877_1992
AT
877. Verordnung: Existenzminimum-Verordnung 1993
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 877. Verordnung: Existenzminimum-Verordnung 1993 — ExminV 1993
Auf Grund der §§ 292 g und 292 f der Exekutionsordnung wird verordnet
§ 1. Die in den §§ 291 a und 292 Abs. 4 EO angeführten Beträge werden in der sich aus Anlage 1 ergebenden Höhe festgesetzt.
§ 2. Die unpfändbaren Freibeträge bei beschränkt pfändbaren Forderungen ergeben sich aus den in Anlage 2 enthaltenen Tabellen.
§ 3. (1) Erhält der Verpflichtete Sonderzahlungen (§ 290 b EO), die zusammen die Höhe der monatlichen Leistung übersteigen (allgemeiner Grundbetrag nach § 291 a Abs. 1 EO), so gilt
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.