Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
894_1994 AT

894. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 894. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 619/1994, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst, dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Für Anträge und. Nachweise nach dem Studienförderungsgesetz sind ab dem Wintersemester 1994/95 (Ausbildungsjahr 1994/95) nachstehende Formblätter zu verwenden.

1. für den Antrag auf Gewährung und Erhöhung einer Studienbeihilfe das Formular nach dem Muster der Anlage 1;

2. für den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Studienbeihilfe die Formulare nach dem Muster der Anlagen 2 und 3;

3. für den Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium die Formulare nach dem Muster der Anlagen 4 und 5;

4: für die Überprüfung von Bewerbungen um ein Leistungsstipendium oder Förderungsstipendium das Formular nach dem Muster der Anlage 6;

5. für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit die Formulare nach dem Muster der Anlagen 7, 8, 9, 10 und 11;

6. für den Nachweis von Studienbehinderungen (§ 19 Abs. 2 bis 4 StudFG) das Formular nach dem Muster der Anlage 12;

7. für den Nachweis des günstigen Studien erfolges das Formular nach dem Muster der Anlage 13;

8. für Anträge auf Verlängerung der Anspruchs dauer (§ 19 Abs. 6 Z 1 StudFG) und um Nachsicht der Studienzeitüberschreitung (§ 19 Abs. 6 Z 2 StudFG) das Formular nach dem Muster der Anlage 14.

§ 2. (1) Die Verordnung BGBl. Nr. 693/1992 tritt außer Kraft.

(2) Die Formulare auf Grund der Verordnung BGBl. Nr. 693/1992 sind für Anträge aus den vorhergehenden Semestern (Ausbildungsjahren) jedoch weiter anzuwenden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →