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876_1994 AT

876. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 876. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren

Auf Grund des § 5 Abs. 1 und 6 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/ 1993, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren, BGBl. Nr. 537/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 470/1994, wird wie folgt geändert

In den §§ 1,2 und 3 entfällt nach „Irak" jeweils „oder Haiti"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 15. November 1994 in Kraft.

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