8_1959
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8. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung der Bundesregierung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 8. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung der Bundesregierung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
1959_8_0 8. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung der Bundesregierung, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
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Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom
24. Feber 1954, BGBl. Nr. 74, über die Einräumung
von Privilegien und Immunitäten an zwischenstaatliche
Organisationen, in der Fassung
des Bundesgesetzes vom 13. Feber 1957, BGBl.
Nr. 56, wird verordnet
Die Anlage zur Verordnung vom 18. Jänner
1955, BGBl. Nr. 40, in der Fassung der Verordnung
vom 29. April 1958, BGBl. Nr. 98, wird
nach Maßgabe der nachstehenden Anlage abgeändert.