867_1992
AT
867. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 867. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes 1991
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52, wird wie folgt geändert
1. § 50 Abs. 1 zweiter Satz hat zu lauten
„Sofern in den Verwaltungsvorschriften für bestimmte Verwaltungsübertretungen der durch eine Organstrafverfügung einzuhebende Höchstbetrag nicht bestimmt ist, hat die Behörde einen einheitlich im vorhinein festzusetzenden Betrag bis zu 300 S zu bestimmen."
2. Nach § 66 a wird folgender § 66 b eingefügt
„§ 66 b. § 50 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 867/1992 tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft."