8. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 3 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes verfassungswidrig war
Gesetzestext (3 Artikel)
Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2000, G 110, 111/99-8, dem
Bundeskanzler zugestellt am 19. Dezember 2000, ausgesprochen, dass die Wortfolge „dann, wenn der
geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens fünf Millionen ECU beträgt“ in § 3 Abs. 1 des
Bundesvergabegesetzes, BGBl. Nr. 462/1993, verfassungswidrig war.
Auf Grund des § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 101/2000, wird verordnet
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden die Mitglieder der
örtlichen Lawinenwarnkommissionen der Marktgemeinde Hallstatt und der Gemeinde Spital am Pyhrn
einbezogen.
Die Multilaterale Vereinbarung M97 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die
Beförderung von Essigsäure in Konzentrationen bis 20% (Gärungsessig) (BGBl. III Nr. 100/2000, letzte
Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 176/2000) wurde von Italien am 21. September 2000
unterzeichnet.