878_1992
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878. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 878. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird
1992_878_0 878. Verordnung: Neuerliche Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird
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Gemäß Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 419/1984 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989, in der Fassung BGBl. Nr. 483/1990, wird geändert wie folgt
Im § 8 hat die Jahreszahl zu lauten: „1995".