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883_1993 AT

883. Verordnung: Anpassungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 883. Verordnung: Anpassungsverordnung

Gemäß § 5 Abs. 3 des Bundespflegegeldgesetzes, BGBl. Nr. 110/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 457/1993 wird verordnet

§ 1. Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1994 an die Stelle der im § 5 Abs. 1 des Bundespflegegeldgesetzes genannten Beträge treten, werden wie folgt festgestellt

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1994 in Kraft.

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