878_1993
AT
878. Verordnung: Besteuerung von Gewinnen bei Anteilsveräußerungen durch amerikanische Unternehmen nach dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 878. Verordnung: Besteuerung von Gewinnen bei Anteilsveräußerungen durch amerikanische Unternehmen nach dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
1993_878_0 878. Verordnung: Besteuerung von Gewinnen bei Anteilsveräußerungen durch amerikanische Unternehmen nach dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen
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Auf Grund des Artikels III des Abkommens vom 25. Oktober 1956 zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, BGBl. Nr. 232/1957, wird verordnet
Der Begriff „gewerbliche Gewinne" im Sinn von Artikel III des Abkommens umfaßt nicht Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.