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87_1986 AT

87. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 87. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung

hat Finnland am 23. Dezember 1985 seine Ratifikationsurkunde

zum Übereinkommen zur Errichtung

der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl.

Nr. 100/1960, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 476/1973) hinterlegt; das

Übereinkommen tritt für Finnland am 1. Jänner

1986 in Kraft.

Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung ist

das Übereinkommen zur Schaffung einer Assoziierung

zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen

Freihandelsassoziation und der Republik

Finnland (BGBl. Nr. 193/1961) mit Wirksamkeit

vom 1. Jänner 1986 außer Kraft getreten.

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