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860_1993 AT

860. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 860. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 634/1988) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

China 5. Jänner 1993

Griechenland 2. November 1993

Honduras 16. November 1989

Jamaika 7. Oktober 1993

Niederlande 7. Juli 1993

Schweiz 24. Juni 1993

Zypern 25. Juni 1993

Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat die Slowakei erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

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