86. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 3 Südost Autobahn im Bereich der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 3
Südost Autobahn wird im Bereich der Stadt
Wien wie folgt bestimmt
Die A 3 Südost Autobahn beginnt im Knoten
Landstraße mit Anschlüssen von und zur A 20
Wiener Gürtel Autobahn, führt über die bereits
bestehende und verkehrsübergebene Trasse zum
Knoten Arsenal mit Anschlüssen von und zur
A 23 Autobahnverbindung Wien Süd und von
dort über eine neu herzustellende Straßentrasse
entlang der Bahnlinie der ÖBB Wien—Nickelsdorf/
Staatsgrenze (Ostbahn) zur Anschlußstelle
Simmering (Bitterlichstraße) mit Zu- und Abfahrtsstraßen
zur B 225 Wienerberg Straße und
endet in der Folge bei Bau-km 2,28.
Im einzelnen ist der Verlauf der bereits fertiggestellten
bzw. neu herzustellenden Straßentrasse
einschließlich der Anschlußstelle Simmering
(Bitterlichstraße) mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen
aus den beim Bundesministerium für
Bauten und Technik sowie beim Magistrat der
Stadt Wien aufliegenden Planunterlagen (Übersichtsplan
Nr. 1425 vom Knoten Landstraße bis
zur Anschlußstelle Simmering im Maßstab
1 : 5000 und Lageplan Nr. 1426 vom Knoten
Arsenal bis zur Anschlußstelle Simmering im
Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
neu herzustellenden Straßenabschnitt vom Knoten
Arsenal bis Bau-km 2,28 Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1426) zu
entnehmen.