89_1985
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89. Kundmachung: Beitritt Irlands zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 89. Kundmachung: Beitritt Irlands zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
1985_89_0 89. Kundmachung: Beitritt Irlands zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
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Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung
hat Irland am 8. August 1983 seine Beitrittsurkunde
zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und
Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt
Anhängen I und II (BGBl. Nr. 346/1975, letzte
Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 450/1983) hinterlegt.
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel
12 Absatz 5 für Irland am 8. November 1983 in
Kraft getreten.