Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
8_1963 AT

8. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 17/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Verarbeitungsvorgänge; die den Zonenursprung für aus Nicht-Zonen-Wollkammzügen hergestellte Garne begründen, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 17/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über Verarbeitungsvorgänge; die den Zonenursprung für aus Nicht-Zonen-Wollkammzügen hergestellte Garne begründen, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 17/62

Anlage

BESCHLUSS DES RATES Nr. 17/1962

(In der 30. Sitzung am 19. November 1962

gefaßt)

VERARBEITUNGSVORGÄNGE, DIE DEN

ZONENURSPRUNG FÜR AUS NICHT-ZONEN-

WOLLKAMMZÜGEN HERGESTELLTE

GARNE BEGRÜNDEN

Abänderung der Beilage II zu Anhang B des

Übereinkommens

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Die Beilage II zu Anhang B des Übereinkommens

wird gemäß Anlage zu diesem Beschluß

abgeändert.

2. Diese Änderungen treten sofort in Kraft.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage zu

EFTA/DC 17/62

ABÄNDERUNGEN DER BEILAGE II ZU ANHANG

B DES ÜBEREINKOMMENS

In Beilage II zu Anhang B in der mit den

Ratsbeschlüssen Nr. 11/1961, Nr. 24/1961 und

Nr. 8/1962 abgeänderten Fassung ist bei den

mit (4) oder (5) gekennzeichneten Fußnoten zu

den folgenden ursprungsbegründenden Verarbeitungsvorgängen

„31. Dezember 1962" durch

„30. Juni 1963" zu ersetzen

53.06 Zweiter wahlweiser

Verarbeitungsvorgang

53.07 Zweiter wahlweiser

Verarbeitungsvorgang

53.08 Zweiter wahlweiser

Verarbeitungsvorgang

53.09 Zweiter wahlweiser

Verarbeitungsvorgang

53.10 Dritter wahlweiser

Verarbeitungsvorgang

ex 58.07 Chenille- Zweiter wahlweiser

garneusw. Verarbeitungsvorgang

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →