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874_1994 AT

874. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 874. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/ 1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 471/1994, wird wie folgt geändert

1. Im § 10 entfällt sowohl in Z 1 als auch in Z 2 vor „Irak," „Haiti," und in der Z 1 hat es anstatt „BGBl. Nr. 278/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 410/ 1993" zu lauten „BGBl. Nr. 278/1992, in der jeweils geltenden Fassung"

2. Die Anlage 3 a entfällt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 15. November 1994

Kraft.

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