87_1986
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87. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 87. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
1986_87_0 87. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
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Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung
hat Finnland am 23. Dezember 1985 seine Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen zur Errichtung
der Europäischen Freihandelsassoziation (BGBl.
Nr. 100/1960, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 476/1973) hinterlegt; das
Übereinkommen tritt für Finnland am 1. Jänner
1986 in Kraft.
Nach Mitteilung der Schwedischen Regierung ist
das Übereinkommen zur Schaffung einer Assoziierung
zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Freihandelsassoziation und der Republik
Finnland (BGBl. Nr. 193/1961) mit Wirksamkeit
vom 1. Jänner 1986 außer Kraft getreten.