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89_1992 AT

89. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 89. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer

Auf Grund des § 31 Abs. 13 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 396/1991 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer, BGBl. Nr. 514/1988, wird wie folgt geändert

§ 1 zweiter Satz lautet

„Ein Punkt der in der Anlage angeführten Untersuchungen entspricht einem Betrag von 11,60 S."

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