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87_1961 AT

87. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über verbotene Spiele.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 87. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über verbotene Spiele.

Auf Grund des § 522 des Österreichischen

Strafgesetzes 1945, ASlg. Nr. 2, und des Artikels

III der Strafgesetznovelle vom Jahre 1920,

StGBl. Nr. 286, wird verordnet

Die Verordnung des Bundeskanzleramtes vom

30. April 1923, BGBl. Nr. 253, über verbotene

Spiele wird, soweit sie derzeit noch in Geltung

steht, aufgehoben.

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