868_1994
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868. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 868. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
1994_868_0 868. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw Beitrittsurkunden zum Europäischen Abkommen über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse (BGBl. Nr. 143/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. .Nr. 176/1993) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde
Kroatien 27 Jänner 1993 Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 30. März 1994 Polen 10. Oktober 1994
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 30. März 1993 den Geltungsbereich des Abkommens auf die Insel Man ausgedehnt.