86_1959
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86. Kundmachung: Beitritt Jordaniens zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 86. Kundmachung: Beitritt Jordaniens zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
1959_86_0 86. Kundmachung: Beitritt Jordaniens zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates
der Vereinten Nationen ist Jordanien dem Abkommen
über die Einfuhr von Gegenständen
erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen
Charakters, BGBl. Nr. 180/1958, beigetreten.