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89_1988 AT

89. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 89. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes,

BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

die Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen

von der Wochenend- und Feiertagsruhe,

BGBl. Nr. 149/1984, idF der Verordnungen BGBl.

Nr. 270/1984, 545/1985 und 635/1986 geändert

wie folgt

1. In Abschnitt XI (Verkehr) lautet die Z 4 lit. e

„e) Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit

dem Transport nicht lagerfähiger oder

zur kurzfristigen Verwendung bestimmter

radioaktiver Arzneimittel;"

Die bisherige lit. e erhält die Bezeichnung lit. f.

2. In Abschnitt XIII (Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung,

Kongresse, Konferenzen) lautet die

Z 11

„11. Lotto, Toto

Unbedingt erforderliche Tätigkeiten zur

Erfassung der Wettscheine, zur Einsatzermittlung

und Datensicherung sowie zur

Überwachung der elektronischen Gewinnsortierung

und die notwendigen Journaldienste."

Die bisherige Z 11 erhält die Bezeichnung Z 12.

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