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86_1959 AT

86. Kundmachung: Beitritt Jordaniens zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 86. Kundmachung: Beitritt Jordaniens zum Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.

Nach einer Mitteilung des Generalsekretariates

der Vereinten Nationen ist Jordanien dem Abkommen

über die Einfuhr von Gegenständen

erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen

Charakters, BGBl. Nr. 180/1958, beigetreten.

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