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884_1993 AT

884. Verordnung: Feststellung der Höhe der Kleinrenten im Jahre 1994

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 884. Verordnung: Feststellung der Höhe der Kleinrenten im Jahre 1994

Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes vom 12. Mai 1955, BGBl. Nr. 90, betreffend

Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 482/1985, wird die Höhe der Kleinrenten für das Jahr 1994 wie folgt festgestellt

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