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867_1992 AT

867. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 867. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52, wird wie folgt geändert

1. § 50 Abs. 1 zweiter Satz hat zu lauten

„Sofern in den Verwaltungsvorschriften für bestimmte Verwaltungsübertretungen der durch eine Organstrafverfügung einzuhebende Höchstbetrag nicht bestimmt ist, hat die Behörde einen einheitlich im vorhinein festzusetzenden Betrag bis zu 300 S zu bestimmen."

2. Nach § 66 a wird folgender § 66 b eingefügt

„§ 66 b. § 50 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 867/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft."

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