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863_1994 AT

863. Verordnung: Änderung der Studienordnung für die Studienrichtungen der Slawistik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 863. Verordnung: Änderung der Studienordnung für die Studienrichtungen der Slawistik

Auf Grund der §§ 1 bis 10, 12, 18, 20 und 21 des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen (GN-StG), BGBl. Nr. 326/1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 272/1994, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 819/1994, in Verbindung mit dem Allgemeinen Hochschul-Studiengesetz (AHStG), BGBl. Nr. 177/1966, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 111/1994, wird verordnet

Die Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtungen der Slawistik, BGBl. Nr. 544/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 692/1994, wird wie folgt geändert

§ 6 Abs. 2 erster Satz lautet

„(2) Der zweite Studienabschnitt in den Studienrichtungen (Studienzweigen) der Slawistik umfaßt, sofern sie als erste Studienrichtung gewählt wurden, nach Maßgabe des Studienplanes unter Berücksichtigung der vorhandenen Lehr- und Forschungseinrichtungen Lehrveranstaltungen aus den folgenden Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 30 bis 34 Wochenstunden:"

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