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8_1959 AT

8. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung der Bundesregierung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung der Bundesregierung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom

24. Feber 1954, BGBl. Nr. 74, über die Einräumung

von Privilegien und Immunitäten an zwischenstaatliche

Organisationen, in der Fassung

des Bundesgesetzes vom 13. Feber 1957, BGBl.

Nr. 56, wird verordnet

Die Anlage zur Verordnung vom 18. Jänner

1955, BGBl. Nr. 40, in der Fassung der Verordnung

vom 29. April 1958, BGBl. Nr. 98, wird

nach Maßgabe der nachstehenden Anlage abgeändert.

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