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88_1959 AT

88. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen auf weitere Staaten.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 88. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen auf weitere Staaten.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben Haiti, Ghana und

Malaya das in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichnete

Abkommen, betreffend die Bekämpfung der

Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen,

RGBl. Nr. 116/1912, in der Fassung des Abänderungsprotokolls

vom 4. Mai 1949, BGBl.

Nr. 191/1950, angenommen.

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