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8_1973 AT

8. Kundmachung: Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen für die Jahre 1970 und 1971

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Kundmachung: Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen für die Jahre 1970 und 1971

Die Geltungsdauer des am 9. Juni 1970 in

Warschau unterzeichneten Übereinkommens über

kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit

zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Regierung der Volksrepublik Polen für

die Jahre 1970 und 1971, BGBl. Nr. 278/1970,

wurde durch Notenwechsel bis zum Inkrafttreten

des am 28. Jänner 1972 in Wien paraphierten

Abkommens zwischen der Republik Österreich

und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit

auf den Gebieten der Kultur und

Wissenschaft verlängert.

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