Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
8_1961 AT

8. Verordnung: Neuerliche Ergänzung der Sprengstoff- und Zündmittelzulassungsverordnung für den Bergbau.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Verordnung: Neuerliche Ergänzung der Sprengstoff- und Zündmittelzulassungsverordnung für den Bergbau.

Auf Grund der §§ 85 Abs. 1 und 152 des Berggesetzes,

BGBl. Nr. 73/1954, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel und Wiederaufbau vom 9. September

1952 über die Zulassung von Sprengstoffen,

Zündmitteln und Geräten für die Schießarbeit

im Bergbau, BGBl. Nr. 212/1952, in der Fassung

der Verordnung vom 12. Juni 1956, BGBl.

Nr. 122, wird geändert wie folgt

§ 2 Abs. 3 hat zu lauten

„(3) Als Geräte für die Schießarbeit im Sinne

dieser Verordnung gelten Zündmaschinen, Zündmaschinenprüfgeräte,

Minenprüfer, Schießleitungs-

und Verbindungsdrähte, Sprengkapselzangen,

Versagersicherungen, Ladeschläuche und

Geräte für das Einbringen von Sprengstoffen

oder von Besatz in Bohrlöcher."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →