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8_1990 AT

8. Verordnung: Änderung der Verordnung über Teile oder Erzeugnisse von Exemplaren geschützter Arten freilebender Tiere und Pflanzen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Verordnung: Änderung der Verordnung über Teile oder Erzeugnisse von Exemplaren geschützter Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes zur

Durchführung des Übereinkommens über den

internationalen Handel mit gefährdeten Arten

freilebender Tiere und Pflanzen, BGBl. Nr. 189/

1982, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 97/1988, 743/1988 und 366/1989 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten, dem Bundesminister

für Umwelt, Jugend und Familie und dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

verordnet

Die Anlage zur Verordnung über Teile oder

Erzeugnisse von Exemplaren geschützter Arten

freilebender Tiere und Pflanzen, BGBl. Nr. 195/

1982, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 668/1987 wird wie folgt geändert

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