Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
88_1979 AT

88. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in Tirol

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 88. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in Tirol

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164

Hochkönig Straße wird im Bereich der Gemeinde

St. Johann in Tirol wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt

bei km 0,815 (alt) vom Bestand ab und endet

nach einem Linksbogen bei km 29,711 der B 312

Loferer Ersatzstraße (Ersatzstraße gemäß § 33

Abs. 5 des Bundesstraßengesetzes 1971 für die

S 12 Loferer Schnellstraße).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei der Gemeinde St. Johann in Tirol aufliegenden

Planunterlagen (Plan Nr. B 78-1749/1

im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →