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875_1993 AT

875. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bezeichnung der Versicherungszweige

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 875. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bezeichnung der Versicherungszweige

Auf Grund des § 8 Abs. 5 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, in der Fassung der VAG-Novelle 1990, BGBl. Nr. 181, wird verordnet

Die Verordnung über die Bezeichnung der Versicherungszweige, BGBl. Nr. 67/1987, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 726/1988 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft.

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