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89_1995 AT

89. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Grundausbildung für Stabsoffiziere

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 89. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Grundausbildung für Stabsoffiziere

Auf Grund der §§ 24 bis 35 und der Anlage 1 Z 59.2 des Beamten- Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 43/1995, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung betreffend die Grundausbildung für Stabsoffiziere, BGBl. Nr. 165/1978, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 536/1989, wird wie folgt geändert

§ 1 Abs. 1 lautet

„(1) Zur Ausbildung der Stabsoffiziere sind an der Theresianischen Militärakademie Stabsoffizierskurse in der Dauer von 8 bis 12 Wochen abzuhalten."

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