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8_1947 AT

8. Bundesverfassungsgesetz: 2. Arbeitspflichtgesetznovelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 8. Bundesverfassungsgesetz: 2. Arbeitspflichtgesetznovelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Im § 16, Abs. (1), des Bundesverfassungsgesetzes

vom 15. Februar 1946 über die Sicherstellung

der für den Wiederaufbau erforderlichen

Arbeitskräfte, B. G. Bl. Nr. 63 (Arbeitspflichtgesetz),

sind die Worte „31. Dezember 1946"

durch die Worte „31. Dezember 1947" zu

ersetzen.

§ 2. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt am

1. Jänner 1947 in Kraft. Mit der Vollziehung

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

im Einvernehmen mit den beteiligten

Bundesministerien betraut.

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