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89_1958 AT

89. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Herzogenburg und St. Pölten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 89. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Herzogenburg und St. Pölten.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird

mit Zustimmung der niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

Die Gemeinden Ambach, Hain, Oberwölbling

und Obritzberg werden aus dem Sprengel des

Bezirksgerichtes St. Pölten ausgeschieden und dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Herzogenburg zugewiesen.

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