860. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 634/1988) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
China 5. Jänner 1993
Griechenland 2. November 1993
Honduras 16. November 1989
Jamaika 7. Oktober 1993
Niederlande 7. Juli 1993
Schweiz 24. Juni 1993
Zypern 25. Juni 1993
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat die Slowakei erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993 weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.