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89_1984 AT

89. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 89. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an allgemeinbildenden höheren Schulen

Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-

Novelle 1962, BGBl.

Nr. 243, wird bekanntgemacht

(1) Der in der Anlage 1 wiedergegebene Lehrplan

für den katholischen Religionsunterricht an

Gymnasien, Realgymnasien, Wirtschaftskundlichen

Realgymnasien, Oberstufenrealgymnasien, Aufbaugymnasien,

Aufbaurealgymnasien und an Gymnasien

und Realgymnasien für Berufstätige wurde von

der Katholischen Kirche erlassen und mit Beginn

des Schuljahres 1983/84 aufsteigend, und zwar

beginnend jeweils mit der ersten und fünften

Klasse, in Kraft gesetzt.

(2) Der in der Anlage 2 wiedergegebene Lehrplan

für den katholischen Religionsunterricht an

der Übergangsstufe an Oberstufenrealgymnasien

wurde von der Katholischen Kirche erlassen und

mit Beginn des Schuljahres 1983/84 in Kraft

gesetzt.

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