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877_1992 AT

877. Verordnung: Existenzminimum-Verordnung 1993

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 877. Verordnung: Existenzminimum-Verordnung 1993 — ExminV 1993

Auf Grund der §§ 292 g und 292 f der Exekutionsordnung wird verordnet

§ 1. Die in den §§ 291 a und 292 Abs. 4 EO angeführten Beträge werden in der sich aus Anlage 1 ergebenden Höhe festgesetzt.

§ 2. Die unpfändbaren Freibeträge bei beschränkt pfändbaren Forderungen ergeben sich aus den in Anlage 2 enthaltenen Tabellen.

§ 3. (1) Erhält der Verpflichtete Sonderzahlungen (§ 290 b EO), die zusammen die Höhe der monatlichen Leistung übersteigen (allgemeiner Grundbetrag nach § 291 a Abs. 1 EO), so gilt

§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft.

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