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89_1947 AT

89. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bregenz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 89. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bregenz.

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung

(Gesetz vom 25. Juli 1871, R. G. Bl. Nr. 75)

wird im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch

eine zweite Notarstelle in Bregenz errichtet.

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