8_1961
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8. Verordnung: Neuerliche Ergänzung der Sprengstoff- und Zündmittelzulassungsverordnung für den Bergbau.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 8. Verordnung: Neuerliche Ergänzung der Sprengstoff- und Zündmittelzulassungsverordnung für den Bergbau.
1961_8_0 8. Verordnung: Neuerliche Ergänzung der Sprengstoff- und Zündmittelzulassungsverordnung für den Bergbau.
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Auf Grund der §§ 85 Abs. 1 und 152 des Berggesetzes,
BGBl. Nr. 73/1954, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministeriums für
Handel und Wiederaufbau vom 9. September
1952 über die Zulassung von Sprengstoffen,
Zündmitteln und Geräten für die Schießarbeit
im Bergbau, BGBl. Nr. 212/1952, in der Fassung
der Verordnung vom 12. Juni 1956, BGBl.
Nr. 122, wird geändert wie folgt
§ 2 Abs. 3 hat zu lauten
„(3) Als Geräte für die Schießarbeit im Sinne
dieser Verordnung gelten Zündmaschinen, Zündmaschinenprüfgeräte,
Minenprüfer, Schießleitungs-
und Verbindungsdrähte, Sprengkapselzangen,
Versagersicherungen, Ladeschläuche und
Geräte für das Einbringen von Sprengstoffen
oder von Besatz in Bohrlöcher."