Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
8_1960 AT

8. Kundmachung: Neufestsetzung der Auslandspostgebühren mit Wirkung vom 1. Feber 1960.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Kundmachung: Neufestsetzung der Auslandspostgebühren mit Wirkung vom 1. Feber 1960.

Auf Grund der vom Hauptausschuß des Nationalrates

nach § 4 des Gesetzes vom 13. April

1920, StGBl. Nr. 180, erteilten Ermächtigung

vom 16. Feber 1950 werden die Auslandspostgebühren

auf der Grundlage des seit 1. April 1959

geltenden Weltpostvertrages und der zusätzlichen

Abkommen von Ottawa 1957, BGBl. Nr. 189/

1959, mit Wirkung vom 1. Feber 1960 an, wie

folgt, festgesetzt

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →