Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
8_1981 AT

8. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1981

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1981

Auf Grund des § 11 a Albs. 1 und 3 des

Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. ,183/1947, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 93/1975

und 613/1977 wird verordnet

§ 1. Der im Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 524/1980 für das Kalenderjahr 1981 mit

1,051 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß auch für den Bereich des Opferfürsorgegesetzes

verbindlich.

§ 2. Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1981

an die Stelle der im § 12 a Abs. 1 des Opferfürsorgegesetzes

in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 613/1977 genannten festen Beträge

treten, werden unter Zugrundelegung der in der

Verordnung BGBl. Nr. 6/1980 angeführten Beträge

wie folgt festgestellt

statt 7098 S mit 7460 S,

statt 2841 S mit 2986 S.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →