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89_1985 AT

89. Kundmachung: Beitritt Irlands zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 89. Kundmachung: Beitritt Irlands zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung

hat Irland am 8. August 1983 seine Beitrittsurkunde

zum Übereinkommen betreffend die Prüfung und

Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt

Anhängen I und II (BGBl. Nr. 346/1975, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 450/1983) hinterlegt.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel

12 Absatz 5 für Irland am 8. November 1983 in

Kraft getreten.

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