Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
89_1972 AT

89. Verordnung: Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung im Straßenverkehr anläßlich der Oster- und Pfingstfeiertage 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 89. Verordnung: Allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung im Straßenverkehr anläßlich der Oster- und Pfingstfeiertage 1972

Auf Grund des § 20 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung

1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet

§ 1. Die Lenker von Fahrzeugen dürfen in der

Zeit

a) von Freitag, dem 31. März 1972, 6 Uhr, bis

Montag, dem 3. April 1972, 24 Uhr, und

b) von Freitag, dem 19. Mai 1972, 6 Uhr,

bis Montag, dem 22. Mai 1972, 24 Uhr,

auf allen Straßen — ausgenommen auf Autobahnen

— nicht schneller als 100 km/h fahren.

§ 2. Rechtsvorschriften, auf Grund deren die

Lenker von Fahrzeugen mit einer geringeren als

der in § 1 verfügten Geschwindigkeit zu fahren

haben, bleiben unberührt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →