89_1992
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89. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 89. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
1992_89_0 89. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer
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Auf Grund des § 31 Abs. 13 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 396/1991 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über einen Tarif für die Erteilung der staatlichen Prüfnummer, BGBl. Nr. 514/1988, wird wie folgt geändert
§ 1 zweiter Satz lautet
„Ein Punkt der in der Anlage angeführten Untersuchungen entspricht einem Betrag von 11,60 S."