Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
8_1984 AT

8. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Verordnung: Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Drösing und Ringelsdorf-Niederabsdorf

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der

B 49 Bernstein Straße wird das aus der Anlage

ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere

Führung der B 49 Bernstein Straße in Betracht

kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →