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8_1993 AT

8. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1992, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren, BGBl. Nr. 278/1992, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 519/1992 und BGBl. Nr. 669/1992 wird wie folgt geändert

1. § 1 lautet

„§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von Waren mit Bestimmungsoder Handelsland Serbien und Montenegro (Bundesrepublik Jugoslawien) zum Gegenstand haben, sind bewilligungspflichtig, auch wenn die betroffenen Waren nicht in den Anlagen A 1 oder A 2 des Außenhandelsgesetzes 1984 angeführt sind.

(2) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von Waren der in der Anlage zu dieser Verordnung angeführten Nummern bzw. Kapiteln des Zolltarifs, Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/ 1987, in der jeweils geltenden Fassung zum Gegenstand haben, sind bewilligungspflichtig, wenn sie über das Gebiet von Serbien und Montenegro (Bundesrepublik Jugoslawien) zur Durchfuhr gelangen, auch wenn die betroffenen Waren nicht in der Anlage A 1 des Außenhandelsgesetzes 1984 angeführt sind."

2. Nach dem § 4 wird eingefügt

"Anlage

Nummer/Kapitel des Zolltarifs

Warenbezeichnung

2701 Steinkohle; Briketts und ähnliche feste Brennstoffe, aus Steinkohle

2702 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jet)

2704 Koks und Halbkoks (Schwelkoks), aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle

2709 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, roh

2710 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte noch inbegriffene Zubereitungen, die 70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten, soweit diese Öle den wesentlichen Bestandteil dieser Zubereitungen bilden

2712 Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, slack wax, Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche Erzeugnisse, durch Synthese oder durch andere Verfahren gewonnen, auch gefärbt

2713 Petrolkoks, Erdölbitumen und andere Rückstände von Erdölen oder Ölen aus bituminösen Mineralien

28 Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, Seltenerdmetallen, radioaktiven Elementen oder Isotopen

Nummer/Kapitel des Zolltarifs

Warenbezeichnung

29 Organische chemische Erzeugnisse

3403 Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidölzubereitungen, Zubereitungen zum Lösen von Bolzen und Schrauben, Rostschutz- oder Korrosionsschutzzubereitungen und Trennmittel, alle diese auf der Grundlage von schmierenden Stoffen) und Zubereitungen, wie sie zum Ölen und Fetten von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendet werden, ausgenommen Zubereitungen, die als wesentlichen Bestandteil 70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöl oder Öle aus bituminösen Mineralien enthalten

38 Verschiedene chemische Erzeugnisse

40 Kautschuk und Waren daraus

72 Eisen und Stahl

73 Waren aus Eisen oder Stahl

74 Kupfer und Waren daraus

75 Nickel und Waren daraus

76 Aluminium und Waren daraus

78 Blei und Waren daraus

79 Zink und Waren daraus

80 Zinn und Waren daraus

81 Andere unedle Metalle; Cermets (Metallkeramiken); Waren aus diesen Stoffen

8401 Kernreaktoren; Brennstoffelemente, nicht bestrahlt, für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung

8402 Erzeuger von Wasserdampf oder anderem Dampf (Dampfkessel), ausgenommen Heißwasserkessel für Zentralheizungen, die auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel für die Erzeugung von überhitztem Wasser

8403 Zentralheizungskessel, ausgenommen solche der Nummer 8402

8405 Gaserzeuger für Generator- oder Wassergas, auch mit zugehörigen Gasreinigern; Erzeuger von Acetylengas und ähnliche Erzeuger von Gas auf feuchtem Weg, auch mit zugehörigen Gasreinigern

8406 Dampfturbinen

Nummer/Kapitel des Zolltarifs

Warenbezeichnung

8407 Kolbenverbrennungsmotoren mit Funkenzündung

8408 Kolbenverbrennungsmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)

8426 Derrickkrane, Laufkrane, Portalkrane, Verladebrücken und andere Krane, einschließlich Kabelkrane; Hubportale, Portalhubkarren und Krankarren

8427 Gabelstapler; andere Werkskarren mit

Hebevorrichtung 8479 Maschinen, Apparate und mechanische

Geräte mit eigener Funktion, in diesem

Kapitel anderweitig weder genannt noch

inbegriffen

8501 Elektromotoren und elektrische Generatoren (ausgenommen Stromerzeugungsaggregate)

8502 Stromerzeugungsaggregate und elektrische rotierende Umformer

8503 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Nummer 8501 oder 8502 geeignet

8504 Elektrische Transformatoren, elektrische ruhende Umformer (zB Gleichrichter) sowie Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen

8505 Elektromagnete; Permanentmagnete und Waren, die bestimmt sind, durch Magnetisierung zu Permanentmagneten zu werden; elektromagnetische oder permanentmagnetische Spannplatten, Spannfutter und ähnliche Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe

8506 Elektrische Primärelemente und Primärbatterien

8507 Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Separatoren dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form

8532 Elektrische Festkondensatoren und Dreh- oder andere einstellbare Kondensatoren

8533 Elektrische Widerstände (elektrische Rheostate und Potentiometer), ausgenommen Heizwiderstände

8535 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen, Schützen, Abzweigen, Verbinden oder Anschließen von elektrischen Stromkreisen (zB Schalter, Sicherungen, Blitzschutzgeräte, Spannungsbegrenzer, Spannungsstoßausgleicher, Stecker, Verbindungsdosen), für eine Spannung von mehr als 1 000 Volt

Nummer/Kapitel des Zolltarifs

Warenbezeichnung

8536 Elektrische Geräte zum Schließen, Öffnen, Schützen, Abzweigen, Verbinden oder Anschließen von elektrischen Stromkreisen (zB Schalter, Relais, Sicherungen, Spannungsstoßausgleicher, Stecker, Steckdosen, Lampenfassungen und Verbindungsdosen), für eine Spannung von 1 000 Volt oder weniger

8537 Tafeln, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger (einschließlich solche für numerische Steuerungen), mit mehreren Geräten der Nummer 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten, Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher auch mit Instrumenten oder Apparaten des Kapitels 90 ausgestattet, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Nummer 8517

8538 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Nummer 8535, 8536 oder 8537 geeignet

8543 Elektrische Maschinen und Apparate mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweitig weder genannt noch inbegriffen

8546 Elektrische Isolatoren aus Stoffen aller Art

Nummer/Kapitel des Zolltarifs

Warenbezeichnung

8547 Isolierteile für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in der Masse eingelassenen einfachen Metallteilen zum Befestigen (zB Hülsen mit Innengewinde), ausgenommen Isolatoren der Nummer 8546; Isolierrohre und Verbindungsstücke hiefür, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung

86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial sowie Teile davon; mechanische und elektromechanische Signalvorrichtungen für Verkehrswege

87 Kraftfahrzeuge, Traktoren (Zugmaschinen), Motorräder, Fahrräder und andere Landfahrzeuge sowie deren Teile und Zubehör

8801 Ballons und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge ohne eigenen Antrieb

8802 Andere Luftfahrzeuge (zB Hubschrauber, Flugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und ihre Träger für den Raumstart"

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