) bis km 628,662 (alt)

das Straßenteilstück der Wiener Straße im

Bereich

d) der Gemeinde Lauterach

von km 637,002 (alt) bis km 637,242 (alt)

werden auf neu hergestellte Straßenteilstücke umgelegt

und die bisherigen Straßenteilstücke als

Bundesstraße aufgelassen.

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