8. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1992, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren, BGBl. Nr. 278/1992, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 519/1992 und BGBl. Nr. 669/1992 wird wie folgt geändert
1. § 1 lautet
„§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von Waren mit Bestimmungsoder Handelsland Serbien und Montenegro (Bundesrepublik Jugoslawien) zum Gegenstand haben, sind bewilligungspflichtig, auch wenn die betroffenen Waren nicht in den Anlagen A 1 oder A 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 angeführt sind.
(2) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von Waren der in der Anlage zu dieser Verordnung angeführten Nummern bzw. Kapiteln des Zolltarifs, Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/ 1987, in der jeweils geltenden Fassung zum Gegenstand haben, sind bewilligungspflichtig, wenn sie über das Gebiet von Serbien und Montenegro (Bundesrepublik Jugoslawien) zur Durchfuhr gelangen, auch wenn die betroffenen Waren nicht in der Anlage A 1 des Außenhandelsgesetzes 1984 angeführt sind."
2. Nach dem § 4 wird eingefügt
"Anlage
Nummer/Kapitel des Zolltarifs
Warenbezeichnung
2701 Steinkohle; Briketts und ähnliche feste Brennstoffe, aus Steinkohle
2702 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jet)
2704 Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle
2709 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh
2710 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte noch inbegriffene Zubereitungen, die 70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten, soweit diese Öle den wesentlichen Bestandteil dieser Zubereitungen bilden
2712 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, slack wax, Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse, durch Synthese oder durch andere Verfahren gewonnen, auch gefärbt
2713 Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände von Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien
28 Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, Seltenerdmetallen, radioaktiven Elementen oder Isotopen
Nummer/Kapitel des Zolltarifs
Warenbezeichnung
29 Organische chemische Erzeugnisse
3403 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidölzubereitungen, Zubereitungen zum Lösen von Bolzen und Schrauben, Rostschutz- oder Korrosionsschutzzubereitungen und Trennmittel, alle diese auf der Grundlage von schmierenden Stoffen) und Zubereitungen, wie sie zum Ölen und Fetten von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendet werden, ausgenommen Zubereitungen, die als wesentlichen Bestandteil 70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten
38 Verschiedene chemische Erzeugnisse
40 Kautschuk und Waren daraus
72 Eisen und Stahl
73 Waren aus Eisen oder Stahl
74 Kupfer und Waren daraus
75 Nickel und Waren daraus
76 Aluminium und Waren daraus
78 Blei und Waren daraus
79 Zink und Waren daraus
80 Zinn und Waren daraus
81 Andere unedle Metalle; Cermets (Metallkeramiken); Waren aus diesen Stoffen
8401 Kernreaktoren; Brennstoffelemente, nicht bestrahlt, für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung
8402 Erzeuger von Wasserdampf oder anderem Dampf (Dampfkessel), ausgenommen Heißwasserkessel für Zentralheizungen, die auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel für die Erzeugung von überhitztem Wasser
8403 Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Nummer 8402
8405 Gaserzeuger für Generator- oder Wassergas, auch mit zugehörigen Gasreinigern; Erzeuger von Acetylengas und ähnliche Erzeuger von Gas auf feuchtem Weg, auch mit zugehörigen Gasreinigern
8406 Dampfturbinen
Nummer/Kapitel des Zolltarifs
Warenbezeichnung
8407 Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung
8408 Kolbenverbrennungsmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
8426 Derrickkrane, Laufkrane, Portalkrane, Verladebrücken und andere Krane, einschließlich Kabelkrane; Hubportale, Portalhubkarren und Krankarren
8427 Gabelstapler; andere Werkskarren mit
Hebevorrichtung 8479 Maschinen, Apparate und mechanische
Geräte mit eigener Funktion, in diesem
Kapitel anderweitig weder genannt noch
inbegriffen
8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)
8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer
8503 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Nummer 8501 oder 8502 geeignet
8504 Elektrische Transformatoren, elektrische ruhende Umformer (zB Gleichrichter) sowie Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen
8505 Elektromagnete; Permanentmagnete und Waren, die bestimmt sind, durch Magnetisierung zu Permanentmagneten zu werden; elektromagnetische oder permanentmagnetische Spannplatten, Spannfutter und ähnliche Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe
8506 Elektrische Primärelemente und Primärbatterien
8507 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form
8532 Elektrische Festkondensatoren und Dreh- oder andere einstellbare Kondensatoren
8533 Elektrische Widerstände (elektrische Rheostate und Potentiometer), ausgenommen Heizwiderstände
8535 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen, Schützen, Abzweigen, Verbinden oder Anschließen von elektrischen Stromkreisen (zB Schalter, Sicherungen, Blitzschutzgeräte, Spannungsbegrenzer, Spannungsstoßausgleicher, Stecker, Verbindungsdosen), für eine Spannung von mehr als 1 000 Volt
Nummer/Kapitel des Zolltarifs
Warenbezeichnung
8536 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen, Schützen, Abzweigen, Verbinden oder Anschließen von elektrischen Stromkreisen (zB Schalter, Relais, Sicherungen, Spannungsstoßausgleicher, Stecker, Steckdosen, Lampenfassungen und Verbindungsdosen), für eine Spannung von 1 000 Volt oder weniger
8537 Tafeln, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger (einschließlich solche für numerische Steuerungen), mit mehreren Geräten der Nummer 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten, Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher auch mit Instrumenten oder Apparaten des Kapitels 90 ausgestattet, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Nummer 8517
8538 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Nummer 8535, 8536 oder 8537 geeignet
8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen
8546 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art
Nummer/Kapitel des Zolltarifs
Warenbezeichnung
8547 Isolierteile für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in der Masse eingelassenen einfachen Metallteilen zum Befestigen (zB Hülsen mit Innengewinde), ausgenommen Isolatoren der Nummer 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke hiefür, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung
86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial sowie Teile davon; mechanische und elektromechanische Signalvorrichtungen für Verkehrswege
87 Kraftfahrzeuge, Traktoren (Zugmaschinen), Motorräder, Fahrräder und andere Landfahrzeuge sowie deren Teile und Zubehör
8801 Ballons und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge ohne eigenen Antrieb
8802 Andere Luftfahrzeuge (zB Hubschrauber, Flugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und ihre Träger für den Raumstart"